Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann, Lang Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann, Lang Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“
Herr David Vogt verschickt über die Kanzlei Nümann, Lang Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann + Lang
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang für den Rechteinhaber David Vogt vor. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Oktober 2009 (!!) stammen. Es geht um das Werk “Schöne neue Welt“.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann Lang
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“ auf German Top 100 Singlecharts
Abmahnungsticker
Rechteinhaber: David Vogt
Abmahnende Kanzlei: Nümann + Lang
Abgemahntes Werk: „Schöne neue Welt“ auf dem Tonträger „Bravo Hits Vol. 67“
Nach wie vor mahnt die Kanzlei Nümann + Lang den Titel „Schöne neue Welt“ ab. Die Abmahnungen werden für Herrn David Vogt ausgesprochen. Der Titel befindet sich auf den German Top 100 Single Charts, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Abmahnungen folgen.
Auch das Musikwerk „Schöne neue Welt“ lässt uns keine Ruhe. Nach wie vor mahnt die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe für den Rechteinhaber David Vogt den Titel „Schöne neue Welt“ ab. Zurzeit werden angebliche Urheberrechtsverstöße aus April 2010 abgemahnt. Dieser Titel befindet sich u.a. auf den German Top 100 Single Charts vom 05.04.2010.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr David Vogt „nur“ Miturheber an dem Werk ist. Er sei angeblich ermächtigt, die Rechtsverletzung an dem Werk zu verfolgen. Entsprechende Ermächtigungen der anderen Miturheber würden vorliegen.
Mittlerweile sind wir bei diesen Dingen durchaus misstrauisch. Wie bereits berichtet, liegen derzeit Abmahnungen vor, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, jeweils das ausschließliche Nutzungsrecht zu haben. Vor dem Hintergrund solcher „Pannen“ sollte zukünftig ein verschärftes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden, ob der jeweilige Rechteinhaber tatsächlich zur Durchsetzung entsprechender Rechte berechtigt ist.
Gefordert werden von der Kanzlei Nümann + Lang die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 450,00.
Ungeklärt ist durchaus die Frage, ob mit einer Zahlung in Höhe von € 450,00 auch alle wirklich bestehenden Schadensersatzansprüche der Miturheber ebenfalls mit abgegolten sind. Aus der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist, ergibt sich dies nicht. Nach dieser von der Kanzlei Nümann + Lang entworfenen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene nur gegenüber David Vogt zu einer Zahlung. Anders als bei anderen Kanzleien ist hier nicht im Einzelnen noch einmal aufgeführt, dass damit weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Dies sehen wir als durchaus kritisch.
Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang für den Titel „Schöne neue Welt“ übermittelt. Abmahnender ist Herr David Vogt.
Der Titel war auf der CD „German Top 100 Single-Charts („Chart-Container“)“ zu finden.
Vorsicht! Wir erleben Fälle, dass bezüglich dieses Gesamtwerkes zwei Abmahnungen sowohl von Herrn Vogt als auch von dem Label übersandt werden.
Gefordert werden 450,00 € und eine aus unserer Sicht zu weitgehende Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe von 5.100,00 €.
Herr David Vogt muss einen sehr guten Kontakt zu Niemann + Lang haben. Die Vollmacht ist am 11.09.2009 unterzeichnet und die Abmahnung stammt auch vom gleichen Datum.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang vor. Es geht um das Musikstück „Schöne neue Welt“ von Herrn David Vogt.
Diese war in den „German Top100 Single-Charts („Chart-Container“)“ enthalten.
Abgemahnt wird ein Verstoß aus Oktober 2009. Wieder wird nicht offen gelegt, welches Unternehmen die Daten ermittelt hat. Es heißt geheimnisvoll, dass „eine auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen“ beauftragt worden sei. Der Verstoß soll über die Software BitTorrent 6.2.0 erfolgt sein.
Wie immer wird behauptet, dass mit einer Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ höhere Ansprüche und Kosten vermieden werden können. Dies ist durchaus zweifelhaft.
Unterstrichen wird in der Abmahnung auch darauf hingewiesen, dass die Höhe des pauschalen Vergleichsbetrages nicht verhandelbar ist.
Es wird dann vorgerechnet, dass ein fiktiver Lizenzbetrag in Höhe von 500,00 € gefordert werden könnte, Anwaltskosten in Höhe von 703,87 € entstehen und darüber hinaus sonstige Kosten von 50,19 € geltend gemacht werden könnten.
Allerdings sollte man sich von dieser Aufzählung nicht blenden lassen. Der Vergleichsbetrag ist kein „günstiges Angebot“.
Es sollte vor Unterzeichnung einer 30 Jahre geltenden Unterlassungserklärung auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung von Herrn David Vogt vor. Es geht um das Musikstück „Schöne neue Welt“. Dieses Mal wird das Musikstück aus dem Tonträger „Bravo Hits Vol. 67“ abgemahnt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe versandt.
Gefordert wird ein Betrag in Höhe von € 450,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Es dringend davon abzuraten, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung so zu unterzeichnen. Auch sollte nicht ohne ausführliche rechtliche Prüfung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 geleistet werden.
Aus unserer Sicht empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um die eigenen Rechte möglichst optimal wahren zu können.
Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung von Herrn David Vogt durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe vor. Es geht um das Musikwerk „Schöne neue Welt“. Dies ist auf dem Chart-Container „German Top 100 Single Charts“ enthalten. Gefordert werden wie üblich 450,00 €.
Im Einzelnen wird dem Betroffenen vorgerechnet, dass eigentlich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 500,00 € gerechtfertigt wäre. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 703,88 € sowie Ermittlungs- und sonstige Kosten in Höhe von netto 50,22 €. Dies ergibt insgesamt „eigentlich“ eine Forderung in Höhe von 1.254,10 €.
Hier ist das „eigentlich“ ganz bewusst zugesetzt. Auch wenn wir schon viele Abmahnungen gesehen haben, es mutet doch eigentümlich an, dass ohne ersichtlichen Grund statt über 1.200,00 € „nur“ 450,00 € gefordert werden. Selbstlos ist ein solcher Verzicht sicherlich nicht.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung von Herrn David Vogt durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vor. Es geht wieder um das Lied „Schöne neue Welt“.
In den Abmahnungen scheuen sich die Rechteinhaber nicht, auch “immense” Beträge für IP-Adressauskünfte geltend zu machen. In dem hier vorliegenden Fall geht um 0,08 Cent.
Wir lernen: Dem Betroffenen wird nichts geschenkt.
Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang vor. Es geht um ein Musikstück „Schöne neue Welt“ von Herrn David Vogt. Dieses war in den „German Top 100 Single-Charts“ enthalten. Angeblich soll eine Urheberrechtsverletzung über BitTorrent erfolgt sein.
Die Firma Universal Music GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Briegmann, mahnt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte das Musikalbum „Schöne neue Welt“ der Künstlergruppe Culcha Candela ab. Eine entsprechende Abmahnung liegt uns im Rahmen eines Beratungsmandates vor.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, innerhalb des Filesharingsystems BitTorrent das Musikalbum zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.
Ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz wurde vor dem Landgericht Bielefeld eingeleitet. Anschlussinhaber ist die Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG als Netzbetreiber. Diese stellt der Firma 1&1 Internet AG das Netz zur Nutzung zur Verfügung. Über die beiden Unternehmen wurde die IP-Adresse ermittelt.
Behauptet wird, dass die Firma proMedia GmbH ermittelt habe, zur Tatzeit sei das Album 88 Nutzern zugänglich gemacht worden. Bei einem durchschnittlichen Preis von 11,00 € sei damit ein Gesamtumsatz von 968,00 € zu erzielen gewesen. Diese Berechnung ist durchaus in Zweifel zu ziehen.
Gefordert werden mit der Abmahnung 1.200,00 €, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sich wie üblich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH bezieht und eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € fordert. Der Abmahnung ist dann auch gleich ein Vergleich beigefügt, damit die 1.200,00 € möglichst „fest“ in der Hand von Universal Music GmbH sind.
Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Prüfung eine solche von den Abmahnanwälten vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Gerade heute hatten wir einen Telefonanruf eines Abmahnopfers. Dieses hatte ohne weitere Prüfung eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet. Dann ist weitere Hilfe kaum noch möglich. Mit der Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist dann auch die Urheberrechtsverletzung zugestanden. Dem Schadensersatzanspruch kann man dann wohl nicht mehr entrinnen.