In einer Filesharing-Abmahnung der World Wide Association, die durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte vertreten wird, wechseln die Kanzlei und der Rechteinhaber nunmehr die Strategie ihrer Vorgehensweise.
Aktuell wird uns ein Schreiben übermittelt, das gleich eine Klage im Entwurf enthält. Die Klage richtet sich auf einen Betrag in Höhe von € 1.005,40.
Drohung mit Prozessrisiken?
Es werden noch einmal die Prozesskostenrisiken für die I. Instanz detailliert aufgelistet und auf die Risiken verwiesen.
Trotzdem soll noch einmal eine außergerichtliche Einigung versucht werden.
Die Datenermittlung ist durch die Logistep Deutschland UG durchgeführt worden, wie sich aus den Ausführungen in der Klageschrift ergibt.
Bereits beim ersten Lesen fällt auf, das hier wieder – wie aus anderen Verfahren ebenfalls bekannt – auf ältere Gutachten zurückgegriffen wird. Hier soll im Rahmen des Klageverfahrens ein Gutachten von C. C. Vogler vom 09.09.2008 vorgelegt werden. Dies als Beweis für folgende Aussage:
„Unabhängige gerichtliche Gutachter in Großbritannien und Frankreich haben ebenfalls ausdrücklich die Zuverlässigkeit von ‚Filesharing-Monitor’ bestätigt.“
Hier stellt sich für uns die Frage, ob sich seit 2008 innerhalb von drei Jahren eine Versionsänderung der Software ergeben hat. Allein diese Frage muss aus unserer Sicht für Gerichte schon Anlass sein, kritisch auf die vorgelegten Unterlagen zu schauen.
Auch zeigt die Diskussion um die Ermittlungen von Guardaley, über die wir in unserem Blog ausführlich berichtet haben, dass hier entgegen der immer wiederkehrenden Behauptungen der Rechteinhaber durchaus doch Fehler passieren.