In Anbetracht der aktuellen Diskussion stellt sich die Frage, inwieweit in sozialen Netzwerken eine Datenerhebung oder Datenverarbeitung zulässig ist.
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Datenerhebung in sozialen Netzwerken
Freitag, März 18th, 2011Verband sozialer Wettbewerb – Abmahnungen bei Fettentfernung und Reduzierung von Cellulite
Mittwoch, Dezember 1st, 2010Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin scheint in mehreren Verfahren sich dem Thema Fettentfernung und Reduzierung von Cellulite mit Ultraschall gewidmet zu haben. Abmahnungen haben Inhaber von kosmetischen Schönheitsstudios erhalten. Es wurden auch einstweilige Verfügungen beantragt.
Beispielsweise hat das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 11.05.2010 (Az.: 15 O 104/10) entschieden, dass für eine Ultraschallbehandlung nicht mit folgenden Angaben geworben werden darf:
– „Fett entfernen oder Cellulite reduzieren mit Ultraschall“
– „Innerhalb weniger Behandlungen erzielen wir ähnliche Ergebnisse wie bei einer Fettabsaugung“
Auch der Verweis auf ein „Vibrationstraining“ ist wettbewerbsrechtlich durchaus mit Vorsicht zu genießen. Beispielsweise wurde die Aussage untersagt:
„Der gleichwertige Einsatz zu einer Stunde Joggen, wie Langzeitstudien bereits gezeigt haben“
Ein solcher Hinweis zum Vibrationstraining ist wettbewerbswidrig.
Eine ähnliche Entscheidung erging in einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 08.06.2010 (Az.: 16 O 193/10). Auch hier ging es um die Werbung für Ultraschallbehandlungen. Die Formulierung „Schnell zur Bikinifigur“ oder der Hinweis „Sicher! Wirksam!“ im Zusammenhang mit der Ultraschallbehandlung wurde von den Berliner Richtern beanstandet.
Auch das Landgericht Dortmund kommt in einem Urteil vom 27.04.2010 (Az.: 19 O 6/10) zu der Erkenntnis, dass ein „Fett-Weg-Gerät“ nicht mit allen möglichen Aussagen belegt werden kann. Beispielsweise der Hinweis auf das Ziel der Methode, dass damit besonders hartnäckige Fettdepots und diätresistente Fettspeicher beseitigt werden können, sah das Landgericht Dortmund als einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an.
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb – Schallwellentherapiegerät NOVAFON
Donnerstag, März 11th, 2010Uns liegt eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb aus Berlin vor. Abgemahnt wurde der Verkauf eines Schallwellentherapiegerätes der Marke NOVAFON. Angeblich sollen die dem Gerät zugeschriebenen Wirkungen irreführend sein.
Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.
Vor der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.













