Die Berlin Media Art e.K. verschickt über die Kanzlei Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte Abmahnungen. Gegenstand solcher Abmahnungen ist u.a. der Pornofilm „Mädels brauchen Pisse“.
Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung basiert auf dem angeblich öffentlichen Zugänglichmachen des Films. Andere Teilnehmer der Tauschbörse sollen auf die Daten Zugriff gehabt haben. Wenn dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geschieht, so stellt dies gemäß §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG einen Rechtsverstoß dar. Dann kann der Rechteinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG geltend machen. Dem Rechteinhaber stehen noch weitere Ansprüche zu, die aber in den urheberrechtlichen Abmahnungen meist nicht eingefordert werden.