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Posts Tagged ‘Thomas Horn’

Update Abmahnung Thomas Horn

Montag, August 17th, 2009

Und eine weitere von Herrn , vertreten durch die Rechtsanwälte und , liegt uns jetzt vor.

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Thomas Horn und Rechtsanwälte Graf Strachwitz

Montag, August 17th, 2009

Offensichtlich gefällt Herrn unsere Berichterstattung nicht. Er forderte über seinen Anwalt die Entfernung eines Kommentars, der nach seiner Auffassung beleidigend sei.

Hier Informationen über ein Verfahren, dass Herr vor dem verloren hat:

http://abmahnung-blog.de/urteile/thomas-horn-verliert-vor-dem-lg-hamburg

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Thomas Horn verliert vor dem LG Hamburg

Donnerstag, August 6th, 2009

Herr hat vor dem ein markenrechtliches Verfahren verloren. Mit vom 21.07.2009 (Az.: 312 O 267/09) konnte Herr mit seinem Antrag nicht durchdringen, einem Unternehmen das Anbieten der Gestaltung von T-Shirts mittels der Plattform durch den Kunden untersagen zu lassen. Streitgegenständlich waren zwei sog. -Motive.

Herr macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, die das ablehnte. Nach der Begründung fehlte es an einer markenrechtlichen Verwendung. Zur Begründung führte das Gericht aus:

„Das Angebot der Antragsgegnerin unter der Rubrik (…) stellt eine Dienstleistung dar, die es dem Nutzer der Webseite ermöglicht, sich virtuell ein T-Shirt zu gestalten, um sich dieses dementsprechend herstellen und zuschicken zu lassen. Dass sich die Antragsgegnerin dabei einer implementierten Software eines Drittanbieters bedient, ist nicht von Relevanz, da diese lediglich technischer Bestandteil ihres Internet-Angebotes ist, das sie insgesamt zu verantworten hat. Im Rahmen der Präsentation dieses Dienstleistungsangebotes fand jedoch keine Verwendung des angegriffenen Zeichens statt, da dieses insbesondere nicht zur Gestaltung der Internetseite genutzt wurde. Dass die Antragsgegnerin T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck unmittelbar herstellt und vertrieben hat, ist nicht dargelegt. Die bloße Bereitstellung der Grafik in der Motiv-Galerie reicht für eine markenmäßige Verwendung bei dem Angebot und Verkauf von T-Shirts hingegen nicht aus. Denn allein die Darstellung in einer Bilderauswahl neben vielen anderen Gestaltungsmöglichkeiten erweckt nicht ohne weiteres den Eindruck, dass es sich hierbei um eine Marke oder ein Kennzeichen des angebotenen Produkts handelt. Der Screenshot entsprechend Anlage AST 7, der offenkundig das Ergebnis eines Gestaltungsakts der Antragstellerseite selbst wiedergibt, lässt weder erkennen, dass diese T-Shirts-Gestaltung unmittelbar von der Antragsgegnerin angeboten worden sei noch ist insoweit vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass das Angebot der Antragsgegnerin aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs auf die Herstellung von T-Shirts mit herkunftshinweisenden Kennzeichen gerichtet ist.

Darüber hinaus verneinte das die Verwechselungsgefahr zwischen beiden Motiven. Im Ergebnis wurde die zunächst erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben.

Dieses Urteils finden Sie hier.

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Urteil gegen Thomas Horn

Mittwoch, Juli 29th, 2009

Uns wird ein des Landgerichts vorgelegt. Herr Horn hat verloren und die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Abgemahnt wurde die angeblich rechtswidrige Nutzung einer Wort-Bildmarke.

Der schönste Satz des Landgerichts: “Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.”

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Update Abmahnung Thomas Horn

Donnerstag, Juni 11th, 2009

Uns wurde erneut eine markenrechtliche des Herrn W. vorgelegt, in der eine markenrechtswidrige Nutzung der Wort-/Bildmarke DE 30567514 gerügt wird.

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Abmahnung W. Thomas Horn

Mittwoch, Juni 3rd, 2009

Uns wird eine markenrechtliche des Herrn W. vorgelegt. Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung bezüglich einer bestimmten Wort-Bildmarke. Beauftragt sind die Rechtsanwälte Graf, Strachwitz und aus . Als Gegenstandswert werden € 15.000,00 angesetzt. Ein Beschluss des Landgerichts vom 14.04.2009 in ähnlicher Angelegenheit ist beigefügt. Es ist hervorzuheben, dass der keine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt war.

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