Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit – Unheilig
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit – Unheilig
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit – Unheilig
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit – Unheilig
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit – Unheilig
Die Universal Music GmbH mahnt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Grosse Freiheit der Künstlergruppe Unheilig
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Grosse Freiheit“ von Unheilig
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Grosse Freiheit“ – Unheilig
Die Universal Music GmbH verschickt über die Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 2.100,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahnte Musikalben:
Die Universal Music GmbH mahnt über die Rasch Rechtsanwälte das Album “Grosse Freiheit” von Unheilig ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Die Universal Music GmbH mahnt aktuell über die Rasch Rechtsanwälte die folgenden Titel ab:
“The Fame Monster” der Künstlerin “Lady Gaga“
“I Care For Yor” der Künstlerin “Jennifer Braun“
“Bee” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Love Me” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Satellite” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Sie Bleibt” des Künstlers “Sido“
“Alors On Danse” der Künstlerin “Stromae“
“Geboren Um Zu Leben” der Künstler “Unheilig“.
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album „Große Freiheit“ der Gruppe Unheilig ab. Der Urheberrechtsverstoß einer uns vorliegenden Abmahnung soll aus März 2010 stammen. Es wird dann zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.001,00 verlangt. Des Weiteren sollen Kosten in Höhe von € 1.200,00 übernommen werden.
Weiter heißt es dann in der Abmahnung:
„Sofern Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen wollen, erläutern Sie uns bis zum …. schriftlich, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet vertrieben sowie in welcher sonstigen Form (Kopie auf CD-ROM oder CD-R etc.) und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen weiter ausgewertet wurden. Sofern Sie die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen haben, benennen Sie die hierfür verantwortliche Person.“
Diesen Aufforderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung Folge geleistet werden. Abgesehen davon wissen wir aus vielen Gesprächen, dass die Betroffenen überhaupt nicht Kenntnis von einem Zurverfügungstellen von Dateien und Musik haben. Dann ist eine Auskunft nur schwerlich möglich.
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH vor. Es geht um das Musikalbum „Große Freiheit“ der Künstlergruppe Unheilig. Bemerkenswert ist, dass es um einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus April 2010 geht. Nur 12 Tage später wurde die Abmahnung versandt.
Offensichtlich erhöhen die Abmahnkanzleien in bestimmten Bereichen die Geschwindigkeit. Auch in dieser Abmahnung wird von Rasch Rechtsanwälte ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Bevor vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und eine Zahlung geleistet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Insbesondere die Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße erscheint uns nicht angemessen.
Rasch Rechtsanwälte mahnen im März für die Künstlergruppe Unheilig das Album „Große Freiheit“ ab. Rasch Rechtsanwälte vertreten dabei die Firma Universal Music GmbH aus Berlin. In der Abmahnung wird den Betroffenen die Nutzung von Filesharing-Systemen erklärt. Nach den Ausführungen der Rasch Rechtsanwälte sind diese Filesharing-Systeme oder Tauschbörsen ein „Umschlagplatz“ für digitale Daten. Wörtlich heißt es:
„Im Einzelnen kommt es nach dem Herunterladen und Ausführung der auf bestimmten Internetseiten zu findenden so genannten „Torrent“-Dateien zu einer Verknüpfung sämtlicher Rechner, die zum betreffenden Zeitpunkt online sind und die entsprechenden Daten, beispielsweise ein bestimmtes Musikalbum, vorhalten. Zwischen diesen Rechnern werden die Daten dann direkt übermittelt, wobei nicht danach unterschieden wird, welches Programm der jeweilige Teilnehmer im Einzelnen verwendet.“
Weitergehend wird darauf verwiesen, dass die Bereitstellung von Tonaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing-Systemen ohne Einwilligung des Rechteinhabers die Urheberrechtsverletzung darstellt. Daraus leiten dann die Rasch Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und Auskunftsansprüche her. Es wird dann darauf verwiesen, dass der Anschlussinhaber mit zur Aufklärung der Frage beitragen muss, wer als Täter die über seinen Anschluss erfolgten Urheberrechtsverletzungen begangen hat.
Dies ist nicht uneingeschränkt zu bejahen. Zunächst einmal hat im Rahmen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein Betroffener keinerlei Verpflichtungen, Beweise für die jeweilige Gegenseite zu suchen und zu sammeln. Eine sekundäre Beweislast kann nur dann entstehen, wenn der primären Darlegungslast Genüge getan wurde. Allein die Angaben aus der Abmahnung lassen dies aber nicht zu. Beispielsweise kann für den Betroffenen nicht nachvollzogen werden, ob zu dem jeweils fraglichen Zeitpunkt die angegebene IP-Adresse tatsächlich genutzt wurde.
In der hier vorliegenden Abmahnung aus März 2010 ist bemerkenswert, dass der angebliche Verstoß vom 16.03.2010 stammen soll. Die Abmahnung stammt von Ende März. Hier sind die Rasch Rechtsanwälte schnell aktiv geworden. Ansonsten werden derzeit Verstöße aus dem Zeitfenster November 2009 bis Februar 2010 abgemahnt.
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen aktuell für die Universal Music GmbH das Album “Grosse Freiheit” der Gruppe Unheilig ab. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 EUR.
Wir raten davon ab, ohne vorherige anwaltliche Beratung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist, zu unterzeichnen.