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Posts Tagged ‘OLG Hamm’

Impressumsverstoß OLG Hamm – Urteil vom 04.08.2009

Dienstag, November 24th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 0 (Az.: 4 U 11/09) darauf hingewiesen, dass ein – wie der Gesetzgeber es fordert – eine klare und verständliche Information erfordert. Wörtlich führt das aus:

„Hier ist aber schon fraglich, ob der sprechenden Link, den man unter dem deutlichen Link zum Widerrufsrecht quasi mit der Lupe suchen muss, deutlich genug erkennbar ist. Entscheidend kommt aber hinzu, dass eine über zwei Links erreichbare zutreffende Information jedenfalls dann nicht mehr genügt, wenn auf den Angebotsseiten tatsächlich auch die erforderlichen Informationen vorhanden sind und dabei unrichtig oder jedenfalls unklar sind. Dann muss sich der Unternehmer die gesetzeswidrigen Angaben zurechnen lassen. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, dass es sich insoweit um die unzuverlässigen F-Angaben zum Verkäufer handele, auf die es im Gegensatz zu seinen eigenen zuverlässigeren Angaben nicht ankommen könne. Entscheidend ist, dass der Internetnutzer die Angaben auf der Angebotsseite als ‚Rechtliche Informationen des Verkäufers’ besonders ernst nimmt und deshalb überhaupt keine Veranlassung mehr sieht, nach dem Link zum und einer weiteren Informationsseite zu suchen. Es wäre vielmehr reiner Zufall, wenn er vor dem Bestellvorgang auf diese Seite noch gelangen würde.“

Deutlich weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass es sich bei einem solchen Verstoß um keine handelt.

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Formulierung des Impressums

Freitag, Oktober 9th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom (Az.: 4 U 11/09) Hinweise zur Gestaltung des Impressums gegeben. Im zu entscheidenden Fall war unter der Überschrift „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein rechtsgültiges nicht zu finden. Dies war aber auf der so genannten „Mich“-Seite anzutreffen. Das Oberlandesgericht Hamm weist darauf hin, dass ein durchschnittlicher Nutzer bei der Bezeichnung „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ davon ausgeht, dass er hier auch einen Link zum oder ggf. einer weiteren Informationsseite findet. Wenn dies nicht der Fall ist, genügt eine solche Gestaltung der Seiten nicht den rechtlichen Anforderungen. Es wäre dann reiner Zufall, wenn der durchschnittliche Nutzer vor dem Bestellvorgang noch auf die Mich-Seite gelangen würde. Es fehlt eine klare und verständliche des Impressums. Damit wird auch nicht vollständig und richtig über die Identität und den Vertreter des anbietenden Unternehmens informiert.

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Drei Jahre Garantie

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 13.08.2009 (Az.: I-4 U 71/09) darauf hingewiesen, dass bei einer Werbung mit Garantien weitere Angaben notwendig sind, wenn die konkreten Verkaufsangebote sich an Verbraucher richten. Unter anderem erwartet das Gericht mit dem Hinweis auf die Garantie auch gleichzeitig eine Belehrung über die Wirkung und die Bedingungen der Garantie.

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Abmahnung Impressum

Samstag, September 12th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über eine wegen eines Impressumsverstoßes zu entscheiden. Im Urteil vom 0 (Az.: 4 U 11/09) weist das Gericht darauf hin, dass alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im genannt werden müssen.

Deutlich weist das Oberlandesgericht Hamm auch darauf hin, dass ein Fehler in der Anbieterkennzeichnung niemals eine ist. Daher ist bei der Verwendung des Impressums hohe Sorgfalt anzulegen.

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OLG Hamm bejaht wieder Rechtsmissbrauch

Mittwoch, August 12th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 (Az.: 4 U 27/09) erneut (vgl. Az.: 4 U 211/08 und 4 U 216/08) das wettbewerbsrechtliche Vorgehen eines Abmahners als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen. Das Oberlandesgericht stützte diese Ansicht darauf, dass ein dann vorliege, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese müssten nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend sei, dass die sachfremden Ziele des Handelns eindeutig überwiegen. Ob die Anspruchsverfolgung vorwiegend von sachfremden Erwägungen bestimmt ist, müsse im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände bestimmt werden. Anhaltspunkte insoweit bilden Art und Schwere der Zuwiderhandlung, das Verhalten des Anspruchsstellers bei der Rechtsverfolgung auch in anderen und früheren Fällen, das Verletzerverhalten nach der Zuwiderhandlung und auch das Vorgehen sonstiger Anspruchsberechtigter. (weiterlesen …)

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Fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Dienstag, Juli 7th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 02.04.2009 (Az.: 4 U 213/08) entschieden, dass das Fehlen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einem Internet-Angebot eines gewerblichen Anbieters nicht nur als unwesentlicher Verstoß im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG anzusehen ist. Zwar mögen insoweit Zweifel vorliegen, als die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur für Auslandsgeschäfte benötigt und eher dem Fiskus dient, als dem Kunden- bzw. Verbraucherschutz. Allerdings könne das Gericht als Rechtsprechungsorgan sich nicht über das Gesetz erheben und abweichend von europarechtlichen Vorgaben aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden, dass die geforderten Angaben unwesentlich und nicht zu beanstanden sind. Das Gericht befand einen Gegenstandswert von € 15.000,00 bei zwei vorliegenden Verstößen als üblich und angemessen.

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Fehlender Handelsregistereintrag als Wettbewerbsverstoß

Montag, Juli 6th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 02.04.2009 (Az.: 4 U 213/08) entschieden, dass eine fehlende Angabe zum Handelsregister nebst dazugehöriger Handelsregisternummer als nicht nur unwesentlicher Wettbewerbsverstoß anzusehen ist, was zu einer führen kann.

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Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen – Oberlandesgericht Hamm

Donnerstag, Juni 18th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich im weiteren Verfahren mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen zu beschäftigen. Maßgeblich waren für das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 28.04.2009 (4 U 216/08) in der Berufungssache einer bekannten Abmahnerin mehrere Gründe, um eine Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anzunehmen:

Zunächst führte das aus, dass allein eine größere Anzahl von Abmahnungen – spiegelbildlich zu vorhandenen Wettbewerbsverstößen – nicht für sich gesehen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne.

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Waren mit Gebrauchsspuren sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Mittwoch, Februar 4th, 2009

Unzulässig ist die Festlegung, dass zurück gegebene Ware keine Gebrauchsspuren aufweisen darf. Durch das Widerrufsrecht soll gerade bezweckt werden, dass die Verbraucher die Ware – wie in einem Ladengeschäft – prüfen können. Dies schließt die Benutzung mit ein.

Diese wurde durch das (Beschl. v. 15.10.2007, 4 W 148/07, www.justiz.nrw.de) als fehlerhaft und wettbewerbswidrig angesehen.

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