Rechteinhaber: dtp entertainment AG
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Drakensang – Am Fluss der Zeit”
Rechteinhaber: dtp entertainment AG
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Drakensang – Am Fluss der Zeit”
Abmahnungsticker
Rechteinhaber: TOBIS Film GmbH & Co. KG
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Twelve“ Film
Die Kollegen Sievers Scharfenberg von Rüden berichten über Abmahnungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH für das Produkt ”Steuer Spar Erklärung 2010″.
Die Great Stuff Music verschickt über die Rechtsanwälte Schutt Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 500,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Stenogramm:
Rechteinhaber: Great Stuff Music
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Lützenkirchen: Body Nation“ Film
Die dtp entertainment ag verschickt über die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.
Rechteinhaber: dtp entertainment ag
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Divinity 2 – Flames of Venegeance“
Die TOBIS Film GmbH & Co. KG mahnt über die Kanzlei Schutt Waetke den Film “The Book of Eli” ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 750 EUR gefordert.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: TOBIS Film GmbH & Co. KG
Abmahnende Kanzlei: Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „The Book of Eli“
Die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Twelve“
Die Kanzlei Schutt Waetke mahnt für die Firma Exquisite Multimedia Inc. den Film ”Tiny Teen Titties” ab.
Die dtp entertainment verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: dtp entertainment
Abmahnende Kanzlei: Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Drakensang- Am Fluss der Zeit“
In einer Angelegenheit erhielt unser Mandant von der infoscore Forderungsmanagement GmbH ein Schreiben, nachdem zunächst die Kanzlei Schutt Waetke für die Tobis Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung übersandt hatte. Ohne weitere Erklärung scheint die Angelegenheit nunmehr nicht mehr von Kanzlei Schutt Waetke, sondern von der infoscore Forderungsmanagement GmbH fortgeführt zu werden.
Ähnlich ist auch das Schreiben gefasst. Während in der Abmahnung noch ein Betrag in Höhe von € 750,00 als „Vergleichsbetrag“ gefordert wurde, soll nun eine Gesamtforderung in Höhe von € 1.594,91 geleistet werden. Um offensichtlich unseren Mandanten nicht zu verwirren, wird die Summe auch nicht weiter aufgeschlüsselt. Vermutlich ist für die Tobis Film GmbH der Sprung von € 750,00 auf € 1.594,91 zu gering, dass dieser nicht erklärungsbedürftig ist.
Wir sind erstaunt.
Der Film “Der Transi mit dem Riesen Knueppel” wird von der Firma Mick-Haig Productions e. K. über die Kanzlei Schutt Waetke abgemahnt.
Die TOBIS Film GmbH & Co. KG mahnen über die Rechtsanwälte Schutt Waetke den Film “The American” ab.. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750 Euro gezahlt werden.
Die Firma Mick-Haig Productions e.K. verschickt über die Rechtsanwälte Schutt , Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Mick-Haig Productions e.K.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Schutt Waetke
Abgemahntes Werk: „Wir fi**en nicht unter 30 cm“
Die Firma dtp entertainment mahnt durch die Kanzlei Schutt Waetke das Werk “So Blonde – Zurück auf die Insel (Wii)” ab.
Die TOBIS Film verschickt über die Rechtsanwälte Schutt Waetke Abmahnungen für das Werk “The Book of Eli“. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Die TOBIS Film verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: TOBIS Film
Abmahnende Kanzlei: Schutt, Waetke
Abgemahntes Werk: „The American“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen.
Die Kanzlei Schutt Waetke mahnt für die Tobis Film das Werk “The American” ab.
Herr Rechtsanwalt Breddermann ist für die Mick-Haig Productions tätig. Er tritt in Erscheinung, so zumindest unsere mehrfache Erfahrung, nachdem zunächst die Kanzlei Schutt Waetke Abmahnungen für die Mick-Haig Productions verschickt hat. Gegenüber Rechtsanwalt Breddermann hatten wir gerügt, dass dieser direkt unsere Mandanten angeschrieben hat, obwohl der Mick-Haig Productions bereits bekannt war, dass wir den Betroffenen anwaltlich vertreten.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Breddermann datiert von Anfang Oktober. Nun erhalten wir eine Vollmacht, die den Titel „Inkasso-Vollmacht“ trägt. Unterzeichnet ist diese aber fünf Tage nach Übersendung des Schreibens. Hier stellt sich für uns die Frage, wie Herr Rechtsanwalt Breddermann von Unterzeichnung der Vollmacht tätig werden konnte. Dies wird sicherlich zu klären sein.
Wir erleben derzeit eine neue Art der Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen. Die Rechtsanwälte Schutt Waetke hatten zunächst im Auftrage der Firma TOBIS Film aus Berlin eine Abmahnung für das Werk „The Book of Eli“ übersandt. Dann trat allerdings gleich die infoscore Forderungsmanagement in Erscheinung und machte in einem Schreiben Schadensersatzforderungen der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG aus Urheberrechtsverletzung geltend. Sie forderte € 1.584,79. Diese setzen sich aus der Schadensersatzforderung in Höhe von € 735,80, einem Schadensersatz, Verzugszinsen, Inkassokosten und Kontoführungskosten zusammen.
Auch den weiteren Schriftverkehr übernimmt offensichtlich die infoscore Forderungsmanagement GmbH. Uns liegt nunmehr ein Schreiben vor, in dem ausführlich zu rechtlichen Aspekten der Abmahnung Stellung genommen wird. Die infoscore Forderungsmanagement überreicht des Weiteren eine eidesstattliche Versicherung der Rechteinhaberschaft, einen – wenn auch unvollständigen – Auszug eines Gutachtens der Software der Firma LOOGISTEP AG aus dem Jahre September 2005 sowie zwei Beschlüsse des Landgerichts Köln gemäß § 101 Abs. 9 UrhG. Offensichtlich will sich die infoscore Forderungsmanagement zukünftig nicht mehr nur auf die Inkassotätigkeit ausrichten, sondern im Bereich der Abmahnungen einen „umfangreicheren Service“ anbieten. Wir sind gespannt, wie sich ein solches Konkurrenzverhältnis zwischen den abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien und einer Inkassogesellschaft zukünftig auf die gesamte Abmahntätigkeit auswirkt. Nach unserem Eindruck herrscht schon zwischen den abmahnenden Kanzleien ein erheblicher Wettbewerb, der durch neue „Marktteilnehmer“ im Abmahngeschäft noch verstärkt wird.
Die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: TOBIS Film GmbH & Co. KG
Abmahnende Kanzlei: Schutt, Waetke
Abgemahntes Werk: „Twelve“ (Film)
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.