Die Trak-Music GnbR, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Johann Gmachl und Christian Gmeiner, aus Österreich, mahnt über Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen ab. Rechtsanwalt Meier verschickt u.a. Abmahnungen zu dem Lied „Rock to the beat von Darius & Finlay feat Nicco”.
Interessant ist, dass die Anträge gemäß § 101 Abs. 9 UrhG, die den jeweiligen Provider zur Herausgabe der Anschlussdaten verpflichtet, nicht von Rechtsanwalt Marcus Meier beantragt werden. Dies übernimmt Rechtsanwalt Olaf Stöppel aus Lengerich. Die Ermittlungen für die Trak-Music GnBR übernimmt eine Firma OpSec Security GmbH. Von der OpSec Security GmbH wird eine Individualsoftware mit dem Namen „IP-Tracker“ für die Recherche von angeblichen Urheberrechtsverletzungen genutzt.
In dem Beschlussverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wird u.a. ausgeführt:
„Der Computer, auf dem der IP-Tracker läuft, synchronisiert sich in kurzen Intervallen mit einem externen Zeitserver und stellt damit sicher, dass die protokollierte Uhrzeit der tatsächlichen Uhrzeit entspricht.“
Ob dies ausreicht, um tatsächlich einen „Gleichlauf“ der verschiedenen Uhrzeiten zwischen der Ermittlungssoftware und den Uhrzeiten beim Provider zu erreichen, bleibt aus unserer Sicht durchaus zweifelhaft.













