Wild Bunch Germany GmbH lässt über die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München abmahnen. Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird zu der Frage Stellung genommen, ob der Dienstleister, der den angeblichen Urheberrechtsverstoß recherchiert hat, fahrlässig arbeitet. Dazu heißt es nunmehr wie folgt:
„Der in der Schweiz ansässige Dienstleister, der von unserer Mandantin mit dem Monitoring beauftragt worden ist, handelt ebenfalls in vollständiger Konformität mit dem Datenschutz. Dies hat zuletzt das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2009 bestätigt.“
In der Abmahnung hieß es dazu, dass mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigen können. Bei dem Ermittlungsunternehmen handelt es sich um die Firma Logistep AG.
Auch hier bleibt wieder die Frage, warum nur auf solche „amtlichen“ Dokumente verwiesen wird, die Rechteinhaber und auch die Kanzleien entsprechende Nachweise aber nicht „rausrücken“ wollen.
