Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnen für die Firma Musketier Media GmbH & Co. KG aus Bad Bramstedt u.a. den Film „Russische Schönheiten“ ab. Nach den Informationen aus der Abmahnung soll der angebliche Urheberrechtsverstoß durch die Firma Smaragd Service AG aus der Schweiz festgestellt worden sein. Aktuell werden wohl Urheberrechtsverletzungen aus Januar 2010 recherchiert.
Der in der Abmahnung angegebene Hash-Code lässt sich auch in Verbindung mit der IP-Adresse für Laien nicht weiter verifizieren. Insoweit stellt sich immer wieder bei Abmahnungen die Grundfrage, ob den Angaben der abmahnenden Unternehmen und Kanzleien so getraut werden kann.
Weiterhin heißt es in der Abmahnung, dass die Daten über den jeweils Betroffenen nicht weitergegeben worden sein sollen. Hier stellt sich die Frage, wie die Daten von der Smaragd Service AG zu der Musketier Media GmbH & Co. KG gekommen sind. Unverständlich ist die nachfolgende Argumentation und Beschreibung von Abläufen in der Abmahnung:
„Lediglich unsere Mandantschaft hat zum Zwecke der Bevollmächtigung Kenntnis von Ihrem Namen erlangt. Eine Übermittlung der Daten erfolgte auch in diesem Zusammenhang nicht.“
Hier scheinen höhere Künste der Datenübermittlung am Werk zu sein, wenn ohne Übermittlung der Daten die Musketier Media GmbH aber den Namen zur Kenntnis übersandt bekam.













