Die tonpool Medien GmbH lässt über die Kanzlei Zimmermann & Decker abmahnen. Aktuell geht es u.a. um den Titel „In Meinem Leben“ von Nena. Gefordert wir die Zahlung in Höhe von € 425,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Auch die Kanzlei Zimmermann & Decker droht im Auftrage der tonpool Medien GmbH mit dem Strafrecht. Am Schluss der Abmahnung heißt es wörtlich:
„Abschließend weisen wir Sie der guten Ordnung halber noch darauf hin, dass die von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung eine Straftat darstellt, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.“
Wir beobachten bei einigen Kanzleien diese Art der Nachmotivation. In der Praxis wird allerdings das Strafrecht nur sehr wenig noch angewandt, da sich für die Rechteinheber aus einer strafrechtlichen Verfolgung keine direkten Vorteile ergeben.
Die im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden. Sie enthält für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00. Dieses Risiko sollte durch eine Änderung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung reduziert werden. Allerdings Vorsicht: Sollten zu gravierende Änderungen vorgenommen werden, kann eine Unterlassungserklärung unwirksam sein. Dann ist der Rechteinhaber berechtigt, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.













