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Posts Tagged ‘Universal Music’
Donnerstag, September 15th, 2011
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die u.a. für die Universal Music GmbH abmahnt, zitiert in ihren außergerichtlichen Schreiben neuerdings auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 27.06.2011 (Az. 36 A C 172/10). Das Amtsgericht Hamburg soll Folgendes ausgeführt haben:
„Die Voraussetzungen des § 97 a Abs. 2 UrhG, der für eine einmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs eine Begrenzung der Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung auf den Betrag von 100,00 € vorsieht, liegen nicht vor, da die öffentliche Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Tonträgers gegenüber einer unbegrenzten Anzahl von Dritten im Rahmen einer Tauschbörse keine unerhebliche Rechtsverletzung ist.“
Wir halten die Auffassung des Amtsgerichts Hamburg für falsch. Sie wird u.a. der höchst standardisierten Bearbeitung der urheberrechtlichen Abmahnung zum Filesharing nicht gerecht.
Tags: Rasch Rechtsanwälte, Universal Music, Universal Music GmbH
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Dienstag, August 2nd, 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Künstler Titel
Lady Gaga Born This Way
The Black Eyed Peas The Time (Dirty Bit)
The Black Eyed Peas Just Can`t Get Enough
Rihanna S&M
Rihanna Only Girl (In The World)
Take That Kidz
Take That The Flood
Milow You And Me (In My Pocket)”
als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”
Tags: German Top 100, Lady Gaga, Milow, Rasch Rechtsanwälte, Rihanna, Take That, The Black Eyed Peas, Universal Music
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Mittwoch, Juli 6th, 2011
Das Album “Milow – North And South” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verschickt. Die Abmahnungen werden im Auftrag der Universal Music GmbH ausgesprochen. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200 Euro gefordert.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Tags: Milow, North And South, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music
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Freitag, April 9th, 2010
Rasch Rechtsanwälte mahnen im März für die Künstlergruppe Unheilig das Album „Große Freiheit“ ab. Rasch Rechtsanwälte vertreten dabei die Firma Universal Music GmbH aus Berlin. In der Abmahnung wird den Betroffenen die Nutzung von Filesharing-Systemen erklärt. Nach den Ausführungen der Rasch Rechtsanwälte sind diese Filesharing-Systeme oder Tauschbörsen ein „Umschlagplatz“ für digitale Daten. Wörtlich heißt es:
„Im Einzelnen kommt es nach dem Herunterladen und Ausführung der auf bestimmten Internetseiten zu findenden so genannten „Torrent“-Dateien zu einer Verknüpfung sämtlicher Rechner, die zum betreffenden Zeitpunkt online sind und die entsprechenden Daten, beispielsweise ein bestimmtes Musikalbum, vorhalten. Zwischen diesen Rechnern werden die Daten dann direkt übermittelt, wobei nicht danach unterschieden wird, welches Programm der jeweilige Teilnehmer im Einzelnen verwendet.“
Weitergehend wird darauf verwiesen, dass die Bereitstellung von Tonaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing-Systemen ohne Einwilligung des Rechteinhabers die Urheberrechtsverletzung darstellt. Daraus leiten dann die Rasch Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und Auskunftsansprüche her. Es wird dann darauf verwiesen, dass der Anschlussinhaber mit zur Aufklärung der Frage beitragen muss, wer als Täter die über seinen Anschluss erfolgten Urheberrechtsverletzungen begangen hat.
Dies ist nicht uneingeschränkt zu bejahen. Zunächst einmal hat im Rahmen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein Betroffener keinerlei Verpflichtungen, Beweise für die jeweilige Gegenseite zu suchen und zu sammeln. Eine sekundäre Beweislast kann nur dann entstehen, wenn der primären Darlegungslast Genüge getan wurde. Allein die Angaben aus der Abmahnung lassen dies aber nicht zu. Beispielsweise kann für den Betroffenen nicht nachvollzogen werden, ob zu dem jeweils fraglichen Zeitpunkt die angegebene IP-Adresse tatsächlich genutzt wurde.
In der hier vorliegenden Abmahnung aus März 2010 ist bemerkenswert, dass der angebliche Verstoß vom 16.03.2010 stammen soll. Die Abmahnung stammt von Ende März. Hier sind die Rasch Rechtsanwälte schnell aktiv geworden. Ansonsten werden derzeit Verstöße aus dem Zeitfenster November 2009 bis Februar 2010 abgemahnt.
Tags: Abmahnung, Große Freiheit, Rasch Rechtsanwälte, Unheilig, Universal Music
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Samstag, Februar 6th, 2010
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Es geht um das Musikalbum „Give Me Fire“ der Künstlergruppe Mando Diao. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums GmbH soll die IP-Adresse unserer Mandantschaft festgestellt haben. Das Musikalbum soll innerhalb des Filesharing-Systems „BitTorrent“ zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Es wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt.
Angeblich soll dokumentiert sein, dass zur Tatzeit insgesamt 105 Nutzern das Musikalbum zugänglich gemacht worden sei. Dem Abgemahnten wird dann vorgerechnet, dass für jede Nutzung ein Preis von 11,00 € fällig wäre, so dass dann bei 105 Nutzern ein Gesamtumsatz in Höhe von 1.155,00 € erzielt worden wäre. Dies sei auch der Schadensersatzanspruch, der hier geltend zu machen sei.
Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen und ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zum einen umfasst sie das gesamte geschützte Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH. Zum anderen enthält sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.
Tags: Abmahnung, Give me fire, Mando Diao, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music
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Samstag, Februar 6th, 2010
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Abgemahnt hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum „Vom selben Stern“ der Künstlergruppe Ich + Ich.
Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen. Die Abmahnung ist aus Mitte Januar 2010.
Wie so oft, wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Abweichend zu den sonstigen Abmahnungen wird hier bei den Ersatzansprüchen auf ein Betrag „von bis zu 300,00 €“ verwiesen, der für die Kosten der Ermittlung bezüglich weiterer Ersatzansprüche anzusetzen sei. Darüber hinaus soll bei einem Streitwert von 5.000,00 € pro verfügbarem Musiktitel mindestens 1.479,90 € als Anwaltskosten anfallen.
Es ist nicht zu empfehlen, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Änderungsbedarf.
Tags: Abmahnung, Ich + Ich, Universal Music, Vom selben Stern
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Montag, Januar 25th, 2010
Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum „Fler“ des Künstlers Fler. Der Verstoß stammt aus September 2009.
Gefordert werden ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 1.200,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sowohl hinsichtlich des geforderten „Vergleichsbetrages“ als auch mit Blick auf die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden.
Tags: Abmahnung, Fler, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music
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Donnerstag, Januar 21st, 2010
Und noch eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH liegt uns vor. Es geht um das Musikalbum „MTV Unplugged in New York (Doppel-CD) der Sportfreunde Stiller. Gefordert werden auch hier 1.200,00 €.
Dies ist mal wieder eine Abmahnung, in der dem Betroffenen vorgerechnet wird, wie viel Geld angeblich der Universal Music GmbH verloren geht. Zur Tatzeit sollen X Nutzer auf das Musikalbum Zugriff gehabt haben. Es wird dann ein Preis von 11,00 € angesetzt, aus dem sich dann ein „Gesamtumsatz“ ergibt. Dies soll dann der Schadensersatzanspruch sein. Die Rechenkünste sind durchaus mit Vorsicht zu genießen.
Tags: Abmahnung, MTV unplugged in New York, Sportfreund Stiller, Universal Music
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Freitag, November 13th, 2009
Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine weitere Abmahnung der Firma Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.
Es geht um die Musikalben „Die Suche geht weiter“ der Gruppe Rosenstolz und „Vom selben Stern“ der Künstlergruppe Ich + Ich.
Gefordert werden 1.800,00 €. Wie mittlerweile üblich, wird unserem Mandanten vorgerechnet, wie vielen Nutzern er angeblich die Alben zur Verfügung gestellt hat.
Die im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält eine Vertragsstrafe für zukünftige Vergehen in Höhe von € 5.001,00. Eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne Änderungen unterschrieben werden.
Tags: Abmahnung, Die Suche geht weiter, Ich + Ich, Rasch Rechtsanwälte, Rosenstolz, Universal Music, Vom selben Stern
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Montag, August 31st, 2009
Wenn Sie eine Abmahnung von der Universal Music GmbH erhalten haben, finden Sie hier unseren Kurzratgeber Abmahnung: http://abmahnung-kurzratgeber
In den meisten Abmahnungen wird von der Universal Music GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1200 EUR gefordert.
Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zur Abwehr von Abmahnungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen die in der Abmahnung vorgebrachten Vorwürfe. Beispielsweise wird die Haftung des Täters und des Anschlussinhabers von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Auch ist zu prüfen, ob die in der Abmahnung in einem zunächst beeindruckend umfangreichen Schreiben geforderten Zahlungen in dieser Höhe berechtigt sind.
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung
unsere Abmahnungs-Hotline 0800/1004104.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Auch dazu können wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon gern weitere Informationen geben.
Weitere Informationen hier: http://beratungshilfe
Die Universal Music GmbH verschickt Ihre Abmahnungen über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.
Tags: Abmahnung, Rasch Rechtsanwälte, Universal, Universal Music, Universal Music Entertainment GmbH, Universal Music GmbH
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