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“Echtheitsgarantie” und “versicherter Versand” – Werbung mit Selbstverständlichkeiten bringt Abmahngefahr mit sich

4. Februar 2013

Wenn ein Onlinehändler seine angebotenen Artikel mit dem Attribut der “Echtheit” preist, so sollte er sich im Klaren darüber sein, dass natürlich der angesprochene Verkehrskreis, also die Verbraucher, davon ausgehen dürfen, dass auch sowieso nur “Originale” angeboten werden dürfen, da da Angebot von Plagiaten/ Nachbauten nicht nur eine Markenrechtsverletzung darstellt, sondern auch eine Irreführung des Verbrauchers, die wettbewerbswidrig ist.

Das bedeutet, dass die mit der Echtheit der Ware in aller Regel als abmhangefährdet anzusehen ist und unterlassen werden sollte.

Auch gilt dies für die mit dem “versicherten Versand”.

Aufgrund der Tatsache, dass der , der Waren im Fernabsatz anbietet, auch sicherstellen sollte, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt, da der sowieso das Risiko der Versendung trägt, ist auch der Hinweis auf den “versicherten Versand” eine mit , bei der sowieso gesetzlich so vorgeschriebenen Eigenschaften oder Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der rühmt sich dabei also der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, was aber gerade nichts besonderes und besonders zu bewerbendes darstellen darf.

Haben Sie Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Absicherung Ihres Onlineauftritts?

Gerne können Sie uns dazu kontaktieren:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@-freundlich.de

 

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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Firma Eronite Media Ltd. – „Pflaumen im Speckmantel – ölig und rückfettend“

4. Februar 2013

Die Firma Eronite Media Ltd. verschickt über die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Firma Eronite Media Ltd.

Abmahnende Kanzlei:            Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Pflaumen im Speckmantel – ölig und rückfettend“

 

 

Haben Sie eine erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht?

Kontaktieren Sie uns:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Email: Boenig@recht-freundlich.de

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wettbewerbsrechtl. Abmahnung wegen irreführender AGB – Unterlassungsforderung und Zahlugsforderung – Erst informieren, dann reagieren!

3. Februar 2013

Immer wieder werden auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen, die sich auf die Nutzung von unzulässigen AGB beziehen.

Beispielsweise ist es nicht zulässig, den Verbrauchern im Rahmen des Internetauftritts zum Abschluss von Kaufverträgen mitzuteilen, dass die Gewährleistungsfrist 12 Monate betrage, da dies bei Neuwaren nicht zurtifft. Es würde damit irreführend belehrt, was wettbewerbswidrig ist.

Weiterhin ist auch ein Eigentumsvorbehalt mit der Information nicht zulässig, dass man als Verkäufer die Ware direkt zurückfordern und auch im Zweifel freihändig verkaufen könne.

 

Bevor Sie im Fernsabsatz Waren anbieten, sollten Sie sich genau überlegen, welche Regelungen Sie mit dem Verbraucher vereinbaren wollen und vor allem auch zu vereinbaren versuchen dürfen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie wettbewerbswidrig handeln und insoweit angreifbar sind, mit Unterlassungsforderungen und Zahlungsforderungen von Mitbewerbern.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten sollten, lassen Sie sich anwaltlich beraten, BEVOR Sie reagieren oder auch nicht reagieren. Die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken sollten Sie vorab kennen!

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlinehandels? Sprechen Sie uns gerne direkt an:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung beispielsweise durch Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Auplexa UG (haftungsbeschränkt), wegen Wettbewerbsverletzung, 40-Euro-Klausel

3. Februar 2013

Wie uns berichtet wurde, werden nach wie vor Abmahnungen bezüglich der sogenannten “40--Klausel” ausgesprochen. Eine solche aus dem November 2012 liegt uns in der in der Überschrift genannten Konstellation vor.

Diese Abmahnungen betreffen die Situation, dass zwar in der Widerrufsbelehrung (die auch im Übrigen korrekt sein kann) eine Auferlegung der der Rücksendung bei einem Warenwert von bis zu 40,- auf den Kunden erfolgt, jedoch eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht getroffen wird un die “Belehrung” als solche irreführend und mithin wettbewerbswidrig ist.

Haben Sie Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht? Sprechen Sie uns an, BEVOR Sie reagieren!

Regelmäßig wird neben der Abgabe einer auch noch die Zahlug der mit der entstandenen eingefordert. Auch hier gilt, dass man nicht voreilig bezahlt.

Es ist wichtig, dass Sie erst informiert sind, bevor Sie sich zu einer Reaktion oder “Nicht-Reaktion” entscheiden. dabei ist immer auch die mit der regelmäßig gesetzte Frist zu beachten.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 1004104

Email: Boenig@-freundlich.de

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Daedalic Entertainment GmbH – (Computerspiel) „Machinarium“

1. Februar 2013

Die Daedalic Entertainment GmbH verschickt über Herrn Daniel Sebastian die Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1500,00 gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Daedalic Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Daniel Sebastian

Abgemahntes Werk:              „Machinarium“

 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder Fragen zum Urheber- oder ?

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD – „Im Freien hart gevögelt Teil 1“ (Film)

31. Januar 2013

Die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von je 900,00 gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:            „Im Freien hart gevögelt Teil 1“

 

Haben Sie Fragen zum Urheberrecht oder auch eine erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne direkt für erste Informationen.

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Tel. 0800 1004104

Email: Boenig@-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD – „Infidelity – A Love Story“

31. Januar 2013

Die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die von je 900,00 gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Infidelity – A Love Story”

 

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD – „Private Lustschweine – Bei Oma Schmeckt’s Am Besten“

31. Januar 2013

Die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten und die von je 900,00 gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Private Lustschweine – Bei Oma Schmeckt’s Am Besten“

 

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