Bisher wurde Herr Erich Öxler durch die Kanzlei Baek Law Peter Kimm vertreten.
Nunmehr liegen uns Abmahnungen der Kanzlei Schalast & Partner vor, die mit einer eigentümlichen Formulierung nunmehr wohl für Herrn Erich Öxler tätig sind. Es heißt in der Abmahnung, dass die Firma DigiProtect die Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag von Herrn Erich Öxler beauftragt hat. In der Unterlassungserklärung soll aber nicht gegenüber DigiProtect, sondern gegenüber Herrn Erich Öxler die Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Heißt dies, dass DigiProtect hier nur als „Kostenpuffer“ agiert? Oder welche Art von „Beauftragung“ wird hier offen gelegt?
Ein weiteres pikantes Detail: Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner im Entwurf beigefügt war, enthält den Hinweis, dass Herr Erich Öxler nun sein Geschäftssitz bei DigiProtect in Frankfurt hat. Auch dies ist neu.
In dem vorliegenden Fall ging es um die Musikaufnahme „Peter Wackel – Ladioo (Fetenhits Fußball MW 2010)“. In der Abmahnung bzw. in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung steht tatsächlich MW. In der Eile ist es wohl zu einem kleinen Buchstabentausch gekommen.
Offensichtlich möchte Herr Öxler schnell abmahnen, so dass keine Zeit mehr für eine Rechtschreibkorrektur war.
