Die Anwaltskanzlei Kruse aus Dortmund mahnt für die Studija Monolit aus Moskau ab. Aktuell wird nach wie vor das Werk „Gluhar v Kino“ abgemahnt.
Zunächst hatte Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse ein Geheimnis um ihren Vornamen gemacht. In den „alten Briefbögen“ wurde nur von einer Rechtsanwaltskanzlei D. Kruse gesprochen. Nunmehr wird auf den Briefbögen der Vorname offen gelegt.
Rechtlich fehlerhaft sind nach wie vor die fehlenden Preisangaben für die Nutzung der 0180-Nummer, über die Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse nur erreichbar ist. Beispielsweise bei der Kanzlei Schutt Waetke werden die Telefongebühren ordnungsgemäß angegeben. Dies fehlt bei Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse.
Die Vollmacht für die Firma Studija Monolit stammen aus Anfang Mai 2010. Die Abmahnungen wurden zwei bis drei Monate später ausgesprochen. Es handelt sich dabei um eine Generalvollmacht, die bis zum 30.12.2010 läuft.
Da unser Mandant nicht auf das erste Schreiben reagiert hat, wird dann in einem weiteren Schreiben ein Schadensersatz in Höhe von € 450,00 und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 gefordert. Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung, die Frau Rechtsanwältin Kruse geltend macht, in Höhe von € 1.101,80.













