Posts Tagged ‘Rasch Rechtsanwälte’
Mittwoch, Juli 28th, 2010
Die Universal Music GmbH aus Berlin mahnt über die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg das Album “My Cassette Player“ von Lena ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH bezieht. Weiterhin soll ein Betrag in Höhe von € 1.200,00 gezahlt werden.
Wir raten dringend, vor Unterzeichnung und Zahlung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Tags: Lena, My Cassette Player, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH
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Mittwoch, Juli 28th, 2010
Folgende Titel werden aktuell von Rasch Rechtsanwälte abgemahnt:
- Stanfour – Life Without you
- Uwu Lena – Schland O Schland
- Sportfreund Stiller – 54 , 74 , 90 , 2010
- Aura Dione – Song For Sophie
- Stefanie Heinzmann Feat. Gentlemann – Roots To Grow
- Oliver Pocher – Schwarz und Weiss
- Smashproff – Brother
- Hermes Houseband – Football’s Coming Home
- Michael Squire – Try Try Try
Tags: Aktuelle Abmahnungen, Rasch Rechtsanwälte
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Donnerstag, Juli 22nd, 2010
Nach wie vor mahnen die Rasch Rechtsanwälte folgende Alben für die Universal Music GmbH ab:
Rated R – Rihanna
The Fame - Lady Gaga
The Fame Monster - Lady Gaga
Tags: Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, Rated R the Fame, Rihanna, The Fame Monster, Universal Music GmbH
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Montag, Juni 14th, 2010
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album „Große Freiheit“ der Gruppe Unheilig ab. Der Urheberrechtsverstoß einer uns vorliegenden Abmahnung soll aus März 2010 stammen. Es wird dann zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.001,00 verlangt. Des Weiteren sollen Kosten in Höhe von € 1.200,00 übernommen werden.
Weiter heißt es dann in der Abmahnung:
„Sofern Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen wollen, erläutern Sie uns bis zum …. schriftlich, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet vertrieben sowie in welcher sonstigen Form (Kopie auf CD-ROM oder CD-R etc.) und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen weiter ausgewertet wurden. Sofern Sie die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen haben, benennen Sie die hierfür verantwortliche Person.“
Diesen Aufforderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung Folge geleistet werden. Abgesehen davon wissen wir aus vielen Gesprächen, dass die Betroffenen überhaupt nicht Kenntnis von einem Zurverfügungstellen von Dateien und Musik haben. Dann ist eine Auskunft nur schwerlich möglich.
Tags: Grosse Freiheit, Rasch Rechtsanwälte, Unheilig, Universal, Universal Music GmbH
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Dienstag, Juni 1st, 2010
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten. Die Universal Music lässt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte das Album „Wir Kinder Vom Bahnhof Soul“ des Künsters Jan Delay abmahnen. Die Recherchen sollen nach Angabe in der Abmahnung ergeben haben, dass der Urheberrechtsverstoß im Januar stattgefunden hat. Wie üblich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 1.200,00 verlangt. Bei der Unterlassungserklärung soll für die Zukunft für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 versprochen werden.
Die Ermittlung hat die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH durchgeführt, die standardmäßig für die Rasch Rechtsanwälte arbeiten.
Der Provider ist 1&1 Internet AG und die Auskunft wurde über die Deutsche Telekom AG auf Basis eines Beschlusses des Landgerichts Köln dem Rechteinhaber erteilt, so dass damit die Anschrift des Anschlussinhabers ermittelt werden konnte.
Dann wird dem Abgemahnten das finanzielle Risiko vorgerechnet:
„Insoweit wurden bereits allein durch das aufgrund der neueren Gesetzgebung grundsätzlich zu führende gerichtliche Anordnungsverfahren sowie der Ermittlung selbst Kosten in Höhe von bis zu 300,00 € verursacht. Hinzu kommen die durch dieses Abmahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich selbst bei einer entgegenkommend eher gering angesetzten Streitwert von 5.000,00 € pro verfügbar gemachten einzelnen Musiktitel auf 1.479,90 € beliefen.“
Hier wird bewusst versucht, mit den vorgerechneten Zahlen „Eindruck zu erzielen“. Es ist schon ein heftiger Unterschied, ob für das gerichtliche Anordnungsverfahren € 1,00 oder € 300,00 an Kosten verursacht wurde. Bewusst wird hier von den Rasch Rechtsanwälten formuliert, dass Kosten in Höhe von „von bis zu 300,00 €“ entstanden sind. Präziser mag man es offensichtlich nicht benennen. Nach unseren Einschätzungen liegen die Kosten für das gerichtliche Anordnungsverfahren nicht in einem dreistelligen, sondern nur in einem zweistelligen Bereich. Dies hängt insbesondere davon ab, wie viele IP-Adressen über das gerichtliche Anordnungsverfahren ermittelt wurden. Eine pauschale Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist aber aus unserer Sicht nicht angezeigt. Auch der weitere Hinweis, dass die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar ist, bedarf der kritischen Nachfrage. Hier ist es spannend, wie die aktuell als Pressemitteilung vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Einzelnen argumentiert. Möglicherweise werden sich die abmahnenden Kanzleien hier umorientieren müssen.
Tags: Jan Delay, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH, Wir Kinder vom Bahnhof Soul
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Dienstag, Juni 1st, 2010
Die Universal Music GmbH mahnt über die Rasch Rechtsanwälte Titel der Germann Top 100 ab. Betroffen sind u.a. Titel von Lena Meyer-Landrut: Satellite, Bee und Love me.
Auch die Titel “Geboren um zu leben” von Unheilig sowie “Hoffnung” von Jan Delay werden genannt. Wie üblich werden 1200 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Tags: Abmahnung, Jan Delay, Lena, Rasch Rechtsanwälte, Unterlassung, Zahlung
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Sonntag, Mai 23rd, 2010
Die Universal Music GmbH mahnt über die Rasch Rechtsanwälte aktuell den Song “Aura Dione – I Will Love You Monday” ab.
Tags: Aura Dione, I Will Love You Monday, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH
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Donnerstag, Mai 6th, 2010
Rasch Rechtsanwälte, die für die Universal Music GmbH aktuell das Musikalbum „The Fame“ der Künstlerin Lady Gaga abmahnen, argumentieren im weiteren Schriftverkehr u.a. mit Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 310 O 431/09). Dort wird wie folgt ausgeführt:
„Zwar hat der Antragsgegner mit Anwaltsschreiben vom 17.03.2010 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Diese bezog sich auf das ‚urheberrechtlich geschützte Werk ‚The Fame’ der Künstlerin Lady Gaga’. Aus dieser Unterlassungsverpflichtung wird nicht hinreichend deutlich, ob sie sich auf das gesamte Musikalbum oder nur auf den gleichnamigen Titelsong bezieht. Eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung, die die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, ist somit nur für den Titelsong und nicht für die Musikaufnahmen, wie sie im Tenor zu Ziff. I. genannt sind, abgegeben worden.“
Mit dieser Argumentation verweisen Rasch Rechtsanwälte darauf, dass eine von unserem Mandanten abgegebene Erklärung missverständlich und daher nicht akzeptabel ist.
An dem Beispiel wird wieder deutlich, dass bei der Formulierung der Unterlassungserklärung, insbesondere wenn diese modifiziert wird, große Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss. Immerhin hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg seine Ursache in einer Unterlassungserklärung aus einem Anwaltsschreiben. Auch Anwälte agieren mit Blick auf Abmahnungen nicht fehlerfrei.
Tags: Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH
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Mittwoch, Mai 5th, 2010
Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs legen die Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH ein Urteil des Landgerichts Köln vom 21.04.2010 (Az.: 28 O 596/09) vor. In dem Urteil ging es um die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und die Zahlung in Höhe von 1.379,80 €.
In den Entscheidungsgründen führt das Landgericht Köln aus, dass das vollständige Verfügbarmachen und die vollständige Übertragung der streitgegenständlichen Titel nicht Voraussetzung für eine Verurteilung sind. Nach Auffassung der Kölner Richter genügt bereits der Zugriff auf Werkteile für eine Urheberrechtsverletzung. In dem Gerichtsverfahren hatte der Rechteinhaber sowohl Bildschirmausdrucke vorgelegt als auch den Mitschnitt der Rechtsgutverletzung überreicht. Wie das Gericht ausführt, wurde der Vorgang von einer Mitarbeiterin mitgehört und mit einem so genannten „Paketfilterprogramm“ mitgeschnitten.
Das Landgericht Köln verweist darauf, dass ein Zahlungsanspruch in Höhe von 1.379,80 € berechtigt sei. Die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG sei nicht anwendbar. Daher kommt eine Deckelung auf 100,00 € nicht in Frage. Durch das Filesharing eines ganzen Albums und nicht nur etwa nur eines Titels ist die Bagatellgrenze des § 97 Abs. 2 UrhG überschritten, da nach Auffassung des Gerichts das Werk für alle an der Tauschbörse Teilnehmenden abrufbar war. Auch sieht das Gericht keinen einfach gelagerten Fall, der der Abmahnung zugrunde liegt. Es wird darauf verwiesen, dass es sich „offensichtlich um eine komplexe Materie“ handelt.
Als Gegenstandswert sieht das Gericht einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € für angemessen. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass das Album zum Zeitpunkt des Filesharings weder besonders aktuell noch besonders erfolgreich gewesen ist.
Auch hier lässt sich wieder der Schluss ziehen, dass durchaus Forderungen eingeklagt werden. Der zu lesende Hinweis, dass die „Abmahner“ nie klagen, ist auch nach unserer Einschätzung falsch.
Tags: Landgericht Köln, Rasch Rechtsanwälte
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Freitag, April 30th, 2010
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH vor. Es geht um das Musikalbum „Große Freiheit“ der Künstlergruppe Unheilig. Bemerkenswert ist, dass es um einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus April 2010 geht. Nur 12 Tage später wurde die Abmahnung versandt.
Offensichtlich erhöhen die Abmahnkanzleien in bestimmten Bereichen die Geschwindigkeit. Auch in dieser Abmahnung wird von Rasch Rechtsanwälte ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Bevor vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und eine Zahlung geleistet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Insbesondere die Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße erscheint uns nicht angemessen.
Tags: Große Freiheit, Rasch Rechtsanwälte, Unheilig
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Dienstag, April 20th, 2010
Für die Universal Music GmbH aus Berlin mahnen Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg ab. Aktuell geht es u.a. auch um das Album „Aggro Berlin“ des Künstlers Sido. In der aus April stammenden Abmahnung wird auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus Januar 2010 verwiesen. In der Abmahnung heißt es u.a., dass „zur weiteren Sachaufklärung“ beim Landgericht Köln ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet wurde. Diese Formulierung ist aus unserer Sicht nicht zutreffend. Es erfolgte nicht eine weitere Sachaufklärung, sondern beim betroffenen Provider, der Deutschen Telekom AG, wurden Name und Anschrift des Nutzers der recherchierten IP-Adresse herausverlangt. Gefordert werden von Rasch Rechtsanwälte 1.200,00 € als „Abgeltungsbetrag“. In dem Vergleichstext, der der Abmahnung beigefügt ist, wird auch darauf verwiesen, dass ggf. gegenüber Dritten bestehende Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche mit den 1.200,00 € vollständig abgegolten sind. Hier soll den Abgemahnten insbesondere dann eine Entscheidung erleichtert werden, wenn beispielsweise Familienangehörige oder andere Personen über den Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Trotzdem sollten Sie nicht ohne rechtliche Prüfung auf die Abmahnung antworten.
Tags: Aggro Berlin, Rasch Rechtsanwälte, Sido, Universal Music GmbH
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Montag, April 19th, 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt für die Universal Music GmbH ab. Aktuell ist das Album “Schiller – Atemlos” betroffen. Wie bei vielen anderen uns bekannten Abmahnungen wird auch bei dieser Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1200 EUR gefordert.
Achtung! Die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung bedarf der rechtlichen Prüfung. Sie können davon ausgehen, dass die abmahnenden Kanzleien hier nicht ihr Bestes wollen.
Tags: Atemlos, Rasch Rechtsanwälte, Schiller, Universal Music GmbH
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Sonntag, April 11th, 2010
Aktuell mahnt die Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte ab. Unter anderem geht es um die Musikalben von Lady Gaga „The Fame“ und „The Fame Monster“. Wenn beide Alben zusammen abgemahnt werden, wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.800,00 € gefordert.
Die in der strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderten 5.001,00 € sollten aus unserer Sicht kritisch hinterfragt werden. Hier gibt es durchaus andere Möglichkeiten, Unterlassungserklärungen abzugeben. Das juristische Stichwort heißt hier „modifizierte Unterlassungserklärung“.
Tags: Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, The Fame Monster, Universal Music GmbH
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Freitag, April 9th, 2010
Rasch Rechtsanwälte mahnen im März für die Künstlergruppe Unheilig das Album „Große Freiheit“ ab. Rasch Rechtsanwälte vertreten dabei die Firma Universal Music GmbH aus Berlin. In der Abmahnung wird den Betroffenen die Nutzung von Filesharing-Systemen erklärt. Nach den Ausführungen der Rasch Rechtsanwälte sind diese Filesharing-Systeme oder Tauschbörsen ein „Umschlagplatz“ für digitale Daten. Wörtlich heißt es:
„Im Einzelnen kommt es nach dem Herunterladen und Ausführung der auf bestimmten Internetseiten zu findenden so genannten „Torrent“-Dateien zu einer Verknüpfung sämtlicher Rechner, die zum betreffenden Zeitpunkt online sind und die entsprechenden Daten, beispielsweise ein bestimmtes Musikalbum, vorhalten. Zwischen diesen Rechnern werden die Daten dann direkt übermittelt, wobei nicht danach unterschieden wird, welches Programm der jeweilige Teilnehmer im Einzelnen verwendet.“
Weitergehend wird darauf verwiesen, dass die Bereitstellung von Tonaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing-Systemen ohne Einwilligung des Rechteinhabers die Urheberrechtsverletzung darstellt. Daraus leiten dann die Rasch Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und Auskunftsansprüche her. Es wird dann darauf verwiesen, dass der Anschlussinhaber mit zur Aufklärung der Frage beitragen muss, wer als Täter die über seinen Anschluss erfolgten Urheberrechtsverletzungen begangen hat.
Dies ist nicht uneingeschränkt zu bejahen. Zunächst einmal hat im Rahmen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein Betroffener keinerlei Verpflichtungen, Beweise für die jeweilige Gegenseite zu suchen und zu sammeln. Eine sekundäre Beweislast kann nur dann entstehen, wenn der primären Darlegungslast Genüge getan wurde. Allein die Angaben aus der Abmahnung lassen dies aber nicht zu. Beispielsweise kann für den Betroffenen nicht nachvollzogen werden, ob zu dem jeweils fraglichen Zeitpunkt die angegebene IP-Adresse tatsächlich genutzt wurde.
In der hier vorliegenden Abmahnung aus März 2010 ist bemerkenswert, dass der angebliche Verstoß vom 16.03.2010 stammen soll. Die Abmahnung stammt von Ende März. Hier sind die Rasch Rechtsanwälte schnell aktiv geworden. Ansonsten werden derzeit Verstöße aus dem Zeitfenster November 2009 bis Februar 2010 abgemahnt.
Tags: Abmahnung, Große Freiheit, Rasch Rechtsanwälte, Unheilig, Universal Music
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Donnerstag, April 1st, 2010
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen weiter für Universal Music ab. Aktuell ist das Album “In a perfect World” von Kery Hilson betroffen.
Wie in der letzten Zeit standardmäßig fordern die Rasch Rechtsanwälte hier ebenfalls die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1200 EUR. Vorschnell und unüberlegt sollte auf diese Abmahnung nicht reagiert werden.
Gerne informieren wir Sie im Detail in Ihrer Abmahnung:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de
Tags: In a perfect World, Kery Hilson, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH
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Freitag, März 5th, 2010
Die Universal Music GmbH lässt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte das Album „Humanoid (Edition English) der Gruppe Tokio Hotel abmahnen. Dieses Mal geht es bereits um einen Verstoß aus Dezember 2009. Wir bekommen nunmehr zunehmend Abmahnungen aus dem Zeitraum Dezember. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH soll einen entsprechenden Verstoß über das Filesharing-System „BitTorrent“ festgestellt haben. Hier sind durchaus Zweifel angebracht.
Gefordert wird ein „Vergleichsbetrag“ von € 1.200,00.
Wir empfehlen dringend rechtliche Prüfung.
Tags: Humanoid, Rasch Rechtsanwälte, Tokio Hotel, Universal Music GmbH
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Samstag, Februar 6th, 2010
Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.
Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: feil@recht-freundlich.de
Tags: 1.200, Beratung, Euro, Hilfe, Humanoid, Rasch Rechtsanwälte, Tokio Hotel, Universal Music GmbH, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Samstag, Februar 6th, 2010
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Es geht um das Musikalbum „Give Me Fire“ der Künstlergruppe Mando Diao. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums GmbH soll die IP-Adresse unserer Mandantschaft festgestellt haben. Das Musikalbum soll innerhalb des Filesharing-Systems „BitTorrent“ zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Es wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt.
Angeblich soll dokumentiert sein, dass zur Tatzeit insgesamt 105 Nutzern das Musikalbum zugänglich gemacht worden sei. Dem Abgemahnten wird dann vorgerechnet, dass für jede Nutzung ein Preis von 11,00 € fällig wäre, so dass dann bei 105 Nutzern ein Gesamtumsatz in Höhe von 1.155,00 € erzielt worden wäre. Dies sei auch der Schadensersatzanspruch, der hier geltend zu machen sei.
Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen und ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zum einen umfasst sie das gesamte geschützte Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH. Zum anderen enthält sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.
Tags: Abmahnung, Give me fire, Mando Diao, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music
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Freitag, Januar 29th, 2010
Die Universal Music GmbH mahnt das Album “Zweiohrküken (Sountrack)” ab. DIe Abmahnungen werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versandt. Wie so häufig fordert Rasch Rechtsanwälte 1.200 EUR.
Tags: Abmahnung, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH, Zweiohrküken
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