Ein Anschlussinhaber kann nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn er in strafrechtlich relevanter Weise an einer Verletzungshandlung mitwirkt. Das ist grundsätzlich auch als Anschlussinhaber möglich. Insbesondere dann, wenn er sein Netzwerk Dritten zur Verfügung stellt, um die Identität der „Hintermänner“ zu verschleiern. Beschränkt sich die Mitwirkungshandlung allerdings darauf, dass der Anschlussinhaber „vergessen“ hat, sein WLAN zu sichern und hat er insbesondere keine Kenntnis von den rechtwidrigen Handlungen Dritter, so macht sich der Anschlussinhaber nicht strafbar.
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Posts Tagged ‘Strafrecht’
Kann ein Anschlussinhaber wegen eines offenen WLAN-Zugangs strafrechtlich belangt werden?
Dienstag, Dezember 8th, 2009Abmahnung Purzel-Video GmbH
Mittwoch, Juli 1st, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir eine Abmahnung der Purzel – Video GmbH vorgelegt bekommen.
Darin wird neben der Abgabe der Unterlssungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 1298,- Euro gefordert. Wie sich diese Summe genau zusammensetzt und welche Schäden tatsächlich entstanden sind, ergibt sich aus der Abmahnung nicht.
Auch und gerade in den Fällen, in denen Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Schriften/ Filmen vorgeworfen werden, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um die Risiken einer unbedachten Äußerung in diesem Zusammenhang ebenso zu erörtern, wie die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen an sich.
Letztlich stehen bei einer Urheberrechtsverletzung an Werken aus diesem Genre immer auch mehrere Straftatvorwürfe im Raum.
Scheu und Scham des Abgemahnten sind hier gänzlich fehl am Platz.













