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Abmahnung Sharp Electronics GmbH wegen Verstoßes gegen ElektroG

Donnerstag, August 6th, 2009

Uns wird eine wettbewerbsrechtliche der Firma Sharp Electronics Europe GmbH aus dem Monat Juli 2009 vorgelegt. Vertreten durch wird das Anbieten eines LCD-Fernsehers gerügt, der angeblich entgegen den Bestimmungen des nicht bei der Stiftung EAR registriert ist. Als Besonderheit ist anzumerken, dass die Firma Sharp anhand der benannten Seriennummer des Gerätes behauptet, nachverfolgen zu können, dass das Gerät entweder in Frankreich oder Großbritannien zunächst auf dem Markt gebracht wurde und nicht in Deutschland, wodurch es sich um einen so genannten handelt.

Gerügt wird, dass der streitgegenständliche Fernseher ohne Registrierung bei der zuständigen Behörde in Verkehr gebracht wurde, wodurch ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 5 vorliegt, wonach Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen, Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen dürfen. Betroffen sind nach der Vorschrift des § 3 Abs. 12 auch so genannte „fiktive Hersteller“, d.h. Händler, die schuldhaft nicht registrierte Ware anbieten.

Als Gegenstandswert der werden € 75.000,00 angesetzt.

Weitere Hinweise zu dieser Thematik finden Sie in unserem Blog zum Thema hier und hier.

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