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Posts Tagged ‘Reichelt Klute Aßmann’

Was die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte so alles wissen möchte

Donnerstag, September 9th, 2010

Die Kanzlei . Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt u.a. für die Koch Media GmbH ab. Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs verlangt die Kanzlei nunmehr, dass für den Fall, dass der streitgegenständliche Titel zum Download für Dritte bereitgehalten wurde, zum einen die Zeiträume für dieses Bereithalten angegeben werden, zum anderen mit vollständigem Namen und Anschrift derjenige genannt wird, der die Rechtsverletzung unmittelbar begangen hat.

Dies ist dann unmöglich und erfordert prophetische Gaben, wenn der Betroffene es sich nicht erklären kann, wie es zu dem behaupteten Urheberrechtsverstoß gekommen sein soll. Hier wird offensichtlich versucht, mit dem Auskunftsanspruch zusätzlichen Druck aufzubauen. Hier gilt der Grundsatz: Wenn ich keine Kenntnis habe, wie Urheberrechtsverstöße zustande gekommen sind, kann ich auch keine Auskunft erteilen.

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.rka Rechtsanwälte mahnen uns ab

Freitag, Juli 30th, 2010

Wir freuen uns, dass die . Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg regelmäßig unser Abmahnungs-Blog und unsere Internetpräsenz lesen. Nunmehr versuchen die . Rechtsanwälte Druck aufzubauen, indem sie einen Blog-Beitrag abmahnen. Sie sehen sich durch die Berichterstattung in ihren Rechten verletzt und fühlen sich herabgesetzt. In der der . Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann fallen Worte wie „Anschwärzung“. Besonders gut hat uns folgender Satz der gefallen:

„Besonders schwer wiegt, dass Sie versuchen, den guten Ruf der Kanzlei der Unterzeichnerin dafür zu nutzen, im Internet auf Mandantenfang zu gehen.“

Da sich unser Blog erkennbar kritisch mit den Praktiken der abmahnenden Kanzleien auseinandersetzt, erscheint diese Argumentation nicht haltbar. Bei den Lesern unseres Blogs – mit Ausnahme der mitlesenden Kollegen der . Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann – ist der gute Ruf der Kanzlei wohl weitgehend unbekannt. Wer eine der . Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann bekommen hat und sich auf unseren Seiten informiert, hat schon ein eigenes Bild von dem Ruf der Kanzlei. Wie sollen wir dann von einem „guten Ruf“ profitieren?

Der Reigen der „Unterstellungen“ wird dann in der weiteren fortgesetzt. Offensichtlich ist der Kanzlei . Rechtsanwälte aus Hamburg entgangen, dass viel über Abmahnungen dieser Kanzlei im Internet berichtet wird. Sollten sich daraus die Sorgen um den guten Ruf der Kanzlei ergeben? Wir sind gespannt, mit welchen weiteren Mitteln die Kanzlei . versuchen will, unsere Berichterstattung zu beeinflussen.

Offensichtlich erliegt die eine oder andere Kanzlei, die eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt, immer wieder der Versuchung, mit solchen Aktionen unangenehme Berichte zu unterbinden. Dabei wird häufig übersehen, dass sich aus solchen Abmahnungen Stoff für viele neue Blog-Beiträge ergibt.

Wir werden uns jedenfalls nicht davon abschrecken lassen, weiter intensiv und ausführlich über die Abmahntätigkeit der . Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg zu berichten.

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Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann – Hohe Vertragsstrafe in Abmahnung

Montag, Juli 5th, 2010

Die Kanzlei mahnt u.a. für die ab. In den Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die den Abmahnungen im Entwurf beigefügt sind, wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 6.000,00 verlangt.

Eine solche Unterlassungserklärung sollte möglichst nicht unterschrieben werden. Hier reiht sich die Kanzlei in die Reihe der Kanzleien ein, die besonders hohe Vertragsstrafen für zukünftige Verstöße fordern. Hier wird offensichtlich völlig außer Acht gelassen, welche wirtschaftliche Belastung eine Zahlung von € 6.000,00 für einen Privathaushalt darstellt. Wir halten solche Vertragsstrafenforderungen für überzogen.

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Abmahnung Koch Media GmbH – Final Fantasy XIII

Freitag, Juli 2nd, 2010

Die aus Planegg mahnt über die Kanzlei ab. Unter anderem wird von der Kanzlei das Computerspiel „ XIII“ abgemahnt.

Dabei behauptet in der die über ihre Anwaltskanzlei, dass sie die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an diesem Spiel der Firma Square Enix habe. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00 gefordert.

Weiter heißt es wörtlich in der :

„Nur unter dieser Bedingung und der Bedingung, dass der o.g. Betrag rechtzeitig und unter Angabe des Namens und des Aktenzeichens hier eingeht (eine Zuordnung ist sonst nicht möglich), verzichtet unsere Mandantin auf weitergehende Ansprüche aus der hier beschriebenen Rechtsverletzung und die Angelegenheit wäre erledigt.“

Damit wird suggeriert, dass auch an der Unterlassungserklärung keine Änderungen vorgenommen werden können. Dies ist so nicht richtig.

Auf jeden Fall sollte über eine Änderung der Unterlassungserklärung nachgedacht werden, da diese zu weitgehend ist.

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Abmahnung Batman Arkham Asylum – Koch Media GmbH

Mittwoch, März 17th, 2010

Uns liegt eine der Koch Media GmbH vor. Es geht um das Computerspiel . In der wird ausgeführt, dass dieses Computerspiel seit September 2009 auf dem Markt ist. Die soll die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Spiel von der Firma Eidos Interactive erworben haben.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im November 2009 stattgefunden haben.

Abgemahnt hat die Kanzlei . . Gefordert werden 650 €.

Die im Entwurf der beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie enthält ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 6.000,00 € für zukünftige Verstöße.

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Abmahnung Reichelt Klute Aßmann für Firma Techland

Dienstag, November 17th, 2009

Die Firma und ihre Rechtsanwälte Reichelt Klute & Aßmann geben sich mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht zufrieden. Angeblich ist die als „Vergleichsbetrag“ vorgeschlagene Summe „außerordentlich verhalten angesetzt“.

Unser Mandant, den wir bei der Abwehr der unterstützen, soll auch mit folgendem Hinweis zur Zahlung motiviert werden. Bei einer kurzfristigen Zahlung werden weitere Forderungen aus bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung ermittelten Verstößen nicht mehr geltend gemacht. Eine solche Formulierung ist typisch für nachfolgende Schreiben, mit denen die angeblich bestehenden Forderungen geltend gemacht werden sollen. Mit nebulösen Andeutungen, die nicht weiter belegt werden, soll möglichst eine “Einigungsbereitschaft” erzielt werden.

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Abmahnung TGC – The Games Company Worldwide GmbH

Donnerstag, November 5th, 2009

Die Firma GmbH lässt über die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann () abmahnen.

Betroffen ist u.a. das Computerspiel „Simon the Sorcerer 5“. Es wird ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend gemacht und ein pauschaler Betrag in Höhe von € 482,00 gefordert.

Des Weiteren soll aufgrund des angeblich festgestellten Verstoßes ein Vertragsstrafenversprechen von € 6.000,00 abgegeben werden.

Hier empfehlen wir dringend eine rechtliche Prüfung, ob die so berechtigt ist.

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Abmahnung S.A.D. GmbH

Samstag, August 8th, 2009

Uns liegt eine der Software Produktions- und Vertriebs GmbH aus Ulm vor. Weitere Informationen hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rka-fur-s-a-d-gmbh

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