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Posts Tagged ‘Studija Monolit’

Anwaltskanzlei Kruse – Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht)- „Gluhar v Kino“

Mittwoch, Mai 4th, 2011

Die (GmbH nach russischem Recht)  mahnt über die Kanzlei   ab. In den Abmahnungen der Kanzlei   wird die Abgabe einer strafbewehrten und die von 980,00  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                       (GmbH nach russischem Recht)

Abmahnende Kanzlei:          Anwaltskanzlei

Abgemahntes Werk:              – Film 

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Rechtsanwälte Kruse – Studija Monolit – „Gluhar v Kino“ – Film

Mittwoch, Dezember 1st, 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.101,80 Euro gezahlt werden.

 Rechteinhaber:                      (GmbH nach russischem Recht)  

Abmahnende Kanzlei:           Rechtsanwältin

Abgemahntes Werk:              „“ Film

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Anwaltskanzlei Kruse: Aus € 980,00 werden € 1.101,80

Donnerstag, Oktober 28th, 2010

Im Rahmen des außergerichtlichen Schriftverkehrs von unserem Mandanten wird im Rahmen der zunächst von der Anwaltskanzlei für die Firma neben der Abgabe einer strafbewehrten auch eine in Höhe von € 980,00 gefordert.

Im weiteren Schriftverkehr wird nun ein höherer Betrag gefordert. Auf Basis eines Gegenstandswerts von € 10.000,00 sollen Anwaltskosten in Höhe von € 651,80 gezahlt werden. Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch von € 450,00 geltend gemacht.

Die Gesamtsumme ergibt dann einen Betrag in Höhe von € 1.101,80.

Leider werden keine juristischen Argumente aufgegriffen und vertieft.

Für uns stellt sich dann bei dem nachfolgenden Absatz immer die Frage, ob die Akte nicht näher angeschaut wird. Es heißt in dem Schreiben von Rechtsanwältin wie folgt:

„Sollte Ihre Mandantschaft die strafbewehrte noch nicht (im Original) abgegeben haben, so hat sie jetzt innerhalb der genannten Frist letztmalig außergerichtlich die Möglichkeit eine ausreichende strafbewehrte abzugeben.“

 

Hier kann es doch nur Hopp oder Topp geben. Entweder ist die im Original in der Akte. Dann ist dieser Absatz überflüssig. Wenn die nicht im Original in der Akte ist, bedarf es keiner Formulierung im Konjunktiv, sondern dann kann eine entsprechende passende Formulierung formuliert werden.

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Anwaltskanzlei Kruse – Gluhar v Kino

Dienstag, August 31st, 2010

Die Anwaltskanzlei aus Dortmund mahnt für die aus ab. Aktuell wird nach wie vor das Werk „“ abgemahnt.

Zunächst hatte Frau Rechtsanwältin Doreen ein Geheimnis um ihren Vornamen gemacht. In den „alten Briefbögen“ wurde nur von einer Rechtsanwaltskanzlei D. gesprochen. Nunmehr wird auf den Briefbögen der Vorname offen gelegt.

Rechtlich fehlerhaft sind nach wie vor die fehlenden Preisangaben für die Nutzung der 0180-Nummer, über die Frau Rechtsanwältin Doreen nur erreichbar ist. Beispielsweise bei der Kanzlei Schutt Waetke werden die Telefongebühren ordnungsgemäß angegeben. Dies fehlt bei Frau Rechtsanwältin Doreen .

Die Vollmacht für die Firma stammen aus Anfang Mai 2010. Die Abmahnungen wurden zwei bis drei Monate später ausgesprochen. Es handelt sich dabei um eine Generalvollmacht, die bis zum 30.12.2010 läuft.

Da unser Mandant nicht auf das erste Schreiben reagiert hat, wird dann in einem weiteren Schreiben ein Schadensersatz in Höhe von € 450,00 und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 gefordert. Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung, die Frau Rechtsanwältin geltend macht, in Höhe von € 1.101,80.

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Rechtsanwältin Doreen Kruse antwortet

Freitag, August 6th, 2010

In einer außergerichtlichen Angelegenheit liegt uns eine Reaktion der Anwaltskanzlei Doreen aus Dortmund bezüglich einer der Firma Studija Monolith vor. Das Schreiben ist offensichtlich in einer gewissen Eile erstellt worden. Es wird eine Kopie der eidesstattlichen Versicherung der Mandantschaft von Frau angekündigt, die die Rechteinhaberschaft bestätigt. Diese eidesstattliche Versicherung wurde aber dann doch nicht überreicht.

Das Schreiben enthält die üblichen Zitate aus Urteilen. Auch wird darauf verwiesen, dass die Firma AG nach dem Gutachten eines „unabhängigen EDV-Sachverständigen“ zuverlässig und fehlerfrei Ergebnisse liefert. Wie bei vielen anderen Kanzleien, die urheberrechtliche Abmahnungen versenden, wird dies in den Raum gestellt, ohne dass Belege vorgelegt werden.

Um diesen Gesichtspunkt abzuschwächen, verweist Rechtsanwältin dann darauf, dass einem Abmahnungsschreiben keine Nachweise beigefügt werden müssen. Dies ist vom Grundprinzip sicher richtig. Es stellt sich aber die Frage, warum die abmahnenden Kanzleien so sparsam mit Beweisen sind. Hier wird – wenn denn alles so fehlerfrei und zuverlässig funktioniert – aus unserer Sicht unnötigerweise der Verdacht genährt, es gehe doch alles nicht mit rechten Dingen zu. Hier müsste es eigentlich das Interesse der Rechteinhaber sein, für möglichst große Klarheit zu sorgen.

Weiterhin heißt es in der wie folgt:

„Soweit Sie nicht über die technischen Kenntnisse verfügen, ist es also erforderlich und zumutbar, sich hierfür Dritter zu bedienen. Die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Rechtsverletzungen.“

 

Hier ist wohl hinsichtlich der Textbausteine noch nachzuarbeiten. Da das Schreiben an uns als Kanzlei adressiert war, ist der Hinweis auf unsere technischen Kenntnisse wohl nicht richtig.

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Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse Studija Monolit – Gluhar v Kino

Montag, August 2nd, 2010

Rechtsanwältin Doreen aus Dortmund mahnt weiter für die Firma aus ab. Betroffen ist der Film “”. Gefordert wird die Abgabe einer und die von 980 EUR.

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Falsche Adresse bei Studija Monolit?

Montag, Juli 19th, 2010

Uns teilte soeben ein Anrufer mit, dass die Firma auf telefonische Nachfrage mitteilte, in der Garibaldi Straße 28 in kein Büro zu haben.

Dies ist aber die Adresse, die Rechtsanwältin Doreen in ihren Abmahnungen angibt.

Hier ist auch die offizielle Internetseite der mit einer anderen Adresse: http://www.pkmonolit.ru/deutsch.php

Address:
Studio Monolit
4a Nowodanilowskaja naberezhnaya
, 117105

Tel.: + 7 495 510 22 55

Email:

monolit@monolit-records.ru

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Abmahnung für Studija Monolit durch Rechtsanwaltskanzlei Kruse

Donnerstag, Juli 15th, 2010

Die aus mahnt derzeit augenscheinlich angebliche Verletzungen an Rechten bezüglich des Werkes “” ab.

Es handelt sich ausweislich einer hierher vorgelegten um ein solches Werk, an dem die Firma (eine GmbH nach russischem Recht) die entsprechenden Rechte besitzt.

Dem Adressaten der Nachricht wird dargelegt, dass gegen ihn ein Unterlassungs- und ein Zahlungsanspruch bestehen würde.

Als Angebot wird formuliert, dass man bei Übersendung der und in Höhe von 980,- auf der Abmahnerseite auf die Verfolgung weitergehender Ansprüche verzichten würde.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information die zu unterzeichnen. Man bindet sich im Zweifel 30 Jahre lang an eine Verpflichtung, die eventuell nicht direkt überschaubar ist und sollte daher genau wissen, was man unterschreibt und welche anderweitigen Optionsmöglichkeiten mit welchen eventuellen Folgen es gibt.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Fax 0511 47390609, Email kanzlei@recht-freundlich.de

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