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	<title>Abmahnung-Blog.de &#187; Rechtsmissbrauch</title>
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	<description>Feil Rechtsanwälte - www.abmahnung-blog.de</description>
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		<title>Rechtsmissbräuchliche Abmahnung? &#8211; Maßstäbe OLG Naumburg</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 06:48:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[fliegender Gerichtsstand]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauchtatbestand]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich in einem Urteil vom 12.10.2007 mit dem Thema Rechtsmissbrauch ausführlich auseinander setzen müssen. In dem dort vorliegenden Fall ging es unter anderem um die Frage, ob eine Vielzahl von Abmahnungen geeignet ist, um den Missbrauchtatbestand in einer umfassenden Abwägung zu begründen. Das Gericht ist der Ansicht, dass dieses Indiz allein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p><span style="font-size: small;">Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Naumburg hat sich in einem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12.10.2007 mit dem Thema <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a></strong> ausführlich auseinander setzen müssen. In dem dort vorliegenden Fall ging es unter anderem um die Frage, ob eine Vielzahl von Abmahnungen geeignet ist, um den <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/missbrauchtatbestand" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Missbrauchtatbestand">Missbrauchtatbestand</a></strong> in einer umfassenden Abwägung zu begründen. Das Gericht ist der Ansicht, dass dieses Indiz allein nicht dazu geeignet ist. Eine zahlenmäßige Beschränkung sehen die §§ 3, <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung">8</a> Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG nicht vor. Die Richter des OLG Naumburg zogen daraus den Schluss, dass ein Wettbewerber auch eine Vielzahl von Mitbewerbern belangen kann, wenn sich eine Vielzahl von Mitbewerbern wettbewerbswidrig verhalten:</span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em><span style="font-size: small;">„Dass damit finanzielle Nachteile für den Gegner und Einnahmen für die Anwälte beider Parteien verbunden sind, liegt in der Natur der Sache. Der Abmahnende selbst hat jedenfalls keine finanziellen Vorteile. Immerhin trägt er bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners das Risiko, für die Gerichts- und Anwaltskosten zu haften.“,</span></em></p>
<p><span style="font-size: small;">so das OLG Naumburg mit Bezugnahme auf ein <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des OLG München vom 12.12.2006 (Az.: 6 W 2908/06). Dabei wurde des Weiteren darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber selbst weder eine staatliche Institution geschaffen hat, um die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren, noch der Unterlassungsanspruch zahlenmäßig begrenzt wurde. Das Gericht zieht daraus den Schluss, dass es systemwidrig wäre, wenn ein Unternehmen nur wenige Mitbewerber abmahnen dürfte.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Auch die Nutzung des fliegenden Gerichtsstandes gem. §§ 14 Abs. 2 UWG, <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/35.html" target="_blank" title="&sect; 35 ZPO: Wahl unter mehreren Gerichtsst&auml;nden">35 ZPO</a> stelle keine unzulässige Rechtsausübung dar.</span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em><span style="font-size: small;">„Zwar mag die Klägerin auf diese Weise die Rechtsprechung verschiedener Gerichte sozusagen ‚testen’. Die gesetzlichen Vorschriften öffnen ihr jedoch diese Möglichkeit. Im Übrigen liegt die Befassung verschiedener Gerichte mit diesen Fragen im Interesse der Allgemeinheit. Denn auf diese Weise wird eine schnelle Klärung der Rechtsfragen vorbereitet. Ein Kläger braucht sich grundsätzlich für seine Gerichtsstandswahl grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.“</span></em></p>
<p><span style="font-size: small;">Eine andere Beurteilung wäre nach Ansicht des OLG Naumburg nur dann möglich, wenn das Wettbewerbsrecht als „Mittel des Angriffs“ gegen Wettbewerber eingesetzt würde. Dies käme nach Ansicht des Gerichts dann in Betracht, wenn ein Kläger in einer Vielzahl von Fällen immer den Gerichtsstand wählte, der vom allgemeinen Gerichtsstand des jeweiligen Mitbewerbers am weitesten entfernt läge. Dann könnte der Anschein entstehen, dass der entfernte Gerichtsstand nur deshalb gewählt worden sei, um dem Gegner die Verteidigung zu erschweren. Jedoch sollte es dem jeweiligen Kläger auch dann noch möglich sein, die Motive seiner Gerichtsstandswahl darzulegen und den Schein zu entkräften.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Insgesamt muss daher festgehalten werden, dass weder eine hohe Anzahl von Abmahnungen noch die Wahl des Gerichtsstandes, soweit sie plausibel dargelegt werden kann, nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg zu der Beurteilung als rechtsmissbräuchlich führen kann.</span></p>

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		<title>Gewährleistungsausschluss im Internet</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/gewaehrleistungsausschluss-im-internet-2</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 08:20:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 31.03.2010 (Az.: I ZR 34/08) zu der Frage Stellung genommen, ob ein Gewährleistungsausschluss im Internet zulässig ist. Die Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln beide mit gebrauchten Elektroartikeln über das Internet. Im Juni 2006 wurden gebrauchte Software und medizinische Geräte mit folgendem Text angeboten: „Ob eine Umlizenzierung bzw. Umschreibung möglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> hat in einer Entscheidung vom 31.03.2010 (Az.: I ZR 34/08) zu der Frage Stellung genommen, ob ein <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/gewaehrleistungsausschluss" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gewährleistungsausschluss">Gewährleistungsausschluss</a></strong> im Internet zulässig ist. Die Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln beide mit gebrauchten Elektroartikeln über das Internet. Im Juni 2006 wurden gebrauchte Software und medizinische Geräte mit folgendem Text angeboten:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Ob eine Umlizenzierung bzw. Umschreibung möglich ist, wissen wir nicht, daher verkaufen die Software wie oben beschrieben ohne <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/garantie" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> und <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/gewahrleistung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gewährleistung">Gewährleistung</a>.“</em></p>
<p>Der Mitbewerber sah darin ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und verlangte eine Unterlassung des Gewährleistungsausschlusses.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die Gewährleistungsregelungen zu den Vorschriften i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG gehören, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regeln.</p>
<p>Deutlich weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass der entsprechende <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/gewaehrleistungsausschluss" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gewährleistungsausschluss">Gewährleistungsausschluss</a> unzulässig ist.</p>
<p>Ein interessantes „Nebenthema“ lässt sich noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs herauslesen. Es ging in der Auseinandersetzung auch um die Frage, ob ein <strong>rechtsmissbräuchliches Vorgehen</strong> gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorlag. Hierzu führt der Bundesgerichtshof wie folgt aus:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Im Streitfall sind keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine <strong>missbräuchliche Rechtsverfolgung</strong> durch die Klägerin vorhanden. Sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich drei Abmahnungen gegen Dritte ausgesprochen. Das reicht für eine massenhafte Abmahntätigkeit nicht aus, die in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur eigenen gewerblichen Tätigkeit des Gläubigers steht und eine rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgen i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG begründen kann.“</em></p>
<p>Hier zeigt sich eine häufig in der Praxis anzutreffende Problematik. Um eine <strong>rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit</strong> nachzuweisen, ist es notwendig, dass schon eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen nachgewiesen werden kann. Nach unserer Einschätzung genügen dazu nicht Verweise auf Interneteinträge.</p>

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		<title>Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterliegt vor dem Landgericht Hannover</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/deutsche-umwelthilfe-duh-unterliegt-vor-dem-landgericht-hannover</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/deutsche-umwelthilfe-duh-unterliegt-vor-dem-landgericht-hannover#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 07:40:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Umwelthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[DUH]]></category>
		<category><![CDATA[DUH Vertragsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Hannover]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsstrafe]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Deutsche Umwelthilfe verlangte von einem Autohaus vor dem Landgericht Hannover eine Vertragsstrafe in Höhe von € 7.500,00 und verlor. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass eine Werbeanzeige aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe einen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV darstellen sollte, weil die Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Immission zurückgesetzter als der Hauptteil der Werbebotschaft seien. Der Hauptteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/deutsche-umwelthilfe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutsche Umwelthilfe">Deutsche Umwelthilfe</a></strong> verlangte von einem Autohaus vor dem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht-hannover" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht Hannover">Landgericht Hannover</a> eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a> in Höhe von € 7.500,00 und verlor. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass eine Werbeanzeige aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe einen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV darstellen sollte, weil die Angaben zum Verbrauch und zur CO<sub>2</sub>-Immission zurückgesetzter als der Hauptteil der Werbebotschaft seien. Der Hauptteil der Werbebotschaft bestand aus Angaben zum Modell, zum Preis und zu den Finanzierungsmöglichkeiten. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht-hannover" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht Hannover">Landgericht Hannover</a> macht in seiner Entscheidung deutlich, dass der geltend gemachte Vertragsstrafenanspruch der <strong>Deutschen Umwelthilfe (<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/duh" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with DUH">DUH</a>)</strong> nicht zusteht und kein Verstoß gegen die vertragliche Unterlassungsverpflichtung vorliegt. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Hannover:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„… Die Angaben zum Verbrauch und zur CO<sub>2</sub>-Immission sind auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich und gut lesbar. Sie sind nach Beurteilung der Kammer auch nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft. Die Zeitungsanzeige enthält keine abgrenzbaren Teile, die als Hauptteil der Werbebotschaft bestimmt werden können. In Ihrer Gesamtheit ist die Anzeige so gestaltet, dass die Angaben zum Verbrauch und zur CO<sub>2</sub>-Immission hinreichend deutlich abgedruckt sind. Gegenüber der wichtigen Angabe zur Anschrift, Telefonnummer und Internetadresse der Beklagten fallen die Pflichtangaben sogar stärker ins Auge. Soweit die Pflichtangaben etwas kleiner abgedruckt sind als die Angaben zum Pkw-Typ, zum Preis, zur Motorisierung und zur Finanzierung, erlangt die Beklagte keinen Vorteil daraus, weil die Verbrauchs- und CO<sub>2</sub>-Immissionswerte des beworbenen Fahrzeugs günstig und daher werbewirksam sind. Durch strengere Anforderungen an die Pflichtangaben werden die Möglichkeiten der Pkw-Händler zur Gestaltung seiner Werbung in nicht akzeptabler Weise eingeschränkt. <strong>Das Vorgehen des Klägers ist auch missbräuchlich</strong>.“</em></p>
<p>Wir sind froh über diese deutlichen Aussagen in Richtung <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/deutsche-umwelthilfe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutsche Umwelthilfe">Deutsche Umwelthilfe</a></strong>. Insbesondere der Hinweis, dass das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe <strong>missbräuchlich</strong> ist, kann diesseits nur unterstützt werden. Im großen Stil verfolgt die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/deutsche-umwelthilfe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutsche Umwelthilfe">Deutsche Umwelthilfe</a> angebliche Wettbewerbsverstöße.</p>

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<p><!--[if IE]><iframe frameborder="0" allowTransparency="true" class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Fdeutsche-umwelthilfe-duh-unterliegt-vor-dem-landgericht-hannover&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><![endif]--><!--[if !IE]><!--><iframe class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Fdeutsche-umwelthilfe-duh-unterliegt-vor-dem-landgericht-hannover&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><!--<![endif]--><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Fdeutsche-umwelthilfe-duh-unterliegt-vor-dem-landgericht-hannover&amp;title=Deutsche%20Umwelthilfe%20%28DUH%29%20unterliegt%20vor%20dem%20Landgericht%20Hannover" id="wpa2a_6"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Deutsche Umwelthilfe agiert missbräuchlich</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/deutsche-umwelthilfe-agiert-missbraeuchlich</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 06:09:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Umwelthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[DUH]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchlichkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer Entscheidung des Landgerichts Hannover (21 O 45/10), die am 16.02.2011 gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verkündet wurde, wird das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe als „missbräuchlich“ gewertet. Hintergrund war eine Vertragsstrafe, die von der Deutschen Umwelthilfe unberechtigterweise geltend gemacht wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>In einer Entscheidung des Landgerichts Hannover (21 O 45/10), die am 16.02.2011 gegen die <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/deutsche-umwelthilfe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Deutsche Umwelthilfe">Deutsche Umwelthilfe</a> (<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/duh" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with DUH">DUH</a>)</strong> verkündet wurde, wird das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe als „<strong>missbräuchlich</strong>“ gewertet. Hintergrund war eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a>, die von der Deutschen Umwelthilfe unberechtigterweise geltend gemacht wurde.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Sind Mehrfachabmahnungen immer rechtsmissbräuchlich?</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/sind-mehrfachabmahnungen-immer-rechtsmissbraeuchlich</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/sind-mehrfachabmahnungen-immer-rechtsmissbraeuchlich#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 08:14:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrfachabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vielfachabmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[In Telefonaten mit Betroffenen ist häufig das Argument zu hören, der Abmahnende würde doch ganz viele Abmahnungen verschicken. Dies ergäbe sich aus Foreneinträgen oder Veröffentlichungen auf Internetseiten. Es ist allerdings nicht so, dass Vielfach- oder Mehrfachabmahnungen automatisch eine Rechtsmissbräuchlichkeit gemäß § 8 UWG darstellen. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die vielen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>In Telefonaten mit Betroffenen ist häufig das Argument zu hören, der Abmahnende würde doch ganz <strong>viele Abmahnungen</strong> verschicken. Dies ergäbe sich aus Foreneinträgen oder Veröffentlichungen auf Internetseiten.</p>
<p>Es ist allerdings nicht so, dass <strong>Vielfach- oder Mehrfachabmahnungen</strong> automatisch eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a> gemäß § 8 UWG darstellen. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die vielen Abmahnungen wirklich vorhanden sind, oder ob beispielsweise Veröffentlichungen von anderen Internetseiten übernommen worden sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Anzahl der Abmahnungen in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hier sind im Zweifel Hintergrundinformationen zu beschaffen. Wer beispielsweise einen Jahresumsatz von € 1.000,00 erzielt, kann sicherlich nicht 100 Abmahnungen im Jahr verschicken.</p>
<p>Allein der Hinweis auf eine Vielzahl von Abmahnungen wird in den meisten Fällen allerdings nicht ausreichen, einen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen anzunehmen. Hier müssen weitere Indizien hinzutreten. Einige Gerichte haben beispielsweise eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a> dann angenommen, wenn bei einer Vielzahl von Abmahnungen Unterlassungsansprüche niemals gerichtlich durchgesetzt werden.</p>
<p>Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnungen akzeptieren die Gerichte eine Vielzahl von Abmahnungen. In den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes ist eine vergleichbare Vorschrift zur <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a>, wie diese in § 8 Abs. 4 UWG zu finden ist, nicht vorhanden. Hier wird nur in besonderen Ausnahmefällen eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a> anzunehmen sein. Das Argument, es seien so viele Abmahnungen unterwegs, wirkt auch hier nicht.</p>

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		<title>Abmahnung Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-typ-14-und-34-ersatzteilhandel-gmbh-2</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 07:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Welf Brandes]]></category>

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		<description><![CDATA[Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH aus Wunstorf vor. Diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Welf Brandes aus Wunstorf. Die Adresse der Firma Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH lautet: Vor dem Tore 10, 31515 Wunstorf. Spannend wird es dann, wenn man sich den Anwalt dieser Firma einmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Uns liegt eine weitere <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> der Firma <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/typ-14-und-34-ersatzteilhandel-gmbh" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH">Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH</a></strong> aus Wunstorf vor. Diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/welf-brandes" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Welf Brandes">Welf Brandes</a></strong> aus Wunstorf. Die Adresse der Firma <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/typ-14-und-34-ersatzteilhandel-gmbh" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH">Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH</a></strong> lautet: Vor dem Tore 10, 31515 Wunstorf. Spannend wird es dann, wenn man sich den Anwalt dieser Firma einmal näher anschaut. Sein Name lautet <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/welf-brandes" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Welf Brandes">Welf Brandes</a></strong>. Seine Adresse heißt Vor dem Tore 10, 31515 Wunstorf. Die Vollmachten unterschreibt Herr <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/welf-brandes" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Welf Brandes">Welf Brandes</a> als Geschäftsführer der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/typ-14-und-34-ersatzteilhandel-gmbh" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH">Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH</a>. Die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> unterschreibt Herr <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/welf-brandes" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Welf Brandes">Welf Brandes</a> in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt. Ein schöner lukrativer Kreislauf.</p>
<p>In der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> ging es um die Formulierung in den <strong>Allgemeinen Geschäftsbedingungen</strong>, dass die Angebote „<strong>freibleibend</strong>“ sind. Gefordert wurden eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/unterlassungserklarung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassungserklärung">Unterlassungserklärung</a> und die Zahlung von Anwaltsgebühren in Höhe von brutto € 546,69.</p>
<p>Wir können nur dringend davon abraten, vorschnell Unterlassungserklärungen abzugeben oder gar Zahlungen zu leisten. Hier sollte auch mit Blick auf einen möglichen <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a></strong> die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> auf jeden Fall näher untersucht werden.</p>

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		<title>Sind die Vielzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/sind-die-vielzahl-der-urheberrechtlichen-abmahnungen</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/sind-die-vielzahl-der-urheberrechtlichen-abmahnungen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 05:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchlichkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[In Gesprächen über urheberrechtliche Abmahnungen taucht immer wieder der Hinweis auf, dass die hohe Anzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen doch so nicht rechtlich zulässig sei. Vielfach fällt dann auch das Stichwort „Rechtsmissbrauch“. Grundsätzlich ist es durchaus denkbar, dass eine Vielzahl und massenhafte Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB sind. Allerdings sehen die meisten Gerichte bisher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>In Gesprächen über urheberrechtliche Abmahnungen taucht immer wieder der Hinweis auf, dass die hohe Anzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen doch so nicht rechtlich zulässig sei. Vielfach fällt dann auch das Stichwort „<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a>“. Grundsätzlich ist es durchaus denkbar, dass eine Vielzahl und massenhafte Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB sind. Allerdings sehen die meisten Gerichte bisher noch kein Ungleichgewicht zwischen der Vielzahl der Urheberrechtsverletzungen und der Anzahl der Abmahnungen. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Köln hat dazu in einer Entscheidung vom 24.11.2010 (Az.: 28 O 202/10) Folgendes ausgeführt:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Vor diesem Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der Musikindustrie, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, die sich in der erhöhten Anzahl an Abmahnungen niederschlägt. Ein <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> kann darin nicht erblickt werden. Diese Bemühungen stellen sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen wie den Klägerinnen dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen wirksam und effektiv entgegenzuwirken.“</em></p>
<p> </p>
<p>In der Praxis lässt sich daher in den meisten Fällen der Einwand der „rechtsmissbräuchlichen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a>“ nicht wirksam erheben.</p>
<p>Dennoch sollte bei jeder urheberrechtlichen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> geprüft werden, ob es Indizien für einen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> gibt.</p>

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		<title>Abmahnung Roger Laube</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-roger-laube-2</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 10:41:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Roger Laube]]></category>
		<category><![CDATA[von Stein]]></category>

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		<description><![CDATA[Herr Roger Laube aus Berlin mahnt über die Kanzlei von Stein aus Berlin angebliche Wettbewerbsverstöße ab. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Roger Laube Inhaber eines Meisterbetriebs für Heizungs- und Sanitäranlagen ist. Abgemahnt wird die Formulierung &#8220;Garantie von 5 Jahren&#8220;. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungseklärung und die Zahlung von 651,80 EUR. Bei wettbewerbsrechtlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Herr <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/roger-laube" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Roger Laube">Roger Laube</a></strong> aus Berlin mahnt über die <strong>Kanzlei</strong> <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/von-stein" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with von Stein">von Stein</a></strong> aus Berlin angebliche Wettbewerbsverstöße ab. In der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> wird ausgeführt, dass Herr <strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/roger-laube" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Roger Laube">Roger Laube</a></strong> Inhaber eines Meisterbetriebs für Heizungs- und Sanitäranlagen ist. Abgemahnt wird die Formulierung &#8220;<strong><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/garantie" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> von 5 Jahren</strong>&#8220;. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungseklärung und die Zahlung von 651,80 EUR.</p>
<p>Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist immer kritsich zu prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis und ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt.</p>

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<p><!--[if IE]><iframe frameborder="0" allowTransparency="true" class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fabmahnung-roger-laube-2&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><![endif]--><!--[if !IE]><!--><iframe class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fabmahnung-roger-laube-2&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><!--<![endif]--><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fabmahnung-roger-laube-2&amp;title=Abmahnung%20Roger%20Laube" id="wpa2a_16"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Rechtsmissbrauch bei „falscher“ vorgefertigter Unterlassungserklärung</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauch-bei-falscher-vorgefertigter-unterlassungserklaerung</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauch-bei-falscher-vorgefertigter-unterlassungserklaerung#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 07:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsstrafe]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 29.06.2010 (Az.: I-4 U 24/10) zu einer interessanten Rechtsfrage Stellung genommen. Hintergrund war die Auseinandersetzung um Nass- und Trockensauger, die auf einer Auktionsplattform angeboten worden waren. Ein Mitbewerber hatte den anderen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung nebst Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 für zukünftige Verstöße gefordert. Zunächst verweist das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm hat in einer Entscheidung vom 29.06.2010 (Az.: I-4 U 24/10) zu einer interessanten Rechtsfrage Stellung genommen. Hintergrund war die Auseinandersetzung um Nass- und Trockensauger, die auf einer Auktionsplattform angeboten worden waren. Ein Mitbewerber hatte den anderen abgemahnt und eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/unterlassungserklarung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassungserklärung">Unterlassungserklärung</a> nebst <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a> in Höhe von € 5.100,00 für zukünftige Verstöße gefordert.</p>
<p>Zunächst verweist das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm in seinen Ausführungen auf einige Grundsätze zum Thema <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a>:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Von einem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs beispielsweise das Gebührenerzielungsinteresse ist. Dabei dient die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder Zahlung von Vertragsstrafen entstehen zu lassen. Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss.“</em></p>
<p>In der Praxis ist dies häufig ein Nachweisproblem, da dem Abmahnopfer keine konkreten Umstände weiter bekannt sind, die ein Gebührenerzielungsinteresse untermauern. In den weiteren Ausführungen macht das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm deutlich, dass eine umfangreiche Abmahntätigkeit für sich allein noch keinen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/missbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Missbrauch">Missbrauch</a> belegt, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen.</p>
<p>In dem vorliegenden Rechtsstreit war nichts Genaues zu der Vielzahl von Abmahnungen vorgetragen worden. Allerdings waren einige Fälle dem Senat des OLG gerichtsbekannt. Daraus zieht das OLG folgende Schlussfolgerung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Das spricht dafür, dass jedenfalls eine Mehrzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde, die nach der Lebenserfahrung überwiegend mit der Abgabe von Unterlassungserklärungen und Kostenerstattung ihre Erledigung gefunden haben.“</em></p>
<p>Sehr erfrischend ist, dass hier das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm nur wenige Indizien genügen lässt, um den Abmahnenden in Zugzwang zu bringen. Hier hätte der Abmahner zu der Vielzahl der Abmahnungen dann etwas vortragen müssen.</p>
<p>Aber es geht noch weiter. Zu der geforderten <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a> in Höhe von € 5.100,00 bemerkt das OLG, dass diese in Anbetracht der Wettbewerbsverstöße, die hier gerügt worden sind, schon für sich sehr hoch seien. Das gibt für zukünftige Unterlassungserklärungen Hinweise.</p>
<p>Daneben wurde in der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/unterlassungserklarung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassungserklärung">Unterlassungserklärung</a>, die der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> im Entwurf beigefügt war, folgende Formulierung gewählt:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Die Schuldnerin verpflichtet sich, es bei Meidung einer <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a> von 5.100 Euro für jeden Fall auch nicht schuldhafter Zuwiderhandlung zu unterlassen …“</em></p>
<p>An dieser Stelle hakt dann das OLG ein und verweist deutlich darauf, dass es sich um eine ungewöhnliche Formulierung handelt. Eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/vertragsstrafe" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsstrafe">Vertragsstrafe</a> auch bei fehlendem Verschulden habe der Senat noch nicht gesehen (mit Ausnahme der Mandanten des abmahnenden Rechtsanwalts). Eine solche Formulierung und eine Abbedingung des Verschuldenserfordernisses bedarf es nach Auffassung der Richter nicht. Dies deutet darauf hin, dass es dem Abmahner und dem abmahnenden Anwalt um die Generierung möglicher Vertragsstrafenansprüche in erheblicher Höhe geht. Das OLG kommt zu folgender Wertung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Dafür spricht insbesondere auch, dass für den Abgemahnten gerade auch durch die fehlende Exkulpationsmöglichkeit eine Haftungsfalle aufgestellt wird.“</em></p>
<p>Die Berufung war damit erfolgreich. Das Versäumnisurteil wurde aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.</p>
<p>Insbesondere mit Blick auf die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/unterlassungserklarung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterlassungserklärung">Unterlassungserklärung</a> hat das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm noch einmal den Blick geschärft. Hier kann durchaus ein Ansatzpunkt für den Nachweis eines Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG sein.</p>

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		<item>
		<title>LG Hamburg – Rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-hamburg-rechtsmissbrauchliche-mehrfachabmahnung</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-hamburg-rechtsmissbrauchliche-mehrfachabmahnung#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 23:34:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Andere Rechtsgebiete]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[LG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrfachabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: 327 O 13/09) entschieden, dass bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren und dem Umfang der gewerblichen Tätigkeit eine rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung vorliegen kann. Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Berlin hat, erzielte 2008 einen Jahresumsatz von rd. € 17.000,00. Allein bei der Kammer, die für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Hamburg hat in einem Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: 327 O 13/09) entschieden, dass bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren und dem Umfang der gewerblichen Tätigkeit eine rechtsmissbräuchliche <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/mehrfachabmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrfachabmahnung">Mehrfachabmahnung</a> vorliegen kann. Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Berlin hat, erzielte 2008 einen Jahresumsatz von rd. € 17.000,00. Allein bei der Kammer, die für die eingehenden einstweiligen Verfügungen zuständig war, gingen in dem Zeitraum 2008 39 Verfahren ein. Es ging immer um eine unrichtige Widerrufsbelehrung und teilweise um Verstöße gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz.</p>
<p>In der nun vorliegenden Entscheidung hat das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückgewiesen.</p>
<p>Folgende Ausführungen des Gerichts sind von besonderer Bedeutung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Der Antragstellerin fehlt die Antragsbefugnis, da die Inanspruchnahme des Antragsgegners als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. … Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Abmahntätigkeit sich derart verselbständigt, dass der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht. … Das Ausmaß ihrer Abmahntätigkeit (der Antragstellerin) steht nach Auffassung der Kammer völlig außer Verhältnis zu dem Umfang ihrer gewerblichen Tätigkeit.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Zu berücksichtigen ist dabei zunächst, dass die Antragstellerin in den der Kammer bekannten Verfahren stets solche Verstöße gerügt hat, welche sich durch eine vergleichsweise geringe Eingriffsintensität auszeichnen: So sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ebenso wie Impressumsverstöße zwar regelmäßig als im Sinne des § 3 UWG relevante Wettbewerbsver­stöße anzusehen, da sie die Marktposition rechtstreuer Mitbewerber latent verschlechtern. Eine messbare Umsatzbeeinträchtigung des einzelnen Wettbewerbers wird durch einen solchen Verstoß jedoch nicht verursacht.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass ein deutliches Missverhältnis zwischen dem der Kammer aus den 39 bei ihr anhängig gemachten Verfahren aus dem Jahr 2008 bekannten Abmahngebaren der Antragstellerin und ihrer eigentlichen gewerblichen Tätigkeit besteht.“</em><em></em></p>
<p>Dann rechnet das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Hamburg das Prozesskostenrisiko vor und verweist darauf, dass allein bei den 39 Verfahren, die der Kammer bekannt sind, das Kostenrisiko den Jahresumsatz um ein Vielfaches übersteigt.</p>
<p>Weiter heißt es dann:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Ein solches Kostenrisiko für die Durchsetzung von Ansprüchen in Kauf zu nehmen, deren wirtschaftlicher Wert für die Antragstellerin schwer messbar, aber wegen des beschränkten Umfanges ihrer gewerblichen Tätigkeit äußerst gering sein dürfte, widerspricht jeder wirtschaftlichen Vernunft und lässt sich nur damit begründen, dass es der Antragstellerin in Wahrheit darauf ankommt, in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebührenerstattungsansprüche in hohem Umfang zu begründen.“</em></p>
<p>Daher war der Antrag als rechtsmissbräuchlich zu werten und wurde als unzulässig abgelehnt.</p>

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		<title>Rechtsmissbrauch bei einer vier Monate alten Ltd.</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauch-bei-einer-vier-monate-alten-ltd</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 07:32:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[14 O 1631/08]]></category>
		<category><![CDATA[28.10.2008]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[LG Würzburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Würzburg hat in einem Urteil vom 28.10.2008 (Az.: 14 O 1631/08) geurteilt, dass eine erst vor kurzem eingetragene Limited dann rechtsmissbräuchlich handelt, wenn schon 20 Abmahnungen vier Monate nach der Gründung versandt worden sind. Die Ltd. war am 30.05.2008 gegründet und bis September 2008 – so räumt die Ltd. selber ein – seien ca. 20 Abmahnungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Würzburg hat in einem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/28-10-2008" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with 28.10.2008">28.10.2008</a> (Az.: 14 O 1631/08) geurteilt, dass eine erst vor kurzem eingetragene Limited dann rechtsmissbräuchlich handelt, wenn schon 20 Abmahnungen vier Monate nach der Gründung versandt worden sind. Die Ltd. war am 30.05.2008 gegründet und bis September 2008 – so räumt die Ltd. selber ein – seien ca. 20 Abmahnungen versandt worden. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Würzburg führt dazu wie folgt aus:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;Der Anspruch scheitert zwar nicht bereits an einem fehlenden Wettbewerbsverhältnis i.S.d. §§ 1, <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/2.html" title="&sect; 2 UWG: Definitionen">2</a> UWG, da jedenfalls zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 21.10.2008 ein Onlineshop bestand, in den über 200 Artikel eingestellt waren. Allerdings ergibt sich hier aus einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien, dass der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wurde.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>… Aus dem unstreitigen Sachverhalt ergibt sich, dass die Verfügungsklägerin allein im Zeitraum vom 21.7.2008 bis 29.8.2008 13 Abmahnungen vorgenommen hat mit einer Kostennote von jeweils 899,40 €, insgesamt also 11.692,20 €. Ferner ergibt sich aus dem vorgelegten Hauptverhandlungsprotokoll vor dem LG Marburg (Az.: 2 O 252/08), dass bis zum Zeitpunkt der dortigen mündlichen Verhandlung am 09.09.2008 ca. 20 Abmahnungen von der Verfügungsklägerin erstellt worden sind.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Verfügungsklägerin erst zum 30.05.2008 eingetragen worden ist, ergibt sich bereits aus der Zahl der Abmahnungen, dass ihre Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrer behaupteten gewerblichen Tätigkeit gestanden hat.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>… Letztlich hat die Verfügungsbeklagte ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> am 28.07.2008 lediglich in einem äußerst geringen Umfang am Markt teilgenommen hat. Jedenfalls ergibt sich aus der Gesamtschau, dass die Abmahntätigkeit aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden lediglich dem Gebühreninteresse des beauftragten Rechtsanwalts dienen kann. Demzufolge ist die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche gemäß § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und somit unzulässig.&#8221;</em></p>
<p>Eine Besonderheit des Falls: Der die Limited vertretende Anwalt hatte diese selbst gegründet. Ursprünglich war sogar die Domain der abmahnenden Limited auf den Anwalt gemeldet!</p>

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		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit bei urheberrechtlicher Abmahnung</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauchlichkeit-bei-urheberrechtlicher-abmahnung</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-rechtsmissbrauchlichkeit-bei-urheberrechtlicher-abmahnung#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 02:36:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[22.09.2009]]></category>
		<category><![CDATA[4 U 77/09]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 4 U 77/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit rechtsmissbräuchliches Verhalten als Einwand gegen urheberrechtliche Ansprüche genutzt werden kann. Grundsätzlich verweist das Oberlandesgericht darauf, dass § 8 Abs. 4 UWG, der rechtsmissbräuchliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht untersagt, im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Eine Parallelität ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/olg-hamm" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with OLG Hamm">OLG Hamm</a> hat in einem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/22-09-2009" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with 22.09.2009">22.09.2009</a> (Az.: 4 U 77/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit rechtsmissbräuchliches Verhalten als Einwand gegen urheberrechtliche Ansprüche genutzt werden kann.</p>
<p>Grundsätzlich verweist das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> darauf, dass § 8 Abs. 4 UWG, der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchliche-abmahnungen" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen">rechtsmissbräuchliche Abmahnungen</a> im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht untersagt, im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Eine Parallelität ist hier nicht möglich. Allerdings heißt dies nicht, dass das Thema <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a> im Zusammenhang mit dem Urheberrecht erledigt ist. Gemäß § 242 BGB kann ein solcher Einwand einem Kläger bei der Rechtsverfolgung durchaus entgegengehalten werden.</p>
<p>Interessant ist dabei, dass das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm bei der Betrachtung insbesondere auf das Abmahnverhalten abstellt. Aus dem Abmahnverhalten sei ein übermäßiges Kostenbelastungsinteresse zu erkennen und damit ein <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> herauszulesen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger gegen verschiedene Verletzer getrennte Abmahnungen übersandt. Dies ist aus Sicht der Richter grundsätzlich unzulässig, wenn die Verletzer als Unternehmung und Geschäftsführer miteinander verbunden sind. Durch die getrennten Abmahnungen sind erheblichere Kosten entstanden, als bei einem gemeinsamen Vorgehen gegen alle Verletzer. Dies reicht schon aus, um ein Kostenbelastungsinteresse anzunehmen. Weiterhin heißt es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Für das Kostenbelastungsinteresse spricht hier aber außerdem, dass in allen drei Fällen in der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen gerügt worden sind, als sie zum Gegenstand der Klage gemacht worden sind. Das vom Kläger selbst später nicht mehr als urheberrechtswidrig eingestufte Verhalten der Beklagten hat dazu geführt, dass die <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a>, die nach ihrer Kostenvermeidungs- und Warnfunktion nur die Ansprüche zum Gegenstand haben soll, die im Fall der Erfolglosigkeit gerichtlich geltend gemacht werden sollen, überwiegend unbegründet war.“</em></p>
<p>Dadurch kamen auch überhöhte Streitwerte von jeweils 150.000,00 € zustande mit der Folge, dass erhebliche Anwaltskosten entstanden.</p>
<p>Weiter heißt es beim <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Das spricht selbst dann für ein missbräuchliches Kostenbelastungsinteresse des Klägers, wenn man für einen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> … einschränkend wegen des scharfen Schwerts des Anspruchsverlustes ein besonders rücksichtslos erscheinendes Verhalten verlangt.“</em></p>

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		<title>LG Dortmund und Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-dortmund-rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/lg-dortmund-rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 07:47:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[LG Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=4007</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Dortmund (Az.: 19 O 39/08 vom 06.08.2009) hat in einem Urteil zum Thema &#8220;Rechtsmissbrauch&#8221; Stellung genommen. Hier eine interessante Passage aus dem Urteil: &#8220;&#8230;Aus den gesamten Umständen des Falles, insbesondere aus dem Verhältnis von Umsatz der Klägerin im fraglichen Zeitraum im Jahr 2008 zu den seitens der Klägerin ausgesprochenen Abmahnungen in dieser Zeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> Dortmund (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=19 O 39/08" title="LG Dortmund, 06.08.2009 - 19 O 39/08">19 O 39/08</a> vom 06.08.2009) hat in einem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> zum Thema &#8220;<a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a>&#8221; Stellung genommen. Hier eine interessante Passage aus dem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a>:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>&#8220;&#8230;Aus den gesamten Umständen des Falles, insbesondere aus dem Verhältnis von Umsatz der Klägerin im fraglichen Zeitraum im Jahr 2008 zu den seitens der Klägerin ausgesprochenen Abmahnungen in dieser Zeit ergibt sich, dass bei dem abmahnenden Tätigwerden der Klägerin im Vordergrund ein Gewinn- bzw. Gebührenerzielungsinteresse stand.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Die entsprechenden Angaben zu Umsatzzahlen und erfolgten Abmahnungen hat die Klägerin nicht bzw. nicht substantiiert bestritten. Auf einen entsprechenden Auflagenbeschluss der Kammer, auf dessen Inhalt auf Bl. 72 d. A., verwiesen wird, hat die Klägerin gar nicht reagiert. Insbesondere aus dem Umstand, dass die Beklagte mit nachvollziehbaren Argumenten dargelegt hat, dass die tatsächlich erfolgten Abmahnungen noch weit über der von ihr als Mindestzahl angenommenen Zahl von 69 entsprechend der überreichten Liste liegen dürfte, und aus dem Umstand, dass die Klägerin auf die entsprechende gerichtliche Auflage anzugeben, wie viele Abmahnungen im Jahr 2008 erteilt worden seien, nicht reagiert hat, lässt sich folgern, dass von einer höheren Anzahl als 69 insofern auszugehen ist.</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Aber auch schon bei Hochrechnen einer Anzahl von 69 Abmahnungen ergibt sich bei Zugrundelegen von Anwaltsrechnungen, die der hier geltend gemachten entsprechen, also in Höhe von rund 860,00 €, dass dem Jahresumsatz von 73.000,00 € allein ein Aufwand für durch <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> entstandene Rechtsanwaltskosten von 59.340,00 € gegenübersteht. &#8230;&#8221;</em></p>
<p><a href="http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009/">http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009/</a></p>

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		<title>Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/rechtsmissbrauch</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 06:36:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in zwei Entscheidungen mit Verweis auf Rechtsmissbrauch den Erlass von Einstweiligen Verfügungen abgelehnt: Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, 6 W 93/09 sowie Beschlüsse vom 29.06.2009 (6 W 100/09) und vom 18.09.2009, 6 W 128/09 und 6 W 141/09]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/brandenburg" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Brandenburg">Brandenburg</a> hat in zwei Entscheidungen mit Verweis auf <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> den Erlass von Einstweiligen Verfügungen abgelehnt:</p>
<p><a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/brandenburg" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Brandenburg">Brandenburg</a>, <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/22-09-2009" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with 22.09.2009">22.09.2009</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 93/09" title="OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 6 W 93/09">6 W 93/09</a> sowie Beschlüsse vom 29.06.2009 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 100/09" title="OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 6 W 100/09">6 W 100/09</a>) und vom 18.09.2009, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 128/09" title="OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 6 W 128/09">6 W 128/09</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 141/09" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">6 W 141/09</a></p>

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		<title>Rechtsmissbräuchlichkeit Abmahnung Hanemann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/rechtsmissbrauchlichkeit-abmahnung-hanemann</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/rechtsmissbrauchlichkeit-abmahnung-hanemann#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 13:46:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Hanemann]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes hat uns ein Rechtsanwaltskollege aus einer mündlichen Verhandlung berichtet. Das betreffende Landgericht hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die dortige Abmahnung als rechtsmissbräuchlich angesehen würde. Maßgeblich war hierfür der relativ geringe Umsatz des Herrn Hanemann im Vergleich zur hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und den hohen Gegenstands- bzw. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Im Rahmen unseres Informationsnetzwerkes hat uns ein Rechtsanwaltskollege aus einer mündlichen Verhandlung berichtet. Das betreffende <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die dortige <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> als rechtsmissbräuchlich angesehen würde. Maßgeblich war hierfür der relativ geringe Umsatz des Herrn Hanemann im Vergleich zur hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und den hohen Gegenstands- bzw. Streitwerten.</p>
<p>Dem Gericht war nicht ersichtlich, dass ein vernünftiger Kaufmann derart hohe finanzielle Risiken eingehen würde und sah dies als sachfremde Tätigkeit an. Die räumliche Entfernung zwischen den Wettbewerbsstandorten war ein weiteres Indiz für das Gericht, um einen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> anzusprechen.</p>
<p>In der mündlichen Verhandlung wurde sodann der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch den Rechtsanwalt des Herrn Hanemann zurückgenommen.</p>

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		<title>Erneute Abmahnung Silbermann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/erneute-abmahnung-silbermann</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/erneute-abmahnung-silbermann#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 10:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Peter B. Häfner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Silbermann]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Silbermann]]></category>

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		<description><![CDATA[Uns wurde eine weitere Abmahnung des Herrn Silbermann vom 04.08.2009 vorgelegt. Wir weisen unsere Leser auf die anregende Diskussion, die sie hier verfolgen können. Mittlerweile haben sich hier zahlreiche Abmahnungen angesammelt, die zumindest auf ein sehr zahlreiches Abmahnverhalten des Herrn Silbermann schließen lassen. Wir können Betroffene nur aufrufen, sich mit anderen betroffenen Abmahnopfern auszutauschen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Uns wurde eine weitere <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> des Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/silbermann" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Silbermann">Silbermann</a> vom 04.08.2009 vorgelegt. Wir weisen unsere Leser auf die anregende Diskussion, die sie <a href="http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-wolfgang-silbermann/comment-page-1#comment-2005" target="_blank">hier </a>verfolgen können. Mittlerweile haben sich hier zahlreiche Abmahnungen angesammelt, die zumindest auf ein sehr zahlreiches Abmahnverhalten des Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/silbermann" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Silbermann">Silbermann</a> schließen lassen. Wir können Betroffene nur aufrufen, sich mit anderen betroffenen Abmahnopfern auszutauschen und möglichst viele Abmahnschreiben zu sammeln und das Vorgehen entsprechend zu koordinieren.</p>

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<p><!--[if IE]><iframe frameborder="0" allowTransparency="true" class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Ferneute-abmahnung-silbermann&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><![endif]--><!--[if !IE]><!--><iframe class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Ferneute-abmahnung-silbermann&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><!--<![endif]--><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Ferneute-abmahnung-silbermann&amp;title=Erneute%20Abmahnung%20Silbermann" id="wpa2a_32"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Update Abmahnung Silbermann</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/update-abmahnung-silbermann</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 15:19:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Häfner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Silbermann]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2740</guid>
		<description><![CDATA[Heute wird uns eine der von unseren Lesern angekündigen Abmahnungen des Herrn Silbermann übersendet. Wie auch die anderen Abmahnschreiben datiert diese Abmahnung von Herrn Silbermann, vertreten durch Herrn Peter B. Häfner vom 04.08.2009 und hatte eine Fristsetzung bis zum 11.08.2009 vorgesehen. Wir empfehlen unseren Lesern die entsprechende und anregende Diskussion der Abmahnopfer, die hier verfolgt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Heute wird uns eine der von unseren Lesern angekündigen Abmahnungen des Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/silbermann" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Silbermann">Silbermann</a> übersendet. Wie auch die anderen Abmahnschreiben datiert diese <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> von Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/silbermann" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Silbermann">Silbermann</a>, vertreten durch Herrn Peter B. Häfner vom 04.08.2009 und hatte eine Fristsetzung bis zum 11.08.2009 vorgesehen. Wir empfehlen unseren Lesern die entsprechende und anregende Diskussion der Abmahnopfer, die <a href="http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-wolfgang-silbermann" target="_blank">hier </a>verfolgt werden kann. Ein Abgleich der Aktenzeichen und Daten der Abmahnschreiben dürfte sich lohnen.</p>

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<p><!--[if IE]><iframe frameborder="0" allowTransparency="true" class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fupdate-abmahnung-silbermann&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><![endif]--><!--[if !IE]><!--><iframe class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fupdate-abmahnung-silbermann&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><!--<![endif]--><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Fabmahnwarner%2Fupdate-abmahnung-silbermann&amp;title=Update%20Abmahnung%20Silbermann" id="wpa2a_34"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Missbrauchsurteil gegen Hans Hauser</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/missbrauchsurteil-gegen-hans-hauser</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/missbrauchsurteil-gegen-hans-hauser#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 11:59:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hans Hauser]]></category>
		<category><![CDATA[LG München]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2631</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht München hat mit Urteil vom 28.04.2009 (Az.: 9 HKO 3933/09) eine Abmahnung des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. In den Entscheidungsgründen wird ausgeführt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist. Nach dieser Bestimmung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> München hat mit <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 28.04.2009 (Az.: 9 HKO 3933/09) eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> des Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/hans-hauser" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hans Hauser">Hans Hauser</a> als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. In den Entscheidungsgründen wird ausgeführt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist. Nach dieser Bestimmung steht dem Anspruchsteller nach der Begründung des Gerichts ein Unterlassungsanspruch nicht zu, wenn dieser unter Berücksichtigung der gesamten Umstände als missbräuchlich anzusehen ist. Der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/missbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Missbrauch">Missbrauch</a> liegt dabei vorwiegend dann vor, wenn gegen den Zuwiderhandelnden ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen soll. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/landgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Landgericht">Landgericht</a> München führte weiter in seiner Begründung aus:</p>
<p>„Der Beklagte trug – unbestritten – vor, dass der Kläger zwischen den Jahren 1991 bis heute insgesamt fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen hat, allein im Jahre 2008 ca. 1.100. Der Kläger räumte selbst in seinem von ihm selbst verfassten Schriftsatz vom 19.04.2009 ein, dass er in vergleichbaren Fällen seit Oktober 2008 ca. 100 Abmahnungen erteilte. Im selben Schriftsatz führte der Kläger auf Seite 1 letzter Absatz Folgendes aus: ‚Darauf hat der Unterzeichner selbst 5 Anträge gestellt und nach Erlass den Antragsgegnern geschrieben, man möge einen bestimmten Betrag ausgleichen, damit Herr Rechtsanwalt Velev einigermaßen entlohnt werden kann.’</p>
<p>Aus diesem unstreitigen, zum Teil vom Kläger selbst eingeräumten Sachverhalt folgt zur Überzeugung des Gerichts, dass es dem Kläger mit der Vielzahl seiner Abmahnungen, u.a. mit der streitgegenständlichen, um nichts anderes geht, als gegen den vermeintlich Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung folgen entstehen zu lassen. Das Gericht hält deshalb den streitgegenständlichen Verfügungsantrag für unzulässig i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG.“</p>
<div style="float:left;-moz-border-radius:10px 10px 10px 10px;border:1px solid #999999;margin:10px;padding:10px;text-align:center;width:100px;">
<img src="http://www.abmahnung-blog.de/images/ra-feil-klein.jpg"><br />
Thomas Feil<br />
<i>(Rechtsanwalt)</i>
</div>
<p>Weiter ist zu betonen, dass nach dem Tatbestand des vorliegenden Urteils Herr <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/hans-hauser" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hans Hauser">Hans Hauser</a> früher Rechtsanwalt war, dem jedoch die Zulassung entzogen wurde und der behauptet, seit ca. 10 Jahren als Altbausanierer in Berlin tätig zu sein.</p>
<p>In Anbetracht dieser Entscheidung sowie des Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts München kann Betroffenen nur empfohlen werden, die gegen sie gerichteten Abmahnungen sorgfältig prüfen zu lassen. Wir verweisen auf das weitere <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/urteil" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des <a href="http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil" target="_blank">OLG München,</a> das Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/hans-hauser" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hans Hauser">Hans Hauser</a> <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauchlichkeit" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbräuchlichkeit">Rechtsmissbräuchlichkeit</a> bescheinigte.</p>
<p>Erneut danken wir der <a href="http://www.abmahnwelle.de/" target="_blank">Abmahnwelle </a>e.V. für die Übersendung dieser Entscheidung.</p>

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		<title>Rechtsmissbräuchliche Abmahnung von Hans Hauser &#8211; Urteil</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 11:37:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnwarner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hans Hauser]]></category>
		<category><![CDATA[Massenabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem uns von der Abmahnwelle e.V. zugesandten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München sind Abmahnungen des Herrn Hans Hauser als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Das Oberlandesgericht München sieht in dem Vorgehen des Herrn Hauser einen Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG. Wir zitieren aus der Verfügung vom 10.08.2009 (Az: 29 U 3739/09) wie folgt: „Es kann dahinstehen, ob der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Nach einem uns von der Abmahnwelle e.V. zugesandten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München sind Abmahnungen des Herrn <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/hans-hauser" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hans Hauser">Hans Hauser</a> als rechtsmissbräuchlich anzusehen.</p>
<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> München sieht in dem Vorgehen des Herrn Hauser einen <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> nach § 8 Abs. 4 UWG. Wir zitieren aus der Verfügung vom 10.08.2009 (Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29 U 3739/09" title="OLG M&uuml;nchen, 10.08.2009 - 29 U 3739/09">29 U 3739/09</a>) wie folgt:</p>
<p>„Es kann dahinstehen, ob der vom Kläger angegriffene Internetauftritt wettbewerbswidrig ist. Selbst wenn dem Kläger aufgrund dieses Internetauftritts ein Unterlassungsanspruch zustünde, könnte er diesen gemäß § <a title="§ 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung" href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html">8</a> Abs. 4 UWG nicht im Wege der Klage geltend machen, weil die Geltendmachung wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig wäre. (…) Im Streitfall hat der Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass der Kläger zwischen den Jahren 1991 bis heute insgesamt fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen habe, davon ca. 1.110 allein im Jahr 2008. Damit in Übereinstimmung hat der Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 10.07.2009 vorgetragen, dass die genannten ca. 1.100 Abmahnungen ihm 24.000,00 € eingebracht hätten. Die umfangreiche Abmahntätigkeit des Beklagten ist im Übrigen gerichtsbekannt; so hat der Kläger im Verfahren 29 U 3408/09 in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2008 eingehend zu seiner Abmahntätigkeit vorgetragen und eine Zahl von etwa 3.000 Abmahnungen in den letzten drei Jahren benannt. Die dargestellten Zahlen sind insbesondere auch unter Berücksichtigung des eigenen Vorbringens des Klägers ausreichende Indizien für die Missbräuchlichkeit dessen Verhaltens. Aus den vorstehenden Gründen dürfte sich zur Vermeidung weiterer Kosten für den Kläger eine Berufungsrücknahme innerhalb der zur Äußerung gesetzten Frist empfehlen.“</p>
<p>Diesen Hinweisen des Gerichts ist deutlich zu entnehmen, dass die zahlreichen, unwidersprochenen Abmahnfälle als missbräuchlich anzusehen sind. Die damit verbundenen Unterlassungs- und Zahlungsansprüche dürften ebenfalls als als unzulässig anzusehen sein.</p>
<p>Von Herrn Hauser Abgemahnte sollten die gegen sie gerichteten Abmahnungen überprüfen lassen.</p>
<p>Wir danken der <a href="http://www.abmahnwelle.de/" target="_blank">Abmahnwelle </a>e.V. für die Übersendung dieser Entscheidung.</p>

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<p><!--[if IE]><iframe frameborder="0" allowTransparency="true" class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Frechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><![endif]--><!--[if !IE]><!--><iframe class="addtoany_special_service google_plusone" src="https://plusone.google.com/u/0/_/%2B1/fastbutton?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Frechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil&amp;size=medium&amp;count=true" scrolling="no" style="border:none;overflow:hidden;width:90px;height:20px"></iframe><!--<![endif]--><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fabmahnung-blog.de%2Furteile%2Frechtsmissbrauchliche-abmahnung-von-hans-hauser-urteil&amp;title=Rechtsmissbr%C3%A4uchliche%20Abmahnung%20von%20Hans%20Hauser%20%26%238211%3B%20Urteil" id="wpa2a_38"><img src="http://abmahnung-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>OLG Hamm bejaht wieder Rechtsmissbrauch</title>
		<link>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-bejaht-wieder-rechtsmissbrauch</link>
		<comments>http://abmahnung-blog.de/urteile/olg-hamm-bejaht-wieder-rechtsmissbrauch#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 09:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feil Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Massenabmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-blog.de/?p=2495</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 (Az.: 4 U 27/09) erneut (vgl. Az.: 4 U 211/08 und 4 U 216/08) das wettbewerbsrechtliche Vorgehen eines Abmahners als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen. Das Oberlandesgericht stützte diese Ansicht darauf, dass ein Rechtsmissbrauch dann vorliege, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 27/09" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">4 U 27/09</a>) erneut (vgl. Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 211/08" title="OLG Hamm, 24.03.2009 - 4 U 211/08: Abmahnungsmissbrauch">4 U 211/08</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 216/08" title="OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08">4 U 216/08</a>) das wettbewerbsrechtliche Vorgehen eines Abmahners als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html" title="&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung">8</a> Abs. 4 UWG angesehen. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> stützte diese Ansicht darauf, dass ein <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> dann vorliege, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese müssten nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend sei, dass die sachfremden Ziele des Handelns eindeutig überwiegen. Ob die Anspruchsverfolgung vorwiegend von sachfremden Erwägungen bestimmt ist, müsse im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände bestimmt werden. Anhaltspunkte insoweit bilden Art und Schwere der Zuwiderhandlung, das Verhalten des Anspruchsstellers bei der Rechtsverfolgung auch in anderen und früheren Fällen, das Verletzerverhalten nach der Zuwiderhandlung und auch das Vorgehen sonstiger Anspruchsberechtigter.<span id="more-2495"></span></p>
<p>Im konkreten Fall wurde vom <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/olg-hamm" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with OLG Hamm">OLG Hamm</a> der <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/rechtsmissbrauch" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Rechtsmissbrauch">Rechtsmissbrauch</a> angenommen. Es sei unstreitig, dass mit Stand vom 28.01.2009 rein zahlenmäßig 84 Abmahnvorgänge aufgelistet seien. Die Angabe der Abmahnerin, dass pro Monat nur eine <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/abmahnung" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> ausgesprochen war, sei für das Gericht nicht haltbar. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich um jedenfalls um über 40 Abmahnungen, die sich auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beziehen. Die etwa 30 Abmahnungen, die sich auf einen speziellen Fehler beziehen, der regelmäßig durch die Klägerin abgemahnt wurde, seien mit einem erheblichen Risikopotenzial gleichzeitig ausgesprochen worden. Gerade dies zeige, dass es der Klägerin vornehmlich auf die Auslösung von Gebührenansprüchen ankam. Auch habe die Klägerin in keinem der dem <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/olg-hamm" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with OLG Hamm">OLG Hamm</a> vorliegenden Verfahren ihre Abmahntätigkeit umfassend dargestellt. Damit komme die Klägerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nach.</p>
<p>Weiter spiele für die Beurteilung des Rechtsmissbrauchs das Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Betätigung und dem durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kostenrisiko eine besondere Rolle. In den bisherigen Fällen des Rechtsmissbrauchs sei die Klägerin zunächst nicht substantiiert dem Vortrag der Abgemahnten entgegengetreten, der Jahresumsatz liege bei weniger als € 100.000,00. Für das Jahr 2008 liege ein Umsatz von ca. € 800.000,00 vor. Bezeichnend war für das Gericht, dass bei einem zuvor wesentlich höheren Umsatz die Zahl der Abmahnungen als gering anzusehen war, während die Anzahl der Abmahnungen bei einem parallelen Absinken des Umsatzes stieg. Das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/olg-hamm" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with OLG Hamm">OLG Hamm</a> ging in der Gesamtschau davon aus, dass, bezogen auf die eigentliche Geschäftstätigkeit der Klägerin von Sommer bis Herbst 2008, eine unverhältnismäßige Abmahntätigkeit vorliegt. Die Kostenrisiken aus den fraglichen Abmahnvorgängen seien für die Antragstellerin sehr groß. Diese seien mit ihrem eigentlichen Geschäftsumfang und dem Begehren nach einem sauberen Wettbewerb ohne weiteres nicht mehr in Einklang zu bringen.</p>
<p>Als wesentlich für die Annahme des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 hat das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm den Umstand angenommen, dass die abmahnende Partei pauschale Schadensersatzforderungen von € 100,00 pro Fall neben der eigentlichen RVG-Vergütung verlangt hat.</p>
<p>Hierbei handele es sich auch nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen. Allerdings habe die Klägerin das erforderliche Verschulden im Rahmen der Geltendmachung des Schadensersatzes nicht dargelegt. Im Ergebnis führt das <a href="http://abmahnung-blog.de/tag/oberlandesgericht" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Oberlandesgericht">Oberlandesgericht</a> Hamm aus, dass gerade diese pauschale Forderung der Antragstellerin zeige, dass es ihr gerade und überwiegend um die Ausbeute von Kostenerstattungen durch den Gegner ging.</p>

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