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Posts Tagged ‘Telemediengesetz’

Wettbewerbszentrale: Verbraucher reichen mehr Beschwerden über Immobilienmakler ein

Mittwoch, Januar 25th, 2012

Die Zahl der Beschwerden bei der über die Immobilienbranche ist 2011 gestiegen. Im vergangenen Jahr seien 260 Eingaben eingegangen, teilte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf Anfrage von -blog.de mit. Im Vorjahr registrierten die Wettbewerbshüter 150 Beschwerden und Anfragen.

Ein Schwerpunkt der Beschwerden war 2011 die unzureichende Angabe der Höhe der Maklerprovision. Mit dem Verschweigen des Endpreises einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile wurden die Verbraucher an der Nase herumgeführt.

Der Verein, dem über tausend Unternehmen und Verbände angehören, fand zudem in einem Immobilienportal  zu vermittelndes Häuser und Grundstücke in Brandenburg mit einer Berliner Postleitzahl versehen. Damit werde der Verbraucher laut in die Irre geführt.

Das Selbstkontrollgremium monierte auch die zunehmende unerlaubte Werbung die den Verbraucher belästigt. Ohne vorherige Einwilligung erhalten diese E-Mails, Post oder Anrufe von der Branche. 

Auch unvollständige oder fehlende -Angaben auf den Internetseiten der Makler reklamierten die Wettbewerbshüter. Zur Vollständigkeit dieser Angaben sind diese laut   wie alle anderen Gewerbetreibenden verpflichtet.

Die prüfte alle eingehenden Beschwerden und einigte sich nach eigenen Angaben in fast allen Fällen außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit den betroffenen Unternehmen.

In einem Fall klappte das im vergangenen Jahr allerdings nicht. Die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden reichte vor dem Wettbewerbsklage gegen einen Makler ein. Diesem wurden untersagt, für die Vermittlung von Wohnräumen zu werben, ohne auf seine Eigenschaft als Immobilienmakler hinzuweisen (Urteil vom 28.11.2011, Az. 52 O 143/11).

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Komplementär-GmbH im Impressum

Freitag, August 28th, 2009

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 14.08.2009 (Az.: 406 O 235/08) entschieden, dass ein nicht vorhandener Hinweis auf die Komplementär- einer & Co. KG im nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Das Gericht verweist u.a. darauf, dass die namentliche Angabe des gesetzlichen Vertreters für die Klageerhebung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Nach dem Sinn und Zweck des § 5 soll der Verbraucher erfahren, welche natürliche Person für den Diensteanbieter vertretungsberechtigt ist. Dann genügt die Angabe eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers.

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