Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt für die Universal Music das Album “Tales of Africa” von Velile ab.
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Abmahnung Velile – Tales of Africa
Dienstag, August 31st, 2010Abmahnung Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic
Mittwoch, August 25th, 2010Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.
Abmahnung Stanfour – Rised and Fall
Dienstag, August 24th, 2010Abmahnung Silly – Alles Rot
Dienstag, August 24th, 2010Abmahnung Amy MacDonald – A curious thing
Dienstag, August 24th, 2010Abmahnung Album Atemlos von Schiller
Freitag, August 20th, 2010Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – German Top 100 Single Charts
Donnerstag, August 19th, 2010Nach wie vor mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Titel aus den German Top 100 Single Charts ab. Rechteinhaber ist die Universal Music GmbH. Betroffen sind die folgende Musikstücke:
- Lena Meyer-Landrut – Satellite
- Lena Meyer-Landrut – Bee
- Lena Meyer-Landrut – Love Me
- Stromae – Alors On Danse
- Unheilig – Geboren Um Zu Leben
- Jennifer Braun – I Care For You
- Jan Delay – Hoffnung
Interessant ist, dass auch der Titel “Stromae – Alors On Danse” alleine abgemahnt wird. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat so mehrere Möglichkeiten, Abmahnungen auszusprechen. Bei den oben genannten Tonaufnahmen wird 1200 EUR gefordert, wenn nur ein Titel abgemahnt wird, dann sollen es “nur” 500 EUR sein.
Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul
Montag, August 16th, 2010Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay auch im August 2010 ab.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 erfolgt sein. Gefordert werden neben der Abgabe der Unterlassungserklärung € 1.200,00.
Rasch Rechtsanwälte präsentieren damit nunmehr zwei Arten der Abmahnung. Geht es um ein Album, werden € 1.200,00 gefordert. Geht es um ein einzelnes Musikstück, beträgt die Forderung € 500,00.
Weiterhin Lady Gaga, The Fame, durch Rasch Rechtsanwälte
Freitag, August 13th, 2010
Nach wie vor mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “The Fame” von Lady Gaga ab. Der Rechteinhaber, die Universal Music GmbH, soll demnach festgestellt haben, das von der in der Abmahnung genannten Anschrift das entsprechende Album öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen, die allerdings mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.200,- Euro erledigt werden könne.
Höhere Vergleichszahlung gegenüber früherer Abmahnung
Gegenüber den in der letzten Zeit auch von der Kanzlei Rasch versandten Abmahnungen hinsichtlich einzelner Musikstücke wird hier eine höhere Vergleichszahlung gefordert. Schaut man sich die Argumentation der Universal Music GmbH an, so ist nicht ganz schnell eingängig, weshalb Unterschiede zwischen der angeblichen Verletzung an einem Album und der an einer Reihe von Einzelwerken oder auch nur einem Einzelwerk gemacht werden, denn es kommt dem Rechteinhaber ausweislich der Abmahungen wohl darauf an, dass der Abgemahnte es zukünftig unterlässt, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.
Weiterhin ist auch den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die Rasch Rechtsanwälte vorlegen, zu entnehmen, dass die Gerichte nicht wirklich eine Bezifferung der Kosten nach der Anzahl der Titel (seien es 10 oder 30) vornehmen, sondern schlicht schätzen und dies bei mehreren hundert Titeln sodann in anderer Höhe, als in den Fällen einzelner Verletzungshandlungen.
Feil Rechtsanwälte bieten Hilfe bei Abmahnung
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Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Abmahnung Stromae – Alors On Danse
Freitag, August 13th, 2010Die Universal Music GmbH lässt über die Rasch Rechtsanwälte den Musiktitel „Alors On Danse“ des Künstlers Stromae abmahnen. Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll im März 2010 stattgefunden haben.
Damit widerlegen die Rasch Rechtsanwälte eine Information, dass in dieser Kanzlei nur Alben abgemahnt werden. Offensichtlich wurde diese Strategie nunmehr vollständig aufgegeben und die Abmahnungen konzentrieren sich auch auf einzelne Musikaufnahmen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dem Entwurf, der der Abmahnung beigefügt ist, soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 versprochen werden. Dies sollte so aus unserer Sicht nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.
Gefordert wird des Weiteren die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 500,00. Hier wird in der Abmahnung Folgendes mitgeteilt:
„Das reduzierte Vergleichsangebot (Zahlung von EUR 500,00 gilt nur, wenn die Angelegenheit bereits auf Grundlage dieses Schreibens umfassend erledigt werden kann.“
Weiter heißt es dann, dass bei weiterer Korrespondenz wegen des dann höheren Bearbeitungsaufwandes € 800,00 gefordert werden. Wörtlich heißt es weiter:
„Weitere Korrespondenz in diesem Sinne wird insbesondere erforderlich, wenn Sie schriftlich auf diese Abmahnung reagieren und dabei die Ansprüche ganz oder teilweise zurückweisen oder innerhalb der gesetzten Frist keine bzw. eine unzureichende Unterlassungserklärung abgeben, die nicht dem Interesse unserer Mandantin entspricht.“
Um die Sache dann aber doch nicht so extrem zu formulieren, führen die Rasche Rechtsanwälte weiter aus:
„Ein kurzes Telefonat, bspw. wegen der Zahlungsmodalitäten oder einer kurzen Fristverlängerung, steht einer Einigung auf Grundlage des reduzierten Angebotes jedoch nicht entgegen.“
Es stellt sich durchaus für uns die Frage, wie mit rechtlichen Ansprüchen umgegangen wird. Hier können wir uns nicht des Eindrucks erwehren, dass die kaufmännischen Interessen derart im Vordergrund stehen, dass eine ordnungsgemäße rechtliche Prüfung und Behandlung der Angelegenheit weder gefordert noch gewünscht wird.
Dadurch wird der häufig zu hörende Eindruck bestätigt, dass es den Rechteinhabern „nur ums Geld geht“.
Abmahnung Stanfour – Life Without You
Mittwoch, August 11th, 2010Abmahnung Sido – MTV Unplugged Live Aus´m MV
Dienstag, August 10th, 2010Abmahnung Sportfreunde Stiller
Dienstag, August 10th, 2010Die Universal Music GmbH lässt nach wie vor über die Rasch Rechtsanwälte die Doppel-CD „MTV Unplugged in New York“ der Sportfreunde Stiller abmahnen. Dies betrifft u.a. angebliche Urheberrechtsverstöße aus März 2010.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Es soll eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 für zukünftige Zuwiderhandlungen versprochen werden.
Weiterhin werden € 1.200,00 als Vergleichsbetrag gefordert.
Abmahnung Universal Music – Aktuelle Musikalben
Montag, August 9th, 2010Aktuelle Abmahn-Titel der Universal Music
Donnerstag, August 5th, 2010Hier mal wieder die aktuellen Titel, die Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH aus den German Top 100 Single Charts abmahnt:
Unheilig Geboren um zu Leben
Unheilig Für Immer
Lena Meyer-Landrut Satellite
Lena Meyer-Landrut Bee
Stromae Alors On Danse
Aura Dione Song For Sophie
Aura Dione I Will Love You Monday
Amy MacDonald Don’t Tell Me That It’s Over
Abmahnung Smashproof – Brother
Mittwoch, August 4th, 2010Abmahnung Hermes House Band – Football´s Coming Home
Montag, August 2nd, 2010Abmahnung Lena – My Cassette Player
Mittwoch, Juli 28th, 2010Die Universal Music GmbH aus Berlin mahnt über die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg das Album “My Cassette Player“ von Lena ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH bezieht. Weiterhin soll ein Betrag in Höhe von € 1.200,00 gezahlt werden.
Wir raten dringend, vor Unterzeichnung und Zahlung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Abmahnung Rihanna und Lady Gaga
Donnerstag, Juli 22nd, 2010Abmahnung MTV Unplugged in New York – Sportfreunde Stiller – Universal Music GmbH – Forderung 1.200,00 €
Montag, Juli 19th, 2010Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um einen angeblichen Verstoß aus November 2009. Es soll das Musikalbum „MTV Unplugged in New York (Doppel-CD)“ von Sportfreunde Stiller unerlaubt genutzt worden sein. In der Abmahnung wird behauptet, dass unrechtmäßige Musikangebote im Internet jährlich Schäden in 3-stelliger Millionenhöhe entstehen. Diese sollen, so führen die Rechtsanwälte in der Abmahnung aus, zum Großteil durch so genannte Filesharing-Systeme verursacht worden sein. Die IP-Adresse wurde über die Deutsche Telekom im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG weitergegeben und dadurch auch die Anschrift des Abgemahnten ermittelt.
Im Rahmen der weiteren Ausführungen wird darauf verwiesen, dass allein Anwaltskosten in Höhe von 1.980,40 € anfallen würden, hier aber im Wege eines Vergleichs ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € gefordert wird.
Es wird davon abgeraten, die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die in der Anlage als Entwurf beigefügt war, unverändert zu unterzeichnen. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße und ist 30 Jahre gültig.
