Posts Tagged ‘Schadensersatz’

BGH I ZR 121/08 – ab jetzt unbekümmert Musik tauschen?

Montag, Mai 17th, 2010

Kann man jetzt unbekümmert Musik oder sonstige geschützte Werke im Internet öffentlich zur Verfügung stellen bzw. “öffentlich zugänglich machen”, wie das Gesetz es nennt?

Die Antwort auf diese Frage lautet weiterhin ganz klar “nein”.

Die Rechteinhaber haben weiterhin aus dem Urherrechtsgesetz die Mögilchkeit, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die unberechtigt gechützte Werke herunterladen und damit kopieren oder auch für andere öffentlich zugänglichmachen, wie es regelmäßig in Internettauschbörsen geschieht.

Wichtig: Das Urteil betrifft im Speziellen den Umstand, dass der durch die Abmahnung in Anspruch genommene nicht der Täter oder auch ein Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat war. Dies konnte im Verfahren bewiesen werden.

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im Internet anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene Marke bestehen kann. Nur der Inhaber der Marke darf danach entscheiden, welche Artikel mit der Marke gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen Gegenstandswert in Höhe von 50.000 Euro), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer Abmahnung die Anwaltsgebühren und einen pauschalen Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht. 

Das Amtsgericht München verurteilte die Abgemahnten zur Zahlung von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der Internet-Tauschbörse eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine Abmahnung. Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar Klage beim Amtsgericht München. Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das Gericht. Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der Internet-Tauschbörse auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei Internet-Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer Internet-Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das Gericht einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das Gericht den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das Amtsgericht auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive Lizenzgebühr ab. Diese Lizenzgebühr würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das Gericht. Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die Waldorf Rechtsanwälte unter anderem vor dem Münchener Amtsgericht für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn ich Dateien über eine Tauschbörse verbreitet habe?

Mittwoch, Dezember 9th, 2009

Wie hoch der Schadensersatzanspruch in solchen Fällen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann der Rechteinhaber den entstandenen Schaden in zweierlei Art und Weise berechnen. Entweder kann der konkret entstandene Schaden geltend gemacht werden. Dieser ist allerdings in Online-Situationen kaum festzustellen, denn wie oft eine Datei vervielfältigt worden ist und wie hoch der Verdienstausfall des Rechteinhabers deshalb war, lässt sich nur selten sagen.

Die zweite Variante ist die nachträgliche Lizenzierung. Der Rechteinhaber stellt dem Verletzer die Kosten in Rechnung, die entstanden wären, wenn der Verletzer das Verbreitungsrecht legal lizenziert hätte. Das kann sehr teuer werden und pro angebotenen Werk schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

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Diskussion Rechtsanwalt Solmecke und Rechtsanwalt Nümann

Montag, November 16th, 2009

Hier eine aktuelle Diskussion rund um das Thema Schadensersatz und Anwaltsgebühren:

http://klawtext.blogspot.com/2009/11/filesharing-anwalte-von-beiden-seiten.html

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Verwendung eines Produktfotos des Herstellers

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) deutlich gemacht, dass eine ungefragte Verwendung eines Produktfotos des Herstellers in eBay-Auktionen nicht statthaft ist. Wer sein Angebot in einer Online-Auktion mit Produktfotos des Herstellers ausgestaltet, haftet dem Urheber des Fotos gegenüber auf Unterlassung. Weiterhin kann auch ein Schadenersatzanspruch in Form einer angemessenen Lizenzgebühr geltend gemacht werden.

Bei der Erstattung der Abmahnkosten verweist das Gericht allerdings auf § 97 a Abs. 2 UrhG und beschränkt die Kosten auf € 100,00.

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Prozesskostenhilfe für Filesharer

Dienstag, September 15th, 2009

Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss vom 10.09.2009 (Az.: 28 O 363/09) einen Prozesskostenhilfeantrag eines Filesharers abgelehnt. Das Landgericht Köln sah keine hinreichenden Erfolgsaussichten, dass der Anschlussinhaber sich gegen die Klage auf Unterlassung sowie Zahlung des Schadensersatzes verteidigen könnte. Auch der Verweis auf die Rechtsmissbräuchlichkeit wurde zurückgewiesen. Als Gegenstandswert hält das Landgericht Köln einen Betrag von € 50.000,00 und eine 1,3-fache Gebühr für angemessen. Dies sind Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 1.359,00 zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

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Schadensersatz eingeklagt

Sonntag, September 13th, 2009

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 09.03.2009 (Az.: 29 C 1957/08-86) zugunsten von DigiProtect entschieden. Es ging um den Tonträger „3 Tage Wach“ des Künstlers Lützenkirchen. Geltend gemacht wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von € 801,80. Dabei ging es um einen Gebührenanspruch auf Basis eines Gegenstandswertes von € 10.000,00 und eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 150,00. Zu der geforderten Lizenzgebühr bemerkt das Gericht lapidar:

 „Die geltend gemachte Lizenzgebühr in Höhe von € 150,00 steht der Klägerin aus § 97 Abs. 1 UrhG zu.“

 In der Begründung wird des Weiteren auf die Lizenzanalogie verwiesen.

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Abmahnung Autoteilemann GmbH

Montag, Februar 2nd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung der Autoteilemann GmbH vorgelegt. Mit der Abmahnung wurden verschiedene Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet.

Nicht nur, dass Rechtsanwalt Andreas Gerstel Gebühren auf Basis eines Streitwertes von 20.000,00 EUR abrechnete, er verlangte auch einen Schadensersatz in Höhe von pauschal 100,00 EUR. Wie sich dieser berechnet, bleibt allerdings offen.

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