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Posts Tagged ‘Schulenberg und Schenk’

Abmahnung Schulenberg und Schenk – Mädels brauchen Pisse

Mittwoch, Mai 25th, 2011

Abmahnungs-Stenogramm

Rechteinhaber:                              e.K.

Abmahnkanzlei:                            

Abgemahntes Werk:                   

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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte – Los Banditos FILMS GmbH- „Housebroken – Daddy kommt zurück“

Dienstag, Mai 24th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von  1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Housebroken – Daddy kommt zurück

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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte – Los Banditos FILMS GmbH – Hank and Mike

Dienstag, Mai 24th, 2011

Die Los Banditos Film GmbH  verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk  Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Los Banditos Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:         

Abgemahntes Werk:              (Film)

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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte – Los Banditos Films GmbH – Bear – stell dich tot

Montag, Mai 23rd, 2011

Die Los Banditos Film GmbH  verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk  Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Los Banditos Film GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Schulenberg & Schenk

Abgemahntes Werk:             Bear – stell dich tot (Film)

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Abmahnung Schulenberg Schenk – Los Banditos GmbH – Housebroken – Daddy kommt zurück

Freitag, Mai 20th, 2011

Die Firma Los Banditos GmbH mahnt über verschiedene Kanzleien angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Nunmehr wird die Los Banditos GmbH auch von der Kanzlei vertreten. Rechtsanwälte mahnen den Film “Housebroken – Daddy kommt zurück” ab.

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Schulenberg und Schenk Abmahnung für Los Banditos GmbH – Hank and Mike

Freitag, Mai 20th, 2011

Die Firma Los Banditos GmbH mahnte bisher über verschiedene Kanzleien angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Nunmehr wird die Los Banditos GmbH auch von der Kanzlei vertreten. Rechtsanwälte mahnen den Film “” ab

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Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte – Berlin Media Art – 2 Freundinnen im Spermaland

Montag, Mai 9th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk  Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      (ehem. John Thompson)

Abmahnende Kanzlei:         Schulenberg & Schenk

Abgemahntes Werk:             

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G&G Media Foto-Film GmbH – Sperma Triologie

Freitag, Mai 6th, 2011

Die Kanzlei   mahnt für die den Film “ ab.

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH „Stories Of School Girls“

Donnerstag, Mai 5th, 2011

Die  Erotic Planet Wolfgang Embacher  GmbH verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Erotic Planet Wolfgang Embacher  GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             

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G & G Media – Skandal- Perverse Spanner

Mittwoch, Mai 4th, 2011

Die mahnt über die Kanzlei Schulenberg Schenk den Film “Skandal- Perverse Spanner” ab.

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Abmahnung G&G Media Foto-Film GmbH

Montag, Mai 2nd, 2011

Die mahnt den Film “ab. Die Abmahnungen für die kommen von der Kanzlei Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk.

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Video-Aktuell Betriebs GmbH – Dicke Dinger

Dienstag, April 26th, 2011

Der Film “ wird von der abgemahnt. Die Abmahnungen für die verschickt die Kanzlei Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk.

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Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH – 3 Stunden Ü 40

Dienstag, April 26th, 2011

Die Firma   mahnt über die Kanzlei der Film “ab.

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – G&G Media Foto-Film GmbH- „Dreilochstuten – Bitte einlochen“

Donnerstag, April 14th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      

Abmahnende Kanzlei:          Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              –  Bitte einlochen  Film

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Abmahnung Berlin Media Art e.K. – Mädels brauchen Pisse

Dienstag, April 12th, 2011

Die e. K. lässt über die Kanzlei das Werk “ abmahnen.

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Combat Zone – Teen Babysitters

Montag, April 11th, 2011

Das Werk “” wird von der Kanzlei für den Rechteinhaber Combat Zone Corp abgemahnt.

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Musketier Media GmbH & Co. KG – Hungrige Hintern

Mittwoch, April 6th, 2011

Die mahnt den Film “ ab. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Schulenberg & Schenk verschickt.

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Klage Kanzlei Schulenberg & Schenk

Dienstag, April 5th, 2011

Uns liegt ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.03.2011 (Az.: 310 O 367/10) vor. Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg, die vielfach Abmahnungen ausspricht, hatte für einen Rechteinhaber geklagt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Betroffenen zu einer Zahlung von € 1.000,00 als Schadensersatz. Weiter müssen gemäß Urteil des Landgerichts Hamburg an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 703,80 nebst Zinsen gezahlt werden.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk hatte eine Abmahnung übersandt, auf die keine Unterlassungserklärung einging. Es wurde dann bezüglich der Rechtsanwaltskosten ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Nachdem der Beklagte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hatte, wurden dann auch der Unterlassungsanspruch und der Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Der Beklagte hatte darauf hingewiesen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt seinen WLAN-Anschluss auf die höchste Sicherheitsstufe eingestellt hatte. Außerdem liege ein Ermittlungsfehler bei der Ermittlung der IP-Adresse vor. Auch sei der Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu bestreiten. Wegen der falschen Adressierung des Abmahnungsschreibens können des Weiteren nicht die Abmahnkosten erstattet verlangt werden.

In seinen Entscheidungsgründen weist das Landgericht Hamburg darauf hin, dass es örtlich zuständig ist. Der ins Internet gestellte Film könne auch in Hamburg abgerufen werden, so dass sich eine örtliche Zuständigkeit aus § 32 ZPO ergebe. Auch habe der Rechteinhaber ein Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 1.000,00 aus § 97 Abs. 2 UrhG. Wörtlich heißt es in den Entscheidungsgründen:

„Der Beklagte ist für diese Rechtsverletzung verantwortlich. Der Kläger kann sich insoweit auf eine tatsächliche Vermutung berufen. Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Der Kläger hat substantiiert dargelegt, dass und wie dieses durch die damit beauftragte … ermittelt wurde. Insbesondere hat der Kläger einen sog. Screenshot vorgelegt, der den entsprechenden Vortrag des Klägers stützt (Anlage K 8). Der Beklagte ist diesem Vortrag des Klägers nicht spezifiziert entgegengetreten. Dass bei der Ermittlung der IP-Adresse oder des Umstands, dass über diese Adresse der streitgegenständliche Film zum Download angeboten wurde, Fehler unterlaufen sind, ist nicht ersichtlich.

Die vor diesem Hintergrund begründete tatsächliche Vermutung dafür, dass die Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber begangen wurde, ist durch den Beklagten nicht erschüttert worden. Das einfache Bestreiten des Beklagten, die Rechtsverletzung begangen zu haben, reicht nicht aus, um die Vermutung zu erschüttern.

…“

Der Betrag von € 1.000,00 sei, so die Hamburger Richter, im Wege der Lizenzanalogie eine angemessene Vergütung.

Weiterhin verweist das Gericht auf den Vortrag des Rechteinhabers, der wie folgt wiedergegeben wurde:

„… Im Rahmen der hier vorzunehmenden Schadensschätzung ist außerdem zu beachten, dass der Kläger selbst vorträgt, dass für das Recht, den Film für einen Zeitraum von vier Jahre exklusiv auf DVD zu vertreiben und das nicht exklusive Recht, den Film über das Internet zu vertreiben, eine Lizenzgebühr von insgesamt 4.500 Eur entrichtet werde. Hinter dieser weitreichenden und langfristigen Nutzung bleibt das hier streitgegenständliche einmalige Anbieten zum Download in einer Tauschbörse weit zurück. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Umstände schätzt das Gericht den in dem vorliegenden Einzelfall entstandenen Schaden gemäß § 287 I ZPO auf 1.000 Eur.“

Außerdem sieht das Gericht vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 703,80 aus § 97 a II UrhG als berechtigt an. Der Streitwert beläuft sich auf € 11.000,00. Bei Ansatz einer angemessenen 1,3-fachen Gebühr und Einbeziehung der Auslagenpauschale ergibt sich die nunmehr ausgeurteilte Summe.

Abschließend ist festzustellen, dass das Gericht ein pauschales Bestreiten der ordnungsgemäßen Ermittlung als nicht ausreichend ansieht. Hier ist es notwendig, detaillierter vorzutragen. Hier hat das Oberlandesgericht Köln in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung allerdings deutlich gemacht, dass auch die Rechteinhaber substantiierter vortragen müssen. Ob dies in dem vorliegenden Verfahren erfolgt ist, lässt sich anhand der uns vorliegenden Entscheidungsgründe allerdings nicht entnehmen. Offensichtlich ist das Landgericht Hamburg eher bereit, den Ausführungen der Rechteinhaber Glauben zu schenken.

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Video-Aktuell Betriebs GmbH- „MID – Kellnerinnen“ – Film

Dienstag, April 5th, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              MID-  Kellnerinnen   Film

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Video-Aktuell Betriebs GmbH – Verbotenes Buch – Geile Fantasien

Dienstag, April 5th, 2011

Die mahnt den Film “Verbotenes Buch – Geile Fantasien” ab. Die Abmahnungen verschickt die Kanzlei Schulenberg & Schenk.

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