Die Firma DigiRights Administration GmbH mahnt die Tonaufnahme ”Martin Solveig & Dragonette - Hello (The Disco Boys Vol. 11) über die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner ab.
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Abmahnung DigiRights Administration GmbH – Martin Solveig & Dragonette – Hello
Mittwoch, März 9th, 2011Wirklich Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung erwirkt?
Donnerstag, Januar 13th, 2011In Internetveröffentlichungen findet sich der Hinweis, dass das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 11.11.2010 (Az.: 6 W 157/10) eine Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung getroffen hat.
Diese Auffassung teilen wir nicht. Zwar enthält die Entscheidung Ausführungen zu einer erweiterten Unterlassungserklärung, dass damit eine vorbeugende Unterlassungserklärung auch nach Auffassung der Kölner Richter ein „Allheilmittel“ gegen zukünftige Abmahnungen ist, ergibt sich nach unserer Auffassung aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln nicht.
Doch im Einzelnen: Das Oberlandesgericht Köln hat aufgrund einer sofortigen Beschwerde eines von einer Abmahnung Betroffenen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.08.2010 abgeändert. Beide Parteien hatten die Hauptsache (den Kern des Rechtsstreits) übereinstimmend für erledigt erklärt. Es ging in dem nunmehrigen Beschlussverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln nur noch um die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Hier war die Beschwerde des von der Abmahnung Betroffenen erfolgreich.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um den Titel „I Surrender“ der Künstlergruppe The Disco Boys. Dieser Titel befindet sich auf dem German Top 100 Chart Container. Wie durch eine einfache Internetrecherche herauszufinden ist, wird dieser Titel durch die Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt. Diese hatte dann eine einstweilige Verfügung beantragt, da ihr eine von dem Betroffenen über den Anwalt abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichte.
Praxistipp:
Das Verfahren macht deutlich, dass entgegen manchen anders lautenden Gerüchten durchaus Unterlassungsansprüche gerichtlich auch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen durchgesetzt werden. Hier können wir nur noch einmal den Praxistipp wiederholen, auf Abmahnungen angemessen zu reagieren und diese nicht einfach beiseite zu legen.
In den Gründen zu dem Beschluss vom 11.11.2010 weist das Gericht noch einmal deutlich darauf hin, dass an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hohe Anforderungen zu stellen sind. Wörtlich heißt es in dem Beschluss:
„An den Fortfall der Wiederholungsgefahr bei Verletzungsunterlassungsansprüchen sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen; in Wettbewerbssachen und auch im hier einschlägigen Bereich der Schutzrechtsverletzungen ist regelmäßig nur eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen, während grundsätzlich schon geringe Zweifel an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung zu Lasten des Schuldners gehen.“
Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – GSDR GmbH – „Love Tonight“- The Disco Boys
Mittwoch, November 17th, 2010Die GSDR GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner
Abgemahntes Werk: „Love Tonight“ von The Disco Boys
Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – GSDR GmbH – “The Disco Boys – Live Tonight- – Various Artists / Dream Dance Vol.56”
Mittwoch, Oktober 27th, 2010Die GSDR GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von erst 450,00 Euro, jetzt ca. 850,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner
Abgemahntes Werk: “The Disco Boys – Live Tonight- – Various Artists / Dream Dance Vol.56”
GSDR GmbH – The Disco Boys – Love Tonight
Dienstag, September 14th, 2010Von dem Chart Container “Various Artists/Dream Dance Vol. 56” wird der Titel “Love Tonight” von The Disco Boys abgemahnt. Rechteinhaber soll die GSDR GmbH sein. Die Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt auch im September die entsprechenden Abmahnungen. Beeindruckend die folgende Formulierung:
„Aufgrund unzähliger Berichterstattung in allen Medien ist jedem Inhaber eines Internetanschlusses bekannt, dass über so genannte Tauschbörsen im Internet illegal Musikstücke oder Filme zum Download angeboten und Urheberrechte verletzt werden.“
Dies ist wohl der verbale Rundumschlag. “Alle” Medien, “jeder” Inhaber und natürlich “unzählige” Berichterstattungen sollen angeblich für eine “maximale” Aufklärung sorgen. Dies widerspricht aber unserer Beratungserfahrung. Viele Telefonate haben auch den Gesichtspunkt zum Inhalt, dass die Nutzung von Tauschbörsen ohne bösen Willen und ohne Willen zu Urheberrechtsverletzungen erfolgt.
The Disco Boys – I Surrender – Kontor Top of the Clubs Vol. 47
Dienstag, September 7th, 2010Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel „I Surrender“ ab. Der Titel stammt von den Künstlern The Disco Boys und befindet sich auf dem Chart Container „Kontor Top of the Clubs Vol. 47“.
Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der Abmahnung sehr schmal:
„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“
Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Abmahnung The Disco Boys – Love Tonight
Donnerstag, September 2nd, 2010Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt den Titel “Love Tonight” von der Gruppe The Disco Boys im Auftrage der GSDR GmbH ab.
Abmahnung The Disco Boys – I Surrender
Donnerstag, August 26th, 2010Aus dem Chart Container „Sunshine Live Vol. 34” wird der Titel „I Surrender“ von The Disco Boys abgemahnt. Die Abmahnung spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH aus.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll ebenfalls aus Juli 2010 stammen.
Wie üblich fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 450,00.













