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Posts Tagged ‘Urheberrecht’

AG Leipzig: Erstes rechtskräftiges Urteil im Fall Kino.to

Montag, Dezember 5th, 2011

Nachdem im Sommer das illegale Filmportal “” vom Netz genommen wurde und umfangreiche Ermittlungen zur Verhaftung von 13 Verdächtigen geführt haben, ist nun das erste rechtskräftige Urteil gesprochen worden.

Der 33-jährige Webdesigner Marcus V. wurde vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt. Zwischen Januar 2009 und Juni 2011 hat der Webdesigner in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt und dadurch persönliche Einnahmen in Höhe von 160.000 erzielt. Laut Medienberichten hat Marcus V. ein Geständnis abgelegt und die 160.000 der Staatskasse zur Verfügung gestellt.

Nach der Verkündung dieses Urteils werden nun die weiteren Urteilssprüche mit großem Interesse erwartet. Neben Marcus V. müssen sich auch noch zwei andere Personen vor dem Amtsgericht Leipzig für ihre Taten verantworten. Während ein Angeklagter als Chef der Gruppe verdächtigt wird, glaubt man den Zweiten als technischen Mitarbeiter von entlarvt zu haben.

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EuGH-Generalanwalt: Programmiersprache kann nicht durch Urheberrecht geschützt werden

Freitag, Dezember 2nd, 2011

Nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bot, sind in der Europäischen Union weder die Programmiersprachen noch die Funktionen eines Programms urheberrechtlich geschützt. Bot bezog sich damit teilweise gegen die Position des SAS-Institute, dass vor dem britischen High Court (Az.: C-406/10)  gegen die Firma World Programming Limited wegen des Urheberrechtsrechts geklagt hatte.

In dem vorliegenden Fall, hatte die Firma WPL 2003 erstmal eine entwickelt mit dem das in “SAS-Sprache” geschriebene Anwendungsprogramm zur Datenananalyse benutzt werden konnte. Das SAS-System basiert auf einer eigenen Programmiersprache, die mit der anderer Anbieter nicht kompatibel ist. Das britische Gericht hatte entschieden, dass  es keine des Urheberrechts an dem Quellcode eines Computerprogramms darstellt, wenn ein Konkurrent des Urheberrechtsinhabers untersucht, wie das Programm funktioniert, und sein eigenes Programm schreibt und versucht, diese Funktionalität nachzubilden.

In seinem Schlussantrag vertritt Bot die Meinung, “dass die Funktionalitäten eines Computerprogramms als solche nicht durch das geschützt werden können”, da sie Ideen nahekämen. Deshalb könne es mehrere Programme geben, die dieselben Funktionen bieten. Urheberrechtlich zu schützen seien allerdings “die Wege, die eingeschlagen werden, um zu einer Konkretisierung der Funktionalitäten eines Programms zu gelangen”. Folglich könne “die Vervielfältigung eines wesentlichen Teils der Ausdrucksform der Funktionalitäten eines Computerprogramms eine des Urheberrechts darstellen”. In keinem Fall durch das zu schützen ist nach Auffassung des Generalanwalts jedoch eine Programmiersprache. Sie sei ein Element ist, mit dem der Maschine Befehle erteilt werden könnten, gleichgesetzt der Sprache eines Romanautors, dass das Mittel sei, “um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst.”

Bot kommt zu dem Schluss, dass Anwender unter zwei Umständen den Code eines Programms vervielfältigen oder selbst schreiben dürfen, um dessen Datenformat zu lesen. Dies sei zulässig, wenn nur so die Interoperabilität zwischen verschiedenen Programmen herzustellen und ausgeschlossen sei, dass der Anwender den Code der ursprünglichen in seiner eigenen vervielfältige. Anderseits dürfe das nicht dazu führen, dass Benutzer den Code des Computerprogramms im  eigenen Programm vervielfältigten, was das nationale Gericht zu prüfen habe.

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“Stuttgart 21″: Revision im Urheberstreit um Hauptbahnhof nicht zugelassen

Mittwoch, November 30th, 2011

Der Bundesgerichtshof () hat mit einem Urteil vom 9.11.2011 (Az.: I ZR 216/10) entschieden, dass der Abriss des Nordwest-Flügels 2010 rechtens war. Der für das zuständige I. Zivilsenat hat damit im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit der Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der  die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf des Architekten Paul Bonatz von 1911 errichtet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz bestehe, nachdem Bonatz 1 gestorben ist, noch bis  2026. Der Umbau des Kopf- zum Tunnelbahnhof sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Bonatz beeinträchtigt. Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart hatten die Klage abgewiesen. Die war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.

Der  hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und entschieden, dass keine Gründe für eine Zulassung der  vorlegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist dieses nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des  zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei. Diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt haben, hatten die Richter bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der erfordert hätten.

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LG München I: Webseitenbetreiber haftet für unzulässiges Zitat von Karl Valentin

Dienstag, November 29th, 2011

Das Landgericht München I hat in einem Urteil (Az.: 7 O 8226/11) vom 8.8.2011 entschieden, dass Webseitenbetreiber auch haften, wenn Zitate von Dritten auf  die Seite gestellt werden und sich diese  ”zueigen” machen. 

In dem vorliegenden Fall hatte die Inhaberin des Internetportals “0.zitate.de“ den Klassiker des Münchner Komikers : „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut“ übernommen, ohne die Rechte abzuklären.  Von der Website können Zitate verschiedener Künstler mittels einer Datenbank  in andere Seiten eingebunden oder per E-Mail versendet werden. Zudem können Nutzer, selbst Zitate beizusteuern.

Das Gericht war der Ansicht, dass die Betreiberin das Valentin-Zitat unzulässig veröffentlicht habe. Die Richter entschieden, dass der Spruch selbst durch seine “sprachlich und grammatikalisch unübliche Art und Weise einer bayerischen Wortakrobatik” als geschütztes Sprachwerk vom § 2 Urhebergesetz geschützt sei. Der Satz sei daher nur mit der Einwilligung des Künstlers bzw. seiner Rechtsnachfolger zulässig sei. Da im Jahr 1948 gestorben ist, liegen die Rechte an seinem Werk bis zum Jahr 2018 bei seiner Enkelin.

Zudem  könne sich der Seiteninhaber nicht auf die eingeschränkte Haftung für fremde Inhalte gem. § 7 i.Vm §§ 8, 10 Telemediengesetz (TMG) berufen. Insbesondere durch die Webseitengestaltung werde “konkludent die inhaltliche Verantwortung” übernommen und der Anschein erweckt, “sich mit den fremden Inhalten zu identifizieren und sich diese zu eigen zu machen”. Es handele sich demnach nicht um fremde Inhalte im Sinne des Gesetzes. Allein die Möglichkeit, dass auch Dritte Inhalte beisteuern könnten, reiche nicht aus um sich von der Haftung dafür zu befreien. Inzwischen ist das Zitat von gelöscht worden.

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Bündnis 90/Die Grünen: Urheberrechtsreform notwendig

Dienstag, November 29th, 2011

Im Rahmen der Bundesdelegierten-Konferenz am 27.11.2011 standen bei den Grünen auch netzpolitische Themen auf dem Programm.

Mit einem 17-seitigen netzpolitischen Leitantrag in der Hand verkündete die Partei, dass man das Gesetz um die Rechte der Urheber reformieren möchte. So sollen die Schutzfristen für Werke verkürzt werden. Materialen wie Texte, Videos oder Musikstücke von Dritten können dadurch leichter benutzt und überarbeitet werden. Regelt das Gesetz derzeit einen Urheberschutz von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers, sollte die Schutzfrist zunächst auf fünf Jahre verkürzt werden.

Darüber hinaus sprachen sich die Grünen gegen Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und verdeckte Online-Durchsuchungen aus. Auch soll der Datenschutz im Grundgesetz verankert und die Anonymität im Internet verstärkt werden. Zudem möchte man Informationsrechte und den Breitbandausbau modernisieren.

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BGH: Kein urheberrechtlicher Schutz von Kletternetz

Montag, November 28th, 2011

Im vorliegenden Fall ging es um ein Kletternetz, das sich auf einem Spielplatz befand. Die Herstellerin vertrieb eine Version, die vor über 30 Jahren von einem Architekt entwickelt worden war. Sie war der Auffassung, dass sie an diesem “Seilzirkus” ein ausschließliches Nutzungsrecht besitzt. Aus diesem Grund ging sie im Wege der Klage gegen einen anderen Hersteller als Konkurrenten vor, der die gleiche Konstruktion unter der Bezeichnung “Raumnetz” vertrieb.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit Urteil vom 12.05.2011 (Az.: I ZR 53/10) ab, weil weder eine urheberrechtlicher noch ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliege. Ein urheberrechtlicher Schutz sei bei technischen Gebrauchsgegenständen nur bei einer bestimmten Schöpfungshöhe gegeben. Hierzu reiche die Verwirklichung einer technischen Idee in Form einer gelungenen handwerklichen Leistung nicht aus.

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OLG Karlsruhe: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Nachrichtentexten

Dienstag, November 22nd, 2011

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10.08.2011 (Az.: 6 U 78/10) entschieden, dass Texte von Nachrichtenagenturen urheberrechtlichen Schutz als Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG genießen.

Bei Nachrichtentexten handelt es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG. Die vielfältigen Möglichkeiten, ein Thema darzustellen, führen nahezu unvermeidlich zu einer individuellen Prägung eines Artikels. Dies gilt auch für die reine Berichterstattung. Die Darstellung ist regelmäßig durch die individuelle Gedankenformung und -führung des Verfassers geprägt. Bei der Berichterstattung ergibt sich eine individuelle Prägung vor allem aus der Auswahl der berichteten Tatsachen, aus der Entscheidung über die Detaillierung, mit der der Sachverhalt dargestellt wird und aus der Einordnung des Berichtsgegenstands in einen größeren Kontext. 

 

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OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011 – Az.: 6 U 82/11: Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen

Dienstag, November 22nd, 2011
Urheberrechtsschutz

Urheberrechtsschutz

Grundsätzlich sind Werbetexte und Produktbeschreibungen nicht urheberrechtlich geschützt.

Eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG kann bei Werbetexten jedoch dann bejaht werden, wenn ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung gegeben ist. Je länger ein Text ist, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Dies wiederum führt dazu, eine hinreichende eigenschöpferische Prägung und damit eine urheberrechtliche anzunehmen.

Des Weiteren können auch Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, in ihrer Gesamtheit eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und urheberrechtlich geschützt sein.

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OLG Braunschweig: 300 Euro Schadensersatz für ein Foto

Donnerstag, November 17th, 2011

Im vorliegenden Fall verklagte ein Fotograf einen Internet-Nutzer, weil dieser ungefragt für seine private -Auktion ein Bild übernommen hatte.

Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig sprachen dem Fotografen nun einen Schadensersatz in Höhe von 300 zu (Beschluss v. 14.10.2011 – Az.: 2 W 92/11). Die Summe setzt sich aus 150 Lizenzschaden und einen Verletzerzuschlag in gleicher Höhe zusammen.

Hinsichtlich der Frage nach dem Streitwert war das Gericht jedoch anderer Ansicht als der Kläger. Statt eines Streitwerts von 6.000 , sei vielmehr von einem Betrag in Höhe von 300 auszugehen. Dies sei angemessen und verhältnismäßig.

Generalpräventive Erwägungen dürften keine Rolle spielen. Ein erhöhter Streitwert liege nicht im Interesse des Urhebers, sondern belaste ihn sogar. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Urheber einen Teil der Kosten des erhöhten Streitwerts selbst zu tragen habe. Was daher zur Abschreckung des Verletzers gedacht, treffe den Urheberrechteinhaber selbst.

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LG Berlin: Kein Verbreitungsrecht für Bilder von Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude

Freitag, November 4th, 2011

Eine liegt nicht nur dann vor, wenn fremde verwendet werden, sondern auch dann, wenn eigene von Kunstwerken Dritter verwendet werden und dies in kommerzieller Weise geschieht (, Urteil v. 27.09.2011 – Az.: 16 O 484/10).

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Historie 2. Korb Urheberrechtsnovelle

Dienstag, März 15th, 2011

Es hat Jahre gedauert, bis der Zweite Korb im Jahre 2007 endlich umgesetzt wurde. In einer Auftaktveranstaltung am 16.09.2003 wurden die Arbeiten zur Novelle des Urheberrechts unter dem Titel „Zweiter Korb“ eröffnet. In der Presseerklärung vom 16.09.2003 heißt in der Überschrift: „Startschuss zum zweiten Teil der Urheberrechtsreform“. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries wies darauf hin, dass es in dem Zweiten Korb vor allen Dingen um das urheberrechtliche Vergütungssystem gehen sollte. Der Zweite Korb sollte eine Antwort auf die Frage geben, ob das im Jahr 1965 gefundene Konzept der Legalisierung der Privatkopie um den Preis der Geräteabgabe und die 1985 eingeführte Leerkassettenabgabe auch heute noch beibehalten werden sollen.

Die Gerätehersteller hatten darauf hingewiesen, dass es 2003 technische Möglichkeiten gab, Inhalte zu schützen und kontrolliert abrufen zu lassen. Das Ganze lief unter dem Stichwort „Digital Rights Management“. Damit sollte auf der einen Seite ein Vertriebs- und Abrechnungssystem für digitale Inhalte geschaffen werden, andererseits Raubkopien verhindert werden.

Frau Zypries wies in der Pressemitteilung im Übrigen darauf hin, dass auch das Thema „Privatkopie“ im Fokus des Zweiten Korbes stehen sollte. Es müsse geprüft werden, ob und wie künftig private Kopien möglich seien. Es ist ein Ausgleich zwischen geistigem Eigentum, Verbraucherschutz und der Informationsfreiheit zu suchen. Auch das Thema Elektronischer Pressespiegel sollte im Rahmen des Zweiten Korbes mit bearbeitet werden. In 2004 wurde dann ein erster Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt. Ein zweiter Referentenentwurf folgte im Januar 2006. Die Bundesregierung brachte dann im April 2006 einen Gesetzesentwurf ein (Bundesrat-Drucksache 257/06). Einleitend heißt in dem Gesetzentwurf wie folgt:

„Zu den wichtigsten Fragestellungen dieses Gesetzes gehört die Ausgestaltung fakultativer Schrankenbestimmungen, insbesondere der Privatkopie. Das pauschale Vergütungssystem ist den technischen Entwicklungen anzupassen (vgl. Zweiter Vergütungsbericht, BT-Drs. 14/3972) und mit Blick auf die neuen Vervielfältigungstechniken flexibler zu gestalten. Die fortschreitende technische Entwicklung macht es auch erforderlich, das bisher für den Urheber geltende Verbot, über noch unbekannte Nutzungsarten zu verfügen, zu lockern.“

Das Gesetzgebungsverfahren dauerte bis Oktober 2007. Im BGBl. Teil I, Nr. 54, vom 31.10.2007 wurde dann das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen des Zweiten Korbes traten dann ab dem 01.01.2008 in Kraft.

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“The Final” Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für MIG Film

Freitag, Oktober 15th, 2010

Das Filmwerk “The Final” ist Gegenstand urherberrechtlicher Abmahnungen, die die für die versendet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Amtsgericht Frankfurt zur Frage der Abmahnkosten

Dienstag, August 17th, 2010

In einer Entscheidung des Amtgserichts Frankfurt wurde Stellug zu der Frage bezogen, ob das landgerichtlich durchgeführte Auskunftsverfahren “automatisch” dazu führt, dass die Anwendbarkeit der “ auf ,-” , gem. § 97a II UrhG, entfällt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/gilt-97a-urhg-auch-beim-filesharing-amtsgericht-frankfurt-30-c-235309-01-02-2010

Wichtig:

Informieren Sie sich, BEVOR Sie auf eine reagieren! Rufen Sie nicht die Abmahner direkt an und lassen Sie sich nicht auf Gespräche ein, in denen Sie evtl. zu viele Informationen an die Abmahner geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 4104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch Rechtsanwälte “bieten Vergleich für 500,- an”

Montag, August 9th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte mahnt weiterhin ab, geht allerdings anscheinen dazu über, den Abgemahnten in bestimmten Fällen eine vergleichsweise Erledigung gegen in Höhe von 500,- anzubieten. Im konkreten Fall geht es um das Werk “” des Künstlers “”.

Näheres finden Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rasch-rechtsanwaelte-veraendert-preispolitik

Haben Sie auch eine erhalten oder Fragen? Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 41 04, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung für Studija Monolit durch Rechtsanwaltskanzlei Kruse

Donnerstag, Juli 15th, 2010

Die aus mahnt derzeit augenscheinlich angebliche Verletzungen an Rechten bezüglich des Werkes “Gluhar v Kino” ab.

Es handelt sich ausweislich einer hierher vorgelegten um ein solches Werk, an dem die Firma (eine GmbH nach russischem Recht) die entsprechenden Rechte besitzt.

Dem Adressaten der Nachricht wird dargelegt, dass gegen ihn ein Unterlassungs- und ein Zahlungsanspruch bestehen würde.

Als Angebot wird formuliert, dass man bei Übersendung der und in Höhe von 980,- auf der Abmahnerseite auf die Verfolgung weitergehender Ansprüche verzichten würde.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information die zu unterzeichnen. Man bindet sich im Zweifel 30 Jahre lang an eine Verpflichtung, die eventuell nicht direkt überschaubar ist und sollte daher genau wissen, was man unterschreibt und welche anderweitigen Optionsmöglichkeiten mit welchen eventuellen Folgen es gibt.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Fax 0511 47390609, Email kanzlei@recht-freundlich.de

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Update: The Grudge 3 von Constantin Film

Dienstag, März 2nd, 2010

Weitergehende aktuelle Informationen zur betreffend der Rechte an dem oben genannten Werk gibt es hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/the-grudge-3-constantin-film-verleih

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Abmahnung Altürk

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns wurden zwei Abmahnungen vorgelegt, die durch Herrrn Rechtsanwalt im Auftrage von Frau ausgesprochen wurden.

Gegenstand der Abmahnungen soll die von Urheberrechten an Bildwerken sein, die Frau Altürk in Ihren - Angeboten nutzt. Dabei handelt es sich wohl vornehmlich um Bekleidungsstücke der Marke Esprit.

Der Vertreter der abmahnenden Frau Altürk fordert für die behaupteten Rechtsverletzungen insgesamt einen Betrag in Höhe von 3.350,- , der sich unter anderem aus fiktiven Lizenzkosten und Aufwendungsersatzansprüchen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ergeben soll.

Über etwaig neue Informationen in dieser Sache werden wir hier berichten.

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Voraussetzung für die Auskunftspflicht des Internet-Providers ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Mittwoch, Dezember 23rd, 2009

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat ( MMR 2008, 830, 831- „Ganz anders“). Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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FAQ Urheberrechtsverletzungen

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Hier einige Fragen, die uns in unserer täglichen Beratungspraxis bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen immer wieder begegnen.

http://www.anwalt24.de/fachartikel/faq-urheberrechtsverletzung

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Urheberrechtsstreit Udo Lindenberg

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Auch streitet über Urheberrechte.

http://www.rp-online.de/kultur/musik/Udo-Lindenberg-vor-Gericht_aid_796699.html

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