Die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin mahnt für die I-ON New Media GmbH den Film „Shamo“ ab.
Wie so oft bei der Kanzlei BaumgartenBrandt und deren Rechteinhaber wird in der Abmahnung behauptet, dass die I.ON New Media GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bezogen auf den Film „Shamo“ sei.
Dies ist aus gegebenem Anlass durchaus infrage zu stellen.













