<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Abmahnung-Blog.de &#187; Rechtsmissbrauch</title>
	<atom:link href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://abmahnung-blog.de</link>
	<description>Feil Rechtsanwälte - www.recht-freundlich.de</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Jul 2010 12:51:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>LG Hamburg – Rechtsmissbr&#228;uchliche Mehrfachabmahnung</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-hamburg-rechtsmissbrauchliche-mehrfachabmahnung</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-hamburg-rechtsmissbrauchliche-mehrfachabmahnung#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 23:34:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Andere Rechtsgebiete]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[LG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrfachabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=5312</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: 327 O 13/09) entschieden, dass bei einem deutlichen Missverh&#228;ltnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren und dem Umfang der gewerblichen T&#228;tigkeit eine rechtsmissbr&#228;uchliche Mehrfachabmahnung vorliegen kann. Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Berlin hat, erzielte 2008 einen Jahresumsatz von rd. € 17.000,00. Allein bei der Kammer, die f&#252;r die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: 327 O 13/09) entschieden, dass bei einem deutlichen Missverh&auml;ltnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren und dem Umfang der gewerblichen T&auml;tigkeit eine rechtsmissbr&auml;uchliche Mehrfachabmahnung vorliegen kann. Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Berlin hat, erzielte 2008 einen Jahresumsatz von rd. € 17.000,00. Allein bei der Kammer, die f&uuml;r die eingehenden einstweiligen Verf&uuml;gungen zust&auml;ndig war, gingen in dem Zeitraum 2008 39 Verfahren ein. Es ging immer um eine unrichtige Widerrufsbelehrung und teilweise um Verst&ouml;&szlig;e gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz.</p>
<p>In der nun vorliegenden Entscheidung hat das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf&uuml;gung als unzul&auml;ssig zur&uuml;ckgewiesen.</p>
<p>Folgende Ausf&uuml;hrungen des Gerichts sind von besonderer Bedeutung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Der Antragstellerin fehlt die Antragsbefugnis, da die Inanspruchnahme des Antragsgegners als rechtsmissbr&auml;uchlich anzusehen ist. … Dies ist grunds&auml;tzlich dann der Fall, wenn die Abmahnt&auml;tigkeit sich derart verselbst&auml;ndigt, dass der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis zu der ausge&uuml;bten gewerblichen T&auml;tigkeit steht. … Das Ausma&szlig; ihrer Abmahnt&auml;tigkeit (der Antragstellerin) steht nach Auffassung der Kammer v&ouml;llig au&szlig;er Verh&auml;ltnis zu dem Umfang ihrer gewerblichen T&auml;tigkeit.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Zu ber&uuml;cksichtigen ist dabei zun&auml;chst, dass die Antragstellerin in den der Kammer bekannten Verfahren stets solche Verst&ouml;&szlig;e ger&uuml;gt hat, welche sich durch eine vergleichsweise geringe Eingriffsintensit&auml;t auszeichnen: So sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ebenso wie Impressumsverst&ouml;&szlig;e zwar regelm&auml;&szlig;ig als im Sinne des § 3 UWG relevante Wettbewerbsver­st&ouml;&szlig;e anzusehen, da sie die Marktposition rechtstreuer Mitbewerber latent verschlechtern. Eine messbare Umsatzbeeintr&auml;chtigung des einzelnen Wettbewerbers wird durch einen solchen Versto&szlig; jedoch nicht verursacht.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass ein deutliches Missverh&auml;ltnis zwischen dem der Kammer aus den 39 bei ihr anh&auml;ngig gemachten Verfahren aus dem Jahr 2008 bekannten Abmahngebaren der Antragstellerin und ihrer eigentlichen gewerblichen T&auml;tigkeit besteht.“</em><em></em></p>
<p>Dann rechnet das Landgericht Hamburg das Prozesskostenrisiko vor und verweist darauf, dass allein bei den 39 Verfahren, die der Kammer bekannt sind, das Kostenrisiko den Jahresumsatz um ein Vielfaches &uuml;bersteigt.</p>
<p>Weiter hei&szlig;t es dann:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Ein solches Kostenrisiko f&uuml;r die Durchsetzung von Anspr&uuml;chen in Kauf zu nehmen, deren wirtschaftlicher Wert f&uuml;r die Antragstellerin schwer messbar, aber wegen des beschr&auml;nkten Umfanges ihrer gewerblichen T&auml;tigkeit &auml;u&szlig;erst gering sein d&uuml;rfte, widerspricht jeder wirtschaftlichen Vernunft und l&auml;sst sich nur damit begr&uuml;nden, dass es der Antragstellerin in Wahrheit darauf ankommt, in rechtsmissbr&auml;uchlicher Weise Geb&uuml;hrenerstattungsanspr&uuml;che in hohem Umfang zu begr&uuml;nden.“</em></p>
<p>Daher war der Antrag als rechtsmissbr&auml;uchlich zu werten und wurde als unzul&auml;ssig abgelehnt.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-hamburg-rechtsmissbrauchliche-mehrfachabmahnung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbrauch bei einer vier Monate alten Ltd.</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauch-bei-einer-vier-monate-alten-ltd</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauch-bei-einer-vier-monate-alten-ltd#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 07:32:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[14 O 1631/08]]></category>
		<category><![CDATA[28.10.2008]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[LG Würzburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=4804</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht W&#252;rzburg hat in einem Urteil vom 28.10.2008 (Az.: 14 O 1631/08) geurteilt, dass eine erst vor kurzem eingetragene Limited dann rechtsmissbr&#228;uchlich handelt, wenn schon 20 Abmahnungen vier Monate nach der Gr&#252;ndung versandt worden sind. Die Ltd. war am 30.05.2008 gegr&#252;ndet und bis September 2008 – so r&#228;umt die Ltd. selber ein – seien ca. 20 Abmahnungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht W&uuml;rzburg hat in einem Urteil vom 28.10.2008 (Az.: 14 O 1631/08) geurteilt, dass eine erst vor kurzem eingetragene Limited dann rechtsmissbr&auml;uchlich handelt, wenn schon 20 Abmahnungen vier Monate nach der Gr&uuml;ndung versandt worden sind. Die Ltd. war am 30.05.2008 gegr&uuml;ndet und bis September 2008 – so r&auml;umt die Ltd. selber ein – seien ca. 20 Abmahnungen versandt worden. Das Landgericht W&uuml;rzburg f&uuml;hrt dazu wie folgt aus:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;Der Anspruch scheitert zwar nicht bereits an einem fehlenden Wettbewerbsverh&auml;ltnis i.S.d. §§ 1, 2 UWG, da jedenfalls zum Zeitpunkt der m&uuml;ndlichen Verhandlung am 21.10.2008 ein Onlineshop bestand, in den &uuml;ber 200 Artikel eingestellt waren. Allerdings ergibt sich hier aus einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien, dass der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbr&auml;uchlich geltend gemacht wurde.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>… Aus dem unstreitigen Sachverhalt ergibt sich, dass die Verf&uuml;gungskl&auml;gerin allein im Zeitraum vom 21.7.2008 bis 29.8.2008 13 Abmahnungen vorgenommen hat mit einer Kostennote von jeweils 899,40 €, insgesamt also 11.692,20 €. Ferner ergibt sich aus dem vorgelegten Hauptverhandlungsprotokoll vor dem LG Marburg (Az.: 2 O 252/08), dass bis zum Zeitpunkt der dortigen m&uuml;ndlichen Verhandlung am 09.09.2008 ca. 20 Abmahnungen von der Verf&uuml;gungskl&auml;gerin erstellt worden sind.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Unter Ber&uuml;cksichtigung des Umstands, dass die Verf&uuml;gungskl&auml;gerin erst zum 30.05.2008 eingetragen worden ist, ergibt sich bereits aus der Zahl der Abmahnungen, dass ihre Abmahnt&auml;tigkeit in keinem vern&uuml;nftigen wirtschaftlichen Verh&auml;ltnis zu ihrer behaupteten gewerblichen T&auml;tigkeit gestanden hat.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>… Letztlich hat die Verf&uuml;gungsbeklagte ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Kl&auml;gerin zum Zeitpunkt der Abmahnung am 28.07.2008 lediglich in einem &auml;u&szlig;erst geringen Umfang am Markt teilgenommen hat. Jedenfalls ergibt sich aus der Gesamtschau, dass die Abmahnt&auml;tigkeit aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden lediglich dem Geb&uuml;hreninteresse des beauftragten Rechtsanwalts dienen kann. Demzufolge ist die Geltendmachung der Unterlassungsanspr&uuml;che gem&auml;&szlig; § 8 Abs. 4 UWG missbr&auml;uchlich und somit unzul&auml;ssig.&#8221;</em></p>
<p>Eine Besonderheit des Falls: Der die Limited vertretende Anwalt hatte diese selbst gegr&uuml;ndet. Urspr&uuml;nglich war sogar die Domain der abmahnenden Limited auf den Anwalt gemeldet!</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauch-bei-einer-vier-monate-alten-ltd/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Rechtsmissbr&#228;uchlichkeit bei urheberrechtlicher Abmahnung</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauchlichkeit-bei-urheberrechtlicher-abmahnung</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauchlichkeit-bei-urheberrechtlicher-abmahnung#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 02:36:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[22.09.2009]]></category>
		<category><![CDATA[4 U 77/09]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=4664</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 4 U 77/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit rechtsmissbr&#228;uchliches Verhalten als Einwand gegen urheberrechtliche Anspr&#252;che genutzt werden kann.
Grunds&#228;tzlich verweist das Oberlandesgericht darauf, dass § 8 Abs. 4 UWG, der rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht untersagt, im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Eine Parallelit&#228;t ist hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 4 U 77/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit rechtsmissbr&auml;uchliches Verhalten als Einwand gegen urheberrechtliche Anspr&uuml;che genutzt werden kann.</p>
<p>Grunds&auml;tzlich verweist das Oberlandesgericht darauf, dass § 8 Abs. 4 UWG, der rechtsmissbr&auml;uchliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht untersagt, im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Eine Parallelit&auml;t ist hier nicht m&ouml;glich. Allerdings hei&szlig;t dies nicht, dass das Thema Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit im Zusammenhang mit dem Urheberrecht erledigt ist. Gem&auml;&szlig; § 242 BGB kann ein solcher Einwand einem Kl&auml;ger bei der Rechtsverfolgung durchaus entgegengehalten werden.</p>
<p>Interessant ist dabei, dass das Oberlandesgericht Hamm bei der Betrachtung insbesondere auf das Abmahnverhalten abstellt. Aus dem Abmahnverhalten sei ein &uuml;berm&auml;&szlig;iges Kostenbelastungsinteresse zu erkennen und damit ein Rechtsmissbrauch herauszulesen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kl&auml;ger gegen verschiedene Verletzer getrennte Abmahnungen &uuml;bersandt. Dies ist aus Sicht der Richter grunds&auml;tzlich unzul&auml;ssig, wenn die Verletzer als Unternehmung und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer miteinander verbunden sind. Durch die getrennten Abmahnungen sind erheblichere Kosten entstanden, als bei einem gemeinsamen Vorgehen gegen alle Verletzer. Dies reicht schon aus, um ein Kostenbelastungsinteresse anzunehmen. Weiterhin hei&szlig;t es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„F&uuml;r das Kostenbelastungsinteresse spricht hier aber au&szlig;erdem, dass in allen drei F&auml;llen in der Abmahnung in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen ger&uuml;gt worden sind, als sie zum Gegenstand der Klage gemacht worden sind. Das vom Kl&auml;ger selbst sp&auml;ter nicht mehr als urheberrechtswidrig eingestufte Verhalten der Beklagten hat dazu gef&uuml;hrt, dass die Abmahnung, die nach ihrer Kostenvermeidungs- und Warnfunktion nur die Anspr&uuml;che zum Gegenstand haben soll, die im Fall der Erfolglosigkeit gerichtlich geltend gemacht werden sollen, &uuml;berwiegend unbegr&uuml;ndet war.“</em></p>
<p>Dadurch kamen auch &uuml;berh&ouml;hte Streitwerte von jeweils 150.000,00 € zustande mit der Folge, dass erhebliche Anwaltskosten entstanden.</p>
<p>Weiter hei&szlig;t es beim Oberlandesgericht Hamm:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Das spricht selbst dann f&uuml;r ein missbr&auml;uchliches Kostenbelastungsinteresse des Kl&auml;gers, wenn man f&uuml;r einen Rechtsmissbrauch … einschr&auml;nkend wegen des scharfen Schwerts des Anspruchsverlustes ein besonders r&uuml;cksichtslos erscheinendes Verhalten verlangt.“</em></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauchlichkeit-bei-urheberrechtlicher-abmahnung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Dortmund und Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-dortmund-rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-dortmund-rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 07:47:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[LG Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=4007</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Dortmund (Az.: 19 O 39/08 vom 06.08.2009) hat in einem Urteil zum Thema &#8220;Rechtsmissbrauch&#8221; Stellung genommen. Hier eine interessante Passage aus dem Urteil:
&#8220;&#8230;Aus den gesamten Umst&#228;nden des Falles, insbesondere aus dem Verh&#228;ltnis von Umsatz der Kl&#228;gerin im fraglichen Zeitraum im Jahr 2008 zu den seitens der Kl&#228;gerin ausgesprochenen Abmahnungen in dieser Zeit ergibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Dortmund (Az.: 19 O 39/08 vom 06.08.2009) hat in einem Urteil zum Thema &#8220;Rechtsmissbrauch&#8221; Stellung genommen. Hier eine interessante Passage aus dem Urteil:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;&#8230;Aus den gesamten Umst&auml;nden des Falles, insbesondere aus dem Verh&auml;ltnis von Umsatz der Kl&auml;gerin im fraglichen Zeitraum im Jahr 2008 zu den seitens der Kl&auml;gerin ausgesprochenen Abmahnungen in dieser Zeit ergibt sich, dass bei dem abmahnenden T&auml;tigwerden der Kl&auml;gerin im Vordergrund ein Gewinn- bzw. Geb&uuml;hrenerzielungsinteresse stand.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Die entsprechenden Angaben zu Umsatzzahlen und erfolgten Abmahnungen hat die Kl&auml;gerin nicht bzw. nicht substantiiert bestritten. Auf einen entsprechenden Auflagenbeschluss der Kammer, auf dessen Inhalt auf Bl. 72 d. A., verwiesen wird, hat die Kl&auml;gerin gar nicht reagiert. Insbesondere aus dem Umstand, dass die Beklagte mit nachvollziehbaren Argumenten dargelegt hat, dass die tats&auml;chlich erfolgten Abmahnungen noch weit &uuml;ber der von ihr als Mindestzahl angenommenen Zahl von 69 entsprechend der &uuml;berreichten Liste liegen d&uuml;rfte, und aus dem Umstand, dass die Kl&auml;gerin auf die entsprechende gerichtliche Auflage anzugeben, wie viele Abmahnungen im Jahr 2008 erteilt worden seien, nicht reagiert hat, l&auml;sst sich folgern, dass von einer h&ouml;heren Anzahl als 69 insofern auszugehen ist.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Aber auch schon bei Hochrechnen einer Anzahl von 69 Abmahnungen ergibt sich bei Zugrundelegen von Anwaltsrechnungen, die der hier geltend gemachten entsprechen, also in H&ouml;he von rund 860,00 €, dass dem Jahresumsatz von 73.000,00 € allein ein Aufwand f&uuml;r durch Abmahnung entstandene Rechtsanwaltskosten von 59.340,00 € gegen&uuml;bersteht. &#8230;&#8221;</em></p>
<p><a href="http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009/">http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009/</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-dortmund-rechtsmissbrauch/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 06:36:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=3517</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in zwei Entscheidungen mit Verweis auf Rechtsmissbrauch den Erlass von Einstweiligen Verf&#252;gungen abgelehnt:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, 6 W 93/09 sowie Beschl&#252;sse vom 29.06.2009 (6 W 100/09) und vom 18.09.2009, 6 W 128/09 und 6 W 141/09
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in zwei Entscheidungen mit Verweis auf Rechtsmissbrauch den Erlass von Einstweiligen Verf&uuml;gungen abgelehnt:</p>
<p>Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, 6 W 93/09 sowie Beschl&uuml;sse vom 29.06.2009 (6 W 100/09) und vom 18.09.2009, 6 W 128/09 und 6 W 141/09</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchlichkeit Abmahnung Hanemann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/rechtsmissbrauchlichkeit-abmahnung-hanemann</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/rechtsmissbrauchlichkeit-abmahnung-hanemann#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 13:46:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Hanemann]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=3196</guid>
		<description><![CDATA[Im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes hat uns ein Rechtsanwaltskollege aus einer m&#252;ndlichen Verhandlung berichtet. Das betreffende Landgericht hat im Rahmen der m&#252;ndlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die dortige Abmahnung als rechtsmissbr&#228;uchlich angesehen w&#252;rde. Ma&#223;geblich war hierf&#252;r der relativ geringe Umsatz des Herrn Hanemann im Vergleich zur hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und den hohen Gegenstands- bzw. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes hat uns ein Rechtsanwaltskollege aus einer m&uuml;ndlichen Verhandlung berichtet. Das betreffende Landgericht hat im Rahmen der m&uuml;ndlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die dortige Abmahnung als rechtsmissbr&auml;uchlich angesehen w&uuml;rde. Ma&szlig;geblich war hierf&uuml;r der relativ geringe Umsatz des Herrn Hanemann im Vergleich zur hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und den hohen Gegenstands- bzw. Streitwerten.</p>
<p>Dem Gericht war nicht ersichtlich, dass ein vern&uuml;nftiger Kaufmann derart hohe finanzielle Risiken eingehen w&uuml;rde und sah dies als sachfremde T&auml;tigkeit an. Die r&auml;umliche Entfernung zwischen den Wettbewerbsstandorten war ein weiteres Indiz f&uuml;r das Gericht, um einen Rechtsmissbrauch anzusprechen.</p>
<p>In der m&uuml;ndlichen Verhandlung wurde sodann der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verf&uuml;gung durch den Rechtsanwalt des Herrn Hanemann zur&uuml;ckgenommen.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/rechtsmissbrauchlichkeit-abmahnung-hanemann/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erneute Abmahnung Silbermann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/erneute-abmahnung-silbermann</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/erneute-abmahnung-silbermann#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 10:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Peter B. Häfner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Silbermann]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Silbermann]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2771</guid>
		<description><![CDATA[F&#252;r unser Forschungsprojekt wurde uns eine weitere Abmahnung des Herrn Silbermann vom 04.08.2009 vorgelegt. Wir weisen unsere Leser auf die anregende Diskussion, die sie hier verfolgen k&#246;nnen. Mittlerweile haben sich hier zahlreiche Abmahnungen angesammelt, die zumindest auf ein sehr zahlreiches Abmahnverhalten des Herrn Silbermann schlie&#223;en lassen. Wir k&#246;nnen Betroffene nur aufrufen, sich mit anderen betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&uuml;r unser Forschungsprojekt wurde uns eine weitere Abmahnung des Herrn Silbermann vom 04.08.2009 vorgelegt. Wir weisen unsere Leser auf die anregende Diskussion, die sie <a href="http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-wolfgang-silbermann/comment-page-1#comment-2005" target="_blank">hier </a>verfolgen k&ouml;nnen. Mittlerweile haben sich hier zahlreiche Abmahnungen angesammelt, die zumindest auf ein sehr zahlreiches Abmahnverhalten des Herrn Silbermann schlie&szlig;en lassen. Wir k&ouml;nnen Betroffene nur aufrufen, sich mit anderen betroffenen Abmahnopfern auszutauschen und m&ouml;glichst viele Abmahnschreiben zu sammeln und das Vorgehen entsprechend zu koordinieren.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/erneute-abmahnung-silbermann/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Update Abmahnung Silbermann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/update-abmahnung-silbermann</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/update-abmahnung-silbermann#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 15:19:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Häfner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Silbermann]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2740</guid>
		<description><![CDATA[Heute wird uns eine der von unseren Lesern angek&#252;ndigen Abmahnungen des Herrn Silbermann f&#252;r unser Forschungsprojekt &#252;bersendet. Wie auch die anderen Abmahnschreiben datiert diese Abmahnung von Herrn Silbermann, vertreten durch Herrn Peter B. H&#228;fner vom 04.08.2009 und hatte eine Fristsetzung bis zum 11.08.2009 vorgesehen. Wir empfehlen unseren Lesern die entsprechende und anregende Diskussion der Abmahnopfer, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wird uns eine der von unseren Lesern angek&uuml;ndigen Abmahnungen des Herrn Silbermann f&uuml;r unser Forschungsprojekt &uuml;bersendet. Wie auch die anderen Abmahnschreiben datiert diese Abmahnung von Herrn Silbermann, vertreten durch Herrn Peter B. H&auml;fner vom 04.08.2009 und hatte eine Fristsetzung bis zum 11.08.2009 vorgesehen. Wir empfehlen unseren Lesern die entsprechende und anregende Diskussion der Abmahnopfer, die <a href="http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-wolfgang-silbermann" target="_blank">hier </a>verfolgt werden kann. Ein Abgleich der Aktenzeichen und Daten der Abmahnschreiben d&uuml;rfte sich lohnen.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/update-abmahnung-silbermann/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Missbrauchsurteil gegen Hans Hauser</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/missbrauchsurteil-gegen-hans-hauser</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/missbrauchsurteil-gegen-hans-hauser#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 11:59:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hans Hauser]]></category>
		<category><![CDATA[LG München]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2631</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht M&#252;nchen hat mit Urteil vom 28.04.2009 (Az.: 9 HKO 3933/09) eine Abmahnung des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbr&#228;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen und eine bereits erlassene einstweilige Verf&#252;gung aufgehoben. In den Entscheidungsgr&#252;nden wird ausgef&#252;hrt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf&#252;gung als unzul&#228;ssig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist. Nach dieser Bestimmung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht M&uuml;nchen hat mit Urteil vom 28.04.2009 (Az.: 9 HKO 3933/09) eine Abmahnung des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbr&auml;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen und eine bereits erlassene einstweilige Verf&uuml;gung aufgehoben. In den Entscheidungsgr&uuml;nden wird ausgef&uuml;hrt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf&uuml;gung als unzul&auml;ssig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist. Nach dieser Bestimmung steht dem Anspruchsteller nach der Begr&uuml;ndung des Gerichts ein Unterlassungsanspruch nicht zu, wenn dieser unter Ber&uuml;cksichtigung der gesamten Umst&auml;nde als missbr&auml;uchlich anzusehen ist. Der Missbrauch liegt dabei vorwiegend dann vor, wenn gegen den Zuwiderhandelnden ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen soll. Das Landgericht M&uuml;nchen f&uuml;hrte weiter in seiner Begr&uuml;ndung aus:</p>
<p>„Der Beklagte trug – unbestritten – vor, dass der Kl&auml;ger zwischen den Jahren 1991 bis heute insgesamt fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen hat, allein im Jahre 2008 ca. 1.100. Der Kl&auml;ger r&auml;umte selbst in seinem von ihm selbst verfassten Schriftsatz vom 19.04.2009 ein, dass er in vergleichbaren F&auml;llen seit Oktober 2008 ca. 100 Abmahnungen erteilte. Im selben Schriftsatz f&uuml;hrte der Kl&auml;ger auf Seite 1 letzter Absatz Folgendes aus: ‚Darauf hat der Unterzeichner selbst 5 Antr&auml;ge gestellt und nach Erlass den Antragsgegnern geschrieben, man m&ouml;ge einen bestimmten Betrag ausgleichen, damit Herr Rechtsanwalt Velev einigerma&szlig;en entlohnt werden kann.’</p>
<p>Aus diesem unstreitigen, zum Teil vom Kl&auml;ger selbst einger&auml;umten Sachverhalt folgt zur &Uuml;berzeugung des Gerichts, dass es dem Kl&auml;ger mit der Vielzahl seiner Abmahnungen, u.a. mit der streitgegenst&auml;ndlichen, um nichts anderes geht, als gegen den vermeintlich Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung folgen entstehen zu lassen. Das Gericht h&auml;lt deshalb den streitgegenst&auml;ndlichen Verf&uuml;gungsantrag f&uuml;r unzul&auml;ssig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG.“</p>
<p>Weiter ist zu betonen, dass nach dem Tatbestand des vorliegenden Urteils Herr Hans Hauser fr&uuml;her Rechtsanwalt war, dem jedoch die Zulassung entzogen wurde und der behauptet, seit ca. 10 Jahren als Altbausanierer in Berlin t&auml;tig zu sein.</p>
<p>In Anbetracht dieser Entscheidung sowie des Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts M&uuml;nchen kann Betroffenen nur empfohlen werden, die gegen sie gerichteten Abmahnungen sorgf&auml;ltig pr&uuml;fen zu lassen. Wir verweisen auf das weitere Urteil des <a href="http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil" target="_blank">OLG M&uuml;nchen,</a> das Herrn Hans Hauser Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit bescheinigte.</p>
<p>Erneut danken wir der <a href="http://www.abmahnwelle.de/" target="_blank">Abmahnwelle </a>e.V. f&uuml;r die &Uuml;bersendung dieser Entscheidung.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/missbrauchsurteil-gegen-hans-hauser/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnung von Hans Hauser &#8211; Urteil</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 11:37:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hans Hauser]]></category>
		<category><![CDATA[Massenabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2613</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem uns von der Abmahnwelle e.V. zugesandten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts M&#252;nchen sind Abmahnungen des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbr&#228;uchlich anzusehen.
Das Oberlandesgericht M&#252;nchen sieht in dem Vorgehen des Herrn Hauser einen Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG. Wir zitieren aus der Verf&#252;gung vom 10.08.2009 (Az: 29 U 3739/09) wie folgt:
„Es kann dahinstehen, ob der vom Kl&#228;ger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem uns von der Abmahnwelle e.V. zugesandten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts M&uuml;nchen sind Abmahnungen des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbr&auml;uchlich anzusehen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht M&uuml;nchen sieht in dem Vorgehen des Herrn Hauser einen Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG. Wir zitieren aus der Verf&uuml;gung vom 10.08.2009 (Az: 29 U 3739/09) wie folgt:</p>
<p>„Es kann dahinstehen, ob der vom Kl&auml;ger angegriffene Internetauftritt wettbewerbswidrig ist. Selbst wenn dem Kl&auml;ger aufgrund dieses Internetauftritts ein Unterlassungsanspruch zust&uuml;nde, k&ouml;nnte er diesen gem&auml;&szlig; § <a title="§ 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung" href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html">8</a> Abs. 4 UWG nicht im Wege der Klage geltend machen, weil die Geltendmachung wegen Rechtsmissbrauchs unzul&auml;ssig w&auml;re. (…) Im Streitfall hat der Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass der Kl&auml;ger zwischen den Jahren 1991 bis heute insgesamt fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen habe, davon ca. 1.110 allein im Jahr 2008. Damit in &Uuml;bereinstimmung hat der Kl&auml;ger in seiner Berufungsbegr&uuml;ndung vom 10.07.2009 vorgetragen, dass die genannten ca. 1.100 Abmahnungen ihm 24.000,00 € eingebracht h&auml;tten. Die umfangreiche Abmahnt&auml;tigkeit des Beklagten ist im &Uuml;brigen gerichtsbekannt; so hat der Kl&auml;ger im Verfahren 29 U 3408/09 in der m&uuml;ndlichen Verhandlung am 13.11.2008 eingehend zu seiner Abmahnt&auml;tigkeit vorgetragen und eine Zahl von etwa 3.000 Abmahnungen in den letzten drei Jahren benannt. Die dargestellten Zahlen sind insbesondere auch unter Ber&uuml;cksichtigung des eigenen Vorbringens des Kl&auml;gers ausreichende Indizien f&uuml;r die Missbr&auml;uchlichkeit dessen Verhaltens. Aus den vorstehenden Gr&uuml;nden d&uuml;rfte sich zur Vermeidung weiterer Kosten f&uuml;r den Kl&auml;ger eine Berufungsr&uuml;cknahme innerhalb der zur &Auml;u&szlig;erung gesetzten Frist empfehlen.“</p>
<p>Diesen Hinweisen des Gerichts ist deutlich zu entnehmen, dass die zahlreichen, unwidersprochenen Abmahnf&auml;lle als missbr&auml;uchlich anzusehen sind. Die damit verbundenen Unterlassungs- und Zahlungsanspr&uuml;che d&uuml;rften ebenfalls als als unzul&auml;ssig anzusehen sein.</p>
<p>Von Herrn Hauser Abgemahnte sollten die gegen sie gerichteten Abmahnungen &uuml;berpr&uuml;fen lassen.</p>
<p>Wir danken der <a href="http://www.abmahnwelle.de/" target="_blank">Abmahnwelle </a>e.V. f&uuml;r die &Uuml;bersendung dieser Entscheidung.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm bejaht wieder Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-bejaht-wieder-rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-bejaht-wieder-rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 09:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Massenabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2495</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 (Az.: 4 U 27/09) erneut (vgl. Az.: 4 U 211/08 und 4 U 216/08) das wettbewerbsrechtliche Vorgehen eines Abmahners als rechtsmissbr&#228;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen. Das Oberlandesgericht st&#252;tzte diese Ansicht darauf, dass ein Rechtsmissbrauch dann vorliege, wenn das beherrschende Motiv des Gl&#228;ubigers bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 (Az.: 4 U 27/09) erneut (vgl. Az.: 4 U 211/08 und 4 U 216/08) das wettbewerbsrechtliche Vorgehen eines Abmahners als rechtsmissbr&auml;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen. Das Oberlandesgericht st&uuml;tzte diese Ansicht darauf, dass ein Rechtsmissbrauch dann vorliege, wenn das beherrschende Motiv des Gl&auml;ubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese m&uuml;ssten nicht das alleinige Motiv des Gl&auml;ubigers sein. Ausreichend sei, dass die sachfremden Ziele des Handelns eindeutig &uuml;berwiegen. Ob die Anspruchsverfolgung vorwiegend von sachfremden Erw&auml;gungen bestimmt ist, m&uuml;sse im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtw&uuml;rdigung unter Ber&uuml;cksichtigung aller wesentlichen Umst&auml;nde bestimmt werden. Anhaltspunkte insoweit bilden Art und Schwere der Zuwiderhandlung, das Verhalten des Anspruchsstellers bei der Rechtsverfolgung auch in anderen und fr&uuml;heren F&auml;llen, das Verletzerverhalten nach der Zuwiderhandlung und auch das Vorgehen sonstiger Anspruchsberechtigter.<span id="more-2495"></span></p>
<p>Im konkreten Fall wurde vom OLG Hamm der Rechtsmissbrauch angenommen. Es sei unstreitig, dass mit Stand vom 28.01.2009 rein zahlenm&auml;&szlig;ig 84 Abmahnvorg&auml;nge aufgelistet seien. Die Angabe der Abmahnerin, dass pro Monat nur eine Abmahnung ausgesprochen war, sei f&uuml;r das Gericht nicht haltbar. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich um jedenfalls um &uuml;ber 40 Abmahnungen, die sich auf einen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kurzen Zeitraum beziehen. Die etwa 30 Abmahnungen, die sich auf einen speziellen Fehler beziehen, der regelm&auml;&szlig;ig durch die Kl&auml;gerin abgemahnt wurde, seien mit einem erheblichen Risikopotenzial gleichzeitig ausgesprochen worden. Gerade dies zeige, dass es der Kl&auml;gerin vornehmlich auf die Ausl&ouml;sung von Geb&uuml;hrenanspr&uuml;chen ankam. Auch habe die Kl&auml;gerin in keinem der dem OLG Hamm vorliegenden Verfahren ihre Abmahnt&auml;tigkeit umfassend dargestellt. Damit komme die Kl&auml;gerin ihrer sekund&auml;ren Darlegungslast nicht nach.</p>
<p>Weiter spiele f&uuml;r die Beurteilung des Rechtsmissbrauchs das Verh&auml;ltnis zwischen der wirtschaftlichen Bet&auml;tigung und dem durch die Abmahnt&auml;tigkeit entstandenen Kostenrisiko eine besondere Rolle. In den bisherigen F&auml;llen des Rechtsmissbrauchs sei die Kl&auml;gerin zun&auml;chst nicht substantiiert dem Vortrag der Abgemahnten entgegengetreten, der Jahresumsatz liege bei weniger als € 100.000,00. F&uuml;r das Jahr 2008 liege ein Umsatz von ca. € 800.000,00 vor. Bezeichnend war f&uuml;r das Gericht, dass bei einem zuvor wesentlich h&ouml;heren Umsatz die Zahl der Abmahnungen als gering anzusehen war, w&auml;hrend die Anzahl der Abmahnungen bei einem parallelen Absinken des Umsatzes stieg. Das OLG Hamm ging in der Gesamtschau davon aus, dass, bezogen auf die eigentliche Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit der Kl&auml;gerin von Sommer bis Herbst 2008, eine unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Abmahnt&auml;tigkeit vorliegt. Die Kostenrisiken aus den fraglichen Abmahnvorg&auml;ngen seien f&uuml;r die Antragstellerin sehr gro&szlig;. Diese seien mit ihrem eigentlichen Gesch&auml;ftsumfang und dem Begehren nach einem sauberen Wettbewerb ohne weiteres nicht mehr in Einklang zu bringen.</p>
<p>Als wesentlich f&uuml;r die Annahme des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 hat das Oberlandesgericht Hamm den Umstand angenommen, dass die abmahnende Partei pauschale Schadensersatzforderungen von € 100,00 pro Fall neben der eigentlichen RVG-Verg&uuml;tung verlangt hat.</p>
<p>Hierbei handele es sich auch nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen. Allerdings habe die Kl&auml;gerin das erforderliche Verschulden im Rahmen der Geltendmachung des Schadensersatzes nicht dargelegt. Im Ergebnis f&uuml;hrt das Oberlandesgericht Hamm aus, dass gerade diese pauschale Forderung der Antragstellerin zeige, dass es ihr gerade und &uuml;berwiegend um die Ausbeute von Kostenerstattungen durch den Gegner ging.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-bejaht-wieder-rechtsmissbrauch/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnungen – Landgericht Bochum</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-landgericht-bochum</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-landgericht-bochum#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 14:12:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[I-12 O 20/09]]></category>
		<category><![CDATA[LG Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=1635</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 07.04.2009 (Az.: I-12 O 20/09) die Abmahnung eines Interneth&#228;ndlers f&#252;r Tierbedarf als rechtsmissbr&#228;uchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG und damit als unzul&#228;ssig angesehen.

W&#246;rtlich f&#252;hrte das Gericht aus:
„Gem&#228;&#223; § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs unzul&#228;ssig, wenn sie unter Ber&#252;cksichtigung der gesamten Umst&#228;nde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 07.04.2009 (Az.: I-12 O 20/09) die Abmahnung eines Interneth&auml;ndlers f&uuml;r Tierbedarf als rechtsmissbr&auml;uchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG und damit als unzul&auml;ssig angesehen.</p>
<p><span id="more-1635"></span></p>
<p>W&ouml;rtlich f&uuml;hrte das Gericht aus:</p>
<p>„Gem&auml;&szlig; § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs unzul&auml;ssig, wenn sie unter Ber&uuml;cksichtigung der gesamten Umst&auml;nde missbr&auml;uchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Von einem Missbrauch ist daher auszugehen, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs &uuml;berwiegend sachfremde Interessen und Ziele verfolgt werden, wobei ein Fehlen oder vollst&auml;ndiges Zur&uuml;cktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele nicht erforderlich ist (K&ouml;hler in Hefermehl/K&ouml;hler/Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 4.1.0). Es ist davon auszugehen, dass sachfremde Motive &uuml;berwiegen, wenn der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann. Entscheidend ist insoweit die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers. So liegt es hier. Es liegt ein ausgesprochen krasses Missverh&auml;ltnis zwischen den Einnahmen des Verf&uuml;gungskl&auml;gers und dem durch den Ausspruch der Abmahnungen eingegangenen Kostenrisiko vor. Kein wirtschaftlich vern&uuml;nftig denkender Unternehmer w&uuml;rde bei einem Umsatz von lediglich € 2.430,00 innerhalb eines Jahres ein Kostenrisiko durch den Ausspruch von Abmahnungen eingehen, das den Jahresumsatz und nat&uuml;rlich erst recht den erzielten Gewinn bei weitem &uuml;bersteigt. Die ger&uuml;gten Verst&ouml;&szlig;e waren auch nicht derart, dass sie den Gesch&auml;ftsbetrieb des Verf&uuml;gungskl&auml;gers unmittelbar gef&auml;hrdeten. Aus objektiver Sicht k&ouml;nnen daher nur (zumindest &uuml;berwiegend) sachfremde Motive den Kl&auml;ger zum Ausspruch der Abmahnungen und zur Beantragung der einstweiligen Verf&uuml;gung veranlasst haben.“</p>
<p>Es ist hervorzuheben, dass unstreitig der Kl&auml;ger „zumindest zwei Abmahnungen“ ausgesprochen hat. Diese stehen hinsichtlich ihres Kostenrisikos dem Umsatz von € 2.430,00 gegen&uuml;ber, was das Landgericht Bochum als rechtsmissbr&auml;uchlich angesehen hat.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-landgericht-bochum/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnungen – Oberlandesgericht Hamm</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/abmahnung-rechtsmissbrauc</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/abmahnung-rechtsmissbrauc#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 15:07:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=1286</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich im weiteren Verfahren mit rechtsmissbr&#228;uchlichen Abmahnungen zu besch&#228;ftigen. Ma&#223;geblich waren f&#252;r das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 28.04.2009 (4 U 216/08) in der Berufungssache einer bekannten Abmahnerin mehrere Gr&#252;nde, um eine Rechtsmissbr&#228;uchlichkeit im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anzunehmen:
Zun&#228;chst f&#252;hrte das OLG Hamm aus, dass allein eine gr&#246;&#223;ere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich im weiteren Verfahren mit rechtsmissbr&auml;uchlichen Abmahnungen zu besch&auml;ftigen. Ma&szlig;geblich waren f&uuml;r das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 28.04.2009 (4 U 216/08) in der Berufungssache einer bekannten Abmahnerin mehrere Gr&uuml;nde, um eine Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anzunehmen:</p>
<p>Zun&auml;chst f&uuml;hrte das OLG Hamm aus, dass allein eine gr&ouml;&szlig;ere Anzahl von Abmahnungen – spiegelbildlich zu vorhandenen Wettbewerbsverst&ouml;&szlig;en – nicht f&uuml;r sich gesehen als rechtsmissbr&auml;uchlich angesehen werden k&ouml;nne.</p>
<p><span id="more-1286"></span></p>
<p>Wie auch in anderen Verfahren untersucht das Oberlandesgericht Hamm die unwidersprochen vorgetragenen Angaben des Beklagten zu der Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit und der Anzahl der Abmahnungen der Kl&auml;gerin. Dabei stellt das Oberlandesgericht ein deutliches Missverh&auml;ltnis zwischen Umfang der Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit (Umsatz) und Anzahl der Abmahnungen und Abmahnverfahren fest. Im vorliegenden Fall konstatierte das Gericht, dass es sich bei der Abmahnerin um einen eher Kleinbetrieb mit drei Angestellten sowie Aushilfen und einem Jahresumsatz von nicht mehr als € 100.000,00 handelt. Nach dem Vortrag des Beklagten als auch aus der Kenntnis des Gerichts war bekannt, dass die Kl&auml;gerin 81 Abmahn- und Vertragsstrafeverfahren bis zum Jahresende 2008 angestrengt hatte. Selbst wenn man nur 60 Abmahnverfahren zugrunde legt, folge aus diesen inklusive den Kosten f&uuml;r ein gerichtliches Verfahren und ein Berufungsverfahren ein erhebliches Prozesskostenrisiko, das im vorliegenden Fall die Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit der Abmahnerin deutlich &uuml;bersteige, ohne dass dies punktgenau errechnet werden kann und muss. Die Kostenrisiken aus den Abmahnvorg&auml;ngen seien f&uuml;r die Kl&auml;gerin immens und mit dem Gesch&auml;ftsumfang und dem Begehren nach einem sauberen Wettbewerb nicht mehr in Einklang zu bringen.</p>
<p>Als weiteres deutliches Indiz f&uuml;r die Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit wertete das Gericht, dass in dem anwaltlichen Schreiben neben den Abmahnkosten noch eine weitere pauschale Schadensersatzforderung von € 100,00 gegen den Abgemahnten festgesetzt wurde, ohne dass hierf&uuml;r eine Rechtsgrundlage ersichtlich war.</p>
<p>Weiter ma&szlig;geblich f&uuml;r die gerichtliche Wertung der Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit war, dass die abmahnende Partei einen Softwarefehler eines Internet-Auktionshauses systematisch ausgenutzt hatte, obwohl bekannt war, dass das entsprechende Fehlverhalten technisch nicht den einzelnen Anbietern zuzurechnen sein konnte.</p>
<p>Schlie&szlig;lich wertete das OLG Hamm eine Drohung, dass im Falle einer gerichtlichen Festsetzung des Geb&uuml;hrenstreitwertes nicht auszuschlie&szlig;en sei, „dass ein Gericht einen weitaus h&ouml;heren Gegenstandswert ansetzen“ werde, obwohl die angesetzten Werte bereits regelm&auml;&szlig;ig den vom OLG Hamm &uuml;blicherweise festgesetzten Werten entsprechen, als Anhaltspunkt f&uuml;r ein missbr&auml;uchliches Vorgehen.</p>
<p>Bezeichnend war f&uuml;r das OLG Hamm ebenfalls, dass die abmahnende Partei vorrangig Fehler r&uuml;gte, die in dem betreffenden Internet-Auktionshaus „massenhaft“ auftreten und mit nur geringem Aufwand parallel verfolgt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Ebenso entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 28.04.2009 (Az.: 4 U 9/09) gegen die Berufung desselben Abmahners.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/abmahnung-rechtsmissbrauc/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnung – Angela Drews</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-%e2%80%93-angela-drews</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-%e2%80%93-angela-drews#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 May 2009 15:10:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Angela Drews]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=1142</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 23.04.2009 (Az.: 8 O 46/09, noch nicht rechtskr&#228;ftig) ein Abmahnverfahren der Frau Angela Drews als rechtsmissbr&#228;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen.
Als ma&#223;geblich f&#252;r diese Beurteilung sah es das Gericht an, dass der Umfang der Abmahnt&#228;tigkeit in keinem angemessenen und vern&#252;nftigen Verh&#228;ltnis zum betrieblichen Nutzen f&#252;r die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 23.04.2009 (Az.: 8 O 46/09, noch nicht rechtskr&auml;ftig) ein Abmahnverfahren der Frau Angela Drews als rechtsmissbr&auml;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen.</p>
<p>Als ma&szlig;geblich f&uuml;r diese Beurteilung sah es das Gericht an, dass der Umfang der Abmahnt&auml;tigkeit in keinem angemessenen und vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis zum betrieblichen Nutzen f&uuml;r die Verf&uuml;gungskl&auml;gerin steht und das beherrschende Motiv der Verf&uuml;gungskl&auml;gerin bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, f&uuml;r sich gesehen nicht schutzf&auml;hige Interessen und Ziele seien. Die sachfremden Erw&auml;gungen stellen den beherrschenden Zweck der Rechtsverfolgung dar.</p>
<p>Die Verf&uuml;gungskl&auml;gerin habe nach eigenem Bekunden in 5 Jahren 164 Abmahnungen ausgesprochen. Damit w&uuml;rde auf alle 14 Tage deutlich mehr als durchschnittliche eine Abmahnung entfallen. Demgegen&uuml;ber st&uuml;nden Jahresums&auml;tze im unteren 6-stelligen Euro-Bereich. F&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2007 waren dies nach Darstellung der Verf&uuml;gungskl&auml;gerin € 238.000,00. Das Verh&auml;ltnis zwischen Umsatz und Abmahnverhalten f&uuml;hrt f&uuml;r das Gericht vorliegend zu einem missbr&auml;uchlichen Vorgehen. Der Umfang der Abmahnaktionen st&uuml;nde in keinem vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis mehr zu dem eigenen betrieblichen Nutzen. Der Beklagte sei f&uuml;r die Kl&auml;gerin bislang kein relevanter Wettbewerber gewesen. Die Kl&auml;gerin &uuml;berpr&uuml;fe fortlaufend das Internet. Ihr Verhalten diene jedenfalls ganz &uuml;berwiegend dazu, ihrem Anwalt kontinuierlich besondere Einnahmen zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund gelangte die Kammer zu der Feststellung, dass mit der Geltendmachung des Anspruchs &uuml;berwiegend sachfremde Ziele das vorherrschende Motiv gebildet haben sollen. Da die Kl&auml;gerin nur ein Kleinunternehmen f&uuml;hre und gleichwohl systematisch bundesweit Abmahnungen ausspricht, war die Kammer des Landgerichts Stade zu der Feststellung gelangt, dass das Geb&uuml;hrenerzielungsinteresse im Vordergrund bei den kontinuierlichen Abmahnaktionen stehe.</p>
<p>Das Urteil finden Sie <a title="Urteil" href="http://abmahnung-blog.de/wp-content/uploads/2009/05/lg_stade_urt_v_23042009_az-_8_o_4609.pdf" target="_blank">hier </a>im Volltext als PDF-Dokument.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-%e2%80%93-angela-drews/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erneuter Abmahnmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/erneuter-abmahnmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/erneuter-abmahnmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 May 2009 09:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Vielfachabmahner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=1098</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Stade (Urteil vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09, nicht rechtskr&#228;ftig) hat in einem viel beachteten Verfahren im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine zun&#228;chst erlassene einstweilige Verf&#252;gung zugunsten einer bekannten Abmahnerin die einstweilige Verf&#252;gung wieder aufgehoben. Ma&#223;geblich war f&#252;r das Landgericht Stade das Vorliegen des Missbrauchs i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG. Das Landgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Stade (Urteil vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09, nicht rechtskr&auml;ftig) hat in einem viel beachteten Verfahren im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine zun&auml;chst erlassene einstweilige Verf&uuml;gung zugunsten einer bekannten Abmahnerin die einstweilige Verf&uuml;gung wieder aufgehoben. Ma&szlig;geblich war f&uuml;r das Landgericht Stade das Vorliegen des Missbrauchs i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG. Das Landgericht Stade f&uuml;hrte aus, dass grunds&auml;tzlich bei Abmahnungen von im Internet t&auml;tigen Unternehmen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Zur&uuml;ckhaltung mit der Annahme eines Missbrauchs anzuraten ist. Der Wettbewerber habe grunds&auml;tzlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Wettbewerbsverst&ouml;&szlig;e seiner Konkurrenten unterbleiben. Mit den Abmahnungen und eventuellen Klagen gehe er ein gewisses Kostenrisiko ein, da er selbst bei Obsiegen auf seine Kosten sitzen bleiben k&ouml;nne, wenn der Gegner zahlungsunf&auml;hig ist. Der von der Kl&auml;gerin angenommene Streitwert von € 10.000,00 sei angesichts der im Wettbewerbsrecht &uuml;blichen S&auml;tze nicht als &uuml;berh&ouml;ht zu bezeichnen, so dass sich hieraus kein Missbrauchsindiz ergebe. Das rechtsmissbr&auml;uchliche Vorgehen folge jedoch daraus, dass der Umfang der Abmahnf&auml;higkeit in keinem angemessenen und vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis zum betrieblichen Nutzen f&uuml;r die Verf&uuml;gungskl&auml;gerin stehe und das beherrschende Motiv der Kl&auml;gerin bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, f&uuml;r sich gesehen nicht schutzf&auml;hige Interessen und Ziele seien. Daneben vorhandene wettbewerbsrechtliche Absichten w&uuml;rden nicht schaden, wenn nur die sachfremden Erw&auml;gungen vorherrschen. Die sachfremden Erw&auml;gungen stellen f&uuml;r das Gericht den beherrschenden Zweck der Rechtsverfolgung dar. Die Kl&auml;gerin habe nach eigenem Bekunden in gut 5 Jahren 164 Abmahnungen ausgesprochen. Damit w&uuml;rde auf alle 14 Tage deutlich mehr als durchschnittlich eine Abmahnung fallen. Demgegen&uuml;ber st&uuml;nden Jahresums&auml;tze im unteren 6-stelligen Euro-Bereich. F&uuml;r 2007 waren dies nach Darstellung der Kl&auml;gerin selbst € 238.000,00. Dieses Verh&auml;ltnis zwischen Umsatz und Abmahnverhalten f&uuml;hrte f&uuml;r das Landgericht Stade zu einem rechtsmissbr&auml;uchlichen Vorgehen. Die Abmahnaktionen st&uuml;nden in keinem vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis zu dem eigenen betrieblichen Nutzen. Der Beklagte war in der Vergangenheit f&uuml;r die Kl&auml;gerin kein relevanter Wettbewerber. Hier &uuml;berpr&uuml;fe die Kl&auml;gerin fortlaufend das Internet. Dieses Verhalten diene ihr jedenfalls ganz vorwiegend dazu, ihrem Anwalt kontinuierlich besondere Einnahmen zu verschaffen. Vor dem Hintergrund kam die Kammer des Landgerichts Stade zu der Feststellung, dass mit der Geltendmachung des Anspruchs vorwiegend sachfremde Ziele das vorherrschende Motiv gebildet haben. Die Kl&auml;gerin f&uuml;hre nur ein Kleinunternehmen und mahne gleichwohl systematisch bundesweit ab. Das Landgericht Stade kam zu der Feststellung, dass hier reine Geb&uuml;hrenerzielungsinteressen im Vordergrund der Abmahnaktionen standen.</p>
<p>Im Ergebnis w&uuml;rde ein rechtsmissbr&auml;uchliches Vorgehen i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angenommen und die Klage wegen Unzul&auml;ssigkeit abgewiesen.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/erneuter-abmahnmissbrauch/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbr&#228;uchliche Abmahnungen – OLG Hamm</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-olg-hamm</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-olg-hamm#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 May 2009 08:10:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Massenabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=1090</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 24.03.2009 (Az.: 4 U 211/08) mit der Frage besch&#228;ftigt, unter welchen Voraussetzungen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als missbr&#228;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen werden k&#246;nnen. Im konkreten Fall wurde das Vorgehen des Abmahners als rechtsmissbr&#228;uchlich angesehen. Ma&#223;geblich war f&#252;r das Gericht, dass unter Ber&#252;cksichtigung der gesamten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 24.03.2009 (Az.: 4 U 211/08) mit der Frage besch&auml;ftigt, unter welchen Voraussetzungen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als missbr&auml;uchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen werden k&ouml;nnen. Im konkreten Fall wurde das Vorgehen des Abmahners als rechtsmissbr&auml;uchlich angesehen. Ma&szlig;geblich war f&uuml;r das Gericht, dass unter Ber&uuml;cksichtigung der gesamten Umst&auml;nde die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu diente, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.</p>
<p>Das Gericht ging insbesondere darauf ein, dass die Kl&auml;gerin 11 weitere Abmahnungen ausgesprochen hatte, die demselben Muster folgten. In jeder Abmahnung beanstandete die Kl&auml;gerin in der Abmahnung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch den fehlenden Hinweis auf den Erhalt einer gesonderten Belehrung in Textform. F&uuml;r das Gericht sprach es nicht f&uuml;r eine ernsthaft gemeinte &Uuml;berwachung des lauteren Wettbewerbs, wenn sich ein Wettbewerber nur auf die Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsversto&szlig;es gewisserma&szlig;en spezialisiert. Dies zeige, dass es ihm nicht insgesamt um die Wahrung des lauteren Wettbewerbs geht.</p>
<p>Hervorzuheben ist, dass das Gericht auf das Verh&auml;ltnis zwischen der Anzahl der Abmahnungen und dem Umsatz der Kl&auml;gerin eingegangen ist. Dabei hat das Gericht festgehalten, dass der Umsatz der Kl&auml;gerin in keinem Verh&auml;ltnis zu einer umfangreichen Abmahnt&auml;tigkeit in kurzer Zeit bestanden hat. Es sei unwidersprochen, dass ein monatlicher Umsatz von maximal € 200,00 erzielt werde. In Verbindung mit den vorliegenden Abmahnungen nahm das Gericht hier ein Missverh&auml;ltnis an.</p>
<p>Des Weiteren war f&uuml;r das Gericht entscheidend, dass der Anwalt der Kl&auml;gerin der Neffe des Inhabers der Kl&auml;gerin (Firma) war. F&uuml;r das Gericht „schloss sich der Kreis&#8221;, dass die Abmahnt&auml;tigkeit der Kl&auml;gerin nicht deshalb erfolge, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen T&auml;tigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten. F&uuml;r das Gericht hat die Kl&auml;gerin nur Gewinn bringende Besch&auml;ftigung betreiben wollen.</p>
<p>Neben weiteren Erw&auml;gungen scheint das Missverh&auml;ltnis zwischen gesch&auml;ftlicher T&auml;tigkeit (Umsatz) und Anzahl der Abmahnungen als wesentliches Indiz, um auf eine rechtsmissbr&auml;uchliche T&auml;tigkeit des Abmahnenden zu schlie&szlig;en und anzunehmen, dass die gewerbliche T&auml;tigkeit gegen&uuml;ber der Abmahnt&auml;tigkeit in den Hintergrund tritt.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen-%e2%80%93-olg-hamm/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsmissbrauch &#8211; Keine Zahlung an Prozessbevollm&#228;chtigten</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch-keine-zahlung-an-prozessbevollmachtigten</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch-keine-zahlung-an-prozessbevollmachtigten#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2009 07:50:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessbevollmächtigter]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmißbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=545</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 08.07.2008 (Az.: 13 O 128/05, ver&#246;ffentlicht unter www.justiz.nrw.de) entschieden, dass allein der Umstand, dass der Kl&#228;ger bislang keine Zahlungen an seinen Prozessbevollm&#228;chtigten geleistet hat und dieser die Gerichtskosten eingezahlt hat, keinen Schluss darauf erlaubt, dass die Abmahnung nur ausgesprochen sei, um einen Geb&#252;hrentatbestand f&#252;r den Prozessbevollm&#228;chtigten des Kl&#228;gers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 08.07.2008 (Az.: 13 O 128/05, ver&ouml;ffentlicht unter www.justiz.nrw.de) entschieden, dass allein der Umstand, dass der Kl&auml;ger bislang keine Zahlungen an seinen Prozessbevollm&auml;chtigten geleistet hat und dieser die Gerichtskosten eingezahlt hat, keinen Schluss darauf erlaubt, dass die Abmahnung nur ausgesprochen sei, um einen Geb&uuml;hrentatbestand f&uuml;r den Prozessbevollm&auml;chtigten des Kl&auml;gers zu erzeugen. Ebenso wenig sei die Verwendung einer zum Teil vorgedruckten und zum Teil weiter gefassten Vollmacht als Indiz f&uuml;r eine derartige, nur aus Kostengesichtspunkten erfolgte Abmahnung heranzuziehen.</p>
<p>Das Urteil zeigt, wie schwierig es im Einzelfall ist, den Einwand des Rechtsmissbrauchs gerichtlich durchzusetzen. Es ist wichtig, so viele Informationen wie m&ouml;glich zu sammeln. Darum auch unser Forschungsprojekt.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch-keine-zahlung-an-prozessbevollmachtigten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Bielefeld: Verwendung altes Belehrungsmuster Bagatelle</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/lg-bielefeld-verwendung-altes-belehrungsmuster-bagatelle</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/lg-bielefeld-verwendung-altes-belehrungsmuster-bagatelle#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 15:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Belehrungsmuster]]></category>
		<category><![CDATA[LG Bielefeld]]></category>
		<category><![CDATA[Muster Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=262</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 05.11.2008 (Az.: 18 O 34/08) eine interessante Entscheidung getroffen. Die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung ist w&#228;hrend der &#220;bergangsfrist nach § 16 BGB-InfoV n.F. kein grund f&#252;r eine Abmahnung. Das Gericht spricht von einer wettbewerbsrechtlichen Bagatelle.
Au&#223;erdem sind personelle Verflechtungen zwischen Anwalt und Abmahner bei massenhaften Abmahnungen ein Indiz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 05.11.2008 (Az.: 18 O 34/08) eine interessante Entscheidung getroffen. Die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung ist w&auml;hrend der &Uuml;bergangsfrist nach § 16 BGB-InfoV n.F. kein grund f&uuml;r eine Abmahnung. Das Gericht spricht von einer wettbewerbsrechtlichen Bagatelle.</p>
<p>Au&szlig;erdem sind personelle Verflechtungen zwischen Anwalt und Abmahner bei massenhaften Abmahnungen ein Indiz f&uuml;r eine Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/lg-bielefeld-verwendung-altes-belehrungsmuster-bagatelle/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung Sina D&#252;rr</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sina-durr-3</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sina-durr-3#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 14:45:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Sina Dürr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=260</guid>
		<description><![CDATA[Heute ging bei uns ein Telefax der Anw&#228;lte von Frau Sina D&#252;rr ein. Sie h&#228;lt an Ihrer Abmahnung trotz eines deutlichen Hinweises auf die Rechtmissbr&#228;uchlichkeit fest. Der Anwalt von Frau Sin D&#252;rr verweist darauf, dass es jedem Unternehmen offen stehe, eine Vielzahl von Mitbewerbern abzumahnen. So soll nach Auffassung von Frau Sina D&#252;rr der Wettbewerb &#8220;lauter&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ging bei uns ein Telefax der Anw&auml;lte von Frau Sina D&uuml;rr ein. Sie h&auml;lt an Ihrer Abmahnung trotz eines deutlichen Hinweises auf die Rechtmissbr&auml;uchlichkeit fest. Der Anwalt von Frau Sin D&uuml;rr verweist darauf, dass es jedem Unternehmen offen stehe, eine Vielzahl von Mitbewerbern abzumahnen. So soll nach Auffassung von Frau Sina D&uuml;rr der Wettbewerb &#8220;lauter&#8221; gehalten werden!</p>
<p>Wir berichten weiter.</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sina-durr-3/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Landgericht Hamburg: Kriterien f&#252;r Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/landgericht-hamburg-kriterien-fur-rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/landgericht-hamburg-kriterien-fur-rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 09:02:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsstand]]></category>
		<category><![CDATA[LG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=245</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 22.01.2009 (Az.: 408 O 218/07) Kriterien f&#252;r einen Rechtsmissbrauch genannt. Hintergrund der Entscheidung war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen versandt hatte.
Das Landgericht verweist darauf, dass die Wahl des Gerichtsstandes ein Indiz f&#252;r einen Rechtsmissbrauch sein kann. Der Abmahner hatte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 22.01.2009 (Az.: 408 O 218/07) Kriterien f&uuml;r einen Rechtsmissbrauch genannt. Hintergrund der Entscheidung war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen versandt hatte.</p>
<p>Das Landgericht verweist darauf, dass die Wahl des Gerichtsstandes ein Indiz f&uuml;r einen Rechtsmissbrauch sein kann. Der Abmahner hatte die jeweiligen Verletzer immer vor besonders weit entfernten Gerichten in Anspruch genommen. Dies erschwert aus Sicht des Gerichts die Rechtsverteidigung.</p>
<p>W&ouml;rtlich hei&szlig;t es: &#8220;Diese F&auml;lle zeigen ein Muster, dass die Rechtsmissbr&auml;uchlichkeit indiziert.&#8221;</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/landgericht-hamburg-kriterien-fur-rechtsmissbrauch/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
