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Posts Tagged ‘streitwert’

Streitwert – Keine einheitlliche Rechtsprechung

Mittwoch, März 4th, 2009

Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 28.03.2007 (4 W 19/07) ist bei durchschnittlich zu bewertenden Verletzungshandlungen hinsichtlich des Streitwertes ein Betrag von 30.000 € anzusetzen. Wegen des einstweiligen Verfügungsverfahrens und dem Umstand, dass es im zu entscheidenden Fall nur um einen von mehreren Wettbewerbsverstößen in einem größeren Gesamtkomplex ging, sah das OLG einen von 10.000 € als angemessen an.Nach dem Urteil des LG Münster vom 04.04.2007 (Az: 2 O 594/07, JurPC 118/2007) richtet sich die Berechnung des Kostenerstattungsanspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bei einer nach dem des Unterlassungsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG. Als Regelstreitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung ist in Hauptsacheverfahren grundsätzlich ein von 8.000 € angemessen.

Bei einfach gelagerten Angelegenheiten ist dieser nach § 12 Abs. 4 UWG auf etwa 4.000 € zu reduzieren (unfreie Rücksendungen).

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 15.03.2007 (Az: 52 O 88/07) den hinsichtlich nur einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht auf 7.500 € festgesetzt. Der Antragsgegner hatte nicht über eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung übe die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt.

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Streitwert – Gegenstandswert

Freitag, Februar 27th, 2009

Zur Bemessung der des Gegenstandswerts hat das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) ausgeführt, dass dieser nicht in Relation zum Wert der angebotenen Ware zu bestimmen ist. Bei der Klage des Wettbewerbers auf Unterlassung nach § 8 Abs. 2 UWG ist für den allein das Interesse des Klägers an der Verhinderung künftiger Verletzungshandlungen maßgeblich. Dabei sind als Faktoren unter anderem die “Gefährlichkeit” der zu unterbindenden Handlung, die Unternehmensverhältnisse der Beteiligten, die Intensität des Wettbewerbs der Parteien sowie die Auswirkungen und das Interesse an der Verhinderung künftiger gleichartiger Verletzungshandlungen zu berücksichtigen.

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Abmahnung Autoteilemann GmbH

Montag, Februar 2nd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine der vorgelegt. Mit der wurden verschiedene Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet.

Nicht nur, dass Rechtsanwalt Andreas Gerstel Gebühren auf Basis eines Streitwertes von 20.000,00 EUR abrechnete, er verlangte auch einen in von pauschal 100,00 EUR. Wie sich dieser berechnet, bleibt allerdings offen.

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