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Posts Tagged ‘Telefon’

Haftung für die Nutzung des Telefons durch Minderjährige

Dienstag, Februar 22nd, 2011

Das Landgericht Bochum hat in einer Entscheidung vom 29.04.2009 (Az.: I-4 O 408/08) entschieden, dass der Anschlussinhaber für die Telefonnutzung durch Familienangehörige haftet. Bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten muss der Anschlussinhaber diese Dienste bezahlen, wenn von ihm keine zumutbaren Maßnahmen zur Unterbindung der der Dienste getroffen worden sind. Hier erwartet das Gericht beispielsweise die Sperrung von relevanten Mehrwertdienstenummern. Wird dies unterlassen, so ist die des Anschlusses durch Familienangehörige im Regelfall nach § 54 i Abs. 4 S. 1 TKG dem Anschlussinhaber zuzurechnen.

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Aufforderung zur telefonischen Kontaktaufnahme

Donnerstag, April 8th, 2010

In einigen Abmahnungen finden sich Formulierungen, die zu einer direkten Kontaktaufnahme mit den Abmahnkanzleien auffordern. Beispielsweise die Rechtsanwälte Schalast & Partner formulieren in ihren Abmahnungen am Schluss:

„Anschließend weisen wir zudem noch darauf hin, dass Sie sich wegen Fragen zu dieser Abmahnung unter der 069/97583188 während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr an uns wenden können.“ 

Davon ist dringend abzuraten. Wir erleben immer wieder in der Beratungspraxis, dass Mandanten vor unserer Beauftragung direkt mit den Abmahnanwälten aufgenommen haben. Häufig werden dann Informationen gegeben, die nachteilig für weitere gerichtliche oder rechtliche Auseinandersetzungen sind. Wie wir wissen, werden die Telefonate mit den abmahnenden Kanzleien sehr sorgfältig und im Einzelnen dokumentiert. Jedes gesprochene Wort wird im Zweifel gegen den Betroffenen verwandt.

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Unerlaubte Telefonwerbung

Dienstag, August 4th, 2009

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter ist am 4. August 2009 in Kraft getreten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

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