Vielen Händlern ist die besondere Problematik der notwendigen Registrierung von Elektrogeräten bei der Stiftung EAR vor deren Verkauf nicht bekannt. Eine fehlende Registrierung des Herstellers oder des Verkäufers (§ 3 Abs. 12 ElektroG) ist nach der Rechtsprechung als Wettbewerbsverstoß anzusehen und wird regelmäßig abgemahnt.
Wie wir jetzt erfahren haben, ist Frau Tatiana Schmidt, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage, diese Rechtslage bekannt. Öffentlich werden diese aktuellen zahlreichen Abmahnfälle z.B. in diesem Forum.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zum ElektroG in unserem ElektroG-Blog, insbesondere zu der Problematik der notwendigen Registrierung von Uhren.
Weitere Informationen zu Frau Tatiana Schmidt erhalten Sie hier sowie in unseren weiteren Blogeinträgen zu Frau Schmidt.













