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Zu Unrecht abgemahnt

Dienstag, August 25th, 2009

Das hat in einem Urteil vom 22.11.2008 (Az.: 310 S 1/08) festgestellt, dass ein zu Abgemahnter wegen einer Urheberrechtsverletzung keinen Schadensersatz verlangen kann. Hintergrund war eine kostenpflichtige . Es stellte sich aber später heraus, dass die IP-Adressen verwechselt worden waren. Daraufhin versuchte das Abmahnopfer, die für die Verteidigung entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet zu verlangen. Dies lehnte das ab.

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