Die Kanzlei SKW Schwarz verschickt für die Wordwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) Abmahnungen. Betroffen ist nach Berichten der Rechtsanwälte Sievers, Scharfenberg von Rüden das Computerspiel “Die Gilde 2 – Renaissance”.
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SKW mahnt Computerspiel “Die Gilde 2 – Renaissance” ab – Rechteinhaber Wordwide Association of private Internet-Investigation-Companies
Dienstag, November 9th, 2010Rechtsanwälte SKW Schwarz – Wild Bunch Germany GmbH – „Auftrag Rache“ -Film
Dienstag, November 9th, 2010Die Wild Bunch Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte SKW Schwarz Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Wild Bunch Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: SKW Schwarz Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Auftrag Rache“ (Film)
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
SKW Schwarz Rechtsanwälte- Wild Bunch – Doch keine fehlerfreie Datenermittlung?
Freitag, September 24th, 2010Im Rahmen des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, die für die Wild Bunch GmbH aktiv ist, werden uns folgende Daten der Erfassung mitgeteilt:
„08.04.2010, 24:48 Uhr“
Vorher heißt es:
„Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“
Für uns passen diese beiden Informationen aus dem Schreiben der SKW Schwarz Rechtsanwälte nicht zusammen. Überzeugend klingt dies auch nicht. Dies lässt auch Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Firma Logistep AG zu, die hier als Ermittlungs-Dienstleister tätig war.
Geheimnisse der Wild Bunch Germany GmbH und der SKW Schwarz Rechtsanwälte
Mittwoch, September 8th, 2010Wild Bunch Germany GmbH lässt über die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München abmahnen. Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird zu der Frage Stellung genommen, ob der Dienstleister, der den angeblichen Urheberrechtsverstoß recherchiert hat, fahrlässig arbeitet. Dazu heißt es nunmehr wie folgt:
„Der in der Schweiz ansässige Dienstleister, der von unserer Mandantin mit dem Monitoring beauftragt worden ist, handelt ebenfalls in vollständiger Konformität mit dem Datenschutz. Dies hat zuletzt das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2009 bestätigt.“
In der Abmahnung hieß es dazu, dass mehrere Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Ausland die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigen können. Bei dem Ermittlungsunternehmen handelt es sich um die Firma Logistep AG.
Auch hier bleibt wieder die Frage, warum nur auf solche „amtlichen“ Dokumente verwiesen wird, die Rechteinhaber und auch die Kanzleien entsprechende Nachweise aber nicht „rausrücken“ wollen.
Abmahnung Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR – Inside A Skinhead
Mittwoch, August 18th, 2010Die Firma Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR aus Ahrensfelde mahnt über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München den Film „Inside A Skinhead“ ab. Es wird behauptet, dass die Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR ein deutsches Filmverleih- und Video-Vertriebsunternehmen ist, das an diesem Film die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2009 stammen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 320,00. Dafür bietet die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte Folgendes:
„Unsere Mandantin wird auf die Stellung eines Strafantrags verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung im Privatklageweg absehen.“
Zahlungsforderung ein Denkzettel?!
Um die Bedrohung dann doch wieder abzuschwächen, wird Folgendes formuliert:
„Wie Sie diesem Angebot entnehmen können, geht es unserer Mandantin in erster Linie darum, ihre Rechte zu schützen und den Nutzern von Internet-Tauschbörsen ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Die vorgenannten Zahlungspflichten sind daher als ‚Denkzettel’ gedacht, der für Sie jedoch keine weiteren Folgen, insbesondere strafrechtlicher Natur, haben muss.“
Dabei wird nur ein wenig unterschlagen, dass die Unterlassungserklärung, die gefordert wird, 30 Jahre lang Gültigkeit hat.
Abmahnung Film Der Blutige Pfad Gottes
Mittwoch, August 11th, 2010Die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) aus der Schweiz mahnt aktuell den Film “Der Blutige Pfad Gottes” ab. Die Abmahnung werden durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte für die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies versandt.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 320 EUR.
Abmahnung Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies
Mittwoch, August 11th, 2010Die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies mahnt den Film “Der Blutige Pfad Gottes” durch die SKW Schwarz Rechtsanwälte ab.
Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache
Donnerstag, Juli 29th, 2010Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH den Film „Auftrag Rache“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Wild Bunch Germany GmbH die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.
Die SKW Schwarz Rechtsanwälte sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma Logistep AG. In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma Logistep AG wie folgt:
„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep AG verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“
Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma Logistep festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.
Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Paranormal Activity
Dienstag, Juli 27th, 2010Die Wild Bunch Germany GmbH mahnt über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte den Film “Paranormal Activity” ab.
Drohende Argumentation SKW Schwarz Rechtsanwälte
Donnerstag, Juli 22nd, 2010Die SKW Schwarz Rechtsanwälte mahnen für die Wild Bunch Germany GmbH aus München ab. Abgemahnt wird aktuell der Film „Auftrag Rache“.
In der Abmahnung wird Folgendes behauptet, um möglichst viel Eindruck bei den Betroffenen zu erzielen:
„Es sei angemerkt, dass wir bei derartigen Urheberrechtsverletzungen mittlerweile auf über 30 Beschlüsse und Urteile zu unseren Gunsten zurückgreifen können … Alle Verfahren bei einer Vielzahl von in der Bundesrepublik ansässigen und über fast alle Bundesländer verteilten Gerichte (z. B. Frankfurt, Hannover, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken, Erfurt, Leipzig, Stuttgart, Koblenz, Köln, Nürnberg, Potsdam, Magdeburg, Zweibrücken und Bochum) endeten mit einer einstweiligen Verfügung oder positivem Urteil zugunsten unserer Mandantinnen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist in dieser Frage mittlerweile eindeutig und ist nun vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt worden. In keinem der bisher für unsere Mandantinnen angestrengten Hauptsache- und Verfügungsverfahren obsiegte bislang ein abgemahnter Anschlussinhaber.“
Dies ist eine neue Spielart bedrohlicher Formulierungen.
Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Zum einen gibt es gegen den Unterlassungsanspruch probate Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Zum anderen sind offensichtlich nur Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend gemacht worden. Bezüglich der finanziellen Forderungen, die mit den Abmahnungen geltend gemacht werden, ist nach wie vor im Einzelfall zu prüfen, ob diese in der geltend gemachten Höhe zu Recht gefordert werden.
Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache
Mittwoch, Juli 21st, 2010Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH den Film “Auftrag Rache” ab. Gefordert werden 380 EUR.
Abmahnung Capelight Pictures durch SKW Schwarz Rechtsanwälte
Mittwoch, Januar 20th, 2010In einem Beratungsmandat wurde der Film „Doomsday Uncut/Unrated“ abgemahnt. In dem weiteren Schriftverkehr haben wir der Firma Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR vorgehalten, dass möglicherweise eine rechtswidrige Gebührenvereinbarung mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte getroffen wurde. Daraufhin erklärte die Kanzlei in den letzten Tagen in einem Schreiben wie folgt:
„Selbstverständlich bestätigen wir, dass zwischen unserer Mandantin und uns kein Erfolgshonorar noch sonstige rechtswidrige Gebührenvereinbarungen bestehen.“













