Auch hier ist wieder bekannt geworden, dass die Firma MKG Motoren Köln GmbH weiterhin Abmahnungen im Bereich von Wettbewerbsverletzungen ausspricht. Vertreten wird die Firma durch die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen.
Bei ausdrücklicher Ablehnung der Unterschrift unter die Unterlassungserklärung wird unserer Information zufolge auch direkt eine entsprechende einstweilige Verfügung von der Abmahnenden beantragt.
Es stellt sich immer wieder die Frage, ob die Abmahnungen, die im Bereich Wettbewerbrecht ausgesprochen werden, auch berechtigt sind. Hierzu sollte man sich vor einer voreiligen Reaktion gegenüber den Abmahnern oder deren Vertreter jedenfalls beraten lassen. Dass mit einer unbedachten Reaktion einhergehende Risiko, gerade auch hinsichtlich der damit entstehenden Kosten, ist sinnvollerweise vorab zu klären.













