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Posts Tagged ‘Rechtsanwälte Kornmeier & Partner’

Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – EMI Music Germany GmbH Co. KG – „Titanium (feat. SIA)” – David Guetta

Dienstag, Februar 7th, 2012

Die Firma  mahnt über die Single “ des französischen DJ und Produzenten  ab. In den Abmahnungen der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 550,00 Euro gefordert.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – EMI Music Germany GmbH Co. KG – „Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)” des Künstlers David Guetta

Montag, Januar 30th, 2012

Die Firma Germany GmbH Co. KG mahnt über Rechtsanwälte & Partner die SingleWhere Them Girls A (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)” des französischen DJ und Produzenten ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – Firma baseprotect GmbH – “The Dough (Bablo)”

Dienstag, Januar 10th, 2012

Die lässt über die Kanzlei & Partner den Film “The Dough (Bablo)” abmahnen. Gefordert wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600 EUR.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:           

Abmahnende Kanzlei:

Abgemahntes Werk:  “The Dough (Bablo)”

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – GSDR GmbH – C U 2nite

Montag, November 28th, 2011

Die  mahnen im Auftrag der GmbH den Titel von ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von 450,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – GSDR GmbH – Rhythm of Love

Mittwoch, September 21st, 2011

Die Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der GmbH den Titel von ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von 450,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – EMI Music Germany GmbH & Co.KG – Little bad girl

Montag, September 12th, 2011

Die Rechtsanwälte & Partner mahnen im Auftrag der Germany GmbH & Co.KG den Song von feat. Taio Cruz ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 Euro gefordert. 

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Abmahnung Ian Carey – Get Shaky

Dienstag, August 24th, 2010

Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „“ von abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.

Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.

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Abmahnung Gentleman – Diversity GSDR GmbH

Donnerstag, Juni 3rd, 2010

Die Kanzlei und Partner mahnt für die ab. Die ist nach eigenen Angaben Rechteinhaber an dem Werk “”, das aktuell abgemahnt wird. Gefordert werden 750 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Montag, Mai 24th, 2010

+ Co. Produktionsgesellschaft mahnt über Rechtsanwalt Ulrich Bente aus Berlin ab. Aktuell geht es u.a. um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“. Manchmal sind es die „kleinen Details“, die „begeistern“. In der wird wie folgt formuliert:

„In einem sehr aktuellen dazu heißt es (AG München, 142 C 14130/09 vom 11.11.2009) …“

Hier ergibt sich aus unserer Sicht doch ein Widerspruch zwischen der Formulierung „sehr aktuell“ und dem Datum November 2009.

Unabhängig davon wird in der ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00, insgesamt also € 956,00, gefordert. Außerdem soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es sollte im konkreten Fall durchaus überlegt werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Unabhängig davon ist bei der weiteren juristischen Bewertung auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 97 a Abs. 2 UrhG zu beachten. Hier ist zu prüfen, ob Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 tatsächlich noch berechtigt sind.

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Amtsgericht Frankfurt – Urteil vom 14.01.2010 zugunsten von DigiProtect und Kornmeier und Partner

Freitag, Mai 7th, 2010

Uns liegt ein des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29 C 1236/09-11) vom vor. Geklagt hatte die Firma Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main. Prozessbevollmächtigte der in diesem Verfahren waren die aus Frankfurt am Main. klagte Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von € 10.000,00 unter Zugrundelegung einer 1,3-fachen Gebühr ein. Daraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von € 651,80 netto zuzüglich als Schadensersatz eine Lizenzgebühr in Höhe von € 150,00. Eine Teilforderung war zunächst mit Hilfe eines Mahnbescheides geltend gemacht worden. Im Zuge der Klage wurde dann die Forderung auf den Gesamtbetrag in Höhe von € 801,80 nebst Zinsen erweitert.

In der Entscheidung vom verurteilte das Amtsgericht Frankfurt den Betroffenen zur Zahlung in Höhe von € 801,80. Unter anderem führt das Amtsgericht Frankfurt am Main wie folgt in den Entscheidungsgründen aus:

„… Den Beklagten trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Als solche wird die Last einer Gegenpartei bezeichnet, sich im Rahmen der ihn nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der darlegungspflichtigen Partei zu äußern. … Die Klägerin hat keine Kenntnis davon, wer den Internetanschluss des Beklagten im ermittelten Zeitpunkt tatsächlich genutzt hat. Insofern ist die Behauptung des Beklagten, auf seinem Computer befindet sich diese Tonaufnahme nicht, unbeachtlich. Denn nach seinen eigenen Angaben waren zu Sylvester fünf Computer im Hause. Der Beklagte hat jedoch nicht behauptet, dass sich auf den anderen Computern ebenfalls nicht die Tonaufnahme befunden habe. Hier hat der Beklagte nur vorgetragen, dass die Kinder erklärt hätten, nichts zum Downloaden zur Verfügung gestellt zu haben.“

Dann verweist das Gericht auf den Anscheinsbeweis, dass der Beklagte die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Gefordert wird vom Gericht ein Vortrag, der ausschließt, dass die streitgegenständliche Tonaufnahme über einen vorhandenen Computer angeboten worden sei. Auch den Hinweis, dass unberechtigte Dritte sich Zugang zum Internetanschluss verschafft haben könnten, ließ das Gericht als potenzielle Möglichkeit allein nicht gelten.

An dieser Stelle wird deutlich, dass die Gerichte das Thema „sekundäre Darlegungslast“ durchaus ernst nehmen. Bei gerichtlichen Verfahren muss sorgfältig argumentiert werden. Ein Abgemahnter sollte im gerichtlichen Verfahren detailliert darstellen, warum ein Anbieten der streitgegenständlichen, urheberrechtlich geschützten Werke nicht erfolgt ist.

Den von angesetzten Gegenstandswert in Höhe von € 10.000,00, der dann Basis für die geltend gemachten Anwaltsgebühren ist, sah das Gericht als angemessen an. In den Entscheidungsgründen wird auf die „unübersehbare Anzahl von Nutzern“ verwiesen, denen nach dem Vorwurf von die Tonaufnahme angeboten worden sei. Auch die 1,3-fache Geschäftsgebühr ist aus Sicht des Gerichts angemessen.

Weiter wird zu den Lizenzgebühren durch das Amtsgericht Frankfurt am Main Folgendes ausgeführt:

„Aufgrund der Urheberrechtsverletzung des Beklagten steht der Klägerin auch die geltend gemachte Lizenzgebühr von 150,- € aus § 97 Urheberrechtsgesetz unabhängig davon zu, ob mit der Nutzung des Tonträgers gewinnbringende Geschäfte beabsichtigt gewesen sind oder nicht. Der Ersatzanspruch berechnet sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Lizenzvergütung in der Höhe angemessen ist, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der konkreten Umstände des Einzelfalles als angemessene Gebühr vereinbart hätten. Der Beklagte hat auch nicht in Abrede gestellt, dass die verlangten 150,- € dem entsprechen.“

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zeigt, dass der wiederholt zu lesende Rat, auf Abmahnungen nicht zu reagieren, als generelle Empfehlung falsch ist. Auch der pauschale Rat, schnell eine modifizierte, sprich geänderte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten, kann sich in Anbetracht der obigen Entscheidung als falscher Weg erweisen.

Wir empfehlen bei jeder urheberrechtlichen eine sorgfältige anwaltliche Prüfung, wie im Einzelfall mit der umzugehen ist. Nur so werden unnötige zusätzliche Kosten vermieden.

Nicht jede urheberrechtliche und nicht jede finanzielle Forderung ist berechtigt. Aber es ist vorsichtiges und überlegtes Handeln geboten.

Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung Ihrer unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline.

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Kornmeier und Partner – Hilfe bei Abmahnungen

Samstag, September 12th, 2009

Die Kanzlei mahnt seit Jahren im Bereich ab. Abgemahnt werden Pornos, Filme, Musik, und Computerspiele.

Wenn Sie eine von der Kanzlei erhalten haben, finden Sie hier unseren Kurzratgeber : http://abmahnung-kurzratgeber

Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zur Abwehr von Abmahnungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen die in der vorgebrachten Vorwürfe. Beispielsweise wird die Haftung des Täters und des Anschlussinhabers von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Auch ist zu prüfen, ob die in der in einem zunächst beeindruckend umfangreichen Schreiben geforderten Zahlungen in dieser Höhe berechtigt sind.

Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung

unsere Abmahnungs-Hotline 0800/1004104.

 

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Auch dazu können wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon gern weitere Informationen geben.

Weitere Informationen hier: http://beratungshilfe

Folgende Rechteinhaber vertritt die Kanzlei unter anderem:

  • Baseprotect UG
  • bitComposer Games
  • Embassy of Music GmbH (ehemals Ministry of Sound Recordings GmbH)
  • GmbH
  • Superstar Entertainment GmbH & Co.KG

 

www.abmahnwahn-dreipage.de hat ein Interview mit Rechtsanwalt veröffentlicht:

http://abmahnwahn-dreipage.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=417

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Einstweilige Verfügung Kornmeier

Dienstag, August 18th, 2009

Nach Presseberichten hat die Kanzlei Kornmeier vor dem Landgericht Frankfurt eine erwirkt. Es ging um die Verbreitung eines Albums. Der Gegenstandswert wurde auf € 55.000,00 festgesetzt. Damit sind erheblichste Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare verbunden.

Es empfiehlt sich daher dringend, bei Abmahnungen nicht nur abzuwarten, sondern auch interessengerecht zu reagieren.

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Abmahnung DigiProtect

Freitag, März 20th, 2009

Uns wird eine der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner vorgelegt, in der die Firma Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH eine urheberrechtliche wegen angeblicher Verstöße ausspricht. Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 450,00.

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