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Posts Tagged ‘rka Rechtsanwälte’

Abmahnung .rka Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann – CD Projekt Red Sp.Z.o.o. – The Witcher 2

Dienstag, September 6th, 2011
Computerspiel für 800,00 Euro

Computerspiel für 750,00 Euro

Das Computerspiel wird von der Kanzlei . abgemahnt. Rechteinhaber ist das . Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 Euro gefordert.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104!

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rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Firma Topware Entertainment GmbH – Two Worlds II

Dienstag, Juli 12th, 2011

Die Firma mahnt über . , Klute, Aßmann Rechtsanwälte ab. In den Abmahnungen der . , Klute, Aßmann Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 750,00 EUR gefordert. 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            . , Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:              II“

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Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann für Koch Media GmbH – Magicka

Montag, Juli 4th, 2011

Die lässt über die Kanzlei . Klute Aßmann das Werk “ abmahnen.

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Abmahnung Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – F1 2010 – Computerspiel

Mittwoch, Juni 8th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Klute Aßmann Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          Klute Aßmann Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             (Computerspiel)

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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Topware Entertainment GmbH – „Two Worlds II“ – Computerspiel

Freitag, Mai 27th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei . Klute Aßmann Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:         . Klute Aßmann Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              II – Computerspiel

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Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Topware Entertainment GmbH – „Two Worlds II. – (Computerspiel)

Dienstag, Mai 24th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:            “ II.“

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.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Topware Entertainment GmbH- „Two Worlds II“ – Computerspiel

Donnerstag, Mai 19th, 2011

Die   mahnt über die Kanzlei .   ab. In den Abmahnungen der Kanzlei . wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 750,00  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:         . Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              II –  Computerspiel

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Mahnbescheid Techland

Montag, Mai 2nd, 2011

Die Firma SP aus Polen mahnt über die Kanzlei . Klute Aßmann aus Hamburg ab. Aktuell liegt uns ein Mahnbescheid der Firma vor, mit dem nunmehr Schadensersatzansprüche im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

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Antrag der Koch Media GmbH nach § 101 Abs. 9 UrhG

Dienstag, Februar 1st, 2011

Wir haben in einem Verfahren, in dem die einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gestellt hat, Akteneinsicht genommen. Der uns vorliegende Antrag stammt aus Oktober 2010 und wurde durch die Kanzlei . aus Hamburg gestellt.

Dem Landgericht Köln wurde u.a. eine Liste mit über 1.000 IP-Adressen übermittelt, über die angebliche Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf das Computerspiel F1 2010 begangen worden sei sollen.

In dem Antrag führt die Kanzlei . aus, dass das Spiel “″ seit dem 23.09.2010 auf dem Markt sei.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass für die Ermittlung der IP-Adressen, über die unerlaubt das Computerspiel F1 2010 heruntergeladen wurde, die deutsche Dienstleisterin (haftungsbeschränkt) beauftragt wurde. Weiter wird ausgeführt, dass die Firma Logistep Deutschland für diese Tätigkeit von der aus Planegg ausdrücklich die Genehmigung erhalten hat, die geschützten Daten in Internet-Tauschbörsen herunterzuladen. Eingesetzt wird die Software „“.

Mit den Unterlagen wird eine eidesstattliche Versicherung von Herrn Michael A. vorgelegt, der sich selber als Geschäftsführer der Firma bezeichnet.

Der Geschäftsführer der führt aus, dass von ihm die fehlerfreie Funktionsweise der Software in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Auch würde das Programm „“ beweissicher dokumentieren, über welche Internetanschläüsse eine bestimmte Datei im Internet zum kostenlosen Download angeboten wird.

Weiterhin wird dem Gericht ein Dokument vorgelegt, das die Funktion des Programms „“ beschreibt.

Bei diesen vorgelegten Informationen kann nur noch einmal das Landgericht Köln aus dem Beschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG zitiert werden. Am Schluss heißt es – wie fast immer beim Landgericht Köln –:

„Die in diesem Verfahren getroffene Anordnung setzt lediglich die Feststellung voraus, dass über einen Internet-Anschluss, dem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, eine offensichtliche Rechtsverletzung begangen wurde, nicht aber die Feststellung, dass diese Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde. …“

Ob allerdings die Uhren bei dem Ermittlungsunternehmen und den jeweiligen Providern gleich laufen, ist aus unserer Sicht kritisch zu hinterfragen. Solche und weitere Details werden von den meisten Gerichten im Rahmen der Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht weiter geprüft.

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Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann – Topware Entertainment GmbH – „Two Worlds II“ – Computerspiel

Montag, Januar 24th, 2011

Die verschickt über die Rechtsanwälte . Klute Aßmann Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Stenogramm 

Rechteinhaber:                      

Abmahnende Kanzlei:            Klute Aßmann

Abgemahntes Werk:              „ II“ Computerspiel

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Koch Media GmbH – Kane & Lynch 2

Freitag, Januar 21st, 2011

Die mahnt über die Rechtsanwälte . aus Hamburg das Computerspiel “” ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800 EUR. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sieht eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von 6000 EUR vor. Mit Blick auf die Vertragsstrafe sehen wir dringenden Änderungsbedarf.

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Koch Media GmbH – „Armada 2526″ – Computerspiel

Freitag, Januar 21st, 2011

Die mahnt über die Rechtsanwälte . das Computerspiel “” ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650 EUR. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sieht eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von 6000 EUR vor. Eine solche Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige anwaltlich Beratung unterschrieben werden. Hier ist Vorsicht geboten.

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Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann – Fa. Techland- „Call of Juarez – Bound in Blood“

Mittwoch, November 24th, 2010

Die Fa. verschickt über die Rechtsanwälte , Klute, Aßmann Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 482,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Fa.

Abmahnende Kanzlei:           , Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:              „ – Bound in Blood

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Abmahnunug Koch Media GmbH – F1 2010

Montag, November 22nd, 2010

Die mahnt das Computerspiel “ durch die Kanzlei ab.

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Rechtsanwälte rka – Koch Media GmbH- „Supreme Commander 2“ –

Freitag, November 19th, 2010

Die , Planegg/München mahnt über die Rechtsanwälte, , das Computerspiel “” ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00 Euro gezahlt werden.

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Rechtsanwälte rka – Koch Media GmbH – „Just Cause 2“

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Klute Aßmann Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00 Euro gezahlt werden.

 Das Wichtigste in Kürze:

 Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           Klute Aßmann

Abgemahntes Werk:             ”

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Koch Media GmbH – Lost Horizon

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

Die mahnt über die Kanzlei das Computerspiel “” ab.

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.rka Rechtsanwälte mahnen uns ab

Freitag, Juli 30th, 2010

Wir freuen uns, dass die . Rechtsanwälte Klute und Aßmann aus Hamburg regelmäßig unser Abmahnungs-Blog und unsere Internetpräsenz lesen. Nunmehr versuchen die . Rechtsanwälte Druck aufzubauen, indem sie einen Blog-Beitrag abmahnen. Sie sehen sich durch die Berichterstattung in ihren Rechten verletzt und fühlen sich herabgesetzt. In der Abmahnung der . Rechtsanwälte Klute und Aßmann fallen Worte wie „Anschwärzung“. Besonders gut hat uns folgender Satz der Abmahnung gefallen:

„Besonders schwer wiegt, dass Sie versuchen, den guten Ruf der Kanzlei der Unterzeichnerin dafür zu nutzen, im Internet auf Mandantenfang zu gehen.“

Da sich unser Blog erkennbar kritisch mit den Praktiken der abmahnenden Kanzleien auseinandersetzt, erscheint diese Argumentation nicht haltbar. Bei den Lesern unseres Blogs – mit Ausnahme der mitlesenden Kollegen der . Rechtsanwälte Klute und Aßmann – ist der gute Ruf der Kanzlei wohl weitgehend unbekannt. Wer eine Abmahnung der . Rechtsanwälte Klute und Aßmann bekommen hat und sich auf unseren Seiten informiert, hat schon ein eigenes Bild von dem Ruf der Kanzlei. Wie sollen wir dann von einem „guten Ruf“ profitieren?

Der Reigen der „Unterstellungen“ wird dann in der weiteren Abmahnung fortgesetzt. Offensichtlich ist der Kanzlei . Rechtsanwälte aus Hamburg entgangen, dass viel über Abmahnungen dieser Kanzlei im Internet berichtet wird. Sollten sich daraus die Sorgen um den guten Ruf der Kanzlei ergeben? Wir sind gespannt, mit welchen weiteren Mitteln die Kanzlei . Rechtsanwälte versuchen will, unsere Berichterstattung zu beeinflussen.

Offensichtlich erliegt die eine oder andere Kanzlei, die eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt, immer wieder der Versuchung, mit solchen Aktionen unangenehme Berichte zu unterbinden. Dabei wird häufig übersehen, dass sich aus solchen Abmahnungen Stoff für viele neue Blog-Beiträge ergibt.

Wir werden uns jedenfalls nicht davon abschrecken lassen, weiter intensiv und ausführlich über die Abmahntätigkeit der . Rechtsanwälte Klute und Aßmann aus Hamburg zu berichten.

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