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Posts Tagged ‘Unterlassungserklärung’

OLG Düsseldorf: Viele pauschale Abmahnungen bei Filesharing unwirksam

Montag, Januar 16th, 2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 14.11.2011 (Az.: I-20 W 132/11) entschieden, dass viele pauschale Abmahnungen in -Fällen unwirksam sind. Mit ihrer Entscheidung haben die Düsseldorfer Richter zugleich die Anforderungen an Abmahnungsschreiben verschärft.

Hinreichende Aussicht auf Erfolg

In dem vorliegenden Fall war einer Beklagten, der vorgeworfen wurde 304 Audiodateien über eine Tauschbörse angeboten zu haben, zunächst die Prozesskostenhilfe vom verweigert worden. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf und bewilligte die beantragte Hilfe für die Empfängerin einer Filesharing-Abmahnung. Die Richter sahen hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 114 ZPO

Nach Ansicht der Richter stehe nicht fest, dass die Beklagte die Urheberrechtsverletzungen begangen habe oder dafür hafte. Die Richter rügten, dass die Beklagte keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des “Onlineermittlers” und des erhielt. Es sei daher zulässig, die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu ihrem Anschluss, die Klageberechtigung sowie das Anbieten der Dateien über die IP-Adresse zu bestreiten.

Juristische Mindestanforderungen nicht eingehalten

Hinreichende Erfolgsaussichten habe nach Auffassung des Gerichts auch die Verteidigung gegen die Abmahnung. Darin wurden die Musikstücke nicht genau benannt, weshalb das Schreiben nicht den juristischen „Mindestanforderungen“ genüge. Es reiche nicht aus, nur das Anbieten von Musik über eine abzumahnen. Die Kläger hätten darlegen müssen, dass ihr die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen.

Erstrecke sich die in der Abmahnung vorgegebene Unterlassungserklärung nicht auf konkret benannte einzelne Werke, sondern auf alle Stücke aus dem Repertoire, müssten diese  aufgelistet werden.

“Völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” 

Zur Abmahnung gehöre ebenso, dass der Abmahnende darlege, weshalb er sich für berechtigt halte, den zu beanstandenden Verstoß zu verfolgen. Die Abmahnung müsse daher zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird. Ohne diese Angaben könne die Beklagte der nicht entnehmen, welches Verhalten sie künftig unterlassen soll. Eine , die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben, sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung”, begründete das Gericht. Der Empfänger könne das Honorar verweigern oder bereits gezahltes Honorars zurück fordern.

Zudem verletze nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum Herunterladen fremde , entschied der 20. Zivilsenat. Dateien könnten etwa mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Interpreten ihre Stücke zur freien Verbreitung in das Internet einstellen.

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OLG Köln: Drittunterwerfung schützt vor Abgabe einer Unterlassungserklärung

Mittwoch, November 30th, 2011

In dem vorliegenden Fall, war eine Reiseveranstalterin von der Verbraucherzentrale wegen einer unzulässigen AGB-Klausel abgemahnt worden. Die Beklagte hatte sich daraufhin gegenüber einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen strafbewährt zur Unterlassung verpflichtet. Es erschien ihr unzumutbar dies gegenüber der Verbraucherzentrale zu tun, weil diese sie in einem anderen Fall missbräulich in Anspruch genommen und sich an ein anderes Gericht gewendet habe.

Das Kölner Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 21.10.2011 (6 U 64/11) entschieden, dass eine vor der Abgabe einer  schützt. Dabei seien an die erforderliche Ernsthaftigkeit der Erklärung hohe Anforderungen zu stellen. Die  müsse geeignet sein, den Schuldner ”wirklich ernsthaft von der Wiederholungen abzuhalten”. Zudem müssten es objektive Gründe unmöglich machen, die gegenüber dem Abmahnenden abzugeben. Weder die  Inanspruchnahme durch den Abmahnenden in einem anderen Fall, den der Schuldner für missbräulich hält, noch dass sich der Gläubiger in einem neuen Verfahren ein anderes Gericht gewandt habe, lies das Gericht gelten.

Die Richter urteilten, dass die Anforderungen hier nicht erfüllt seien, weil die Erklärung gegenüber dem Verein abgegeben wurde, dessen Satzungsziel in erster Linie war, Verstöße zu ahnden, die sich zu Lasten anderer Gewerbetreibender auswirken könnten. Abgemahnt worden war jedoch  die Verwendung von unzulässigen Klauseln gegenüber Verbrauchern, die Mitbewerber allenfalls mittelbar betreffen konnten.

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Werbung mit “Made in Germany”

Dienstag, November 29th, 2011

Das Werben mit dem Slogan “Made in Germany” kann durchaus Grund für eine sein. Diese Erfahrung musste nun ein Unternehmen machen, dass für Kfz-Anhänger “Made in Germany” geworben hatte.

Das Unternehmen hat verschiedene Prospektmaterialien veröffentlicht, die mit nachstehenden Werbeaussagen

Neue Dimensionen

Neue Technologie

Neue Horizonte

und unter Abbildung eines Emblems “…Deutsche Anhänger” sowie unter Hinweis auf eine Firmierung mit “…EURO ANHÄNGER…” und den sog. Deutschlandfarben schwarz, rot und gold versehen waren. In den Prospekten wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die meisten Komponenten aus Deutschland stammen. Damit werde eine hohe Qualität und lange Lebensdauer der Produkte garantiert. Außerdem hat das Unternehmen verschiedene Domains mit den Wortbestandteilen “Deutsche Anhänger” verwendet. Schließlich wurden auch die Anhänger selbst mit entsprechenden Aufklebern und Emblemen versehen.

Da eine solche Werbung sowohl gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG als auch gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen nach § 3 Abs. 1 und 2 UWG verstößt, wurde das Unternehmen durch die Wettbewerbszentrale abgemahnt. Zunächst gab das Unternehmen keine ab. Erst ein darauf hin eingeleitetes Verfahren vor der zuständigen Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer führte dann doch noch zu einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Abgabe einer die ausschließenden .

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OLG Köln: 500 Euro Vertragsstrafe für eine Werbe-Mail

Donnerstag, September 29th, 2011
500,00 Euro Strafe

500,00 Euro Strafe

Im vorliegenden Fall erhielt ein Bestandskunde von seiner Versicherung ohne sein Einverständnis einen . Daraufhin mahnte er sie ab und ließ ihr eine nach dem sog. Hamburger Modell zukommen. Das Besondere an solch einer ist, dass der Gläubiger bei einem Verstoß nach billigem Ermessen eine festlegen darf, wobei die festgesetzte Höhe der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Als der Kunde trotz unterzeichneter eine Werbe-Mail bekam, forderte er von der Versicherung die Zahlung einer in Höhe von 10.000 Euro. Als diese nicht zahlte, verklagte er sie auf Zahlung von 6.000 Euro.

Das entschied hierzu mit Urteil vom 01.06.2011 (Az.: 6 U 4/11), dass eine in Höhe von 500 Euro für eine einmalige Werbe-Mail ausreichend sei. Die Richter stellten fest, dass nach Abgabe einer zwar sichergestellt werden müsse, dass nicht eine Spam-Mail verschickt wird, jedoch sei eine in Höhe von 6.000 Euro unangemessen. Da sich die Belästigung des Kunden durch einen einmaligen Verstoß noch in Grenzen gehalten hat und die Werbe-Mail gut als solche erkennbar gewesen ist, sei ein Betrag von 500 Euro vollkommen ausreichend.

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Abmahnung Kanzlei Baek Law für Marco Burmester – „Herzrasen“ von House Rockerz

Donnerstag, September 15th, 2011

Herr (alias )  verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 350,00 Euro gezahlt werden.

Wir können Ihnen nicht raten, sofort eine Zahlung zu leisten oder zu unterschreiben. Mit einer Unterschrift unter die , die der im Entwurf begefügt ist, geben Sie ein ab. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden. Aber nicht nur in Hinblick auf die sehen wir “Abwehrbedarf”. Auch bei der Zahlung sollte mit anwaltlicher Hilfe auf jeden Fall noch einmal kritisch “hingeschaut” werden.

Rechteinhaber:                      (alias )

Abmahnende Kanzlei:            Anwaltskanzlei

Abgemahntes Werk:             

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LG Düsseldorf: Abmahnung wegen Domainfreigabe ohne Unterlassungserklärung

Mittwoch, September 7th, 2011

Das entschied mit Urteil vom 11.02.2011 (Az.: 2a O 371/10), dass bei einer wegen die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten nicht erforderlich sei. Die Freigabe stelle nämlich eine Leistung dar, die nicht mit einer Unterlassung gefordert werden könne.

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Abmahnung Dr. Johannes Rübenach – Firma DigiProtect – Angeline von Groove Coverage

Montag, August 29th, 2011

In den letzten Tagen mahnte Herr Rechtsanwalt wegen hinsichtlich des Musiktitels von dem deutschen Dance-Projekt namens und in Vollmacht der Firma ab. Auch in diesen Fällen wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten sowie die Zahlung eines Betrages von 340,00 Euro gefordert.

Was wird den Abmahnungsadressaten vorgeworfen?

In sogenannten Internettauschbörsen sollen die Adressaten der Abmahnungen den o.g. Musiktitel unberechtigter Weise zum Download bereitgestellt bzw. das Lied selbst runtergeladen haben (sog. )

Was bedeutet ?

Unter versteht man die Weitergabe von Dateien zwischen den Benutzern des Internets über sog. Tauschbörsen. Dieser Datenaustausch beruht auf dem Peer-to-Peer-Prinzip (sog. Rechner-Rechner-Verbindung). Die Teilnehmer stellen sich gegenseitig über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung, wobei alle Computer der Nutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden sind.

Was ist bei Erhalt einer von zu tun?

Auch hier gilt es die Ruhe zu bewahren und den ersten Schock zu verdauen. Anschließend sollten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung wahrnehmen, bevor Sie die abgeben und den geforderten Betrag bezahlen. Wir können in diesem Bereich auf eine Erfahrung aus über 4.000 Abmahnberatungen zurückgreifen und zeigen Ihnen gerne Ihre Chancen sowie auch die Risiken auf.

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Kanzlei U + C Rechtsanwälte – DigiProtect – Top Wet Girls 9

Dienstag, August 16th, 2011

Im Auftrage der Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wird von der Kanzlei Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg der Film „ 9“ abgemahnt. Im Rahmen einer Tauschbörse soll es zu einer angeblich unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gekommen sein. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung eines Betrage√s in Höhe von € 650,00.

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Abmahnung Kanzlei U + C für MMV – Hausfrauen 17

Montag, August 15th, 2011

Die Kanzlei Rechtsanwälte mahnt für die - GmbH ab. Von Abmahnungen ist der Film “Hausfrauen 17” betroffen. Neben der Zahlung von 650 EUR soll auch eine unterzeichnet werden.

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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe DUH gegen Hornbach

Donnerstag, August 11th, 2011

Die () hat gegen den Baumarktbetreiber erhoben. Dieser verkaufe , die die Grenzwerte für überschritten. Da sich geweigert hat, eine abzugeben, wurde nunmehr erhoben. Es geht um die der Eigenmarke „Flair Energy“. Die der Eigenmarke „Flair Energy“ seien mittlerweile aus dem Sortiment genommen worden. Die wurde vor dem Landgericht Landau erhoben.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln

Mittwoch, August 10th, 2011

Uns liegt eine des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Der Verein mahnt angebliche Wettbewerbsverstöße ab. In dem vorliegenden Fall ging es um einen angeblichen Verstoß gegen § 2 der . Dem eBay-Händler wurde vorgeworfen, dass er nicht gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Waren in Fertigpackungen mit dem versehen hat. Neben der , die eine in Höhe von € 5.200,00 vorsieht, wird eine Zahlung in Höhe von € 196,35 gefordert.

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Abmahnung Waldorf Frommer – Sony BMG – Michael Jackson – This is it

Mittwoch, August 10th, 2011

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Music Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung bei ab. Das Werk “” von soll in Peer-to-Peer Netzwerken unerlaubt angeboten worden sein. Neben der Abgabe einer fordert die Kanzlei für die Verbreitung in einer Tauschbörse und .

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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe DUH – Vorsicht bei der vorformulierten Unterlassungserklärung

Montag, August 8th, 2011

Uns liegt eine weitere der Deutschen Umwelthilfe () vor. Wieder geht es um angebliche Verstöße gegen die Pkw-. In dem uns vorliegenden Fall war ein Pkw mit einer Kurzzulassung ohne Angaben zum und den CO2- beworben worden. Wie üblich fordert die die Abgabe einer und die Zahlung von € 200,00. Weiterhin wird angedroht, dass im Fall der gerichtlichen Geltendmachung ein Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG geltend gemacht wird.

Neu ist eine Passage in der mit Vertragsstrafeversprechen, die als Entwurf der beigefügt ist. Zunächst wird für erneute Verstöße eine in Höhe von € 5.001,00 verlangt. Dann heißt es wörtlich weiter:

„Die erhöht sich bei jedem weiteren selbstständigen Verstoß um jeweils 25 %. Bloße Folgewerbungen, die keine neue wettbewerbsrechtliche Handlung darstellen, bleiben davon ausgenommen.“

Aus unserer Sicht muss eine solche nicht unterzeichnet werden. Auch ist der in der vorformulierten beschriebene Unterlassungsanspruch sehr weit gefasst. Auch hier besteht aus unserer Sicht Änderungsbedarf.

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Abmahnung Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte für die Rough Trade Distribution GmbH – If You Want It – OMD (Orchestral Menoeurvres in the Dark)

Dienstag, August 2nd, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Abmahnungen. Abgemahnt wird das Werk “ (Orchestral Menoeuvres in the Dark)”

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung von 450 EUR.

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Ausräumung der Wiederholungsgefahr schon bei Abgabe der Unterlassungserklärung, nicht erst bei Annahme derselben

Mittwoch, Juli 13th, 2011

Das Amtsgericht Flensburg hat in einem Urteil vom 31.03.2011 zum Az.: 64 C 4/11 entschieden, dass es bereits zur Maßnahme der ausreiche, wenn eine hinreichend ernst gemeinte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werde. Hierzu komme es nicht darauf an, dass der Unterlassungsgläubiger die Erklärung tatsächlich auch annehme, wenn sich aus der Erklärung ergibt, dass der Unterlassungsschuldner sich auch an die Erklärung gebunden halten möchte.

Es bedarf danach keines Unterlassungsvertrages, um eine auszuräumen. Voraussetzung ist allerdings, dass hinreichend klar ist, dass der Unterlassungsschuldner sich an seine abgegebene Erklärung halten wird. Hierzu können derartige Indizien herangezogen werden, wie das Verhalten des Unterlassungsschuldners direkt vor oder bei Abgabe der . Beseitigt der Unterlassungsschuldner die behauptete rechtsverletzende Situation und erklärt die entsprechende sofortige Bereitschaft, die gerügten Aktivitäten nicht mehr zu entfalten, so muss davon ausgegangen werden, dass tatsächlich eine hinreichende Ernsthaftigkeit vorliegt und die mithin ausgeräumt ist.

Die Entscheidung zeigt, dass es nicht notwendig ist, dass es zu einem Unterwerfungsvertrag kommt, um zu verhindern, dass ein Rechtsschutzbedürfnis, welches ein gerichtliches Verfahren, eingeleitet durch den Unterlassungsgläubiger, entfallen lässt.

Es kommt mithin im Detail darauf an, wie sich ein Abgemahnter verhält.

Wir raten dringend dazu, im Falle des Vorliegens einer wettbewerbsrechtlichen oder auch urheberrechtlichen oder markenrechtlichen anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Gerne stehen wir zur Verfügung, wenn es darum geht, das konkrete Vorgehen zu erörtern.

Sie erreichen uns wie folgt:

 Feil Rechtsanwälte – Tel. 0511/47390601, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Versprechen einer Vertragsstrafe

Freitag, Mai 13th, 2011

In Unterlassungserklärungen, die aufgrund von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnungen abzugeben sind, wird immer auch eine vorgesehen. Dies ist erforderlich, um eine auszuräumen. Eine hat eine doppelte Zielrichtung. Zum einen soll Druck ausgeübt werden, zum anderen soll der Wettbewerber die Möglichkeit haben, sich erleichtert schadlos zu halten. Auch ohne Titel soll dem jeweiligen Unterlassungsgläubiger ein Sanktionsinstrument an die Hand gegeben werden, um den Schuldner zum Wohlverhalten zu veranlassen. So formuliert dies u.a. der Bundesgerichtshof.

Die Höhe der hängt von der Art und der Größe des Unternehmens, vom Umsatz und dem möglichen Gewinn ab. Auch die Schwere und das Ausmaß der Zuwiderhandlung sowie die Gefährlichkeit für den Gläubiger sind ebenfalls zu betrachten. Weitere Aspekte sind das Verschulden des Verletzers, wie dessen ?? Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen. Dies macht deutlich, dass im Zweifel umfangreich zu erwägen ist, in welcher Höhe eine zu fordern ist.

In den Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen als Entwurf beigefügt werden, ist häufig eine absolute vorgesehen. Es soll die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages versprochen werden.

Dies sollte aus unserer Sicht in eine relative Vertragsstrafe geändert werden. Hier hat sich unter dem Stichwort „Neuer Hamburger Brauch“ eine Formulierung durchgesetzt. Sie wird auch von den Gerichten als ausreichend angesehen. Unabhängig davon sollte auch eine Begrenzung durch einen Höchstbetrag erfolgen. Im Neuen Hamburger Brauch wird es nach § 315 Abs. 1 BGB dem Unterlassungsgläubiger überlassen, innerhalb des festgelegten Rahmens die für die konkrete Zuwiderhandlung angemessene Strafe zu bestimmen. Weiterhin ist ein Vorbehalt vorgesehen, dass die Angemessenheit gemäß § 135 Abs. 3 BGB durch ein Gericht überprüft wird.

Eine solche Regelung hält das Risiko beider Parteien für überschaubar und dient einem sachgerechten Interessenausgleich.

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P2P-Abmahnungen: Unterlassungserklärung bindet lebenslänglich

Dienstag, April 12th, 2011

http://www.gulli.com/news/p2p-…

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Beibehaltung Domainregistrierung – Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Donnerstag, April 7th, 2011

Das Landgericht Münster hat in einem Urteil vom 26.04.2010 (Az.: 15 O 428/09) darauf hingewiesen, dass eine beibehaltene einer umstrittenen ein Verstoß gegen eine darstellen kann. Zuvor hatte es eine Namensrechtsverletzung gegeben. Der Domaininhaber erklärte daraufhin, dass die angegriffene Internetseite zwischenzeitlich gelöst worden sei und gab eine ab. Allerdings war die weiterhin auf den Mitbewerber registriert. Es war nur kein Inhalt mehr auf der Webseite abrufbar.

Das Landgericht Münster sah in der bloßen der einen Verstoß gegen die und gab der auf Abgabe der erforderlichen Erklärung zur Löschung der Internetdomain statt.

Daher kann in der Praxis nur der häufig zu lesende Rat wiederholt werden, vor der Anmeldung einer zu prüfen, ob Namens- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden.

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Abmahnung ohne vorformulierte Unterlassungserklärung

Freitag, Februar 18th, 2011

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 13.01.2010 (Az.: 28 O 688/09) entschieden, dass Abmahnungen nicht mit einer vorformulierten versehen werden müssen Eine Kostenerstattungspflicht des Abgemahnten entsteht auch dann, wenn die nur die Aufforderung zur Abgabe einer „geeigneten“ enthält.

Es bestätigt sich der Grundsatz, dass es Sache des Schuldners und des Abgemahnten ist, die zur Beseitigung der notwendige abzugeben. Allerdings entspricht dies nicht der gängigen Praxis. Den meisten Abmahnungen wird eine im Entwurf beigefügt. Diese ist für den Betreffenden nicht absolut bindend und sollte auf jeden Fall kritisch hinterfragt werden. Wir beobachten durchaus, dass Untererklärungen weiter gefasst sind, als der eigentliche Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Mit einer weiteren erhöht sich die Gefahr, zukünftig eine auszulösen.

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Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld? – Das ist hier die Frage

Freitag, Januar 28th, 2011

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen stehen Betroffene häufig vor der Frage, wie angemessen auf eine zu reagieren ist. Wenn diese berechtigt ist, kann mit Hilfe eines so genannten „Unterlassungsvertrages“ die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden. Dies bedeutet allerdings, dass bei zukünftigen Verstößen eine an den abmahnenden Mitbewerber zu zahlen ist. Dies ist auf der einen Seite eine notwendige Sanktion, um Mitbewerber von Wettbewerbsverstößen abzuhalten, zum anderen ist dies für den Betroffenen aber auch eine echte Hürde.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen zu verweigern und den abmahnenden Mitbewerber so in ein einstweiliges „zu zwingen“. Wenn der Unterlassungsanspruch zu Recht geltend gemacht wurde, wird dann das zuständige Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens den Betroffenen zur Unterlassung verpflichten. Allerdings ist der Unterlassungsanspruch nicht mit einer verbunden, sondern es wird bei erneuten Verstößen ein festgesetzt. Dieses fließt der Staatskasse zugute und nicht dem Mitbewerber. Wenn allerdings diese Variante gewählt wird, entstehen in der Praxis höhere Kosten. Dann sind nicht nur die anteiligen Kosten der außergerichtlichen zu tragen, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch haben wir Mandanten, die von sich sagen: „Ich gebe niemals gegenüber einem Mitbewerber eine ab.“ Eine solche Grundaussage ist durchaus überdenkenswert. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass nach Ablauf einer längeren Zeit durchaus gegen die verstoßen wird, häufig aus einer gewissen Unachtsamkeit oder beispielsweise bei einem Personalwechsel. Dieses Risiko auszuschalten, wird dann im Vorfeld nach einer über die Entscheidung „ oder “ nachgedacht.

Aktuell erleben wir solche Fälle beispielsweise im Zusammenhang mit Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe. Autohäuser haben in der Praxis durchaus Mühe, die Anforderungen zur Energiekennzeichnung durchgängig zu beachten. Hier entstehen dann wiederholt Vertragsstrafenforderungen und die verschafft sich damit eine lukrative Einnahmequelle.

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