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Posts Tagged ‘SKW Schwarz’

Rechtsanwälte SKW Schwarz – Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) – Four Lions

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

Der Film wird durch die   abgemahnt. Rechteinhaber ist die . Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 320,00 Euro.

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Wechseln SKW Schwarz Rechtsanwälte ihre Strategie? Drohen Klagen?

Dienstag, August 9th, 2011

In einer - der World Wide Association, die durch die vertreten wird, wechseln die und der Rechteinhaber nunmehr die Strategie ihrer Vorgehensweise.

Aktuell wird uns ein Schreiben übermittelt, das gleich eine im Entwurf enthält. Die richtet sich auf einen Betrag in Höhe von € 1.005,40.

Drohung mit Prozessrisiken?

Es werden noch einmal die Prozesskostenrisiken für die I. Instanz detailliert aufgelistet und auf die Risiken verwiesen.

Trotzdem soll noch einmal eine außergerichtliche Einigung versucht werden.

Die Datenermittlung ist durch die Deutschland UG durchgeführt worden, wie sich aus den Ausführungen in der Klageschrift ergibt.

Bereits beim ersten Lesen fällt auf, das hier wieder – wie aus anderen Verfahren ebenfalls bekannt – auf ältere Gutachten zurückgegriffen wird. Hier soll im Rahmen des Klageverfahrens ein Gutachten von C. C. Vogler vom 09.09.2008 vorgelegt werden. Dies als Beweis für folgende Aussage:

„Unabhängige gerichtliche Gutachter in Großbritannien und Frankreich haben ebenfalls ausdrücklich die Zuverlässigkeit von ‚-Monitor’ bestätigt.“

Hier stellt sich für uns die Frage, ob sich seit 2008 innerhalb von drei Jahren eine Versionsänderung der Software ergeben hat. Allein diese Frage muss aus unserer Sicht für Gerichte schon Anlass sein, kritisch auf die vorgelegten Unterlagen zu schauen.

Auch zeigt die Diskussion um die Ermittlungen von , über die wir in unserem Blog ausführlich berichtet haben, dass hier entgegen der immer wiederkehrenden Behauptungen der Rechteinhaber durchaus doch Fehler passieren.

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Abmahnung SKW Schwarz Rechtsanwälte – Hinweise Amtsgericht München

Freitag, August 5th, 2011

Das München hat in einer aktuellen der deutlich gemacht, dass bei der ein Vergleich dringend angezeigt ist. Das München geht davon aus, dass § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz nicht anwendbar ist. Wörtlich heißt es dann weiter in den Ausführungen des Amtsgerichts München:

„Als Anschlussinhaber obliegen dem Beklagten, der bestreitet, dass er die Rechtsverletzung selber begangen hat, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Benutzung seines Internetanschlusses durch Dritte, da allgemein bekannt ist, dass bei der Verwendung des Internets Rechtsverletzungen – gerade im urheberrechtlichen Bereich – stattfinden können. Insoweit fehlt es an ausreichendem Sachvortrag.“

Das verweist darauf, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung völlig außer Verhältnis zu dem „relativ geringen Streitwert“ (so die Formulierung des Amtsgerichts) steht. Das sieht einen Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die Rechtsverletzung begangen hat, wenn sie über seinen Anschluss erfolgte.

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Geheimnisse der Wild Bunch Germany GmbH und der SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mittwoch, September 8th, 2010

Wild Bunch Germany GmbH lässt über die aus München abmahnen. Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird zu der Frage Stellung genommen, ob der Dienstleister, der den angeblichen Urheberrechtsverstoß recherchiert hat, fahrlässig arbeitet. Dazu heißt es nunmehr wie folgt:

„Der in der Schweiz ansässige Dienstleister, der von unserer Mandantin mit dem Monitoring beauftragt worden ist, handelt ebenfalls in vollständiger Konformität mit dem Datenschutz. Dies hat zuletzt das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2009 bestätigt.“

In der hieß es dazu, dass mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigen können. Bei dem Ermittlungsunternehmen handelt es sich um die Firma AG.

Auch hier bleibt wieder die Frage, warum nur auf solche „amtlichen“ Dokumente verwiesen wird, die Rechteinhaber und auch die Kanzleien entsprechende Nachweise aber nicht „rausrücken“ wollen.

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Abmahnung Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR – Inside A Skinhead

Mittwoch, August 18th, 2010

Die Firma GbR aus Ahrensfelde mahnt über die aus München den Film „“ ab. Es wird behauptet, dass die GbR ein deutsches Filmverleih- und Video-Vertriebsunternehmen ist, das an diesem Film die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2009 stammen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 320,00. Dafür bietet die Folgendes:

„Unsere Mandantin wird auf die Stellung eines Strafantrags verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung im Privatklageweg absehen.“

Zahlungsforderung ein Denkzettel?!

Um die Bedrohung dann doch wieder abzuschwächen, wird Folgendes formuliert:

„Wie Sie diesem Angebot entnehmen können, geht es unserer Mandantin in erster Linie darum, ihre Rechte zu schützen und den Nutzern von Internet-Tauschbörsen ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Die vorgenannten Zahlungspflichten sind daher als ‚Denkzettel’ gedacht, der für Sie jedoch keine weiteren Folgen, insbesondere strafrechtlicher Natur, haben muss.“

Dabei wird nur ein wenig unterschlagen, dass die Unterlassungserklärung, die gefordert wird, 30 Jahre lang Gültigkeit hat.

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Drohende Argumentation SKW Schwarz Rechtsanwälte

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

Die mahnen für die Wild Bunch Germany GmbH aus München ab. Abgemahnt wird aktuell der Film „Auftrag Rache“.

In der wird Folgendes behauptet, um möglichst viel Eindruck bei den Betroffenen zu erzielen:

„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können … Alle Verfahren bei einer Vielzahl von in der Bundesrepublik ansässigen und über fast alle Bundesländer verteilten Gerichte (z. B. Frankfurt, Hannover, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken, Erfurt, Leipzig, Stuttgart, Koblenz, Köln, Nürnberg, Potsdam, Magdeburg, Zweibrücken und Bochum) endeten mit einer einstweiligen Verfügung oder positivem Urteil zugunsten unserer Mandantinnen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist in dieser Frage mittlerweile eindeutig und ist nun vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt worden. In keinem der bisher für unsere Mandantinnen angestrengten Hauptsache- und Verfügungsverfahren obsiegte bislang ein abgemahnter Anschlussinhaber.“

Dies ist eine neue Spielart bedrohlicher Formulierungen.

Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Zum einen gibt es gegen den Unterlassungsanspruch probate Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Zum anderen sind offensichtlich nur Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend gemacht worden. Bezüglich der finanziellen Forderungen, die mit den Abmahnungen geltend gemacht werden, ist nach wie vor im Einzelfall zu prüfen, ob diese in der geltend gemachten Höhe zu Recht gefordert werden.

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Abmahnung BVTGames Fund III Dynamic GmbH & Co. KG

Freitag, Dezember 11th, 2009

Die mahnt über die SKW Schwarz das Videospiel “” ab.

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Abmahnung Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR

Samstag, Juli 18th, 2009

Es wird berichtet, dass die Firma GbR, vertreten durch die SKW Schwarz aus München, den Film “” abmahnt. Nähere Informationen hier http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/997/skw-schwarz-rechtsanwaelte-mahnt-fuer-capelight-pictures-gerlach-selms-gbr-inside-a-skinhead-ab/

Bevor Zahlungen geleistet oder eine Unterlasssungserklärung unterschrieben wird, sollte auf jeden Fall vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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