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Posts Tagged ‘Rock to the beat’

Aktivitäten der OpSec Security GmbH und Rechtsanwalt Stöppel

Dienstag, Januar 18th, 2011

Die Trak-Music GnbR, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Johann Gmachl und Christian Gmeiner, aus Österreich, mahnt über Rechtsanwalt aus Lünen ab. Rechtsanwalt Meier verschickt u.a. Abmahnungen zu dem Lied „ von & feat ”.

Interessant ist, dass die Anträge gemäß § 101 Abs. 9 UrhG, die den jeweiligen Provider zur Herausgabe der Anschlussdaten verpflichtet, nicht von Rechtsanwalt beantragt werden. Dies übernimmt Rechtsanwalt Olaf Stöppel aus Lengerich. Die Ermittlungen für die Trak-Music GnBR übernimmt eine Firma OpSec Security GmbH. Von der OpSec Security GmbH wird eine Individualsoftware mit dem Namen „IP-Tracker“ für die Recherche von angeblichen Urheberrechtsverletzungen genutzt.

In dem Beschlussverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wird u.a. ausgeführt:

„Der Computer, auf dem der IP-Tracker läuft, synchronisiert sich in kurzen Intervallen mit einem externen Zeitserver und stellt damit sicher, dass die protokollierte Uhrzeit der tatsächlichen Uhrzeit entspricht.“

Ob dies ausreicht, um tatsächlich einen „Gleichlauf“ der verschiedenen Uhrzeiten zwischen der Ermittlungssoftware und den Uhrzeiten beim Provider zu erreichen, bleibt aus unserer Sicht durchaus zweifelhaft.

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Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR – „Rock to the beat“ Darius & Finlay feat Nicco

Freitag, Dezember 17th, 2010

Die GmbH verschickt über Rechtsanwalt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 390,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      GnbR

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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Rechtsanwalt Marcus Meier – Darius & Finlay feat Nicco – „Rock to the beat“

Dienstag, November 23rd, 2010

Die GbR verschickt über den Rechtsanwalt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 390,00 Euro gezahlt werden.

Rechteinhaber:                      & feat

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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Abmahnung Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR – Rock to the beat

Freitag, Juli 30th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei aus Lünen mahnt für die aus Österreich, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Johann Gmachl und Herrn Christian Gmeiner aus Seekirchen, ab.

Betroffen ist das Lied „“ der Interpreten & feat .

Das Lied befindet sich auf dem German Top 100 Single Charts vom 01.03.2010.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im April 2010 stattgefunden haben.

Rechtsanwalt Meier ist einer der wenigen abmahnenden Kanzlei, die keine Vollmacht beilegen, sondern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 390,00. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“

Diese Passage ist in der Abmahnung auch fett gedruckt. Rechtsanwalt kommt dann zu dem Ergebnis, dass allein für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von insgesamt € 1.085,04 brutto anfallen würden. Richtig ist, dass bezüglich des Unterlassungsanspruchs durchaus Prozesskostenrisiken entstehen können. Dies sollte aber niemanden davon abhalten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Am Schluss der Abmahnung wird dann noch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird. Hier heißt es:

„Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.“

Hier erstaunt die „Ich“-Formulierung. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – Strafanzeigen von den Rechteinhabern ausgelöst werden.

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Abmahnung Darius & Finlay feat Nicco – Rock to the beat

Samstag, Juni 12th, 2010

Derzeit mahnt die GmbR aus Österreich durch Rechtsanwalt aus Lünen ab. Herr Rechtsanwalt Meier ist noch nicht so lange auf dem „Markt“ der urheberrechtlichen Abmahner tätig.

Abgemahnt wird das Musikstück „“ der Interpreten & feat. . Der Titel befindet sich auf den German Top 100 Single Charts vom 22.03.2010.

Der angebliche Verstoß stammt vom 31.03.2010. Ohne weitere Nachweise wird behauptet, dass die GmbR das ausschließliche Recht habe, das Lied „“ zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“

Bedrohlich werden dann verschiedene Urteile angeführt, die zugunsten der Urheberrechteinhaber entschieden haben. Dann heißt es so schön wie folgt:

„Meine Mandantin ist bestrebt, sich als Rechteinhaberin von anderen Rechteinhabern abzugrenzen, die in der letzten Zeit vermehrt exorbitant hohe Schadensersatzbeträge für Urheberrechtsverletzungen im Internet verlangt haben.“

Und dann kommt der Vorschlag.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 390,00. In den Gesprächen mit unseren Mandanten haben wir das Gefühl, dass diese Forderung nicht gerade als „Sonderangebot“ verstanden wird, auch wenn es sich hier sicherlich nicht um einen exorbitanten Betrag handelt.

Unsere Empfehlung lautet: Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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Abmahnung Trak Music GmbR Österreich – Rock to the beat – Update

Donnerstag, Juni 10th, 2010

Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen mahnt  für die GmbR aus Seekrichen, Österreich ab. es geht um das Lied “” der Interpreten “ & fest ”. Der Titel stammt von den German Top 100 Single Charts vom 15.03.2010.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im März 2010 erfolgt sein. Ungewöhnlich ist folgende Formulierung in der Abmahnung:

Bevor ich dieses Schreiben an Sie vorbereitet habe, wurden sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen nochmals abgeglichen und verifiziert.”

Wir sind froh und beeindruckt über diese sorgfältige Arbeit. Allerdings werden wie üblich die “zur Verfügung stehenden Informationen” nicht offen gelegt, so dass der Betroffene den Sachverhalt nicht nachvollziehen kann. Gefordert werden 390 EUR.

Auch bei diesem neuen Abmahner gilt: Nicht unterschreiben und zahlen, sondern lassen sie sich erst anwaltlich beraten.

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