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Posts Tagged ‘Rügepflicht’

Rechtswidrige AGB-Klausel ein Wettbewerbsverstoß: Unverzügliche Rügepflicht

Mittwoch, Dezember 8th, 2010

Die „unverzügliche Untersuchungs- und “ kann nur gegenüber gewerblichen Kunden geltend gemacht werden (§ 377 HGB). Dagegen kann eine solche Klausel gegenüber Verbrauchern nicht genutzt werden. Eine rechtswidrige -Klausel ist ein Wettbewerbsverstoß und damit ein Abmahngrund. 

“Der Kunde hat die gelieferte Ware auf Mängel und Fehler, Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit sowie Unversehrtheit zu untersuchen wird die Ware beschädigt angeliefert ist die Annahme zu verweigern und dies spätestens drei Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Kommt der Kunde dem nicht nach gilt die gelieferte Ware unabhängig vom Zustand als akzeptiert

Diese Klausel wurde durch Beschluss des LG Berlin vom 20.03.2007 (Az: 15 O 166/07) für unzulässig und wettbewerbswidrig erachtet. Die Klausel verstößt gegen §§ 475 Abs. 1, 433 bis 354, 337, 439 bis 443 und § 309 Nr. 7 und 8 BGB.

“Mängel sowie Materialfehler an der Ware müssen uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung gemeldet werden”

Diese Klausel wurde durch das Kammergericht Berlin (Az: 5 W 13/05, CR 2005, 383; MDR 2005, 677) für unwirksam erklärt. Diese Bestimmung ist wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der §§ 307 Abs. 1 und 309 Nr. 8 b) ee) BGB unwirksam. Nach § 309 Nr. 8 b) ee) BGB ist eine derartige Ausschlussfrist für offensichtliche Mängel ohne weiteres unwirksam. Für versteckte Mängel ist diese Frist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da die Wochenfrist unangemessen kurz ist.

“Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer … nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt.“

Diese -Klausel verstößt nach dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 09.05.2007 (Az: 6 W 61/07, juris) gegen § 475 II BGB, da sie der Sache nach die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf weniger als ein Jahr abkürzt; denn nach dem Inhalt der Klausel beginnt die Ausschlussfrist nicht mit der Entdeckung des Mangels durch den Käufer sondern bereits mit der Lieferung.

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Wettbewerbsverstoß – Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller

Dienstag, November 2nd, 2010

„Gewährleistungsansprüche können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler zunächst gegenüber dem Hersteller erfolglos gerügt wurde.“

Mit Verwendung dieser Klausel verstoßen Sie gegen § 308 Nr. 8 b) lit. a) BGB. Sie verkürzen die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher in unzulässiger Weise.

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