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	<title>Abmahnung-Blog.de &#187; Rabattsystem</title>
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	<description>Feil Rechtsanwälte - www.abmahnung-blog.de</description>
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		<title>BGH: Happy Digits-Rabattsystem &#8211; Klauseln zur Einwilligung in Werbung wirksam</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 22:18:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Thomas Feil</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucher-verbände. Die Beklagte organisiert und betreibt das Kundenbindungs- und Rabattsystem &#8220;HappyDigits&#8221;. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese in ihren Anmeldeformularen verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs noch über die [...]]]></description>
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<p align="justify">Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucher-verbände. Die Beklagte organisiert und betreibt das Kundenbindungs- und <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rabattsystem" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rabattsystem">Rabattsystem</a> &#8220;HappyDigits&#8221;. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese in ihren Anmeldeformularen verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs noch über die Wirksamkeit zweier Klauseln zu entscheiden.</p>
<p align="justify">Die erste, in der Mitte des Formulars platzierte und zusätzlich umrandete Klausel, deren Verwendung das Berufungsgericht untersagt hat, lautet:</p>
<p align="justify">&#8220;<strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/einwilligung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einwilligung">Einwilligung</a> in Beratung, Information (<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a>) und Marketing</strong></p>
<p align="justify">Ich bin damit einverstanden, dass meine bei HappyDigits erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und meine Programmdaten (Anzahl gesammelte Digits und deren Verwendung; Art der gekauften Waren und Dienstleistungen; freiwillige Angaben) von der D GmbH [...] als Betreiberin des HappyDigits Programms und ihren Partnerunternehmen zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a>) über Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partnerunternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. [...] <strong>Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel </strong>[...]&#8220;</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel wirksam ist. Sie betrifft allein die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/einwilligung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einwilligung">Einwilligung</a> in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zusendung von <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a> per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung. Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 16. Juli 2008 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 348/06" title="BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06: Verbraucherrecht - AGB in Kundenbindungs- und Rabattsystemen">VIII ZR 348/06</a> &#8211; &#8220;Payback&#8221;), bilden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit den alleinigen Prüfungsmaßstab für die Frage, ob durch eine solche <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/einwilligung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einwilligung">Einwilligung</a> Regelungen vereinbart worden sind, die im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen.</p>
<p align="justify">Unter dem Gesichtspunkt datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Klausel nicht zu beanstanden. Danach kann die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/einwilligung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einwilligung">Einwilligung</a> in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, sofern sie – wie hier &#8211; besonders hervorgehoben wird. Zwar sieht die Klausel – im Gegensatz zu der Klausel, die Gegenstand der &#8220;Payback&#8221;-Entscheidung vom 16. Juli 2008 war &#8211; nicht die Möglichkeit vor, zu ihrer Abwahl ein zusätzliches Kästchen anzukreuzen, sondern weist fettgedruckt auf die Möglichkeit zur Streichung der Klausel hin. Die Möglichkeit zur Abwahl durch Ankreuzen ist aber nicht zwingend, wenn die Klausel eine andere Abwahlmöglichkeit enthält und dem Hervorhebungserfordernis des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4a.html" title="&sect; 4a BDSG: Einwilligung">4a</a> Abs. 1 BDSG* gerecht wird. Das ist hier der Fall. Die Klausel 1 ist in der Mitte des eine Druckseite umfassenden Formulars platziert und als einziger Absatz der Seite mit einer zusätzlichen Umrahmung versehen, so dass sie schon deshalb Aufmerksamkeit auf sich zieht. Der fettgedruckten Überschrift lässt sich schon aufgrund des verwendeten Worts &#8220;<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/einwilligung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einwilligung">Einwilligung</a>&#8221; unmittelbar entnehmen, dass sie ein rechtlich relevantes Einverständnis des Verbrauchers mit Werbungs- und Marketingmaßnahmen enthält, die – was einem durchschnittlich verständigen Verbraucher bekannt ist – in aller Regel mit einer Speicherung und Nutzung von Daten einhergehen.</p>
<p align="justify">Daran hat sich auch durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes mit Wirkung vom 1. September 2009 nichts geändert. Nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> Abs. 3 Satz 1 BDSG nF** ist die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a> zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> Abs. 3a Satz 2 BDSG nF*** in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorzuheben. Die in der Regelung enthaltenen Anforderungen sollen nach der Gesetzesbegründung denen entsprechen, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 16. Juli 2008 an die Hervorhebung der Einwilligungserklärung gestellt hat. Auch nach der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes ist somit eine &#8220;opt-out&#8221;-Regelung zur Erteilung der Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a> per Post zulässig. Eine darüber hinausgehende Einwilligung in die Verwendung solcher Daten für <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/werbung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Werbung">Werbung</a> im Wege elektronischer Post (SMS, E-Mail), die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG**** wirksam nur durch eine gesondert abzugebende Erklärung (&#8220;opt-in&#8221;) erteilt werden kann, ist – anders als im &#8220;Payback&#8221;-Fall – nicht Gegenstand der von der Beklagten verwendeten Klausel.</p>
<p align="justify">Die zweite, vor der Unterschriftenzeile platzierte Klausel, die das Berufungsgericht nicht beanstandet hat, lautet:</p>
<p align="justify">&#8220;Die Teilnahme an HappyDigits erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Karte erhalten und die Sie dann mit Ihrer ersten Aktivität, z.B. Sammeln, anerkennen.&#8221;</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Klausel unwirksam ist (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html" title="&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle">307</a> Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">305</a> Abs. 2, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/308.html" title="&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit">308</a> Nr. 5 BGB). Sie soll die Einbeziehung der von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Teilnahmebedingungen in die zu schließenden Verträge bewirken, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen eingehalten sind (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">305</a> Abs. 2 BGB). Voraussetzung für die wirksame Einbeziehung ist unter anderem, dass der Verwender der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von dem Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">305</a> Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Klausel geht aber davon aus, dass die Allgemeinen Teilnahmebedingungen den Teilnehmern bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, sondern erst später mit der Karte übersandt werden. In den somit ohne Einbeziehung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zustande gekommenen Vertrag sollen diese sodann nachträglich dadurch einbezogen werden, dass das Einverständnis der Teilnehmer mit der darin liegenden Vertragsänderung durch die erste Verwendung der Karte unter Verstoß gegen § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/308.html" title="&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit">308</a> Nr. 5 BGB fingiert wird. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.</p>
<p align="justify">*§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4a.html" title="&sect; 4a BDSG: Einwilligung">4a</a> Abs. 1 Satz 4 BDSG lautet: &#8220;Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben&#8221;.</p>
<p align="justify">** § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> Abs. 3 Satz 1 BDSG nF lautet: &#8220;Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat (…)&#8221;.</p>
<p align="justify">***§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> Abs. 3a Satz 2 BDSG nF lautet: &#8220;Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorzuheben&#8221;.</p>
<p align="justify">**** § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG lautet: &#8220;Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgeräts oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, (&#8230;).&#8221;</p>
<p align="justify">Urteil vom 11. November 2009 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 12/08" title="BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08">VIII ZR 12/08</a></p>
<p align="justify">LG Köln – Urteil vom 9. Mai 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=26 O 358/05" title="LG K&ouml;ln, 09.05.2007 - 26 O 358/05">26 O 358/05</a></p>
<p align="justify">OLG Köln – Urteil vom 14. Dezember 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 121/07" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">6 U 121/07</a></p>
<p align="justify">(veröffentlicht in <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=OLGR 2008, 461" title="(4 zugeordnete Entscheidungen)">OLGR 2008, 461</a>)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 11. November 2009</p>
<p><span>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br />
76125 Karlsruhe<br />
Telefon (0721) 159-5013<br />
Telefax (0721) 159-5501</span></p>
<p><!-- Ende des eingebetteten Dokumentes --></p>

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