Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: Devil’s Playground
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: Devil’s Playground
Die Senator Film Verleih GmbH verschickt über die Kanzlei SASSE & PARTNER Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Senator Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte SASSE & PARTNER
Abgemahntes Werk: The Kings Speech
Die Splendid Film GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse& Partner
Abgemahntes Werk: „Sword with no Name“
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Senator Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Splice – Film
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Senator Home Entertainment GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Cell 211“ (Filmwerk)
Die Splendid Film GmbH mahnt über die Kanzlei Sasse & Partner ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 850 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „RARE EXPORTS“
Derzeit klagt die Senator Home Entertainment GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg, gegen einen unserer Mandanten vor dem Amtsgericht Hamburg. In dem Rechtsstreit geht es um die Rechtsanwaltsgebühren aus der Abmahnung in Höhe von € 855,80.
Hintergrund ist eine Abmahnung der Senator Home Entertainment GmbH für den Film „Cell 211“.
Allerdings gibt es in dem vorliegenden Fall eine Besonderheit, die den Rechtsstreit durchaus spannend und möglicherweise für die Senator Home Entertainment GmbH nicht erfolgreich werden lässt.
Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll im Juni 2010 erfolgt sein. Zu diesem Zeitpunkt wohnte aber die Beklagte gar nicht mehr an dem angeblichen Ort, wo die Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. Dies kann sowohl über die Telefonrechnung als auch über die Meldebestätigung nachgewiesen werden. Offensichtlich hat es bei der Beauskunftung durch die Deutsche Telekom eine fehlerhafte Zuordnung von Datensätzen zu IP-Adressen gegeben.
Dies „erstaunt“, da doch unisono von allen abmahnenden Kanzleien immer wieder behauptet wird, dass die Ermittlungen und die Zuordnung der IP zu den angeblichen Anschlussinhabern absolut fehlerfrei funktioniert.
In dem vorliegenden Fall gibt es noch eine zweite Besonderheit. Die Telefonrechnungen richteten sich noch an den „Mädchennamen“ der Anschlussinhaberin. Die Abmahnung ging dann an den „neuen Familiennamen“ unter einer alten Anschrift. Hier scheint es bei der Datenbank der Telekom dann ein richtiges Durcheinander gegeben zu haben.
Wie auch in anderen Klagen der Senator Home Entertainment GmbH hält diese sich mit Informationen zu den Ermittlungen des angeblichen Urheberrechtsverstoßes sehr zurück. Es wird auf die Ermittlungen der Firma Guardaley Ltd aus Karlsruhe verwiesen. Als Zeuge wird Herr Daniel Arheidt angegeben. Wörtlich heißt es in der Klage:
„Die Guardaley Ltd hat eine Software entwickelt, die beweissicher feststellt und dokumentiert, unter welcher IP-Adresse eine bestimmte, identifizierte Datei zum Herunterladen angeboten wird. Die fehlerfreie Funktionsweise der Software wird durch einen Mitarbeiter der Guardaley Ltd regelmäßig überprüft. Das Netzwerk der Guardaley Ltd wird alle 10 Minuten mit mindestens zwei unterschiedlichen und voneinander unabhängigen Quellen zur Zeitsynchronisation sekundengenau abgeglichen.“
Was ist unter einer “regelmäßigen Überprüfung” zu verstehen? Eine regelmäßige Überprüfung kann auch eine Kontrolle im Abstand von sechs Monaten oder einmalig in einem Jahr sein. Auch verwundert es erneut, dass offensichtlich die Ermittlungssoftware ein großes Geheimnis ist. Weder wird der Versionsstand noch der Name der Software genannt. Wir meinen, ein solcher Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren ist unsubstantiiert.
Wir werden über den weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Hamburg natürlich berichten.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „The Expendables”
Die Splendid Film GmbH mahnt durch die Kanzlei Sasse und Partner den Film “Ong Bak 3″ ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro gefordert.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Senator Filmverleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Nowhere Boy“
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Ong Bak 3“
Die WVG Medien GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Damage“
Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt für die WVG Medien GmbH den Film “Damage” ab.
Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt für den Rechteinhaber Splendid Film GmbH ab. Aktuell wird der Film “Devil´s Playground” abgemahnt.
Die Firma Splendid Film GmbH mahnt über die Kanzlei Sasse und Partner den Film “Rare Exports” ab.
Die Splendid Film GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Tekken“ Film
Die Splendid Film GmbH mahnt das Werk “IP Man Zero” über die Kanzlei Sasse & Partner ab.
Die Splendid Film GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von je 800,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
Abgemahntes Werk: „Tekken“ und „The Expendables”
Die Splendid Film GmbH mahnt über die Kanzlei Sasse & Partner den Film “Ong Bak 3” ab.
Am 07.01.2011 erhielten wir um 12.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens unserer Rechtsanwaltskanzlei zu betrügen. „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials” offensichtlich wahllos per E-Mail versendet. Der oder die Täter geben hierbei vor, die Senator Entertainment AG zu vertreten und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von EUR 100,- auf. Nur wenn dieser Betrag gezahlt werde, so der Inhalt der email, werde das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht weiter verfolgt.
Hierbei werden Abmahnungen unter dem Titel
Die „Abmahnungen” werden unter dem Namen unseres Partners Rechtsanwalt Helge Sasse versendet. Enthalten ist auch ein Link auf unsere Homepage.
Der oder die Täter machen sich offenbar den Umstand zunutze, dass unsere Kanzlei regelmäßig Schutzrechtsverwarnungen für diverse Mandanten ausspricht und hierdurch einen gewissen Ruf erworben hat. Wir weisen darauf hin, dass die von uns erstellten Abmahnungen immer in schriftlicher Form und auf unserem Briefpapier verschickt werden.
In kürzester Zeit erhielten wir am 07.01.2011 weitere Anrufe und E-Mails von mehreren „Abgemahnten”, so dass zu vermuten ist, dass der oder die Täter hier massenhaft tätig geworden sind.
Wir haben umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und zudem einen deutlich sichtbaren Warnhinweis auf unsere Homepage aufgenommen.
Wir raten allen Empfängern solcher E-Mails dringend, keine Zahlungen zu leisten und die E-Mail einfach zu ignorieren.
Hamburg, den 7.1.2011