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Posts Tagged ‘SKW Schwarz Rechtsanwälte’

SKW Schwarz Rechtsanwälte – Verleihfirma Wild Bunch Germany GmbH – „Skyline“ (Film)

Dienstag, Januar 24th, 2012

Die lässt über die den Science-Fiction Skyline abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 320,00 Euro gezahlt werden.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Vorgehen der SKW Schwarz Rechtsanwälte

Freitag, August 12th, 2011

In aktuellen -Abmahnungen der Kanzlei ist zu beobachten, dass konkret mit Klagen gedroht wird und auch weiteren Schreiben bereits Klageentwürfe beigefügt werden.

Hier spekuliert die Kanzlei offensichtlich auf eine „stabile“ Rechtsprechung des Amtsgerichts München. Es wird, so die „Androhung“, ein Betrag in Höhe von 1005,40 EUR eingeklagt. Die Kanzlei geht dann davon aus, dass das Gericht einen Vergleich auf Basis einer Zahlung in Höhe von 800 EUR vorschlägt und im Rahmen dieses Vergleichs dann die Angelegenheit abgeschlossen wird. Dann würde auch mit Blick auf die Anwaltsgebühren die Angelegenheit durchaus für die Kanzlei attraktiv enden, da eine zusätzliche Vergleichsgebühr abgerechnet werden kann.

Ob diese Strategie bei einer hohen Anzahl von Klagen noch so funktioniert, wird sich zeigen.

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infoscore, vorher SKW Schwarz Rechtsanwälte – Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR – Fanboys

Mittwoch, August 10th, 2011

Die GbR verschickt über die Forderungsmanagement GmbH Forderungsaufstellungen. In der Forderungsaufstellung wird ein Betrag von 1479,45 Euro gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      GbR

Abmahnende “Kanzlei”:         Forderungsmanagement GmbH

Abgemahntes Werk:              Film

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – 22 Bullets – Wild Bunch Germany GmbH

Samstag, Juli 30th, 2011

Der Film “wird von der abgemahnt. Die Abmahnungen kommen von der Kanzlei .

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Abmahnung SKW für Atari Europe – Test Drive Unlimited 2

Montag, Juni 27th, 2011

  Die Kanzlei mahnt für die S.A.S. das Computerspiel ab.

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) – Computerspiel „ArcaniA – Gothic 4”

Montag, Juni 27th, 2011

Die , (Contra Piracy) mahnt über ab. In den Abmahnungen der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 850,00 EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                       (Contra Piracy)

Abmahnende Kanzlei:           

Abgemahntes Werk:              Computerspiel „ – Gothic 4”

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SKW Schwarz Rechtsanwälte sprechen keine Massenabmahnungen aus

Montag, Mai 23rd, 2011

Diese vielleicht für den Leser überraschende Feststellung stammt aus dem außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Kanzlei . In einem außergerichtlichen Schreiben wird, wie üblich, darauf verwiesen, dass in dem betreffenden Fall bei der Erfassung oder Beauskunftung Fehler ausgeschlossen werden können. Weiter heißt es dann:

„… Entgegen Ihrer Behauptung sprechen wir keine Massenabmahnungen aus. Jeder geht eine individuelle Erfassung, technisch aufwendige Aufarbeitung und Prüfung des Sachverhalts voraus. Soweit ein Werk Opfer von einer Vielzahl von Rechtsverletzungen unterschiedlicher Tauschbörsenteilnehmer wird, ist es ggf. erforderlich, alle Rechtsverletzer abzumahnen. Es handelt sich dabei nicht um Massenabmahnungen, sondern um zulässiges und angemessenes Instrument der Rechtsverteidigung, dessen sich unsere Mandantin bedient.

…“

Interessant ist, dass wir in unserem Schreiben der Kanzlei gar nicht vorgeworfen hatten, dass sie „Massenabmahnungen“ aussprechen.

Hinsichtlich der Frage, wie die Vergütung mit dem Rechteinhaber geregelt ist, heißt es in dem Schreiben der :

„Hinsichtlich des Erstattungsanspruchs unserer Mandantin uns gegenüber im Innenverhältnis verweisen wir auf den Freistellungsanspruch, welchen wir in einer gerichtlichen Auseinandersetzung unschwer werden nachweisen können.“

Uns ist an dieser Stelle nicht klar, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Rechteinhaber und Mandant der Kanzlei einen Erstattungsanspruch gegenüber der Kanzlei direkt haben soll. Aber vielleicht klärt sich dies noch auf.

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Abmahnung Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH – Buffalo Soldiers ´44

Montag, Mai 9th, 2011

Der Film “Buffalo Soldiers ´44” wird von der  abgemahnt. Die Abmahnungen für die verschickt die Kanzlei .

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Firma Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies -„ArcaniA – Gothic 4” (Computerspiel)

Donnerstag, März 24th, 2011

Die Firma   verschickt über die Kanzlei SKW Schwarz   Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 320,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Firma

Abmahnende Kanzlei:         SKW Schwarz  Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             

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Wild Bunch Germany GmbH droht nach Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Gerichtsverfahren und Kosten von über € 5.500,00

Montag, März 21st, 2011

In einer Abmahnungsangelegenheit der , die durch die Kanzlei aus München vertreten wird, hat unser Mandant eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben. Nunmehr möchte die Kanzlei für ihre Mandantschaft einen Betrag von € 260,00 durchsetzen. Nach diversem Schriftverkehr wird unserer Mandantschaft nun Folgendes mitgeteilt:

„Sollten wir gezwungen sein, eine Klage gegen Ihre Mandantschaft zu erheben, würden wir Rechtsanwaltskosten aufgrund Grundlage eines Streitwerts von Euro 30.000,00 geltend machen. Ohne Auslagen belaufen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens daher auf Euro 5.577,70. Darüber hinaus drohen weitere Schadensersatzansprüche in mindestens vierstelliger Höhe. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir hiermit bereits laufend und wiederholt in Klage- und in einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich gewesen sind.“

Wenn unterstellt wird, dass überhaupt Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von € 30.000,00 berechnet werden können, ergeben sich daraus Kosten nach § 13 RVG, 1,3-fache Gebühr, in Höhe von € 985,40. Zuzüglich Postauslagen ergibt sich daraus ein Betrag von € 1.005,40 ohne Mehrwertsteuer. Sollte ohne Sachverständigengutachten über einen solchen Honoraranspruch erstinstanzlich gestritten werden, ergibt sich nach unserer Berechnung ein Prozesskostenrisiko von maximal € 718,35 inklusive Mehrwertsteuer. Uns ist mehr als schleierhaft, wie die Kanzlei zu einem Kostenrisiko von € 5.577,70 kommen will.

Ob eine solche in einem Anwaltsschreiben formulierte Bedrohung seriös ist, mag jeder Leser dieses Blog-Beitrages selber entscheiden.

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Rechtsanwälte SKW – Wild Bunch – „Black Death“

Montag, Februar 14th, 2011

Die Wild Bunch verschickt über die Rechtsanwälte SKW Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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Rechtsanwälte SKW Schwarz – Wild Bunch Germany GmbH – „Der kleine Nick“

Dienstag, Februar 8th, 2011

Die verschickt über die Rechtsanwälte SKW Schwarz Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           SKW Schwarz

Abgemahntes Werk:              „

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Rechtsanwälte SKW– Worldwide Association- „ArcaniA –Gothic 4“

Freitag, Februar 4th, 2011

Die Worldwide Association verschickt über die Rechtsanwälte SKW Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 320,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Worldwide Associations

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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Rechtsanwälte SKW– Worldwide Association – „Die Gilde 2 – Renaissance

Freitag, Februar 4th, 2011

Abmahnungs-Stenogramm

Rechteinhaber:                      Worldwide Association

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „ – Renaissance

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Firma Wild Bunch Germany GmbH – „Der kleine Nick“

Mittwoch, Februar 2nd, 2011

Die verschickt über die Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Stenogramm 

Rechteinhaber:                      

Abmahnende Kanzlei:            

Abgemahntes Werk:              „

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Capelight Pictures gibt Mandat von SKW Schwarz Rechtsanwälte an Rechtsanwälte Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weiter

Mittwoch, Januar 19th, 2011

Die Capelight Picture- GbR mahnt über die ab. Wenn diese offensichtlich in der Angelegenheit mit Blick auf die Zahlung nicht weiterkommen, wird – so unsere aktuelle Erfahrung – die Forderung an die Kanzlei Rechtsanwälte Rainer Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Baden-Baden weitergegeben. Das uns heute vorgelegte Schreiben ist allerdings eher schlank.

Spannend sind wie immer die Details: In dem Schreiben wird auf ein „bisher tätiges Inkassounternehmen“ verwiesen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben wir allerdings bisher nur Schreiben von der Kanzlei erhalten. Wir hoffen nicht, dass die Kanzlei Rechtsanwälte Rainer Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Kanzlei zu einem „Inkassounternehmen degradieren“ wollte.

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Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) – Computerspiel „Die Gilde 2 – Renaissance“

Mittwoch, Dezember 22nd, 2010

Die (Contra Piracy) verschickt über die Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 320,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                       (Contra Piracy)-

Abmahnende Kanzlei:            

Abgemahntes Werk:              Computerspiel „ – Renaissance

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Dienstag, November 30th, 2010

Die mahnt über die Kanzlei den Film “ Rache” ab. Die fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 380,00 EUR.

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Rechtsanwälte SKW – Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) – „Painkiller: Resurrection“ – Computerspiel

Montag, November 29th, 2010

Die (Contra Piracy) verschickt über die Rechtsanwälte SKW Abmahnungen.  

Rechteinhaber:                       Worldwide Association of private Internet-Investigation-  Companies (Contra Piracy)

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „“ Computerspiel

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, November 11th, 2010

Die übersenden Abmahnungen für die , vertreten durch den Geschäftsführer Marc Gabizon aus München.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im März 2010 stattgefunden haben.

Die Daten soll die Firma Logistep ermittelt haben. Wie immer heißt es geheimnisvoll, dass die Ermittlungen mit einer „speziell entwickelten Software“ erfolgt sind. Dann wird in der weiter ausgeführt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist.“

 

Dann wird auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 verwiesen. Auch sollen angeblich mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt haben. Abschließend wird dann behauptet, dass eine fehlerhafte Datenermittlung ausgeschlossen werden kann.

Diese absoluten Formulierungen, die von einer Fehlerfreiheit der Ermittlungen ausgehen, können wir nicht bestätigen. Zum einen ist bei der technischen Betrachtung nicht nur die Software von Logistep von Bedeutung, sondern beispielsweise die Daten des Providers müssen ebenfalls richtig dokumentiert und erhoben worden sein.

Auch stellt sich für uns immer wieder die Frage, warum so ein Geheimnis um die Ermittlungen bei allen abmahnenden Kanzleien gemacht wird, wenn die Recherchen so absolut beweissicher sind. Wenn es eine 100-prozentige Sicherheit gibt, wäre es aus unserer Sicht völlig unproblematisch, die ermittelten Daten, die Abläufe und auch beispielsweise die Software in ihren Einzelheiten offen zu legen. Dies geschieht aber nicht. Damit wird nur der Verdacht genährt, dass die mutigen Aussagen, dass eine fehlerhafte Datenermittlung ausgeschlossen werden kann, in der Praxis letztendlich doch nicht so gelten. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen. Wir beobachten immer wieder augenscheinliche Fehler in den Ermittlungen. Auch ist zu beobachten, dass beispielsweise Rechteinhaber durch verschiedene Kanzleien Abmahnungen versenden lassen und dann nicht bemerken, dass beispielsweise schon modifizierte Unterlassungserklärungen abgegeben worden sind. Fehler passieren also immer wieder.

Geheimnisvoll führen dann die KSW Schwarz Rechtsanwälte weiter aus:

„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können.“

 

Dann werden aber nur wenige Entscheidungen zitiert. Auch hier wird nicht im Einzelnen beschrieben, was in den Urteilen und Beschlüssen entschieden wurde. Ging es nur um den Unterlassungsanspruch oder um den Zahlungsanspruch, was wurde gerichtlich geltend gemacht? Alles ist ein Geheimnis.

In der wird dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 380,00 gefordert. Die der beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nach unserer Einschätzung nicht so unterschrieben werden. In der im Entwurf beiliegenden Unterlassungserklärung wird für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von € 5.100,00 gefordert. Dies sollte geändert werden. Auch sollte nicht unterschrieben werden, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand München ist. Das losgelöst von der Frage, ob eine solche Vereinbarung überhaupt gültig ist.

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