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Posts Tagged ‘Rücksendung’

Rücksendungen nur in der Originalverpackung

Dienstag, August 11th, 2009

Häufig berichten Händler, die ihre Waren über das Internet vertreiben, dass Verbraucher, die Waren im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe zurückschicken, nicht die originalen Verpackungen verwenden oder die Ware in unzureichender Umverpackung zur Post geben.

Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer z. B. beschädigte Ware erhält, da diese auf dem Postweg nicht vorsichtig genug behandelt wird. Der Unternehmer ist nach einer der Ware ohne die nicht in der Lage, das Angebotene zum ursprünglichen Preis wieder zu verkaufen. (weiterlesen …)

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Kontaktaufnahme vor der Rücksendung

Donnerstag, Mai 14th, 2009

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 30.04.2009 (Az.: 7 HKO 183/08) entschieden, dass die folgende Formulierung als wettbewerbswidrig anzusehen ist:

„Der Käufer wird in jedem Fall des Widerrufs gebeten, vor der einer Ware mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen.”

Das Landgericht Trier hat hierzu ausgeführt, dass diese Formulierung über die gesetzlichen Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Widerrufs hinausgeht. Beim Fernabsatzgeschäft habe der Verbraucher das Recht, zur Ausübung seines Widerrufs die Ware ohne eine vorherige mit dem Käufer zurückzusenden. Soweit die Widerrufsbelehrung weitergehende Erfordernisse formuliert, schränke sie das Recht des Verbrauchers mithin im Wettbewerbsrecht in erheblicher Weise unzulässig ein. Es sei zu befürchten, dass Verbraucher durch diese gesetzwidrigen Einschränkungen von einer Ausübung der ihnen zustehenden Rechte abgehalten werden. An dieser Bewertung ändere auch die Formulierung der Anforderungen als Bitten nichts. Entsprechend dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (unter Hinweis auf § 305 c Abs. 2 BGB) sei die kundenfeindlichste – also letztlich die dem Verbraucher günstigste – Verständnismöglichkeit der Formulierung zugrunde zu legen. Lediglich völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen Störungen des Rechtsverkehrs nicht ernstlich zu besorgen sind, hätten außer Betracht zu bleiben (unter Hinweis auf Palandt, § 305 c Rn. 19). Das Verständnis der gewählten Formulierungen dahin, der Verbraucher sei verpflichtet, vor einer Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und die Ware nicht zurückzusenden, sei aber jedenfalls möglich und vertretbar. Die Wortwahl, der Käufer werde „in jedem Fall” gebeten, sei dabei geeignet, jenen Eindruck noch zu verstärken.

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Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen

Donnerstag, Februar 19th, 2009

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az: 5 W 15/07) entschieden, dass die Nicht-Annahme zurück gesandter Ware wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht der Verbraucher steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer die Kosten der bei und Rückgabe zu tragen hat. Da somit die der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der auf die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht – obwohl hier keine Leistungspflicht des Verbrauchers in Frage steht, sondern eine solche des Unternehmers. Ebenso entschied das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az: 315 O 917/06).

Ein Pauschalangebot zur Abwehr von Abmahungen: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

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