In einigen Abmahnungen finden sich Formulierungen, die zu einer direkten Kontaktaufnahme mit den Abmahnkanzleien auffordern. Beispielsweise die Rechtsanwälte Schalast & Partner formulieren in ihren Abmahnungen am Schluss:
„Anschließend weisen wir zudem noch darauf hin, dass Sie sich wegen Fragen zu dieser Abmahnung unter der 069/97583188 während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr an uns wenden können.“
Davon ist dringend abzuraten. Wir erleben immer wieder in der Beratungspraxis, dass Mandanten vor unserer Beauftragung direkt Kontakt mit den Abmahnanwälten aufgenommen haben. Häufig werden dann Informationen gegeben, die nachteilig für weitere gerichtliche oder rechtliche Auseinandersetzungen sind. Wie wir wissen, werden die Telefonate mit den abmahnenden Kanzleien sehr sorgfältig und im Einzelnen dokumentiert. Jedes gesprochene Wort wird im Zweifel gegen den Betroffenen verwandt.













