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Posts Tagged ‘Schadensersatz’

OLG Köln: Bedenken gegen Schadensersatzhöhe in Filesharing-Prozess

Dienstag, Oktober 18th, 2011

Im Gerichtsbezirk wurde bis heute der abmahnenden Musikindustrie ohne nähere Begründung oder Nachweis ein in Höhe von mindestens 150,00 pro angeblich getauschtem Musiktitel zugesprochen. Die klagenden Parteien beriefen sich hierbei immer wieder auf den GEMA Tarif VR W I.

Das OLG äußert nun erstmals Bedenken gegen die Schadensersatzhöhe (Hinweis- und Auflagenbeschluss v. 30.09.2011 – Az.: 6 U 67/11). Der 6. Zivilsenat stellt die Heranziehung des GEMA Tarifs VR W I in Frage. Das Gericht teilt mit, der Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem zum Gegenstand habe, sei grundsätzlich geeigneter zur Ermittlung der Schadensersatzhöhe in -Verfahren. Im Übrigen müsse der geltend gemachte mit Nachweisen dargelegt werden.

Für Filesharer könnte dies von erheblicher Bedeutung sein, denn zum einen sieht der GEMA Tarif VR-OD 5 “lediglich” eine Mindestlizenz in Höhe von 0,1278 pro Zugriff auf einzelne Titel vor und zum anderen wird der Vortrag der abmahnenden Musikindustrie nicht ohne nähere Angaben als korrekt und wahr unterstellt.

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LG Frankfurt a.M.: 300.000 Euro Streitwert wegen Filesharing

Montag, September 26th, 2011

Das hat mit Urteil vom 13.01.2011 (Az.: 2-03 O 340/10) entschieden, dass für den Upload von 140 Musiktiteln in einer ein von 300.000 angemessen ist. Vorliegend hatte der Beklagte über 5.000 Titel zum Download bereitgestellt und war deswegen von 6 Rechteinhabern gemeinschaftlich abgemahnt worden. Diese setzten den pro Rechteinhaber pauschal auf 50.000 fest, was das Gericht nicht beanstandete. Im Übrigen wurde der auf 150,00 pro Titel geschätzt.

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Klage wegen Urheberrechtsverletzung in Düsseldorf und Köln

Montag, September 5th, 2011

Bekanntermaßen vertritt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch namhafte deutsche Tonträgerhersteller wie Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co.KG im Bereich .

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass bei einer Klage regelmäßig die und angerufen werden.

Ein Zufall ist dies aber nicht. Denn während andere deutsche Landgerichte den möglichen pro Musikstück auf 15 begrenzen, lassen die und für einen getauschten Titel zwischen 200 und 300 an durchgehen.

Und dieses Vorgehen ist auch durchaus zulässig. Gemäß § 13 ZPO muss ein Beklagter bei dem Gericht verklagt werden das auch für seinen Wohnort zuständig ist. Begeht der Beklagte jedoch eine , kann er auch vor dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk die begangen wurde, § 32 ZPO. Da das als von jedem Ort in Deutschland aus begangen und über das Internet wahrgenommen werden kann, kann auch jedes Gericht dafür zuständig sein.

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Abmahnung Dr. Johannes Rübenach für DigiProtect – Gebt alles von Cassandra Steen

Dienstag, August 30th, 2011

Die Firma DigiProtect GmbH lässt auch bei dem Musikwerk von der deutschen Pop- und R&B-Sängerin über die Kanzlei abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer sowie die eines Betrages von 340,00 Euro gefordert.

Was tun bei Handlungen Dritter?

Grundsätzlich haftet derjenige, der eine durch begangen hat.

Wer jedoch lediglich den Anschluss zur Verfügung stellt, von dem aus ohne sein Wissen oder weiteres Zutun illegal Daten angeboten werden, handelt nicht schuldhaft im Sinne des Zivilrechtes. Ein gegen den Anschlussinhaber kommt somit nicht in Betracht.

(weiterlesen …)

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LG Braunschweig – Berechnung Schadensersatz bei unerlaubter Bildernutzung

Donnerstag, August 18th, 2011

Das Landgericht Braunschweig hat in 2011 in einem gerichtlichen Verfahren zu der Frage, welcher bei einer unberechtigten Nutzung von Bildern im zu zahlen ist, auf Folgendes hingewiesen:

Nach Auffassung des Landgerichts Braunschweig, sind die MFM-Honorarvereinbarungen grundsätzlich als Richtlinie der Ermittlung der Schadensersatzhöhe geeignet, können jedoch nicht schematisch herangezogen werden. So sind bei der Bestimmung der Höhe der so genannten Entschädigungslizenz stets sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung eines Verletzerzuschlags erscheint aus Sicht der Braunschweiger Richter gerechtfertigt, da die Nennung des Urhebers in bestimmten Branchen von großer Bedeutung ist. Auch die MFM-Honorarvereinbarungen sehen eine Verdoppelung der für den Fall der unterlassenen Urheberbenennung vor. Auch den in der Rechtsprechung anerkannten Zuschlag von  % sieht allerdings das Landgericht nicht als zwingend an. Auch hier wird wieder auf eine Einzelfallbewertung abgestellt.

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Abmahnung Waldorf Frommer – Sony BMG – Michael Jackson – This is it

Mittwoch, August 10th, 2011

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Music Entertainment GmbH wegen angeblicher bei Filesharing ab. Das Werk “” von soll in Peer-to-Peer Netzwerken unerlaubt angeboten worden sein. Neben der Abgabe einer fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für die Verbreitung in einer Tauschbörse Anwaltsgebühren und .

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Wettbewerbsvereine und Schadensersatzanspruch

Freitag, Mai 13th, 2011

Wettbewerbsverbände können bei Wettbewerbsverstößen Unterlassungsansprüche geltend machen. Davon wird auch reichlich Gebrauch gemacht. Allerdings stehen den Wettbewerbsverbänden keine Schadensersatzansprüche zu.

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Wettbewerbsverstoß – Pauschalierung von Schadensersatz

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

“Der umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn. Dieses entspricht einer Kostenforderung von 20 % des Kaufpreises, sowie entstandene Versand- und Verpackungskosten insbesondere bei Online-Bestellungen sowie -Ersteigerungen.”

Die Klausel widerspricht § 309 Nr. 5 BGB. Die Vereinbarung eines pauschalen ohne dem anderen Vertragsteil ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens als die genannte Pauschale zu gestatten, ist nicht zulässig.

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Keine Schadensersatzpflicht bei Wettbewerbsverstößen

Mittwoch, August 25th, 2010

Hier wird auf eine Entscheidung des LG Berlin verwiesen, die eine Schadensersatzpflicht bei Wettbewerbsverstößen verneint.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-auskunft-schadenersatz.htm

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BGH I ZR 121/08 – ab jetzt unbekümmert Musik tauschen?

Montag, Mai 17th, 2010

Kann man jetzt unbekümmert Musik oder sonstige geschützte Werke im öffentlich zur Verfügung stellen bzw. “öffentlich zugänglich machen”, wie das Gesetz es nennt?

Die Antwort auf diese Frage lautet weiterhin ganz klar “nein”.

Die Rechteinhaber haben weiterhin aus dem Urherrechtsgesetz die Mögilchkeit, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die unberechtigt gechützte Werke herunterladen und damit kopieren oder auch für andere öffentlich zugänglichmachen, wie es regelmäßig in Internettauschbörsen geschieht.

Wichtig: Das Urteil betrifft im Speziellen den Umstand, dass der durch die in Anspruch genommene nicht der Täter oder auch ein Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat war. Dies konnte im Verfahren bewiesen werden.

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene bestehen kann. Nur der Inhaber der darf danach entscheiden, welche Artikel mit der gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen in Höhe von 50.000 ), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer Abmahnung die und einen pauschalen gerichtlich geltend gemacht. 

Das verurteilte die Abgemahnten zur von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der - eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine Abmahnung. Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar beim . Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das Gericht. Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer -, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der - auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei -Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer -Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das Gericht einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das Gericht den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das Amtsgericht auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer - und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive ab. Diese würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das Gericht. Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die Waldorf Rechtsanwälte unter anderem vor dem Münchener Amtsgericht für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn ich Dateien über eine Tauschbörse verbreitet habe?

Mittwoch, Dezember 9th, 2009

Wie hoch der in solchen Fällen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann der Rechteinhaber den entstandenen in zweierlei Art und Weise berechnen. Entweder kann der konkret entstandene geltend gemacht werden. Dieser ist allerdings in Online-Situationen kaum festzustellen, denn wie oft eine Datei vervielfältigt worden ist und wie hoch der Verdienstausfall des Rechteinhabers deshalb war, lässt sich nur selten sagen.

Die zweite Variante ist die nachträgliche Lizenzierung. Der Rechteinhaber stellt dem Verletzer die in Rechnung, die entstanden wären, wenn der Verletzer das Verbreitungsrecht legal lizenziert hätte. Das kann sehr teuer werden und pro angebotenen Werk schnell mehrere Tausend ausmachen.

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Diskussion Rechtsanwalt Solmecke und Rechtsanwalt Nümann

Montag, November 16th, 2009

Hier eine aktuelle Diskussion rund um das Thema und :

http://klawtext.blogspot.com/2009/11/filesharing-anwalte-von-beiden-seiten.html

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Verwendung eines Produktfotos des Herstellers

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) deutlich gemacht, dass eine ungefragte Verwendung eines Produktfotos des Herstellers in eBay-Auktionen nicht statthaft ist. Wer sein in einer Online-Auktion mit Produktfotos des Herstellers ausgestaltet, haftet dem Urheber des Fotos gegenüber auf . Weiterhin kann auch ein Schadenersatzanspruch in Form einer angemessenen geltend gemacht werden.

Bei der Erstattung der verweist das Gericht allerdings auf § 97 a Abs. 2 UrhG und beschränkt die auf € ,00.

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Prozesskostenhilfe für Filesharer

Dienstag, September 15th, 2009

Das Landgericht hat in einem Beschluss vom 10.09.2009 (Az.: 28 O 363/09) einen Prozesskostenhilfeantrag eines Filesharers abgelehnt. Das Landgericht sah keine hinreichenden Erfolgsaussichten, dass der Anschlussinhaber sich gegen die auf sowie des Schadensersatzes verteidigen könnte. Auch der Verweis auf die Rechtsmissbräuchlichkeit wurde zurückgewiesen. Als hält das Landgericht einen Betrag von € 50.000,00 und eine 1,3-fache Gebühr für angemessen. Dies sind Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 1.359,00 zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

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Schadensersatz eingeklagt

Sonntag, September 13th, 2009

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 09.03.2009 (Az.: 29 C 1957/08-86) zugunsten von entschieden. Es ging um den Tonträger „3 Tage Wach“ des Künstlers Lützenkirchen. Geltend gemacht wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von € 801,80. Dabei ging es um einen Gebührenanspruch auf Basis eines Gegenstandswertes von € 10.000,00 und eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 150,00. Zu der geforderten bemerkt das Gericht lapidar:

 „Die geltend gemachte in Höhe von € 150,00 steht der Klägerin aus § 97 Abs. 1 UrhG zu.“

 In der Begründung wird des Weiteren auf die verwiesen.

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Abmahnung Autoteilemann GmbH

Montag, Februar 2nd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine der vorgelegt. Mit der wurden verschiedene Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet.

Nicht nur, dass Rechtsanwalt Andreas Gerstel auf Basis eines Streitwertes von 20.000,00 EUR abrechnete, er verlangte auch einen in Höhe von pauschal ,00 EUR. Wie sich dieser berechnet, bleibt allerdings offen.

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