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Abmahnung der SKW Schwarz Rechtsanwälte für Wild Bunch Germany GmbH – 22 Bullets

Dienstag, März 27th, 2012

Abmahnung für Germany

Der Film “” wird von den Schwarz Rechtsanwälten abgemahnt. Die Abmahnungen sind von der Germany GmbH beauftragt.

Bitte reagieren Sie nicht vorschnell auf die Abmahnung. Sie können sich gern über unsere kostenlose Abmahnungshotline unter der Rufnummer 0800/1004104 beraten lassen. Unsere kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidungen.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte aus München mahnt für die Germany GmbH den Film „“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Germany GmbH die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.

Die Rechtsanwälte sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma . In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma wie folgt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“

 

Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma Logistep festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.

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