Aus dem Chartcontainer “The Dome Summer 2010” wird derzeit durch die GSGR GmbH der Titel “Bob Sinclair – I Wanna (mit Sahara feat. Shaggy)“ abgemahnt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt versandt.
Für den angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Juli 2010 wird neben der Unterlassungserklärung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 verlangt.
Interessant ist immer wieder auch der teilweise in den Abmahnungen geltend gemachte Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG. Dies ist insbesondere für die Betroffenen nicht leistbar, die nach der Abmahnung für sich noch nicht einmal klären können, wie der angebliche Urheberrechtsverstoß überhaupt zustande gekommen sein soll. Ein Trost: Bisher werden die Auskunftsansprüche zum Glück eher stiefmütterlich behandelt.













