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Abmahnung Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – MIG Film GmbH – „Ring of Death“

29. Mai 2012

Die Film GmbH verschickt über die Kanzlei & Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:           &

Abgemahntes Werk:             

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – G&G Media Foto-Film GmbH- „Der deutsche Teenie-Filmer“

30. August 2011

Die verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            &

Abgemahntes Werk:             

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Abmahnung Schulenberg und Schenk – G & Media Foto-Film – Der deutsche Teenie-Filmer

29. August 2011

Die Kanzlei mahnt für die G & G Media Foto-Film GmbH den Film “” ab.

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Schulenberg und Schenk – Gröger MV GmbH – Private Lustschweine: Reife Vollweiber

29. August 2011

Die Kanzlei und Rechtsanwälte mahnt ebenfalls Pornofilme ab. Für die Gröger MV GmbH & Co. KG wird aktuell der Film „Private Lustschweine: “ abgemahnt. Die Kanzlei und fordert einen Schadensersatzbetrag an mit einer Pauschalsumme in Höhe von € 1.298,00. Weiterhin wird erwartet, dass Betroffene eine Unterlassungserklärung abgeben. Neben der zivilrechtlichen Haftung kann durchaus auch eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Aus § 106 UrhG ergibt sich, dass bei Rechtsverstößen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. Bei kleinerer Verstößen wird aber in der Regel eine solche strafrechtliche Verfolgung von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte – Berlin Media Art – Mädels brauchen Pisse

29. August 2011

Die Berlin Media Art e.K. verschickt über die Kanzlei Rechtsanwälte Abmahnungen. Gegenstand solcher Abmahnungen ist u.a. der Pornofilm „“.

Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung basiert auf dem angeblich öffentlichen Zugänglichmachen des Films. Andere Teilnehmer der Tauschbörse sollen auf die Daten Zugriff gehabt haben. Wenn dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geschieht, so stellt dies gemäß §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG einen Rechtsverstoß dar. Dann kann der Rechteinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG geltend machen. Dem Rechteinhaber stehen noch weitere Ansprüche zu, die aber in den urheberrechtlichen Abmahnungen meist nicht eingefordert werden.

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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

15. August 2011

Die GmbH mahnt über die Kanzlei   und angebliche Wettbewerbsverstöße in Zusammenhang mit Widerrufsbelehrungen und Impressum ab. Bei den Abmahnungen wird als Gegenstandswert ein Betrag von 10 000 EUR angesetzt.

Bei Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße sollte nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Es besteht die Gefaht, dass bei einem versehentlichen erneuten Verstoß von dem Abmahner Vertragsstrafen gefordert werden.

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Abmahnung Schulenberg und Schenk – G & G Media – Doctor Anus

10. August 2011

Der Film “” wird von der Kanzlei wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Die Urheberrechtsverletzungen sollen in Tauschbörsen begangen worden sein. Die Abmahnungen durch die Kanzlei werden im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH ausgesprochen.

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Guardaley ermittelt auch für die Kanzleien Schulenberg und Schenk sowie die Kanzlei Fareds

25. Juli 2011

Über die fehlerhaften Ermittlungen von und die Entscheidung des LG Berlin vom 03.05.2011 (Az.: 16 O 55/11) haben wir berichtet.

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/ermittelt-guardaley-ltd-falsch-sind-abmahnungen-aufgrund-von-falschen-ermittlungen-ausgesprochen-worden

Auch die Kanzlei und die Kanzlei Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stützen einen Teil ihrer Abmahnungen auf Ermittlungen von . Bezüglich dieser Abmahnungen stellt sich für uns ebenfalls die Frage, ob alle angeblichen Urheberrechtsverletzungen tatsächlich Urheberrechtsverletzungen waren.

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