Die Deutsche Umwelthilfe verlangte von einem Autohaus vor dem Landgericht Hannover eine Vertragsstrafe in Höhe von € 7.500,00 und verlor. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass eine Werbeanzeige aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe einen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV darstellen sollte, weil die Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Immission zurückgesetzter als der Hauptteil der Werbebotschaft seien. Der Hauptteil der Werbebotschaft bestand aus Angaben zum Modell, zum Preis und zu den Finanzierungsmöglichkeiten. Das Landgericht Hannover macht in seiner Entscheidung deutlich, dass der geltend gemachte Vertragsstrafenanspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht zusteht und kein Verstoß gegen die vertragliche Unterlassungsverpflichtung vorliegt. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Hannover:
„… Die Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Immission sind auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich und gut lesbar. Sie sind nach Beurteilung der Kammer auch nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft. Die Zeitungsanzeige enthält keine abgrenzbaren Teile, die als Hauptteil der Werbebotschaft bestimmt werden können. In Ihrer Gesamtheit ist die Anzeige so gestaltet, dass die Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Immission hinreichend deutlich abgedruckt sind. Gegenüber der wichtigen Angabe zur Anschrift, Telefonnummer und Internetadresse der Beklagten fallen die Pflichtangaben sogar stärker ins Auge. Soweit die Pflichtangaben etwas kleiner abgedruckt sind als die Angaben zum Pkw-Typ, zum Preis, zur Motorisierung und zur Finanzierung, erlangt die Beklagte keinen Vorteil daraus, weil die Verbrauchs- und CO2-Immissionswerte des beworbenen Fahrzeugs günstig und daher werbewirksam sind. Durch strengere Anforderungen an die Pflichtangaben werden die Möglichkeiten der Pkw-Händler zur Gestaltung seiner Werbung in nicht akzeptabler Weise eingeschränkt. Das Vorgehen des Klägers ist auch missbräuchlich.“
Wir sind froh über diese deutlichen Aussagen in Richtung Deutsche Umwelthilfe. Insbesondere der Hinweis, dass das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe missbräuchlich ist, kann diesseits nur unterstützt werden. Im großen Stil verfolgt die Deutsche Umwelthilfe angebliche Wettbewerbsverstöße.













