Die Universal Music GmbH lässt über die Kanzlei Rasch den Song “Born To Die“ der Sängerin Lana Del Rey abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
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