Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘Unterlassungserklärung’

Beibehaltung Domainregistrierung – Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Donnerstag, April 7th, 2011

Das Landgericht Münster hat in einem Urteil vom 26.04.2010 (Az.: 15 O 428/09) darauf hingewiesen, dass eine beibehaltene einer umstrittenen ein Verstoß gegen eine darstellen kann. Zuvor hatte es eine Namensrechtsverletzung gegeben. Der Domaininhaber erklärte daraufhin, dass die angegriffene Internetseite zwischenzeitlich gelöst worden sei und gab eine ab. Allerdings war die weiterhin auf den Mitbewerber registriert. Es war nur kein Inhalt mehr auf der Webseite abrufbar.

Das Landgericht Münster sah in der bloßen der einen Verstoß gegen die und gab der Klage auf Abgabe der erforderlichen Erklärung zur Löschung der Internetdomain statt.

Daher kann in der Praxis nur der häufig zu lesende Rat wiederholt werden, vor der Anmeldung einer zu prüfen, ob Namens- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Share

Abmahnung ohne vorformulierte Unterlassungserklärung

Freitag, Februar 18th, 2011

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 13.01.2010 (Az.: 28 O 688/09) entschieden, dass Abmahnungen nicht mit einer vorformulierten versehen werden müssen Eine Kostenerstattungspflicht des Abgemahnten entsteht auch dann, wenn die nur die Aufforderung zur Abgabe einer „geeigneten“ enthält.

Es bestätigt sich der Grundsatz, dass es Sache des Schuldners und des Abgemahnten ist, die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr notwendige abzugeben. Allerdings entspricht dies nicht der gängigen Praxis. Den meisten Abmahnungen wird eine im Entwurf beigefügt. Diese ist für den Betreffenden nicht absolut bindend und sollte auf jeden Fall kritisch hinterfragt werden. Wir beobachten durchaus, dass Untererklärungen weiter gefasst sind, als der eigentliche Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Mit einer weiteren erhöht sich die Gefahr, zukünftig eine auszulösen.

Share

Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld? – Das ist hier die Frage

Freitag, Januar 28th, 2011

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen stehen Betroffene häufig vor der Frage, wie angemessen auf eine zu reagieren ist. Wenn diese berechtigt ist, kann mit eines so genannten „Unterlassungsvertrages“ die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden. Dies bedeutet allerdings, dass bei zukünftigen Verstößen eine an den abmahnenden Mitbewerber zu zahlen ist. Dies ist auf der einen Seite eine notwendige Sanktion, um Mitbewerber von Wettbewerbsverstößen abzuhalten, zum anderen ist dies für den Betroffenen aber auch eine echte Hürde.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Unterlassungsvertrag zu verweigern und den abmahnenden Mitbewerber so in ein einstweiliges „zu zwingen“. Wenn der Unterlassungsanspruch zu Recht geltend gemacht wurde, wird dann das zuständige Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens den Betroffenen zur verpflichten. Allerdings ist der Unterlassungsanspruch nicht mit einer verbunden, sondern es wird bei erneuten Verstößen ein festgesetzt. Dieses fließt der Staatskasse zugute und nicht dem Mitbewerber. Wenn allerdings diese Variante gewählt wird, entstehen in der Praxis höhere Kosten. Dann sind nicht nur die anteiligen Kosten der außergerichtlichen zu tragen, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch haben wir Mandanten, die von sich sagen: „Ich gebe niemals gegenüber einem Mitbewerber eine ab.“ Eine solche Grundaussage ist durchaus überdenkenswert. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass nach Ablauf einer längeren Zeit durchaus gegen die verstoßen wird, häufig aus einer gewissen Unachtsamkeit oder beispielsweise bei einem Personalwechsel. Dieses Risiko auszuschalten, wird dann im Vorfeld nach einer über die Entscheidung „ oder “ nachgedacht.

Aktuell erleben wir solche Fälle beispielsweise im Zusammenhang mit Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe. Autohäuser haben in der Praxis durchaus Mühe, die Anforderungen zur Energiekennzeichnung durchgängig zu beachten. Hier entstehen dann wiederholt Vertragsstrafenforderungen und die Deutsche Umwelthilfe verschafft sich damit eine lukrative Einnahmequelle.

Share

Warum muss bei Unterlassungserklärungen ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben werden?

Mittwoch, Januar 12th, 2011

Sowohl im Wettbewerbsrecht, im als auch im Markenrecht sollen – so die Forderung der Abmahnungen – Unterlassungserklärungen mit einer abgegeben werden. In der juristischen Literatur wird darauf hingewiesen, dass eine solche Strafbewehrung und ein solches Vertragsstrafenversprechen ein doppeltes Ziel hat. Zum einen soll eine Druckausübung erfolgen, zum einen eine erleichterte Klaglosstellung durch den jeweils Abmahnenden. Dem Gläubiger soll ohne einen gerichtlichen Titel ein Sanktionsinstrument in die Hand gegeben werden, das den Schuldner zu einem entsprechenden Wohlverhalten und rechtskonformen Verhalten veranlasst.

Nach welchen Kriterien berechnet sich die Höhe der zu versprechenden ?

Die Höhe der hängt von verschiedenen Aspekten ab. Beispielsweise ist bei der Höhe und der Ermittlung einer die Art und die Größe des Unternehmens, der Umsatz und der mögliche Gewinn, die Schwere und das Ausmaß der Zuwiderhandlung sowie Gefährlichkeit für den Gläubiger zu berücksichtigen. Auch das Verschulden des jeweiligen Verletzers ist mit zu berücksichtigen.

Der von einer Betroffene hat die Möglichkeit, eine feste zu versprechen oder eine relative in seine mit aufzunehmen. Hier hat sich unter dem Stichwort „“ eingebürgert, dass es nach § 315 Abs. 1 BGB dem Gläubiger überlassen bleibt, eine für die konkrete Zuwiderhandlung angemessene Strafe zu bestimmen, deren Angemessenheit dann gem. § 315 Abs. 3 BGB durch das Gericht überprüft werden kann. Ein solches Vertragsstrafenversprechen wird vielfach in der Praxis genutzt, da hier die Risiken beider Parteien überschaubar sind. Auch wird häufig von den Betroffenen eine solche Formulierung als sachgerechter Interessenausgleich angesehen.

Bei einem erneuten Verstoß ist dann anhand der Umstände des Einzelfalls ein konkreter Betrag zu bestimmen, der angemessen ist.

Daneben ist es grundsätzlich auch zulässig, auch bei einer relativen einen Höchstbetrag zu benennen. Dann kann innerhalb dieses festgelegten Rahmens unter Berücksichtigung der Angemessenheit bei erneuten Verstößen die bestimmt werden.

Share

Zu weit gefasste Unterlassungserklärung

Freitag, Dezember 3rd, 2010

Das LG München hat mit Urteil vom 20.09.2006 (Az: 21 O 20391/05) in diesem Zusammenhang ausgeführt:

Unschädlich ist, dass die Klägerin mit der als Anlage zur vorgelegten mehr gefordert hat als ihr zustand. Die Klägerin konnte zwar verlangen, dass der Beklagte das von ihr übernommene Computerprogramm nicht mehr nutzte. Sie konnte allerdings weder auf Grundlage des § 69a UrhG noch aufgrund etwaiger anderer ihr zu Gebote stehender Schutzrechte (vgl. oben 1.1.) verlangen, dass der Beklagte auch die durch dieses Computerprogramm erzeugte Bildschirmoberfläche nicht mehr verwendet. Dies schon deshalb, weil die gleiche Benutzeroberfläche auch durch unterschiedliche Computerprogramme erzeugt werden kann. Die wird allerdings in ihrer rechtlichen Wirkung nicht dadurch beeinflusst, dass die geforderte zu weit geht. Denn es ist Sache des Schuldners, auf Grund der die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung abzugeben. Bei einer zu weitgehenden Forderung bleibt es also dem Schuldner überlassen, eine ausreichende Unterwerfungserklärung abzugeben (vgl. nur Köhler/Hefermehl/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 1.17).

Das zu weit gehende Unterlassungsbegehren beruht darauf, dass die Klägerin den Rechtsverstoß in seiner Reichweite nicht richtig beurteilt hat. Es genügt aber, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als rechtswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (Hefermehl/Köhler/Bomkamm, UWG, § 12 Rn. 1.15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart WRP 1984, 439; OLG Hamburg WRP 1996, 773).”

Share

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Montag, November 22nd, 2010

Die  mahnt eBay-Händler wegen angeblich fehlende EAR- ab. Auch bei solchen Abmahnungen ist immer zu prüfen, ob der genannte Abmahnungsgrund wirklich besteht. Achtung: Eine unterschriebene gilt 30 Jahre. Daher sollte nicht vorschnelle ein unterschrieben werden.

Share

Bedeutet eine Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis oder Schuldeingeständnis?

Mittwoch, November 3rd, 2010

Vielfach besteht die Sorge, dass auch mit einer geänderten ein erfolgt. Dies muss nicht so sein. Eine kann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden. Sie muss allerdings rechtsverbindlich sein. Hier sollten Sie sich bei der genauen Formulierung anwaltlich beraten lassen.

Share

Was ist eine Vertragsstrafe?

Freitag, Oktober 29th, 2010

Damit eine als ernsthaft angesehen wird, soll für zukünftige Verstöße eine versprochen werden. In vielen Abmahnungen ist dazu eine feste in den Entwürfen von Unterlassungserklärungen vorgesehen, die der zumeist gleich beigefügt sind. Hier besteht aus unserer Sicht Änderungsbedarf. Es muss keine in einer konkreten Höhe versprochen werden. Eine geänderte (modifizierte ) sieht keine feste vor. Da hier in der Praxis immer wieder Formulierungsfehler sich einschleichen, sollte eine mit einem Vertragsstrafeversprechen nur mit anwaltlicher erstellt werden.

Die ist nicht bereits für den mit der genannten Verstoß zu zahlen, sondern nur für zukünftige Verstöße, die begangen werden. Der mit der genannte Verstoß löst noch keine Vertragsstrafe aus.

Share

Was verspreche ich mit der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist?

Freitag, Oktober 29th, 2010

Mit einer soll ein mögliches gerichtliches Verfahren vermieden werden. Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, seine Ansprüche auf solcher Urheberrechtsverletzungen gerichtlich durchzusetzen. Um die Gerichte nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass vor einem gerichtlichen Verfahren zunächst eine auszusprechen ist. Wenn der von einer Betroffene ein gerichtliches Verfahren abwenden möchte, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, dies mit einer vorzunehmen. Diese ist ein „Versprechen“ für die Zukunft, Urheberrechtsverstöße zu unterlassen. Dabei genügt es nicht, nur ein „Versprechen“ oder eine Erklärung abzugeben, dass zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Es wird erwartet, dass für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlungen und Verstöße eine gezahlt wird. Ohne eine ist die unzureichend und kein ausreichender Schutz vor gerichtliche Verfahren.

Dann haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, trotz der vorherigen ein gerichtliches Verfahren anzustrengen.

Share

Muss ich die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, einfach unterzeichnen?

Dienstag, Oktober 26th, 2010

Auf diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ antworten. Einige abmahnende Kanzleien übersenden den Entwurf einer , der beispielsweise eine feste von mehr als € 5.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Da die 30 Jahre Gültigkeit hat, sollte auf jeden Fall eine solche feste nicht für die Zukunft versprochen werden. Hier lassen sich beispielsweise Änderungen vornehmen. Außerdem sollte die kein enthalten, um ggf. auch eine Abwehr der Zahlungsansprüche zu ermöglichen.

Share

“The Final” Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für MIG Film

Freitag, Oktober 15th, 2010

Das Filmwerk “The Final” ist Gegenstand urherberrechtlicher Abmahnungen, die die für die versendet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Share

OLG Hamm: Rechtsmissbrauch bei „falscher“ vorgefertigter Unterlassungserklärung

Freitag, September 10th, 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 29.06.2010 (Az.: I-4 U 24/10) zu einer interessanten Rechtsfrage Stellung genommen. Hintergrund war die Auseinandersetzung um Nass- und Trockensauger, die auf einer Auktionsplattform angeboten worden waren. Ein Mitbewerber hatte den anderen abgemahnt und eine nebst in Höhe von € 5.100,00 für zukünftige Verstöße gefordert.

Zunächst verweist das Oberlandesgericht Hamm in seinen Ausführungen auf einige Grundsätze zum Thema :

„Von einem im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs beispielsweise das Gebührenerzielungsinteresse ist. Dabei dient die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder von Vertragsstrafen entstehen zu lassen. Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss.“

In der Praxis ist dies häufig ein Nachweisproblem, da dem Abmahnopfer keine konkreten Umstände weiter bekannt sind, die ein Gebührenerzielungsinteresse untermauern. In den weiteren Ausführungen macht das Oberlandesgericht Hamm deutlich, dass eine umfangreiche Abmahntätigkeit für sich allein noch keinen Missbrauch belegt, wenn umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen.

In dem vorliegenden Rechtsstreit war nichts Genaues zu der Vielzahl von Abmahnungen vorgetragen worden. Allerdings waren einige Fälle dem Senat des OLG gerichtsbekannt. Daraus zieht das OLG folgende Schlussfolgerung:

„Das spricht dafür, dass jedenfalls eine Mehrzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde, die nach der Lebenserfahrung überwiegend mit der Abgabe von Unterlassungserklärungen und Kostenerstattung ihre Erledigung gefunden haben.“

Sehr erfrischend ist, dass hier das Oberlandesgericht Hamm nur wenige Indizien genügen lässt, um den Abmahnenden in Zugzwang zu bringen. Hier hätte der Abmahner zu der Vielzahl der Abmahnungen dann etwas vortragen müssen.

Aber es geht noch weiter. Zu der geforderten in Höhe von € 5.100,00 bemerkt das OLG, dass diese in Anbetracht der Wettbewerbsverstöße, die hier gerügt worden sind, schon für sich sehr hoch seien. Das gibt für zukünftige Unterlassungserklärungen Hinweise.

Daneben wurde in der , die der im Entwurf beigefügt war, folgende Formulierung gewählt:

„Die Schuldnerin verpflichtet sich, es bei Meidung einer von 5.100 für jeden Fall auch nicht schuldhafter Zuwiderhandlung zu unterlassen …“

An dieser Stelle hakt dann das OLG ein und verweist deutlich darauf, dass es sich um eine ungewöhnliche Formulierung handelt. Eine auch bei fehlendem Verschulden habe der Senat noch nicht gesehen (mit Ausnahme der Mandanten des abmahnenden Rechtsanwalts). Eine solche Formulierung und eine Abbedingung des Verschuldenserfordernisses bedarf es nach Auffassung der Richter nicht. Dies deutet darauf hin, dass es dem Abmahner und dem abmahnenden Anwalt um die Generierung möglicher Vertragsstrafenansprüche in erheblicher Höhe geht. Das OLG kommt zu folgender Wertung:

„Dafür spricht insbesondere auch, dass für den Abgemahnten gerade auch durch die fehlende Exkulpationsmöglichkeit eine Haftungsfalle aufgestellt wird.“

Die Berufung war damit erfolgreich. Das Versäumnisurteil wurde aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Insbesondere mit Blick auf die hat das Oberlandesgericht Hamm noch einmal den Blick geschärft. Hier kann durchaus ein Ansatzpunkt für den Nachweis eines Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG sein.

Share

Darf ich Unterlassungserklärungen ändern?

Mittwoch, September 1st, 2010

Den meisten urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist eine im Entwurf beigefügt. Bei einigen urheberrechtlichen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass Änderungen unzulässig sind. Beispielsweise formuliert die Rechtsanwaltskanzlei bei ihren Unterlassungserklärungen wie folgt:

„Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass eigenmächtige Einschränkungen und Abänderungen die insgesamt unwirksam machen können!“

Das liest sich für einige Betroffene so, als dass Änderungen generell unzulässig sind. Dies ist nicht so. Durchaus lässt sich eine so formulieren, dass darin kein enthalten ist und damit auch die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen den Zahlungsanspruch zur Wehr zu setzen.

Share

Abmahnung Telepool GmbH – Baby on Board

Montag, August 9th, 2010

Die lässt durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen versenden, die sich auf angebliche Verletzungen an Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten hinsichtlich des Filmwerks “” beziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/abmahnung-baby-on-board-fuer-telepool-gmbh-durch-baumgarten-brandt

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

Rasch Rechtsanwälte “bieten Vergleich für 500,- an”

Montag, August 9th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte mahnt weiterhin ab, geht allerdings anscheinen dazu über, den Abgemahnten in bestimmten Fällen eine vergleichsweise Erledigung gegen in Höhe von 500,- anzubieten. Im konkreten Fall geht es um das Werk “” des Künstlers “”.

Näheres finden Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rasch-rechtsanwaelte-veraendert-preispolitik

Haben Sie auch eine erhalten oder Fragen? Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

Abmahnung für Studija Monolit durch Rechtsanwaltskanzlei Kruse

Donnerstag, Juli 15th, 2010

Die aus mahnt derzeit augenscheinlich angebliche Verletzungen an Rechten bezüglich des Werkes “Gluhar v Kino” ab.

Es handelt sich ausweislich einer hierher vorgelegten um ein solches Werk, an dem die Firma (eine GmbH nach russischem Recht) die entsprechenden Rechte besitzt.

Dem Adressaten der Nachricht wird dargelegt, dass gegen ihn ein Unterlassungs- und ein Zahlungsanspruch bestehen würde.

Als Angebot wird formuliert, dass man bei Übersendung der und in Höhe von 980,- auf der Abmahnerseite auf die Verfolgung weitergehender Ansprüche verzichten würde.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige die zu unterzeichnen. Man bindet sich im Zweifel 30 Jahre lang an eine Verpflichtung, die eventuell nicht direkt überschaubar ist und sollte daher genau wissen, was man unterschreibt und welche anderweitigen Optionsmöglichkeiten mit welchen eventuellen Folgen es gibt.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Fax 0511 47390609, Email kanzlei@recht-freundlich.de

Share

Abmahnung Software Autodata CD

Montag, Juni 28th, 2010

Die Kanzlei mahnt derzeit für die Firma Ltd. aus England und die Firma Fust, Wever & Co. GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Computerprogramms “ CD2″ ab. Mehrfach haben wir in den letzten Tagen Mandanten beraten, die solceh Schreiben erhalten haben, mit denen neben der Abgabe der auch eine in Höhe von 3261,00 eingefordert wird.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Seiten der Abmahner auf den Betrag kommt. Weitere Punkte in der sind ebenfalls zu hinterfragen, da die Geltendmachung der angeführten Rechte nicht ganz schlüssig erfolgt.

Lassen Sie sich beraten und reagieren Sie nicht direkt mit der Unterschrift der Ihnen mit der vorgelegten .

Share

Vorbeugende Unterlassungserklärung – Der richtige Weg

Donnerstag, Mai 6th, 2010

In unserer Beratungspraxis häufen sich die Fälle, dass Betroffene mehrfache Abmahnungen erhalten. Dies beispielsweise, wenn die erste Werke, wie die „German Top 100“ oder „Top 50“, betrifft. Hier ist dann möglichst in einem frühen Stadium zu überlegen, ob eine gegenüber allen Rechteinhabern abgegeben werden soll, die derzeit abmahnen.

Hier ist Augenmaß geboten. Nach unseren Erfahrungen ist es nicht so, dass bei den Top 100 oder Top 50 mit 100 oder mit 50 Abmahnungen zu rechnen ist. Andererseits sollte das Risiko mehrfacher Abmahnungen nicht unterschätzt werden. Hier empfiehlt sich eine ausführliche und eine Erörterung mit dem Anwalt über die richtige Strategie.

Wichtig ist, dass nach der Abgabe einer vorbeugenden jegliche Nutzung von Tauschbörsensoftware und Filesharingprogrammen unterlassen wird. Anderenfalls drohen Vertragsstrafen.

Wichtig ist an dieser Stelle auch der Hinweis, dass vorbeugende Unterlassungserklärungen zwar den Unterlassungsanspruch beseitigen, allerdings ein Schadensersatzanspruch immer noch durchgesetzt werden kann. Dies sollte auch im Rahmen der Erörterungen berücksichtigen werden.

Share

Abmahnung Savoy Film- Island Of The Condemned

Mittwoch, Mai 5th, 2010

Die Kanzlei mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “” der Firma Savoy Film ab.

Gegenstand sollen Aktivitäten des Abgemahnten in Tauschbörsen im Internet sein.

Aus der angeblichen Verletzung resultieren nach dem den Ausführungen der Abmahnenden sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche, die durch Übersendung der der beigefügten Unterlassungserkärung und durch in Höhe von 965,- erledigt sein sollen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach unserer Ansicht das Unterschreiben der oder die ohne vorherige rechtlicheBeratung nicht sinnvoll ist.

Wir informieren Sie gerne auch weitergehend vorab:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

BaumgartenBrandt für KSM GmbH – Der Fall Ted Bundy

Dienstag, April 27th, 2010

Der Film mit dem oben genannten Titel ist derzeit Gegenstand von seitens der Kanzlei BaungartenBrandt im Auftrage der KSM ausgebrachten Abmahnungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/der-fall-ted-bundy-abmahnung-durch-baumgartenbrand-fur-ksm

Share