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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Abmahnung WVG Medien GmbH durch Kanzlei Sasse und Partner – The Walking Dead – Staffel 2

13. Januar 2012

Die lässt über die Kanzlei abmahnen. Aktuell wird der Film “ – Staffel 2 Folge 7″ abgemahnt. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800 €.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, vorschnell die der beigefügte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Damit wird praktisch ein Schuldanerkenntnis ausgesprochen. Nutzen Sie unsere kostenlose -Hotline unter 0800/1004104. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihrer .

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Unlizenzierte Tonträger von Pink Floyd

17. August 2011

Die Music Ltd. lässt durch die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg so genannte Bootlegs durch verfolgen. Dabei handelt es sich um nicht lizenzierte Tonträger, die beispielsweise bei eBay angeboten und erworben werden. 

Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sollten durchaus ernst genommen werden. Die Kanzlei erstreitet nach unseren Erfahrungen regelmäßig Entscheidungen vor dem Amtsgericht und Landgericht Berlin.

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Abmahnung Sasse und Partner – Senator Film Verleih GmbH – Company Men

2. August 2011

Die Kanzlei Rechtsanwälte mahnen für die ab. Abgemahnt wird unter anderem der Film .

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Stellungnahme Guardaley zu Ermittlungsfehlern

27. Juli 2011

Uns liegt ein Schreiben der Firma Ltd. vor. Dieses Schreiben ist an die Kanzlei in Hamburg gerichtet. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„… hiermit bestätigen wir, dass sämtliche von uns in Ihrem bzw. im Auftrag Ihrer jeweiligen Mandantinnen geloggten und an Sie übermittelten Datensätze von ermittelten IP-Adresse ausschließlich Uploadvorgänge betreffen. Mit dem Loggen reiner Downloadvorgänge wurden wir zu keinem Zeitpunkt von Ihnen bzw. Ihren Mandantinnen beauftragt und solche haben wir folglich auch nicht an Sie übertragen.“

Wir meinen, dass dieses Schreiben als Nachweis für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Ermittlungsvorgänge nicht ausreichend ist. Im Übrigen war in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin nach unseren Informationen die Situation so, dass „versehentlich“ oder aufgrund eines Softwarefehlers fehlerhafte IP-Adressen ermittelt worden sind. Mit den Ausführungen von , dass ein Loggen von reinen Downloadvorgängen nicht beauftragt worden sei, wird der Kern der Ermittlungsfehler nicht getroffen.

Hier versucht nach unserer Einschätzung , mit unzureichenden “Bestätigungen” von ihren eigenen Fehlern abzulenken.

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Abmahnung WVG Medien GmbH – Damage

25. Juli 2011

Der Film “” wird von der Kanzlei für die abgemahnt. Die Kanzlei fordern 800 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

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Abmahnung Sasse und Partner – Senator Film – The Kings Speech

20. Juli 2011

Die Kanzlei mahnt für die den Film “” ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800 EUR.

Über die Schwierigkeiten der Kanzlei mit der Ermittlungsfirma können Sie bei uns Interessantes lesen:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/kanzlei-sasse-u…

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Kanzlei Sasse & Partner nimmt Stellung zu Guardaley-Ermittlungen

15. Juli 2011

Uns liegen Ausführungen der Kanzlei zum Thema “Ermittlungen von “ vor. Die Kanzlei verweist darauf, dass „sämtliche im Auftrag unserer Mandantin von der Ltd. geloggten und übermittelten Datensätze ausschließlich Upload-Vorgänge“ betreffen. In diesem Fall war „Mandantin“ die . Offensichtlich sah die Kanzlei diese Ausführungen als so wichtig an, dass in dem Schriftsatz dieser Part unterstrichen war. Weiter wird ausgeführt, dass mit dem Loggen von Download-Vorgängen die Ltd. zu keinem Zeitpunkt beauftragt war. Daraus soll folgen, dass die übermittelten IP-Adressen auch nicht entsprechend übertragen worden sind. Nach Auffassung der Kanzlei Sasse & Partner ließe es sich auch durch Zeugen beweisen, dass entsprechende Upload-Vorgänge erfolgt sind.

Weiter heißt es dann wörtlich:

„… Ob und inwieweit andere, von uns nicht vertretene Rechteinhaber oder deren Bevollmächtigte ggf. auch Downloadvorgänge haben dokumentieren lassen, ist uns nicht bekannt und für uns unerheblich.“

Weiterhin weist die Kanzlei darauf hin, dass die Entscheidung des Landgerichts Berlin noch nicht rechtskräftig ist. Wir schließen daraus, dass offensichtlich Berufung eingelegt wurde.

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Ermittelt Guardaley Ltd falsch? Sind Abmahnungen aufgrund von falschen Ermittlungen ausgesprochen worden?

12. Juli 2011

Dieser Eindruck kann sich beim Lesen des Urteils des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 (Az.: 16 U 55/11) ergeben. Uns liegt die Entscheidung vor. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, dass bestimmte Äußerungen unterlassen werden sollen.

In den Entscheidungsgründen verweist das Gericht darauf, dass dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass die Ltd “unzuverlässige Recherchedienstleistungen” erbringt. So der Originalwortlaut der gerichtlichen Entscheidung!

Es seien IP-Daten von Anschlussinhaber ermittelt worden, die selbst keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, also keinen „Upload“ vorgenommen haben. In den Entscheidungsgründen wird ein Film genannt, der im Rahmen eines Test-Screenings gelaufen ist, aber nicht zum Upload angeboten wurde. Dennoch wurde von der Software der Firma , die eigentlich urheberrechtswidrige Uploads ermitteln soll, diese IP-Adresse erfasst.

Des Weiteren verweist das Landgericht Berlin auf Sammelklagen in den USA.

Insbesondere die Kanzlei Sasse & Partner, aber auch andere Anwaltskanzleien, stützen ihre Abmahnungen auf Ermittlungen der Firma Ltd. Hier stellt sich für uns die Frage, ob bei den Abmahnungen wirklich immer alles richtig und ordnungsgemäß ermittelt wurde. Das Landgericht Berlin gibt darauf eine Antwort.

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