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Posts Tagged ‘telefonische Kontaktaufnahme’

Aufforderung zur telefonischen Kontaktaufnahme

Donnerstag, April 8th, 2010

In einigen Abmahnungen finden sich Formulierungen, die zu einer direkten mit den Abmahnkanzleien auffordern. Beispielsweise die Rechtsanwälte Schalast & Partner formulieren in ihren Abmahnungen am Schluss:

„Anschließend weisen wir zudem noch darauf hin, dass Sie sich wegen Fragen zu dieser Abmahnung unter der 069/97583188 während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr an uns wenden können.“ 

Davon ist dringend abzuraten. Wir erleben immer wieder in der Beratungspraxis, dass Mandanten vor unserer Beauftragung direkt mit den Abmahnanwälten aufgenommen haben. Häufig werden dann Informationen gegeben, die nachteilig für weitere gerichtliche oder rechtliche Auseinandersetzungen sind. Wie wir wissen, werden die Telefonate mit den abmahnenden Kanzleien sehr sorgfältig und im Einzelnen dokumentiert. Jedes gesprochene Wort wird im Zweifel gegen den Betroffenen verwandt.

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Einschränkung des Widerrufsrechts unzulässig: Vorherige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme

Dienstag, Januar 19th, 2010

Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom (Az: 15 O 248/07) ist es unzulässig, das mit der Maßgabe einzuschränken, dass der Verbraucher den Unternehmer vor Ausübung schriftlich oder telefonisch kontaktieren muss. Diese verstößt gegen §§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 355 BGB; so auch LG mit Beschluss vom 14.06.2007 (Az: 16 O 404/07).

Die Verknüpfung des Widerrufs mit einer vorherigen wurde durch das Landgericht Braunschweig  (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280), n.v.) für unzulässig angesehen.

Das das LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.) hat folgende Formulierung für unzulässig angesehen: „Rücksendung von Waren können nur nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers und Rücksendeschein des Verkäufers erfolgen“.

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Widerrufsrecht und vorherige telefonische Kontaktaufnahme

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom (Az: 15 O 248/07) ist es unzulässig, das mit der Maßgabe einzuschränken, dass der Verbraucher den Unternehmer vor Ausübung schriftlich oder telefonisch kontaktieren muss. Diese verstößt gegen §§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 355 BGB; so auch mit Beschluss vom 14.06.2007 (Az: 16 O 404/07) und LG Dortmund, Beschl. v. 24.09.2007 (Az: 3 O 409/07, n.v.) und , Beschl. v. 09.01.2008 (Az: 97 O 3/08, n.v.).

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