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Posts Tagged ‘Tonpool Medien GmbH’
Montag, September 12th, 2011
Das Werk “Hier kommen die Söhne” von den Söhnen Mannheims wird durch die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg abgemahnt. Rechteinhaber ist die Tonpool Medien GmbH. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 459,40 Euro gefordert.

Filesharing
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Tags: Hier kommen die Söhne, Kanzlei Zimmermann & Decker, Tonpool Medien GmbH
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Dienstag, März 15th, 2011
Aus Internetveröffentlichungen lässt sich entnehmen, dass die Kanzlei Zimmermann & Decker für die Tonpool Medien GmbH Mahnbescheide verschickt. Ähnlich war bereits vor kurzem in einige Fällen die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgegangen.
Offensichtlich scheuen die Rechteinhaber das Risiko eines Klageverfahren und versuchen lieber auf dem “schnellen” Weg des gerichtlichen Mahnverfahren an vollstreckbare Titel zu kommen.
Betroffene müssen überlegen und prüfen, ob gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird. So wird verhindert, dass der Rechteinhaber einen vollstreckbaren Titel erhält.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/…
Tags: Tonpool Medien GmbH, Zimmermann Decker
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Mittwoch, September 22nd, 2010
Die tonpool Medien GmbH aus Burgwedel behauptet, dass sie Rechteinhaber der Aufnahme „In Meinem Leben“ von Nena sei. Angeblich ist die tonpool Medien GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts, den Titel „In Meinem Leben“ von Nena im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Wie immer bei urheberrechtlichen Abmahnungen wird dies nicht weiter belegt.
Die Abmahnung verschickt die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 425,00.
In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass pro Einzeltitel ein Gegenstandswert von € 10.000,00 oder € 6.000,00 anzunehmen ist. Der Gegenstandswert ist die Grundlage für die Berechnung von Anwaltsgebühren.
Interessant ist allerdings, dass nur auf Entscheidungen aus 2006 und 2007 verwiesen wird. Aktuelle Rechtsprechung mag die Kanzlei nicht vorlegen.
Tags: In meinem Leben, Nena, Tonpool Medien GmbH, Zimmermann Decker
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Montag, September 13th, 2010
Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker u.a. für Xavier Naidoo und Nena ab. In einem uns vorliegenden Fall werden Titel aus den German Top 100 Single Charts abgemahnt. Einmal handelt es sich um Nena und einmal um Xavier Naidoo. Die Frage, die sich uns stellt, warum die tonpool Medien GmbH als einheitlicher Rechteinhaber dennoch zwei Abmahnungen verschickt, zweimal eine Unterlassungserklärung und darüber hinaus natürlich auch zweimal Geld haben möchte. Bei Nena werden € 425,00 verlangt, bei Xavier Naidoo € 725,00.
Dies ergibt sich wohl daraus, dass bei Xavier Naidoo mehrere Titel auf den German Top 100 Single Charts zu finden sind. Es handelt sich dabei um die Titel „Alles Kann Besser Werden“, „Halte Durch“ und „Ich Kenne Nichts …“.
Zusammenfassend muss man sagen, es ist schon eigentümlich, wenn ein Rechteinhaber für die German Top 100 Single Charts für den gleichen Verstoßzeitraum zwei Abmahnungen verschickt.
Tags: Nena, Tonpool Medien GmbH, Xavier Naidoo, Zimmermann Decker
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