Posts Tagged ‘Superstar Entertainment’

Abmahnung Superstar Entertainment – Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein – Forderung 450 EUR

Montag, März 8th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. Es geht um das Werk „Guten Morgen Sonnenschein“ von Tobias Schulz. In dem uns vorliegenden Fall war das Musikstück in einem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.

Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

In den weiteren Ausführungen der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass ohne Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird und dieses vor den Frankfurter Gerichten stattfinden wird.

Dies darf durchaus bezweifelt werden, da die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade für einen anderen Rechteinhaber vor den Frankfurter Gerichten eine Niederlage erlitten hat. Möglicherweise sucht sich die Kanzlei dann doch ein anderes Gericht.

Es wird dringend davon abgeraten, den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der der Abmahnung beigefügt war, unverändert zu unterschreiben. Vorher sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 € tatsächlich in diesem Umfang berechtigt ist.

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Abmahnung Superstar Entertainment – „Guten Morgen Sonnenschein“ – Tobias Schulz – die Nächste

Donnerstag, Februar 18th, 2010

Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns noch eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Es geht wieder um den Titel „Guten Morgen Sonnenschein“ von Tobias Schulz.

In den Ausführungen wird darauf verwiesen, dass ein bestimmter Hashwert ermittelt worden sei.

Hier ist durchaus kritisch zu fragen, ob überhaupt der gesamte Titel heruntergeladen wurde und wie der Hashwert sich im Einzelnen ermittelt und zusammensetzt. Hier wird sehr pauschal nur auf so genannte Test-Downloads verwiesen und das alles beweissicher dokumentiert sei.

Hier ergeben sich aus unserer Sicht noch eine Menge Fragen.

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Abmahnung Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – „Guten Morgen Sonnenschein“ – Tobias Schulz durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

Freitag, Januar 22nd, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Es geht um das Lied „Guten Morgen Sonnenschein“ des Künstlers Tobias Schulz. Die Abmahnung wurde übersandt von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner, die auch aus anderen Abmahnungsfällen bekannt sind.

Es wird in der Abmahnung behauptet, dass Daten „beweissicher dokumentiert“ sind. Die Verstöße stammen aus Oktober 2009 und werden nunmehr Mitte Januar 2010 abgemahnt.

Ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 06.11.2009 gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist beigefügt.

Weiter heißt es in der Abmahnung:

„Das Ziel unserer Mandantschaft ist es zunächst, die rechtswidrige Verwertung der im Betreff genannten Tonaufnahme unverzüglich zu beenden.“

Deshalb soll die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Von einer Unterzeichnung ohne weitergehende rechtliche Prüfung ist dringend abzuraten.

Auch eine Zahlung des geforderten einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 € kann so nicht angeraten werden. Es wird eine Schadensersatzanzahlung behauptet. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Kosten des Abmahnschreibens sowie anteilige Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten sind. Die angeblichen Zahlungsansprüche werden aber nicht weiter spezifiziert, sondern es wird gleich ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 450,00 € gefordert.

Abschließend wird in der Abmahnung deutlichst darauf hingewiesen, dass gemäß § 32 ZPO bei einer unerlaubten Handlung das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Dann wird darauf verwiesen, dass die im Internet eingestellte Datei an jedem Ort abgerufen werden konnte. Daher sei dann das Frankfurter Gericht zuständig. Offensichtlich erhofft sich die Kanzlei Kornmeier & Partner eine bessere Ausgangsposition vor den Frankfurter Gerichten. 

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Abmahnung Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – Tobias Schulz „Guten Morgen Sonnenschein“

Donnerstag, Januar 21st, 2010

Wir beraten einen Mandanten bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner. Abgemahnt hat die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG. Es geht um das Musikstück „Guten Morgen Sonnenschein“ des Musikers Tobias Schulz. Dieser Titel war auf dem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.

Der nunmehr abgemahnte Verstoß stammt aus Oktober 2009.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner legt nicht offen, welches Unternehmen die IP-Adresse recherchiert hat. Es heißt nur:

 „Folgende Daten wurden anlässlich eines Testdownloads festgestellt und beweissicher dokumentiert“

Dann folgen die üblichen rechtlichen Ausführungen, die dann in einer Forderung in Höhe von 450,00 € enden. Zwar enthält die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine feste Vertragsstrafe, dennoch sollte nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Es entsteht der Eindruck, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner nicht mehr für die Firma DigiProtect tätig ist, für die sie bisher umfangreich abgemahnt hat. Offensichtlich hat der Wirbel in der Öffentlichkeit um ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner eine Wirkung erzielt.

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